RRR Real
Estate GmbH
Düsseldorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
554.241,77 |
570.909,90 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.416,00 |
7.702,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.687,00 |
12.401,00 |
| III.
Finanzanlagen |
551.138,77 |
550.806,90 |
| B.
Umlaufvermögen |
45.210.978,95 |
38.557.313,16 |
| I.
Vorräte |
43.487.121,65 |
36.945.208,41 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.642.906,47 |
1.607.786,31 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
80.950,83 |
4.318,44 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.650,49 |
|
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
400.769,29 |
338.590,34 |
| Aktiva |
46.168.640,50 |
39.466.813,40 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzverlust |
425.769,29 |
363.590,34 |
| davon
Verlustvortrag |
363.590,34 |
308.659,58 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
400.769,29 |
338.590,34 |
| B.
Rückstellungen |
12.500,00 |
2.212,85 |
| C.
Verbindlichkeiten |
46.156.140,50 |
39.464.600,55 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
46.146.805,50 |
38.845.124,50 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
9.335,00 |
619.476,05 |
| Summe
Passiva |
46.168.640,50 |
39.466.813,40 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben zum
Jahresabschluss
Die RRR Real Estate GmbH mit Sitz in Recklinghausen
ist im Handelsregister beim Amtsgericht Düsseldorf
unter HRB 72541 eingetragen.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft, die
ihren Abschluss gem. § 264a Abs. 1 HGB nach den
Vorschriften für
kleine Kapitalgesellschaften i. S. d. § 267
Abs. 1 HGB aufstellt. Von den
größenabhängigen Erleichterungsvorschriften
des §§ 274a und 288 HGB wird teilweise Gebrauch
gemacht.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können sind teilweise in der Bilanz oder Gewinn- und
Verlustrechnung und teilweise im Anhang gemacht.
Die Bilanz wurde nach § 266 HGB gegliedert. Die
Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten.
Immaterielle Vermögensgegenstände und
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibung vermindert. Die
planmäßigen Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Finanzanlagen werden, soweit diese käuflich
erworben wurden, mit den Anschaffungskosten zzgl.
Anschaffungsnebenkosten bewertet.
Die Bewertung der
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu
Anschaffungskosten.
Die
Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt, gegebenenfalls erfolgt eine
Abwertung auf den niedrigeren beizulegenden Wert am
Bilanzstichtag. In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
Die
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert
abzüglich erforderlicher Einzelwertberichtigungen
bewertet.
Die Bewertung des
Kassenbestandes und der Guthaben bei den
Kreditinstituten erfolgte zum Nennwert.
Zum Bilanzstichtag weist die Gesellschaft einen nicht
durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag aus. Die
Geschäftsführung geht von einer positiven
Fortführung der Unternehmertätigkeit aus.
Die
Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Dabei wurden
alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Erhaltene Anzahlungen wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt und gemäß §
266 Abs. 3 HGB i.V.m. § 268 Abs. 5 HGB gesondert unter
den Verbindlichkeiten ausgewiesen.
C. Angaben zur Bilanz
Die Finanzanlagen enthalten Ausleihungen an
verbundene Unternehmen in Höhe von 16.925,32 EUR
(Vorjahr 16.593,45 EUR).
Die sonstigen Rückstellungen betreffen im
Wesentlichen Rückstellungen für die Erstellung
des Jahresabschlusses.
D. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Gegenüber dem Vorjahr sind keine nennenswerten
Veränderungen zu vermerken.
E. Sonstige Angaben
Nennenswerte sonstige finanzielle Verpflichtungen
gem. § 285 Nr. 3 HGB, die für die Beurteilung der
Finanzlage von Bedeutung sind, bestehen nicht.
Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB sind nicht zu
vermerken.
Durchschnittlich waren im Unternehmen während
des Geschäftsjahres 3 Arbeitnehmer beschäftigt.
Zum Bilanzstichtag ist die Gesellschaft bilanziell
überschuldet. Nach Ansicht der
Geschäftsführung bestehen im Anlagevermögen
ausreichend stille Reserven, die die aufgelaufenen Verluste
übersteigen.
Die RRR Real Estate GmbH hat ein gezeichnetes Kapital
von 25.000,00 EUR.
Geschäftsführer ist Herr Michel B.L.J. van
Alen.
Unterschrift der Geschäftsführung
gez. Michel B.L.J. van
Alen
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 03.06.2025
festgestellt.
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