Elektro-Neumann GmbH
Schauenburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
314.851,15 |
312.691,12 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
194,00 |
| II.
Sachanlagen |
314.550,15 |
312.197,12 |
| III.
Finanzanlagen |
300,00 |
300,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
579.248,70 |
636.380,03 |
| I.
Vorräte |
446.851,00 |
533.302,52 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
69.297,29 |
73.750,46 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
1.150,06 |
2.885,16 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
63.100,41 |
29.327,05 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.827,44 |
2.376,00 |
| Aktiva |
896.927,29 |
951.447,15 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
385.817,68 |
334.588,35 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.650,00 |
25.650,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
308.938,35 |
242.217,63 |
| III.
Jahresüberschuss |
51.229,33 |
66.720,72 |
| B.
Rückstellungen |
18.133,00 |
22.623,20 |
| C.
Verbindlichkeiten |
492.951,61 |
594.210,60 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
492.951,61 |
594.210,60 |
| D.
Passive latente Steuern |
25,00 |
25,00 |
| Summe
Passiva |
896.927,29 |
951.447,15 |
Anhang
a)
Allgemeine Angaben
Die Elektro Neumann GmbH hat ihren Sitz in
Schauenburg. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts
Kassel unter HRB 4771 eingetragen.
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie des
GmbHG aufgestellt. Er besteht aus Bilanz, Gewinn- und
Verlustrechnung sowie Anhang.
Nach den Größenklassen des § 267 HGB
ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft, so
dass kein Lagebericht aufzustellen ist (§ 264 Abs. 1
Satz 3 HGB) und auch keine Prüfung des
Jahresabschlusses vorgenommen werden muss (§ 316 Abs.
1 HGB).
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätze
nach den für Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder
im Anhang ausgeübt werden können, wurde der
Vermerk in der Bilanz gewählt.
Eine gesonderte Steuerbilanz ist nicht erstellt
worden. Die Ermittlung des steuerlichen Ergebnisses bzw.
der steuerlichen Bemessungsgrundlagen erfolgten daher im
Rahmen einer Überleitungsrechnung.
b)
Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewandt:
Die Zugänge zum Sachanlagevermögen sind zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert.
Anschaffungskostenminderungen werden berücksichtigt.
Das Anlagevermögen wird linear entsprechend der
jeweiligen Nutzungsdauer des einzelnen
Vermögensgegenstandes planmäßig
abgeschrieben - im Jahr des Zugangs pro rata temporis. Den
planmäßigen Abschreibungen liegen die der
geschätzten Nutzungsdauer entsprechenden
Abschreibungssätze zugrunde, die auch steuerlich
geltend gemacht werden.
Geringwertige Wirtschaftsgüter werden in voller
Höhe als Aufwand abgeschrieben, sofern die
Anschaffungs- oder Herstellungskosten für das einzelne
Wirtschaftsgut Euro 800,00 nicht übersteigen.
Die Entwicklung des Anlagevermögens im Sinne von
§ 268 Abs. 2 HGB (Anlagenspiegel) ist aus der Anlage
ersichtlich.
Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu
Anschaffungskosten unter Beachtung des
Niederstwertprinzips.
Die bei den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen anhaftenden Bonitätsrisiken
(Ausfallrisiken) werden durch Bildung von angemessenen
Einzelwertberichtigungen und Pauschalwertberichtigungen
abgedeckt.
Andere Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit ihrem Nennbetrag
oder ihren Anschaffungskosten ausgewiesen.
Ein Unterschiedsbetrag im Sinne des § 250 Abs. 3
HGB ist in den Rechnungsabgrenzungsposten auf der
Aktivseite nicht enthalten.
Die Passivierung von Verbindlichkeiten erfolgt zu dem
jeweiligen Erfüllungsbetrag.
Die Rückstellungen werden in Höhe der
Beträge angesetzt, die nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig sind. Sie tragen
den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten
Rechnung.
Aufgrund unterschiedlicher handels- und
steuerrechtlicher Wertansätze wurden passive latente
Steuern abgegrenzt. Die unterschiedlichen Wertansätze
haben sich aufgrund der Inanspruchnahme von steuerlichen
Sonderabschreibungen im Sachanlagevermögen ergeben.
Bei der Berechnung der latenten Steuern wurden folgende
Steuersätze angesetzt: 15,00% Körperschaftsteuer,
5,5% Solidaritätszuschlag, 3,5%
Gewerbesteuermessbetrag sowie 470% Gewerbesteuerhebesatz
der Gemeinde. Über die Höhe eventueller passiver
latenter Steuern hinausgehende aktive latente Steuern
wurden in Ausübung des Wahlrechts gemäß
§ 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht aktiviert.
Die sonstigen Rückstellungen enthalten die
voraussichtlichen Kosten für noch nicht genommene
Urlaubstage, die Erstellung des Jahresabschlusses und der
Steuererklärungen,
Gewährleistungsverpflichtungen und
für die Aufbewahrung von Unterlagen.
Aufwandsrückstellungen im Sinne von § 249
Abs. 2 HGB sind nicht gebildet worden.
Zum Bilanzstichtag lagen keine
Eventualverbindlichkeiten vor.
c)
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gegliedert (§ 275 Abs. 2 HGB).
d)
Sonstige Angaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch den
alleinigen, von den Beschränkungen des § 181 BGB
befreiten Geschäftsführer, Herrn Stefan Neumann,
Baunatal, geführt.
Zum Bilanzstichtag bestanden keine Forderungen gegen
Gesellschafter und/oder Geschäftsführer.
Zum Bilanzstichtag bestanden keine Verbindlichkeiten
gegen Gesellschafter und/oder Geschäftsführer.
Die Geschäftsführung schlägt vor, das
Jahresergebnis auf neue Rechnung vorzutragen.
sonstige Berichtsbestandteile
Schauenburg, den 30.
Dezember 2024
gez.
Stefan Neumann
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.12.2024
festgestellt.
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