Autodoc Operations Beteiligung GmbH
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Autodoc AG (vormals: Autodoc GmbH)BerlinKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020Bericht des Aufsichtsrats betreffend den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht 2020der Autodoc AG (vormals Autodoc GmbH)In dem diesem Bericht zugrundeliegenden Berichtszeitraum des Geschäftsjahrs 2020 bestand die Autodoc AG noch in der Rechtsform der Autodoc GmbH. Mit Eintragung im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg am 8. September 2021 wurde der Rechtsformwechsel der Autodoc GmbH in eine Aktiengesellschaft wirksam. Seit diesem Zeitpunkt existiert die Gesellschaft in Form einer Aktiengesellschaft, namentlich der Autodoc AG. Im Gegensatz zur zeitlich früheren Auf- und Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2020 erfolgte die Aufstellung des Konzernabschlusses und des entsprechenden Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2020 erst zeitlich nach der Konstituierung des Aufsichtsrats, sodass die zuletzt genannten Dokumente durch den Aufsichtsrat geprüft wurden und ausgehend hiervon der vorliegende Bericht angefertigt wurde. Zusammensetzung des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat der Autodoc AG setzt sich aus sieben Mitgliedern zusammen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats wurden gemäß notariell beurkundetem Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 25. August 2021 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025 beschließt, bestellt. Am selben Tag fand die konstituierende Sitzung des ersten Aufsichtsrats der Autodoc AG statt. Das Gremium wählte Herrn Alexej Kletenkov zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats und Frau Ursula Radeke-Pietsch zur stellvertretenden Vorsitzenden. Daneben gehören dem Aufsichtsrat Herr Alexej Erdle, Herr Max Wegner, Herr Vitalij Kungel, Frau Sandra Dax und Frau Judith Jungmann an. Der Aufsichtsrat verfügt in seiner Zusammensetzung über langjährige Gremienerfahrung, u.a. auch bei börsennotierten Gesellschaften, sowie umfassende Marktkenntnisse. Corporate Governance Der Aufsichtsrat bekennt sich zu den Grundsätzen einer guten Unternehmensführung. Eine gute Corporate Governance ist eine wesentliche Grundlage für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung. Von wesentlicher Bedeutung für die Steuerung und Führung ist eine offene und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat. Dies setzt voraus, dass der Aufsichtsrat mit den Geschäften und der Branche der Gesellschaft vertraut ist. Nur unter der Voraussetzung, dass der Aufsichtsrat mit den Geschäften und der Branche der Gesellschaft vertraut ist, ist eine Kontroll- und Beratungsfunktion mit höchster Qualität möglich. Dies ist bei der Autodoc AG aufgrund der Bestellung der Gründer der Gesellschaft als Aufsichtsratsmitglieder gegeben. Der Aufsichtsrat hat sich gemäß Ziffer 4.3(b) der Satzung eine Geschäftsordnung gegeben. Der Aufsichtsrat hat einen Präsidial- und einen Prüfungsausschuss gebildet. Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2020 Die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, wurde durch den Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 19. Januar 2021 zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020 bestellt und durch die Geschäftsführung entsprechend beauftragt. Eine Unabhängigkeitserklärung des Abschlussprüfers liegt dem Aufsichtsrat vor. Gegenstand der Abschlussprüfung waren der vom Vorstand gemäß § 315e Abs. 1 HGB auf der Grundlage internationaler Rechnungslegungsstandards IFRS aufgestellte Konzernabschluss sowie der Konzernlagebericht der Autodoc GmbH (seit dem 8. September 2021 Autodoc AG) für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020. Zum Abschluss der Prüfung hat die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht der Autodoc GmbH (seit dem 8. September 2021 Autodoc AG) mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk gemäß § 322 HGB versehen. Die vorstehend genannten Abschlussunterlagen sowie der Bericht des Abschlussprüfers über dessen Prüfung lagen allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig vor der Beschlussfassung und Billigung durch den Aufsichtsrat am 18.01.2020 vor. In seiner Sitzung am 26.01.2022 hat der Prüfungsausschuss zur Vorbereitung der Prüfung und Behandlung dieser Unterlagen im Aufsichtsratsplenum den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Prüfungsbericht unter Teilnahme des Abschlussprüfers erörtert. Der Aufsichtsrat hat den Konzernabschluss sowie den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2020 eingehend geprüft und in seiner Sitzung vom 26.01.2022 behandelt. An dieser Sitzung hat auch der Abschlussprüfer teilgenommen und berichtete dem Aufsichtsrat über den Verlauf und die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfungen und stand für Fragen, deren Erörterung und ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Der Aufsichtsrat konnte sich davon überzeugen, dass die Prüfung durch den Abschlussprüfer ordnungsgemäß durchgeführt worden ist und dass die Prüfung wie auch der Prüfungsbericht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Nach eingehender Prüfung des Konzernabschlusses sowie des Konzernlageberichtes erklärt der Aufsichtsrat, dass er nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung keine Einwände gegen den Konzernabschluss sowie den Konzernlagebericht erhebt. Der Empfehlung des Prüfungsausschusses folgend hat der Aufsichtsrat den Ergebnissen des Abschlussprüfers zugestimmt. Damit hat der Aufsichtsrat den Konzernabschluss in seiner Sitzung am 26.01.2022 gebilligt. Der Aufsichtsrat stimmt in seiner Einschätzung der Lage des Konzerns mit der vom Vorstand im Konzernlagebericht zum Ausdruck gebrachten Einschätzung überein. Schlussbemerkung Abschließend möchte der Aufsichtsrat der Geschäftsführung der Autodoc GmbH sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Autodoc seinen Dank für den tatkräftigen und erfolgreichen Einsatz im Geschäftsjahr 2020 aussprechen.
Berlin, den 26. Januar 2022 Für den Aufsichtsrat Alexei Kletenkov, Vorsitzender des Aufsichtsrats der Autodoc AG (vormals Autodoc GmbH) |
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