Master Data

Registry
Register court Essen HRB 30514
Registered
11/5/2019
Industry
Other specialised construction activities in construction of buildings n.e.c.Consulting architectural activities in building constructionSpecialised construction activities in civil engineering
Purpose
Die Durchführung von Bauarbeiten aller Art im Bereich Hochbau.

Financial Overview

History

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Management

NameRole
Sherif Ibrahimi
since 11/5/2019
Managing Director

Beneficial Owners
Beta

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
Sherif Ibrahim
100.00%

Shareholders
Beta

1 shareholder

GmbH structure

Name
Location
Amount
Share
Sherif Ibrahim
Vogelheimer Str. 152, 45329 Essen
€25,000
100.00%

Balance Sheet Accounts

Financial Report

SI-Bau GmbH

Essen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 10.395,00 32.018,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 10.394,00 32.017,00
B. Umlaufvermögen 392.874,26 299.798,98
I. Vorräte 14.303,00 38.716,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 83.563,15 29.038,46
davon gegen Gesellschafter 4.361,01 4.321,07
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 295.008,11 232.044,52
C. Rechnungsabgrenzungsposten 9.306,00 0,00
Aktiva 412.575,26 331.816,98

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 250.073,60 165.580,48
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 140.580,48 61.288,88
III. Jahresüberschuss 84.493,12 79.291,60
B. Rückstellungen 90.428,36 114.764,33
C. Verbindlichkeiten 72.073,30 51.472,17
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 72.073,30 51.472,17
Passiva 412.575,26 331.816,98

Anhang

1 Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

1.1 Der Jahresabschluss der SI-Bau GmbH, Essen, vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Es sind keine Umstände erkennbar, die dazu führen, dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild nicht vermittelt (§ 264 Abs. 2 HGB).

1.2  Die Angaben der Vorjahreswerte in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entsprechen in ihrer Zusammensetzung denen zum 31.12.2021. Insofern sind die Beträge vergleichbar und keine Anpassungen erforderlich (§ 265 Abs. 2 HGB).

1.3  Gemäß § 267 Abs. 1 HGB erfüllt die SI-Bau GmbH die Merkmale einer kleinen GmbH.

1.4 Die Form der Darstellung, insbesondere der Gliederung des Jahresabschlusses, entspricht den gesetzlichen Regelungen. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung
erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB).

1.5 Der Jahresabschluss enthält keine Posten, denen Beträge zugrunde liegen, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währungen lauteten (§ 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB).

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

2.1 Vorbemerkung

Der Jahresabschluss 2022 entspricht den Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung. Für die  Gliederung und Bewertung wurden die handelsrechtlichen Vorschriften beachtet.

Bilanzsteuerrechtliche Vorschriften wurden ebenfalls berücksichtigt.

Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im  Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gem. § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.

Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der Unternehmensfortführung (Going-Concern) erstellt.

2.2 Änderung der Bewertungs- und Abschreibungsmethoden

Änderungen der angewandten Bewertungs- und Abschreibungsmethoden wurden nicht vorgenommen.

2.3 Anlagevermögen

2.3.1  Immaterielle Vermögensgegenstände

Nutzungsrechte und sonstige immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten vermindert um die Absetzung für Abnutzung angesetzt.

Die Abschreibungen wurden unverändert nach der linearen und degressiven Abschreibungsmethode entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer bemessen.

2.3.2 Sachanlagen

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten vermindert  um die Absetzung für Abnutzung angesetzt.

Die Abschreibungen wurden wie bisher nach der linearen Abschreibungsmethode entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer bemessen.

Der Zugang von sogenannten geringwertigen Wirtschaftsgütern wurde nach § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben.

Außerplanmäßige Abschreibungen aufgrund einer technischen oder wirtschaftlichen Abnutzung  wurden nicht vorgenommen.

2.3.3 Finanzanlagen

Eine Beteiligung an anderen Unternehmen besteht nicht (§ 285 Nr. 11 HGB).

2.4 Umlaufvermögen

2.4.1 Vorräte

Vorräte waren nicht zu bewerten.

2.4.2 In Arbeit befindliche Aufträge

Der Ansatz der in Arbeit befindlichen Aufträge erfolgte unter Beachtung des sogenannten "Strengen Niederstwertprinzips" zu den Herstellungskosten (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB).

2.4.3 Sonstiges Umlaufvermögen

Die Forderungen sowie die sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bilanziert.

Die Bewertung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfolgte grundsätzlich zum Nennwert. Eine Wertberichtigung war nicht vorzunehmen.

2.5 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten nach den Vorschriften der §§ 5 Abs. 5 Nr. 1 EStG und 250 Nr. 1 HGB sind ausgewiesen.

2.6 Rückstellungen

Rückstellungen wurden nach § 249 Abs. 1 HGB für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet. Die Rückstellungshöhe erfolgte nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung der Risiken und möglicher Verpflichtungen.

Rückstellungen nach § 249 Abs. 1 Nr. 1 und 2 waren nicht zu bilden.

2.7 Verbindlichkeiten

Genau bestimmbare Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren und Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, sind nicht vorhanden.

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB bestehen zum Bilanzstichtag nicht.

4.  Sonstige Anhangsvorschriften gemäß §§ 285 ff. HGB

4.1 Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern gemäß § 285 Nr. 9c HGB

Der Betrag der Forderungen gegenüber dem Gesellschafter beträgt 4.361,01 € (31.12.2021: 4.321,07 €). Die Forderung wird mit 2,5 % per anno verzinst.

4.2 Mitglieder des Geschäftsführungsorgans gemäß § 285 Nr. 10 HGB

Als Geschäftsführer war im Berichtsjahr bestellt: Sherif Ibrahimi, Herne

4.3 Liste der Gesellschafter gemäß § 40 GmbHG

Sherif Ibrahimi   25.000,00 € 100,00 %

sonstige Berichtsbestandteile

 

Essen, 27.03.2024

gez. Sherif Ibrahimi


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.03.2024 festgestellt.

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