Hartmann
& Pollach GmbH
Düsseldorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
15.806,00 |
15.806,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
15.800,00 |
15.800,00 |
| II.
Sachanlagen |
6,00 |
6,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
7.770,00 |
5.710,00 |
| I.
Vorräte |
7.380,00 |
5.320,00 |
| II.
Wertpapiere |
390,00 |
390,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
23.576,00 |
21.516,00 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
5.960,07 |
11.142,66 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-11.000,00 |
-11.000,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
14.000,00 |
14.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
2.857,34 |
1.442,89 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
5.182,59 |
1.414,45 |
| B.
Rückstellungen |
4.000,00 |
2.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
13.615,93 |
8.373,34 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
13.615,93 |
8.373,34 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
23.576,00 |
21.516,00 |
Anhang zum 31. Dezember 2019
Hartmann & Pollach GmbH
Düsseldorf
Bezugnehmend auf die beigefügte Bilanz zum 31.
Dezember 2019 und die Gewinn- und Verlustrechnung für
die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 der
Gesellschaft machen wir entsprechend den gesetzlichen
Vorschriften folgende Angaben:
1. Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft ist aufgrund ihrer
Arbeitnehmerzahl, ihrer Bilanzsumme und ihrer
Umsatzerlöse eine "kleine" Gesellschaft im Sinne des
§ 267 Abs. 1 HGB.
Auf die Erstellung eines Lageberichtes wurde
gemäß § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB verzichtet.
2. Gliederung des Jahresabschlusses
1. Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte nach
dem differenzierten Schema des § 266 Abs. 2 und 3 HGB.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2
HGB aufgestellt.
2. Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt
sich aus einer Anlage zur Bilanz (Anlagenspiegel). Hieraus
ergeben sich auch die Abschreibungen des
Geschäftsjahres.
3. Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von
T€ 4 beziehen sich auf Jahresabschlusskosten für
die Jahre 2018 bis 2019.
3. Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze
(1) Die Saldenvorträge zum 1. Januar 2019
entsprechen den Ansätzen der Vorjahresbilanz. Die
Bilanzidentität gemäß § 252 Abs. 1 Nr.
1 HGB ist gewahrt.
(2) Die Bewertung der Vermögensgegenstände
und Schulden erfolgt nach dem Grundsatz der
Unternehmensfortführung (Going-Concern-Prinzip
gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).
(3) Die in der Bilanz ausgewiesenen
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB).
(4) Das Realisationsprinzip und das
Imparitätsprinzip sowie der Grundsatz der Vorsicht
wurden beachtet (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB).
5. Die auf die Eröffnunsgbilanz angewandten
Bewertungsmethoden wurden beibehalten (§ 252 Abs. 1
Nr. 6 HGB); die Bewertungsstetigkeit ist somit gewahrt.
6. Das immaterielle sowie das bewegliche
Anlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten
abzüglich angemessener planmäßiger
Abschreibung angesetzt.
7. Die unfertigen Leistungen sind unter
Berücksichtigung des Niederstwertprinzips mit den
Herstellungskosten angesetzt, in die die
Verwaltungsgemeinkosten nicht einbezogen wurden.
8. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
sowie die sonstigen Vermögensgegenstände wurden
mit den Nominalbeträgen ausgewiesen.
9. Die Rückstellungsbeträge wurden aufgrund
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
ermittelt.
10. Die Verbindlichkeiten sind mit ihren
Rückzahlungsbeträgen ausgewiesen.
4. Sonstige Angaben
1. Die Geschäftsführung wurde in 2019
ausgeübt durch den alleinvertretungs-berechtigten, von
den Beschränkungen des § 181 BGB befreiten
Geschäftsführer
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Herr Dieter Hartmann, Essen
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(2) Das Jahresergebnis 2019 beträgt EUR ./.
5.182,59 (Vorjahr: EUR ./. 1.414,45).
(3) Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr
als fünf Jahren waren nicht zu verzeichnen.
Düsseldorf, den 30. November 2020
Der Geschäftsführer
(Dieter Hartmann)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.11.2020 festgestellt.
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