Combined facilities support activities
Master Data
Basic information of the organization
Financial Overview
Indicators extracted from public financial statements
History
Changes published in the official company registry
Management
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Bernhard Franz Zweifel since 2/3/2022 | Managing Director |
Beneficial Owners
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
Identified persons (3)
| Name | Ownership |
|---|---|
| 64.00% | |
| 26.00% |
Shareholders
Company ownership and partner structure
3 shareholders
GmbH structure
2 of 3 shown
Holdings
Companies in which this organization holds a direct stake
| Name | Ownership |
|---|---|
| 50.00% |
Balance Sheet Accounts
Balance sheet accounts extracted from public financial statements
Financial Report
Official financial statements and annual reports
MaxPro GmbHRegensburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Bilanz
Anhang für das Geschäftsjahr 2022Allgemeine AngabenDie MaxPro GmbH hat ihren Sitz in Regensburg und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Regensburg HRB 19110. Sie wurde am 21.01.2022 gegründet und am 03.02.2022 in das Handelsregister eingetragen. Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches erstellt, in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG). Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang soweit erforderlich gesondert aufgegliedert und erläutert. Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung/Erläuterungen zur Bilanz und soweit erforderlich zur GuVDie zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben. Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt. Die Anteile an verbundenen Unternehmen, die Beteiligungen und die Wertpapiere des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten einschließlich aktivierungspflichtigerAnschaffungsnebenkosten / zum niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Möglichen Risiken im Beteiligungsansatz / bei den Wertpapieren wird durch angemessene Wertberichtigungen Rechnung getragen. Beträge in Fremdwährungen sind zum historischen Umrechnungskurs oder dem niedrigeren Stichtagskurs bewertet. Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen neben den Material- und den Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den anteiligen Werteverzehr des Anlagevermögens. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden. Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden abgezinst. Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt. Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt. Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert. Angaben zu einzelnen Posten der BilanzZur Entwicklung der immateriellen Vermögensgegenstände sowie der Sach- und Finanzanlagen wird auf den Anlagespiegel verwiesen. Sachanlagen Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben. Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände wurden nicht aktiviert. Entgeltlich erworbene Namensrechte und Softwarerechte wurden über eine Nutzungsdauer von 3 Jahren abgeschrieben. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger und außerplanmäßigen Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben. Umlaufvermögen Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennbetrag bewertet. In der Position "Sonstige Vermögensgegenstände" sind keine Beträge größeren Umfangs enthalten, die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehen. Wertpapiere des Umlaufvermögens werden zu Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert zum Bilanzstichtag angesetzt. Eigenkapital Das Stammkapital von € 25.000,00 € mit dem Nennbetrag angesetzt. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Gewährleistungsverpflichtungen, Rückstellung für Kosten des Jahresabschlusses. Verbindlichkeiten Unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistunge und sonstigen Verbindlichkeiten sind keine Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern ausgewiesen. Passive Rechnungsabgrenzungsposten Es sind keine Einnahmen vor dem Bilanzstichtag, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen auszuweisen. Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 1.4.2024. |
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