Activities of holding companies
Sparkasse Westerwald-Sieg
Bad Marienberg (Westerwald)Master Data
Basic information of the organization
Financial Overview
Indicators extracted from public financial statements
History
Changes published in the official company registry
Management
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Andreas Dr. Reingen since 6/1/2015 | Board Member |
Michael Bernd Bug since 6/1/2015 | Board Member |
Andreas Reiner Görg since 1/8/2014 | Board Member |
Holdings
Companies in which this organization holds a direct stake
| Name | Ownership |
|---|---|
| No data available | |
Balance Sheet Accounts
Balance sheet accounts extracted from public financial statements
Profit and Loss Accounts
Profit and loss accounts extracted from public financial statements
| Account |
|---|
Financial Report
Official financial statements and annual reports
Sparkasse Westerwald-SiegBad MarienbergJahresabschluss mit Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit nach EntgTranspG als Anlage des Lageberichts zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023der Sparkasse Westerwald-Sieg
Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023Aktivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
ANHANGA. ALLGEMEINE ANGABEN:Der Jahresabschluss wurde nach den für Kreditinstitute geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute (RechKredV) aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung richtet sich nach den vorgeschriebenen Formblättern. Bei der Fristengliederung nach den Vorschriften der §§ 8 und 9 RechKredV blieben anteilige Zinsen unberücksichtigt (§ 11 Satz 3 RechKredV). B. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN:Forderungen an Kunden und Kreditinstitute haben wir grundsätzlich mit ihrem Nennbetrag angesetzt. Bei der Auszahlung von Darlehen einbehaltene Disagien werden auf deren Laufzeit, bei Darlehen mit Zinsfestschreibung auf die Dauer der Zinsbindung, verteilt. Von Dritten erworbene Schuldscheindarlehen und Namensschuldverschreibungen wurden grundsätzlich mit den Anschaffungskosten angesetzt; sie wurden gegebenenfalls auf den niedrigeren Nennwert abgeschrieben. Von einer Vereinnahmung von Zinserträgen wird - ungeachtet des Rechtsanspruches - dann abgesehen, wenn mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine Realisierung der Zinserträge nicht zu erwarten ist. Für akute Ausfallrisiken haben wir bei Forderungen in Höhe des zu erwartenden Ausfalls Einzelwertberichtigungen gebildet bzw. bei Wertminderungen Abschreibungen vorgenommen. Außerdem haben wir auf Grundlage der zur internen Risikosteuerung verwendeten Methoden Pauschalwertberichtigungen für den latent ausfallgefährdeten Forderungsbestand sowie Eventualverbindlichkeiten und andere Verpflichtungen gebildet. Die Ermittlung der Pauschalwertberichtigungen erfolgte gemäß den Vorgaben des IDW RS BFA 7 in Höhe des 12-Monats Expected Loss im Sinne der Bewertungsvereinfachung. Der Ausweis der Pauschalwertberichtigungen erfolgt als Risikovorsorge zu den Forderungen an Kunden (Aktivposten 4) und den Forderungen an Kreditinstitute (Aktivposten 3). Die für Eventualverbindlichkeiten sowie unwiderrufliche Kreditzusagen ermittelten Pauschalwertberichtigungen werden an den Unterstrichpositionen abgesetzt und als Risikovorsorge in den anderen Rückstellungen (Passivposten 7c) ausgewiesen. Für widerrufliche Kreditzusagen erfolgt der Ausweis als Risikovorsorge in den anderen Rückstellungen (Passivposten 7c). Für die besonderen Risiken des Geschäftszweiges der Kreditinstitute bestehen Vorsorgereserven. Die Wertpapiere der Liquiditätsreserve sowie Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere des Anlagevermögens und Investoren-Credit Linked Notes des Anlagevermögens wurden nach dem strengen Niederstwertprinzip mit ihren Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag bewertet. Bei Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen 1 Wertpapieren des Anlagevermögens wurden Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert nur bei voraussichtlich dauernder Wertminderung (gemildertes Niederstwertprinzip) vorgenommen. Für die Ermittlung des Bewertungskurses haben wir die festverzinslichen Wertpapiere und weiteren Finanzinstrumente daraufhin untersucht, ob zum Bilanzstichtag ein aktiver Markt vorliegt. Für die Abgrenzung, ob ein aktiver Markt vorliegt, haben wir die Kriterien zugrunde gelegt, die in der MiFiD II (Markets in Financial Instruments Directive-Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014) für die Abgrenzung eines liquiden von einem illiquiden Markt festgelegt wurden. Auf Basis der Abgrenzungskriterien liegen für die festverzinslichen Wertpapiere nahezu ausschließlich nicht aktive Märkte vor. In den Fällen, in denen wir nicht von einem aktiven Markt ausgehen konnten (insgesamt 499,9 Mio. Euro Nominalvolumen der festverzinslichen Wertpapiere), haben wir die Bewertung anhand von Kursen des Kursinformationsanbieters Refinitiv vorgenommen, denen unter Verwendung laufzeit- und risikoadäquater Zinssätze ein Discounted Cashflow-Modell zugrunde liegt. Beteiligungen wurden grundsätzlich zu Anschaffungskosten bewertet. Bei einer Beteiligung waren wegen voraussichtlich dauernder Wertminderung in den Vorjahren Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag vorzunehmen. Entgeltlich erworbene immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer bilanziert. Bei Bauten auf fremdem Grund und Boden sowie bei Einbauten in gemieteten Gebäuden wurde die Vertragsdauer angesetzt, wenn sie kürzer ist als die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. Vermögensgegenstände von geringem Wert, deren Anschaffungskosten 250 Euro nicht übersteigen, wurden aus Vereinfachungsgründen sofort als Sachaufwand erfasst. Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten zwischen 250 Euro und 1.000 Euro wurden in einen Sammelposten eingestellt, der jährlich mit einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst wird. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Der Unterschied zwischen Erfüllungs- und niedrigerem Ausgabebetrag wurde unter den aktiven Rechnungsabgrenzungen ausgewiesen. Die Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen wurden auf Basis eines versicherungsmathematischen Gutachtens nach dem modifizierten Teilwertverfahren ermittelt. Die Rückstellungen wurden gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Dieser Zinssatz beträgt 1,82%. Für die Berechnungen wurden außerdem neben einer Anhebung der Vergütung um 200 Euro monatlich eine jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von jeweils 5,5% für das Jahr 2024 und 3,0% für die Folgejahre unterstellt. Zudem wurden Rentensteigerungen bei Ruhegeldbeziehern nach TVöD von 8,0% für das Jahr 2024 und 2,5% für die Folgejahre sowie bei Ruhegeldbeziehern nach BeamtVG von 8,0% für das Jahr 2025 und 2,5% für die Folgejahre unterstellt. Die zugrunde gelegten biometrischen Daten ergeben sich aus den HEUBECK Richttafeln 2018G von Klaus Heubeck. Aufgrund einer gesetzlichen Neuregelung wird für die Abzinsung der Pensionsrückstellungen seit 2016 ein Durchschnittszinssatz angewendet, dem ein zehnjähriger Betrachtungszeitraum zugrunde liegt. Gegenüber dem vorher zugrunde gelegten siebenjährigen Betrachtungszeitraum ergibt sich ein um 197 Tsd. Euro niedrigerer Ausweis der Pensionsrückstellungen; dieser Unterschiedsbetrag unterliegt der Ausschüttungssperre nach § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB. Aufgrund bereits erfolgter Gewinnthesaurierungen in den Vorjahren resultiert daraus keine Ausschüttungssperre für den Jahresüberschuss des Geschäftsjahres. Für Beihilfeverpflichtungen gegenüber den berechtigten Mitarbeitern wurden Rückstellungen, die in Anlehnung an die Berechnung der Pensionsrückstellungen ermittelt wurden, gebildet. Für eventuelle Zinsansprüche von Kunden aus Prämiensparverträgen haben wir in unserem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 Rückstellungen gebildet. Dabei haben wir im Rahmen einer vernünftigen kaufmännischen Beurteilung unter Berücksichtigung bisheriger und erwarteter Kundenreaktionen für bereits beendete Verträge die Wahrscheinlichkeit beurteilt, dass Ansprüche geltend gemacht werden, sowie für noch laufende Verträge die voraussichtlichen Belastungen aus Nachberechnungsansprüchen der Kunden am Ende der Vertragslaufzeit geschätzt. Bei der Bewertung dieser Rückstellung haben wir einen Referenzzinssatz für langfristige Spareinlagen zugrunde gelegt, der die vom BGH vorgegebenen Rahmenbedingungen berücksichtigt. Soweit im Übrigen Rückstellungen erforderlich waren, wurden sie in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Soweit erforderlich wurden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Ursprungslaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden und von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Für diese (langfristigen) Rückstellungen wurde die Abzinsung auch im letzten Laufzeitjahr vorgenommen. Rückstellungen mit einer Ursprungslaufzeit von einem Jahr oder weniger werden nicht abgezinst. Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes und der Restlaufzeit wurden in dem Posten 2 der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Nach IDW RS BFA 3 n. F. sind die zinsbezogenen Instrumente des Bankbuchs (Zinsbuch) einer verlustfreien Bewertung zu unterziehen. Zu diesem Zweck werden die zinsbezogenen Vermögensgegenstände und Schulden sowie derivative Finanzinstrumente, insbesondere Zins-Swaps, des Bankbuchs einem Saldierungsbereich zugeordnet. Für diesen ist unter Berücksichtigung von voraussichtlich zur Bewirtschaftung des Bankbuchs erforderlichen Aufwendungen (Refinanzierungs-, Risiko- und Verwaltungskosten) zu prüfen, ob aus den noch zu erwartenden Zahlungsströmen bis zur vollständigen Abwicklung des Bestands ein Verlust droht. Die Sparkasse wendet die barwertige Berechnungsmethode an. Der Barwert ergibt sich aus den zum Abschlussstichtag abgezinsten Zahlungsströmen des Bankbuchs. Betrags- und Laufzeitinkongruenzen sind mittels fiktiver Geschäfte zu schließen. Auf der Passivseite ist dabei der angenommene individuelle Refinanzierungsaufschlag der Sparkasse zu berücksichtigen. Die künftigen für die vollständige Abwicklung des Bankbuchs benötigten Verwaltungskosten wurden aus statistischen Daten abgeleitet. Der ermittelte Verwaltungskostensatz wurde auch für den Einbezug sogenannter Overheadkosten berücksichtigt. Weiterhin wurden Gebühren und Provisionserträge, die direkt aus den Zinsprodukten resultieren, im Rahmen der verlustfreien Ermittlung des Bankbuchs berücksichtigt. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich kein Verpflichtungsüberschuss. Die quantitative Ermittlung von nicht-passivierten mittelbaren Pensionsverpflichtungen erfolgt nach einer auf Basis der Rechtsauffassung des IDW entwickelten Methodik. Sparkassen haben ihren Arbeitnehmern Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe des "Tarifvertrags über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes -Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K)" zugesagt. Um den anspruchsberechtigten Mitarbeitern die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gemäß ATV-K zu verschaffen, ist die Sparkasse Mitglied in der Zusatzversorgungskasse für die Gemeinden und Gemeindeverbände, Wiesbaden, im Folgenden "ZVK Wiesbaden" genannt (für Mitarbeiter des Ursprungshauses Kreissparkasse Westerwald) und in der Rheinischen Zusatzversorgungskasse für Gemeinden und Gemeindeverbände, Köln, im Folgenden "ZVK Köln" genannt (für Mitarbeiter des Ursprungshauses Kreissparkasse Altenkirchen). Neue Mitarbeiter werden entsprechend ihrem Wohnort bei der räumlich zuständigen ZVK angemeldet. Die ZVKs finanzieren die Versorgungsverpflichtungen im Umlageverfahren. Hierbei werden im Rahmen eines Abschnittdeckungsverfahrens Umlagesätze bezogen auf die zusatzversorgungspflichtigen Entgelte der versicherten Beschäftigten ermittelt. Die ZVKs erheben zusätzlich zur Deckung der im ehemaligen Gesamtversorgungssystem entstandenen Versorgungsansprüche ein Sanierungsgeld. Das Sanierungsgeld beträgt derzeit 1,4 % (ZVK Wiesbaden) bzw. 3,5 % (ZVK Köln). Insgesamt beträgt der Finanzierungssatz (Umlagesatz und Sanierungsgeld) derzeit 8,4 % (ZVK Wiesbaden) bzw. 7,75 % (ZVK Köln) der umlagepflichtigen Gehälter. Der Umlagesatz blieb 2023 unverändert. Der Rechtsanspruch der versorgungsberechtigten Mitarbeiter zur Erfüllung des Leistungsanspruchs gemäß ATV-K richtet sich gegen die jeweilige ZVK, während die Verpflichtung der Sparkasse ausschließlich darin besteht, den ZVKs im Rahmen des mit ihr begründeten Mitgliedschaftsverhältnisses die erforderlichen, satzungsmäßig geforderten Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Die Gesamtaufwendungen für die Zusatzversorgung bei versorgungspflichtigen Entgelten von 24.589.128,56 Euro betrugen im Geschäftsjahr 2023 1.892.410,87 Euro. Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) in der Stellungnahme zur Rechnungslegung IDW RS HFA 30 n. F. vertretenen Rechtsauffassung begründet die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei einem externen Versorgungsträger wie der ZVK handelsrechtlich eine mittelbare Versorgungsverpflichtung. Die ZVKs haben im Auftrag der Sparkasse den nach Rechtsauffassung des IDW (vgl. IDW RS HFA 30 n. F.) zu ermittelnden Barwert der auf die Sparkasse im umlagefinanzierten Abrechnungsverband entfallenden Leistungsverpflichtung zum 31.12.2023 ermittelt. Unabhängig davon, dass es sich bei dem Kassenvermögen um Kollektivvermögen aller Mitglieder des umlagefinanzierten Abrechnungsverbandes handelt, ist es gemäß IDW RS HFA 30 n. F. für Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB anteilig in Abzug zu bringen. Auf dieser Basis beläuft sich der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Betrag auf 33.427.664,00 Euro (ZVK Wiesbaden) bzw. 32.232.911,00 Euro (ZVK Köln). Der Barwert der auf die Sparkasse entfallenden Leistungsverpflichtungen wurde nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter Berücksichtigung einer gemäß Satzung der ZVKs unterstellten jährlichen Rentensteigung von 1 % und unter Anwendung der HEUBECK Richttafeln 2018G, jeweils modifiziert ermittelt. Als Diskontierungszinssatz wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB i. V. m. der Rückstellungsabzinsungsverordnung der auf Basis der vergangenen zehn Jahre ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz von 1,82 % (ZVK Wiesbaden) bzw. 1,83 % (ZVK Köln) verwendet, der sich bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Da es sich nicht um ein endgehaltbezogenes Versorgungssystem handelt, sind erwartete Gehaltssteigerungen nicht zu berücksichtigen. Die Daten zum Versichertenbestand der Versorgungseinrichtungen per 31.12.2023 liegen derzeit noch nicht vor, sodass auf den Versichertenbestand per 31.12.2022 abgestellt wurde. Der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der Sparkasse gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, bei der die Sparkasse für die Erfüllung der zugesagten Leistung einzustehen hat (Subsidiärhaftung), sofern die jeweilige ZVK die vereinbarten Leistungen nicht erbringt. Hierfür liegen gemäß der Einschätzung des verantwortlichen Aktuars in den Aktuar-Gutachten 2023 für die Sparkasse keine Anhaltspunkte vor. Vielmehr bestätigt der verantwortliche Aktuar den ZVKs in den Gutachten die Angemessenheit der rechnungsmäßigen Annahmen zur Ermittlung des Finanzierungssatzes und bestätigt auf Basis des versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzips die dauernde Erfüllbarkeit der Leistungsverpflichtungen der ZVKs. Es besteht ein Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB. Strukturierte Produkte (Forward- und Zinsoptionsdarlehen sowie Schuldscheindarlehen und Wertpapiere mit besonderen Ausstattungsmerkmalen) werden unter Berücksichtigung der Stellungnahme zur Rechnungslegung des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW RS HFA 22) grundsätzlich einheitlich (ohne Abspaltung der Nebenrechte) bilanziert. Eine getrennte Bilanzierung der einzelnen Komponenten erfolgt bei den "Sparkassen-Kreditbasket-Transaktionen", die über Credit Linked Notes (CLN) abgewickelt wurden. Die Originatoren-Credit Linked Notes (O-CLN) wurden jeweils aufgespalten in eine variabel verzinsliche Inhaberschuldverschreibung und einen Credit Default Swap (CDS), bei dem die Sparkasse Sicherungsnehmer ist. Da es bei den von uns in die Kreditbasket-Transaktionen eingebrachten Referenzschuldnern zu keinen Kreditereignissen kam, war keine Bewertung erforderlich. Die Investoren-Credit Linked Notes (I-CLN) wurden jeweils aufgespalten in ein variabel verzinsliches Wertpapier und einen unter Posten 1.b) Eventualverbindlichkeiten auf der Passivseite unter dem Bilanzstrich vermerkten Credit Default Swap (CDS), bei dem die Sparkasse Sicherungsgeber ist. Rückstellungen wegen negativer Ratingveränderungen einiger Referenzschuldner wurden gebildet. Die betreffenden Wertpapiere wurden zum Bilanzstichtag unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet. Die Devisentermingeschäfte wurden für das Kundengeschäft abgeschlossen und jeweils durch ein betrags-, währungs- und fristenkongruentes Deckungsgeschäft gegen das Währungsrisiko abgesichert (micro-hedge). Für eine Kundenforderung von 280 Tsd. Euro wurde zur Absicherung des in dieser Forderung enthaltenen Zinsänderungsrisikos ein Sicherungsgeschäft in Form eines Zinsswapgeschäftes abgeschlossen. Die Kunden- und die Sicherungsgeschäfte wurden jeweils zu einer Bewertungseinheit im Sinne von § 254 HGB zusammengefasst. Soweit sich die Wertveränderungen der abgesicherten Risiken am Abschlussstichtag und voraussichtlich auch künftig weitgehend ausgleichen, haben wir die jeweiligen Grund- und Sicherungsgeschäfte kompensatorisch bewertet. Die bilanzielle Abbildung der wirksamen Teile dieser Bewertungseinheiten erfolgte unter Anwendung der Einfrierungsmethode. Zur Ermittlung und Bewertung der Wirksamkeit der Bewertungseinheit wurde die sogenannte "Critical-Term-Match-Methode" herangezogen. Die Umrechnung von Fremdwährungsposten in Euro erfolgte mit dem Kassa-Mittelkurs (EZB-Referenzkurs) des Bilanzstichtages; die Sortenbestände wurden zu den EURO-Bewertungskursen der Landesbank Hessen-Thüringen, Frankfurt a.M. / Erfurt bewertet. Aufgrund der Vornahme steuerrechtlicher Abschreibungen in früheren Geschäftsjahren sowie der daraus resultierenden Beeinflussung unseres Steueraufwandes liegt der ausgewiesene Jahresüberschuss um weniger als ein Prozent über dem Betrag, der sonst auszuweisen gewesen wäre. C. ERLÄUTERUNGEN ZUR JAHRESBILANZAKTIVSEITE 3. FORDERUNGEN AN KREDITINSTITUTE
4. FORDERUNGEN AN KUNDEN
Im Rahmen des so genannten Pfandbrief-Poolings wurden grundpfandrechtlich besicherte Kundenforderungen (Hypothekendarlehen) in Höhe von 29.163 Tsd. Euro an die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) veräußert. Der Sparkasse eröffnet sich damit die Möglichkeit einer Refinanzierung über Pfandbriefe, ohne selbst ein eigenes Pfandbriefgeschäft aufbauen zu müssen. Die LBBW kann die Forderungen als Deckungswerte im Rahmen der Emission von Hypothekenpfandbriefen einsetzen. Aufgrund der vertraglichen Rückübertragungsmöglichkeiten verbleibt das wirtschaftliche Eigentum an den Forderungen bei der Sparkasse. Sie weist deshalb die Forderungen weiterhin in ihrer Bilanz unter Aktivposten 4 "Forderungen an Kunden" sowie in dem Darunter-Ausweis "durch Grundpfandrechte gesichert" aus. Ein Teil dieser Forderungen mit einem Buchwert von 1.603 Tsd. Euro ("Vergütungsvariante") sind in den Angaben zur "Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten" enthalten. 5. SCHULDVERSCHREIBUNGEN UND ANDERE FESTVERZINSLICHE WERTPAPIERE
Nicht mit dem Niederstwert bewertet wurden Wertpapiere mit Buchwerten von insgesamt 249.587 Tsd. Euro und beizulegenden Zeitwerten von insgesamt 237.543 Tsd. Euro. Nach unserer Auffassung dürfte die Wertminderung voraussichtlich nicht von Dauer sein, weil wir von einer rein zinsinduzierten Kursentwicklung und dementsprechender Rückzahlung zum Nominalwert am Fälligkeitstag ausgehen. Es handelt sich nahezu um alle Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere des Anlagevermögens mit Ausnahme der Investoren-Credit Linked Notes sowie Papiere mit Verkaufsabsicht.
6. AKTIEN UND ANDERE NICHT FESTVERZINSLICHE WERTPAPIERE
Die Sparkasse hält alle Anteile an einem Investmentvermögen, das überwiegend in Rentenwerten investiert ist, mit einem Buchwert von 55,4 Mio. Euro und einem Marktwert (Rücknahmepreis) von 57,5 Mio. Euro. Die in 2023 erfolgte Ausschüttung beläuft sich auf 1,2 Mio. Euro. 9. TREUHANDVERMÖGENDas ausgewiesene Treuhandvermögen stellt in voller Höhe Forderungen an Kunden (Aktivposten 4) dar. 12. SACHANLAGENIn dieser Position sind enthalten:
13. Sonstige VermögensgegenständeIn dieser Position sind enthalten:
14. RechnungsabgrenzungspostenIn dieser Position ist der Unterschiedsbetrag zwischen Erfüllungs- und niedrigerem Ausgabebetrag von Verbindlichkeiten von 3.430 Tsd. Euro (Vorjahr: 0 Tsd. Euro) enthalten. MEHRERE POSITIONEN DER AKTIVSEITE BETREFFENDE ANGABENVon den auf der Aktivseite ausgewiesenen Vermögensgegenständen lauten insgesamt 8.491 Tsd. Euro auf Fremdwährung. Anlagenspiegel
PASSIVSEITE1. VERBINDLICHKEITEN GEGENÜBER KREDITINSTITUTEN
2. VERBINDLICHKEITEN GEGENÜBER KUNDEN
3. VERBRIEFTE VERBINDLICHKEITEN
4. TREUHANDVERBINDLICHKEITENBei den Treuhandverbindlichkeiten handelt es sich um Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (Passivposten 1). 6. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTENIn dieser Position ist der Unterschiedsbetrag zwischen Nennbetrag und niedrigerem Auszahlungsbetrag von Forderungen in Höhe von 462 Tsd. Euro (Vorjahr: 529 Tsd. Euro) enthalten. MEHRERE POSITIONEN DER PASSIVSEITE BETREFFENDE ANGABENVon den auf der Passivseite ausgewiesenen Verbindlichkeiten lauten insgesamt 8.505 Tsd. Euro auf Fremdwährung. Für die folgenden in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind Vermögensgegenstände als Sicherheit übertragen:
PASSIVSEITE UNTER DEM STRICH1. EVENTUALVERBINDLICHKEITENSoweit aus den hier ausgewiesenen Eventualverbindlichkeiten am Bilanzstichtag mit einer Inanspruchnahme zu rechnen war, wurden entsprechende Rückstellungen gebildet (Passivposten 7c). Für die übrigen Eventualverbindlichkeiten lagen keine Anhaltspunkte für drohende Inanspruchnahmen vor. 2. ANDERE VERPFLICHTUNGENSoweit aus den hier ausgewiesenen anderen Verpflichtungen am Bilanzstichtag mit einer Inanspruchnahme zu rechnen war, wurden entsprechende Rückstellungen gebildet (Passivposten 7c). Für die übrigen anderen Verpflichtungen lagen keine Anhaltspunkte für drohende Inanspruchnahmen vor. D. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG:25. JAHRESÜBERSCHUSSDer Vorschlag für die Verwendung des Jahresüberschusses sieht vor, den Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2023 vollständig der Sicherheitsrücklage zuzuführen. E. SONSTIGE ANGABEN:Anteile an Beteiligungen
Angaben gemäß § 340 a Abs. 4 Nr. 1 HGBDer Vorstandsvorsitzende der Sparkasse, Herr Dr. Reingen, ist Mitglied des Aufsichtsrates der SV Gebäudeversicherung AG, Stuttgart. Die Sparkasse hat Geschäfte mit derivativen Finanzinstrumenten abgeschlossen. Die am Bilanzstichtag 2023 noch nicht abgewickelten Geschäfte gliedern sich wie folgt:
1) Positive und negative Zeitwerte innerhalb
einer Geschäftsart wurden miteinander verrechnet.
Bei den nicht an einer Börse gehandelten derivativen Finanzinstrumenten, für die keine Marktwerte vorhanden sind, wurde der jeweilige Zeitwert unter Anwendung eines anerkannten Bewertungsmodells ermittelt. Von den Zinsswapgeschäften entfallen nominal 0,8 Mio. Euro auf solche, die mit der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) AdöR zur Absicherung von Zinsgarantien für Festzinsdarlehen der Sparkasse abgeschlossen wurden. Die Zeitwerte beliefen sich Ende 2023 auf insgesamt 13 Tsd. Euro; sie wurden näherungsweise anhand der in 2023 gezahlten Ausgleichsbeträge und der durchschnittlichen Restlaufzeit der Geschäfte ermittelt. Von den übrigen Zinsswapgeschäften entfallen nominal 501,1 Mio. Euro mit einem Zeitwert von insgesamt 17,8 Mio. EUR auf Makro-Hedge-Positionen (Zinsbuch) zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken sowie nominal 0,3 Mio. Euro mit einem Zeitwert von 0,7 Tsd. Euro auf eine Bewertungseinheit (Micro-Hedge). Für diese Zinsswapgeschäfte wurde der jeweilige Zeitwert als Barwert künftiger Zinszahlungsströme auf Basis der Marktzinsmethode unter Heranziehung der Swap-Zinskurven zum 31.12.2023 ermittelt. Bei den Devisentermingeschäften handelt es sich um Kundengeschäfte sowie um Geschäfte, die im Rahmen von Micro-Hedge-Positionen als Gegengeschäfte für die Kundengeschäfte abgeschlossen wurden. Bei Devisentermingeschäften wurden sowohl die Euro- als auch die Fremdwährungsbeträge mit den jeweiligen Euro- bzw. Fremdwährungszinssätzen diskontiert. Aus dem Verhältnis dieser diskontierten Volumina ergab sich die "faire" Spotrate. Im Vergleich der "fairen" Spotrate mit der tatsächlich gehandelten Spotrate erhielt man den Wert des Devisentermingeschäftes. Für Credit Default Swaps wurden die künftigen Zahlungsströme unter Heranziehen der Swap-Zinskurven und unter Berücksichtigung der Ausfall- bzw. Überlebenswahrscheinlichkeiten abgezinst. Nicht in der Bilanz enthaltene GeschäfteNeben der Mitgliedschaft im Stützungsfonds der rheinland-pfälzischen Sparkassen sind wir Mitglied des Sicherungssystems der Deutschen Sparkassenorganisation, wobei das System der freiwilligen Institutssicherung beibehalten wurde. Zusätzlich erfüllt das Sicherungssystem auch die Anforderungen des Einlagensicherungsgesetzes. Aus diesen Verpflichtungen ist über die laufenden jährlichen Beitragsverpflichtungen hinaus derzeit kein akutes Risiko einer wesentlichen Inanspruchnahme erkennbar. Organe der SparkasseVerwaltungsrat
Mitglieder gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 SpkG
Mitglieder gem. § 5 Abs. 1 Nr. 3 SpkG (Sparkassenmitarbeiter)
VorstandVorsitzenderReingen, Dr. Andreas Weitere VorstandsmitgliederBug, Michael Görg, Andreas Gesamtbezüge, Pensionsrückstellungen und Kreditgewährungen an Vorstand und VerwaltungsratDie Gesamtbezüge der Mitglieder des Verwaltungsrates betrugen im Geschäftsjahr 107 Tsd. Euro. An frühere Mitglieder des Vorstandes und deren Hinterbliebene wurden im Geschäftsjahr Versorgungs- und sonstige Bezüge in Höhe von 654 Tsd. Euro gezahlt; die Pensionsrückstellungen für frühere Mitglieder des Vorstandes und deren Hinterbliebene beliefen sich Ende 2023 auf 4.151 Tsd. Euro. Am 31.12.2023 hatte die Sparkasse an Mitglieder des Verwaltungsrates Kredite in Höhe von 1.274 Tsd. Euro ausgereicht. Honorar des AbschlussprüfersFür Abschlussprüfungsleistungen fielen im Geschäftsjahr 2023 Aufwendungen in Höhe von 252 Tsd. Euro an. Außerdem sind Aufwendungen für andere Bestätigungsleistungen in Höhe von 41 Tsd. Euro entstanden. Mitarbeiter/-innenIm Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt:
Bad Marienberg, den 12.04.2024 Sparkasse Westerwald-Sieg Der Vorstand Dr. Reingen Görg Bug Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWGzum 31. Dezember 2023("Länderspezifische Berichterstattung" 1 )Die Sparkasse Westerwald-Sieg hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Sparkasse in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Sparkasse Westerwald-Sieg besteht im Wesentlichen darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren. Die Sparkasse Westerwald-Sieg definiert den Umsatz aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Erträge aus Gewinngemeinschaften etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen, Nettoertrag/-aufwand des Handelsbestands und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 111.892 TEUR. Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger im Jahresdurchschnitt beträgt 414 MAK. Der Gewinn vor Steuern beträgt 18.244 TEUR. Die Steuern auf den Gewinn betragen 10.071 TEUR. Die Steuern betreffen die laufenden Steuern. Die Sparkasse Westerwald-Sieg hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten.
1 Für Sparkassen ohne
Auslandsniederlassungen.
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Sparkasse Westerwald-SiegVermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsPrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der Sparkasse Westerwald-Sieg bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Sparkasse Westerwald-Sieg für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß §322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit §317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Sparkasse unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Art. 10 Abs. 2 Buchstabe f) EU-APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 Satz 2 HGB, dass alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Art. 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des JahresabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar: 1. Bewertung von größeren, risikobehafteten Kreditengagements von Firmenkunden mit höheren Blankoanteilen Unsere nachfolgende Beschreibung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt aufgebaut: a) Sachverhalt und Problemstellung b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse c) Verweis auf weitergehende Informationen 1. Bewertung von größeren, risikobehafteten Kreditengagements von Firmenkunden mit höheren Blankoanteilen a) Im Jahresabschluss der Sparkasse werden zum 31.12.2023 unter dem Aktivposten 4 Forderungen an Kunden ausgewiesen, die rd. 65 % der Bilanzsumme ausmachen. Die Bewertung der Forderungen an Kunden hat deshalb wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss, insbesondere auf die Ertragslage. Das im Vergleich zum Privatkundengeschäft weniger granulare Firmenkundenkreditgeschäft gehört zu den Kerngeschäftsfeldern der Sparkasse. Für die Bewertung derartiger Kreditforderungen an Firmenkunden mit größeren Blankoanteilen im Rahmen der Rechnungslegung ist neben der Sicherheitenbewertung die zukunftsorientierte Analyse und Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse der jeweiligen kreditnehmenden Firmenkunden von besonderer Bedeutung. b) Die relevanten Kreditprozesse (einschließlich Forderungsbewertungsprozess) sowie die Aufbau- und Ablauforganisation (einschließlich interner Kontrollen) der Krediterst- und -weiterbearbeitung haben wir anhand der schriftlich fixierten Organisationsrichtlinien der Sparkasse im Rahmen einer zeitlich vorgezogenen Prüfung der organisatorischen Pflichten und der Risikolage beurteilt. Darüber hinaus haben wir im Rahmen dieser Prüfung eine ebenfalls vorgezogene, risikoorientierte Einzelfallprüfung, die sich auf die Firmenkreditengagements mit höheren Kreditvolumina, schwächeren Ratings und auf solche in der Intensiv- und Sanierungsbearbeitung erstreckte, durchgeführt und dabei insbesondere die wirtschaftlichen Verhältnisse der jeweiligen Kreditnehmer anhand der der Sparkasse dazu vorliegenden Unterlagen beurteilt sowie die Werthaltigkeit der Sicherheiten und der Kreditforderungen bzw. den Risikovorsorgebedarf untersucht. Bei unserer Prüfung haben wir keine Erkenntnisse gewonnen, die auf nicht vertretbare Bonitätseinschätzungen und Sicherheitenbewertungen der Sparkasse für Zwecke der Forderungsbewertung hindeuten. c) Weitere Informationen zu den Beständen und zu dem Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft sind im Jahresabschluss (Aktivposten 4 und Posten 13 der Gewinn- und Verlustrechnung) sowie in dem Anhang enthalten (Abschnitt B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie Abschnitt C. Erläuterungen zur Jahresbilanz, Aktivposten 4). Darüber hinaus verweisen wir auf die Darstellungen und Erläuterungen im Lagebericht (Abschnitte 2.4.2.3, 2.5.1. und 5.2.1.1.). Sonstige InformationenDer Vorstand ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen, soweit sie bis zum Ende unserer Prüfung vorlagen, zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentlich falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang hinsichtlich des Berichts zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit gemäß den §§ 21 ff EntgTranspG für das Kalenderjahr 2022 nichts zu berichten. Der gemäß § 289b Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchstabea HGB zusammen mit dem Lagebericht zur Veröffentlichung im Bundesanzeiger vorgesehene nichtfinanzielle Bericht für das Geschäftsjahr 2023 lag bis zum Ende unserer Prüfung noch nicht vor. Verantwortung des Vorstands und des Verwaltungsrats für den Jahresabschluss und den LageberichtDer Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit §317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche AnforderungenÜbrige Angaben gemäß Art. 10 EU-APrVODie Prüfungsstelle des Sparkassenverbands Rheinland-Pfalz ist gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 Sparkassengesetz Rheinland-Pfalz gesetzlicher Abschlussprüfer der Sparkasse. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem Prüfungsbericht nach Artikel 11 EU-APrVO in Einklang stehen. Wir haben die folgenden Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder Lagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die Sparkasse erbracht:
Verantwortlicher WirtschaftsprüferDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Martin Krähmer.
Mainz, den 03.05.2024 Sparkassenverband
Rheinland-Pfalz
Krähmer, Wirtschaftsprüfer Lagebericht 2023der Sparkasse Westerwald-Sieg1. Grundlagen der SparkasseDie Sparkasse ist gemäß § 1 Abs. 1 Sparkassengesetz für Rheinland-Pfalz eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie ist Mitglied des Sparkassenverbands Rheinland-Pfalz (SVRP), Mainz, und über diesen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband e.V. (DSGV), Berlin, angeschlossen. Sie ist beim Amtsgericht Montabaur unter der Nummer HRA 3969 im Handelsregister eingetragen. Träger der Sparkasse ist der "Sparkassenzweckverband Sparkasse Westerwald-Sieg", der vom Landkreis Altenkirchen und dem Westerwaldkreis gebildet wird. Der Sparkassenzweckverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bad Marienberg und ist ebenfalls Mitglied des SVRP. Ausleihbezirk der Sparkasse ist das Gebiet des Trägers und der angrenzenden Landkreise und kreisfreien Städte. Organe der Sparkasse sind der Vorstand und der Verwaltungsrat. Die Sparkasse ist Mitglied im Sparkassenverband Rheinland-Pfalz und über dessen Sparkassenstützungsfonds dem Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt. Das Sicherungssystem stellt im Entschädigungsfall sicher, dass den Kunden der Sparkassen der gesetzliche Anspruch auf Auszahlung ihrer Einlagen gemäß dem EinSiG erfüllt werden kann ("gesetzliche Einlagensicherung"). Darüber hinaus ist es das Ziel des Sicherungssystems, einen Entschädigungsfall zu vermeiden und die Sparkassen selbst zu schützen, insbesondere deren Liquidität und Solvenz zu gewährleisten ("diskretionäre Institutssicherung"). Die Mitgliederversammlung des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV) hat einen gemeinsamen Beschluss zur Weiterentwicklung des gemeinsamen Sicherungssystems gefasst. Mit ihrer Entscheidung kommt die Gruppe entsprechenden Feststellungen der Aufsichtsbehörden nach. Kern der Einigung ist u. a. ein zusätzlicher Sicherungsfonds, der von den Instituten ab 2025 zu befüllen ist und zusätzlich zu den bestehenden Sicherungsmitteln zur Verfügung stehen soll. Damit soll ermöglicht werden, im Falle einer Krise noch schneller handlungsfähig zu sein. Die Sparkasse bietet als selbstständiges regionales Wirtschaftsunternehmen zusammen mit ihren Partnern aus der Sparkassen-Finanzgruppe Privatkunden, Unternehmen und Kommunen Finanzdienstleistungen und -produkte an, soweit das Sparkassengesetz oder die Satzung keine Einschränkungen vorsehen. Der im Sparkassengesetz verankerte öffentliche Auftrag verpflichtet die Sparkasse, mit ihrer Geschäftstätigkeit in ihrem Geschäftsgebiet den Wettbewerb zu stärken und ihre Leistungen für die Bevölkerung, die Wirtschaft und den Mittelstand und die öffentliche Hand nach wirtschaftlichen Grundsätzen und den Anforderungen des Marktes zu erbringen. Sie betreibt im Rahmen des Sparkassengesetzes Rheinland-Pfalz alle banküblichen Geschäfte. Die Gesamtzahl der Beschäftigten hat sich bis zum 31. Dezember 2023 gegenüber dem Vorjahr um 1,57% Prozent auf 581, von denen 319 vollzeitbeschäftigt, 224 teilzeitbeschäftigt sowie 38 in Ausbildung sind, erhöht. Die Erhöhung der Beschäftigtenanzahl erfolgt planmäßig, um die natürliche Fluktuation des Vorjahres, aber auch im Vorgriff des laufenden Jahres 2024 auszugleichen. Die Gesamtzahl unserer Geschäftsstellen hat sich bis zum 31. Dezember 2023 gegenüber dem Vorjahr auf 26 reduziert. 2. Wirtschaftsbericht2.1. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen im Jahr 2023Wirtschaftliche Entwicklung in der Welt, Europa und DeutschlandDie Rahmenbedingungen für die deutsche Wirtschaft verschlechterten sich im Jahr 2023 erneut. Die geopolitische Lage verschärfte sich: zu dem fortdauernden Krieg in der Ukraine kamen die Terroranschläge auf Israel, und auch die Beziehungen zwischen China und den westlichen Staaten verschlechterten sich weiter. Die Prognose zur Entwicklung der weltweiten Produktion, die der Internationale Währungsfonds (IWF) zum Jahresbeginn 2023 veröffentlicht hatte (+2,9 Prozent), wurde mit 3,1 Prozent leicht übertroffen, u.a. aufgrund der dynamischeren wirtschaftlichen Entwicklung in den USA und in mehreren Schwellenländern. Der Welthandel nahm jedoch lediglich um 0,4 Prozent zu, statt wie prognostiziert um 2,4 Prozent zuzulegen, was die deutsche Exportwirtschaft deutlich belastete. Deutschland verzeichnete im Jahr 2023 einen Rückgang der gesamtwirtschaftlichen Produktion. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) schrumpfte um 0,3 Prozent (arbeitstäglich bereinigt: -0,1 Prozent), die Prognosen hatten zwischen -0,7 Prozent bis +0,3 Prozent gelegen. Der BIP-Rückgang um 0,3 Prozent war insbesondere auf die Entwicklung der Konsumausgaben zurückzuführen. Die staatlichen Konsumausgaben wurden um 1,5 Prozent verringert und reduzierten das BIP damit um 0,3 Prozentpunkte. Die privaten Konsumausgaben legten nominal um 5,6 Prozent zu, gingen jedoch bedingt durch die hohe Inflation real um 0,7 Prozent zurück, was das gesamtwirtschaftliche Wachstum um 0,4 Prozentpunkte verminderte. Der Außenhandel, der sich in den Vorjahren erholt hatte, entwickelte sich im Jahr 2023 rückläufig. Da die Importe mit einem Minus von 3,4 Prozent jedoch stärker zurückgingen als die Exporte (-2,2 Prozent), erhöhte der Außenbeitrag das gesamtwirtschaftliche Wachstum um 0,6 Prozentpunkte. Die sinkende Investitionstätigkeit reduzierte das BIP-Wachstum im Jahr 2023 um 0,1 Prozent-Punkte. Während sich sowohl die Bauinvestitionen wie auch die Investitionen in sonstige Anlagen reduzierten, konnten die Ausrüstungsinvestitionen als einzige Verwendungskomponente des BIP 2023 real zulegen (+3,0 Prozent). Hierbei ist jedoch ein Sondereffekt zu beachten, da der staatliche Umweltbonus für gewerblich genutzte Elektrofahrzeuge zu einem deutlichen Anstieg der gewerblichen Pkw-Neuzulassungen geführt hat. Während der Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine in 2022 zu rasant steigenden Energiepreisen und einer hohen Versorgungsunsicherheit geführt hatte, standen in 2023 die negativen Folgeeffekte im Mittelpunkt, allen voran die Zinswende als Reaktion auf die hohe Inflation. Die Energiepreise blieben jedoch - trotz des deutlichen Rückgangs im Vergleich zu den Höchstständen im Jahr 2022 - hoch und belasteten insbesondere die energieintensiven Industriezweige. Von Produktionsproblemen aufgrund von Materialengpässen berichteten im Jahresdurchschnitt noch rund ein Drittel der Unternehmen. Die nominal verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte nahmen in 2023 deutlich um 6,1 Prozent zu. Da jedoch die Verbraucherpreise fast im gleichen Maße stiegen, blieben die real verfügbaren Einkommen im Vergleich zum Vorjahr beinahe unverändert. Die im Vorjahr deutlich rückläufige Sparquote erhöhte sich im Jahr 2023 von 11,1 Prozent auf 11,4 Prozent. Damit lag die Sparquote leicht über dem Niveau vor dem Ausbruch der Pandemie (Jahresdurchschnitt 2017 - 2019: 10,9 Prozent). Erste Folgen der konjunkturellen Schwächephase für den deutschen Arbeitsmarkt hatten sich bereits im Jahresverlauf 2022 gezeigt und verstärkten sich im abgelaufenen Jahr. So nahm die Zahl der Arbeitslosen im Jahresdurchschnitt 2023 um 191.000 (+8 Prozent) auf 2.609.000 Personen zu. Die Arbeitslosenquote stieg von 5,3 Prozent im Jahr 2022 auf 5,7 Prozent im vergangenen Jahr. Die Zahl der Erwerbstätigen stieg dagegen um ca. 333.000 auf 45,93 Mio , noch nie waren mehr Menschen in Deutschland erwerbstätig. Allerdings fiel der Zuwachs mit +0,7 Prozent nicht mehr so deutlich aus wie in den Vorjahren und schwächte sich im Jahresverlauf ab. Der größte Teil des Anstiegs entfiel auf die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, die von Juni 2022 bis Juni 2023 um 264.000 Personen zunahm. Der Arbeitsmarkt hatte sich in den vergangenen Jahren auch deshalb als so robust erwiesen, weil die befürchtete Zunahme der Unternehmensinsolvenzen als Folge der Corona-Pandemie ausgeblieben war. Verschiedene Sonderregelungen im Insolvenzrecht, aber auch staatliche Stützungsmaßnahmen sowie die starke Ausweitung des Kurzarbeitergeldes hatten dafür gesorgt, dass trotz der schwierigen wirtschaftlichen Lage wenige Unternehmen in der Hochphase der Pandemie Insolvenz anmelden mussten. Mit dem schrittweisen Auslaufen dieser Maßnahmen und den wirtschaftlichen Folgen des russischen Angriffs auf die Ukraine endete der langjährige Trend sinkender Unternehmensinsolvenzen in 2022 (+3,8 Prozent). Im Jahr 2023 schlugen sich die weitere Verschlechterung der gesamtwirtschaftlichen Lage, die hohen Kostensteigerungen der vergangenen Jahre und die Belastung aufgrund des deutlichen Zinsanstiegs dann deutlich in den Insolvenzzahlen nieder. Die Zahl stieg um 23,5 Prozent auf geschätzte 18.100 Unternehmensinsolvenzen, lag damit jedoch immer noch knapp unter dem Niveau von 2019 (18.830) und weit entfernt von den Insolvenzzahlen früherer Jahre (z.B. 2013: 26.120). Alle Wirtschaftssektoren verzeichneten zweistellige Zuwächse der Insolvenzzahlen. Den stärksten Anstieg gab es im Verarbeitenden Gewerbe (+30,2 Prozent) und im Handel (+26 Prozent). Die Zahl der Insolvenzen im Baubereich stieg zwar weniger stark (+20,8 Prozent), das Insolvenzrisiko ist in diesem Bereich jedoch allgemein am höchsten. Durch den Bauboom der vergangenen Jahre hatte sich der Abstand zu den anderen Wirtschaftsbereichen verringert, er ist aber in den vergangenen zwei Jahren wieder stärker gestiegen. Im Jahr 2022 lag die Insolvenzquote im Baugewerbe bei 81 (Zahl der Insolvenzen je 10.000 Unternehmen), gefolgt vom Handel mit einer Quote von 62. Die Verbraucherpreise sind in Deutschland im Gesamtjahr 2023 um 5,9 Prozent gestiegen. Bis auf das Vorjahr, in dem die Inflationsrate 6,9 Prozent betragen hatte, war dies der stärkste Anstieg seit 1981. Dazu trug erneut die Preisentwicklung bei der Haushaltsenergie bei, die sich um durchschnittlich 14 Prozent verteuerte, wobei sich die Preise der einzelnen Haushaltsenergieprodukte sehr unterschiedlich entwickelten. Auch die Nahrungsmittelpreise legten erneut zweistellig zu (+12,4 Prozent) und lagen damit im Jahresdurchschnitt 2023 gut 30 Prozent über dem Basisjahr 2020. Der Blick auf die Inflationsentwicklung im Jahresverlauf zeigt einen fast durchgängigen Rückgang. Der Anstieg der Inflationsrate zum Jahresende ist auf einen statistischen Basiseffekt zurückzuführen, da der Staat die Abschlagszahlungen der privaten Haushalte für Gas und Fernwärme im Dezember 2022 übernommen hatte, was nun wegfiel. Die Situation im Wohnungsbau hat sich 2023 angesichts stark gestiegener Zinsen und der Kostensteigerungen durch die Inflation weiter eingetrübt. Die Zahl der Baugenehmigungen für Wohnungen sank im Vergleich zum Vorjahr um 94.100 (-26,6 Prozent) auf 260.100 und erreichte damit den niedrigsten Stand seit 2012. Die Auftragseingänge im Bauhauptgewerbe sind im Gesamtjahr 2023 um 4,4 Prozent (real) gesunken, haben sich jedoch zuletzt stabilisiert. Die Baukonjunktur wurde eine Zeitlang noch durch die hohen Auftragsbestände der vorangegangenen Boomphase gestützt, allerdings wurden viele bereits geplante Bauprojekte zwischenzeitlich storniert. In Summe nahmen die bereits 2022 um 1,8 Prozent rückläufigen Bauinvestitionen im Jahr 2023 nochmals stärker ab (-2,7 Prozent). Auch die Preise für Wohnimmobilien haben erst mit zeitlicher Verzögerung reagiert und sind seit dem 4. Quartal 2022 im Vergleich zum jeweiligen Vorjahresquartal rückläufig. Der Rückgang hat sich seitdem in jedem Quartal verstärkt und erreichte im 3. Quartal 2023 ein Minus von 10,2 Prozent. Dies ist der stärkste Rückgang gegenüber einem Vorjahresquartal seit dem Beginn der Zeitreihe im Jahr 2000. Dennoch ist das Preisniveau durch den rasanten Anstieg der vorangegangenen Jahre immer noch hoch. Gemessen am Häuserpreisindex des Statistischen Bundesamtes lagen die Häuserpreise im 3. Quartal 2023 knapp 60 Prozent über dem Wert vor zehn Jahren. Dies stellt - in Kombination mit dem deutlich gestiegenen Zinsniveau - viele Interessenten vor unüberwindbare Hürden beim Erwerb von Wohneigentum. Der im Jahr 2022 von den großen Notenbanken weltweit eingeleitete Kurswechsel in der Geldpolitik wurde 2023 fortgesetzt. Die US-amerikanische Notenbank Federal Reserve (Fed) hat ihren Leitzins seit dem Frühjahr 2022 von annähernd Null auf ein Niveau von fast 5,5 Prozent geführt. Im Jahresverlauf 2023 erhöhte die Fed die Zinsen von einer Bandbreite von 4,2 Prozent bis 4,5 Prozent zu Jahresbeginn bis auf 5,25 Prozent bis 5,50 Prozent zur Jahresmitte. Im weiteren Jahresverlauf blieben die Leitzinsen unverändert. Die EZB, die später die Zinswende vollzogen hatte, erhöhte den Hauptrefinanzierungssatz von 2,5 Prozent zu Jahresbeginn 2023 bis in den Herbst hinein auf 4,5 Prozent (ab dem 20. September 2023). Die Verzinsung der Einlagefazilität wurde im gleichen Zeitraum von 2 Prozent auf 4 Prozent angehoben. Die Erhöhung im September war die zehnte Zinserhöhung in Folge seit der Zinswende im Sommer 2022. Bei den Sitzungen im Oktober und Dezember 2023 ließ der EZB-Rat die Leitzinsen unverändert. Geschäftsentwicklung der rheinland-pfälzischen SparkassenDie zusammengefasste Bilanzsumme der 20 Sparkassen, einschließlich der in Rheinland-Pfalz gelegenen Zweigstellen der Nassauischen Sparkasse, sank um fast 743 Mio Euro bzw. 1,0 Prozent auf 76,2 Mrd Euro. Der gesamte Kreditbestand umfasste zum 31. Dezember 2023 ein Volumen von 54,8 Mrd Euro. Das waren 398 Mio Euro (+0,7 Prozent) mehr als noch zum gleichen Vorjahreszeitpunkt. Die Neuzusagen lagen mit einem Gesamtvolumen von 7,8 Mrd Euro um 3,4 Mrd Euro (-30,2 Prozent) deutlich unter dem Vorjahreswert. Das Gesamtkundenvolumen im Passivgeschäft im Jahr 2023 fiel um 1,1 Mrd Euro auf einen Bestand von 58,2 Mrd Euro (-1,9 Prozent zum Vorjahr). Den rheinland-pfälzischen Sparkassen flossen im Geschäftsjahr netto über 5,6 Mrd Euro an täglich fälligen Einlagen ab. Zum 31.12.2023 betrug der Bestand 39,4 Mrd Euro. Das ist ein Rückgang um 12,5 Prozent gegenüber Ende 2022. Gleichzeitig ging das Volumen der Spareinlagen um 2,7 Mrd Euro (-23,7 Prozent) zurück. Bestandszuwächse hingegen verzeichneten die rheinland-pfälzischen Sparkassen bei den Eigenemissionen um 5,1 Mrd Euro (+303,9 Prozent) sowie bei den Termingeldern 2,0 Mrd. Euro (+166,6 Prozent). Der Wertpapierumsatz der rheinland-pfälzischen Sparkassen wuchs im Jahr 2023 um 22,5 Prozent auf 8,5 Mrd Euro. Der Nettoabsatz erhöhte sich um 835 Mio Euro auf 1,4 Mrd Euro. Hoch im Kurs standen bei den Sparkassenkundinnen und -kunden aufgrund des gestiegenen Zinsniveaus vor allem festverzinsliche Wertpapiere. Der Nettoabsatz betrug fast 1,1 Mrd Euro. Während auch weiterhin Investmentfonds mit einem Nettoabsatz von 351 Mio gefragt waren, übertrafen die Verkaufsvolumina die Kaufvolumina bei Aktien und Optionsscheinen. Der Nettoabsatz betrug hier -56 Mio Euro. Die Anzahl der Kundendepots der rheinland-pfälzischen Sparkassenkundinnen und -kunden (Sparkassen-, Deka- und S-Broker-Depots) erhöhte sich im Jahr 2023 auf insgesamt 351.428 (+3,4 Prozent). Wirtschaftliche Entwicklung in Rheinland-PfalzDie Daten zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in Rheinland-Pfalz zum 31.12.2023 liegen noch nicht vor. Im dritten Quartal 2023 ist die rheinland-pfälzische Wirtschaft geschrumpft. Der Wert aller erzeugten Waren und Dienstleistungen (reales Bruttoinlandsprodukt) sank gegenüber dem Vorquartal um 0,8 Prozent. Verglichen mit dem Vorjahresquartal nahm die Wirtschaftsleistung um 5,3 Prozent ab. Das ergaben indikatorgestützte Berechnungen des Statistischen Landesamtes in Bad Ems. Der im Vergleich zum Bund stark überdurchschnittliche Rückgang der Wirtschaftsleitung in Rheinland-Pfalz ist zu einem beträchtlichen Teil auf einzelne Branchen zurückzuführen, die 2021 von der Entwicklung und der Produktion eines Impfstoffes gegen das Coronavirus profitierten. Das Verarbeitende Gewerbe verzeichnete im dritten Quartal einen realen Rückgang der Bruttowertschöpfung um 15,6 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal. Diese Entwicklung ist auf die Vorleistungs- und Konsumgüterproduzenten zurückzuführen, die nominale Umsatzeinbußen hinnehmen mussten. Die Umsätze der Investitionsgüterproduzenten nahmen hingegen zu. Auch in den Dienstleistungsbereichen lag die Bruttowertschöpfung im dritten Quartal preis-, kalender- und saisonbereinigt unter dem Niveau des Vorjahresquartals (-2,4 Prozent). Die preisbereinigten Umsätze im Einzelhandel und im Gastgewerbe gingen zurück, während sie im Großhandel stiegen. Im Baugewerbe nahm die Bruttowertschöpfung im Jahr 2023 real um 0,7 Prozent zu. Während die nominalen Umsätze im Tiefbau zulegten, setzte der Hochbau weniger um als im Vorjahr. Im Gesamtjahr 2023 lagen die Warenwerte der Im- und Exporte im rheinland-pfälzischen Außenhandel unter denen des Vorjahres. Nach vorläufigen Angaben des Statistischen Landesamtes wurden insgesamt Waren im Wert von 59,5 Mrd Euro exportiert; das waren 3,4 Prozent weniger als im Vorjahr (Deutschland: -2,0 Prozent). Der Warenwert der Importe sank um 5,1 Prozent auf 46,4 Mrd Euro (Deutschland: -10 Prozent). Die Menge der exportierten Waren reduzierte sich um 11 Prozent und die der Importe um 1,1 Prozent. Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Rheinland-Pfalz ist in den ersten drei Quartalen 2023 deutlich gestiegen. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes stellten in diesem Zeitraum 529 Unternehmen einen Insolvenzantrag - rund 19 Prozent mehr als im Vergleichszeitraum des Vorjahres (444). Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen lag mit 2.158 um 4,6 Prozent unter dem Niveau des vergleichbaren Vorjahreszeitraums. Die Inflation zog zum Jahresende wieder an. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, lagen die Verbraucherpreise im Dezember 2023 um 3,5 Prozent über dem Niveau des Vorjahresmonats. Im November hatte die Inflationsrate plus drei Prozent betragen. Ein wesentlicher Grund für den Anstieg der Inflationsrate ist ein statistischer Basiseffekt im Bereich Haushaltsenergie. Im Dezember 2022 griff die sogenannte "Dezember-Soforthilfe", eine Maßnahme aus dem dritten Entlastungspaket der Bundesregierung. Dadurch entfiel in diesem Monat für einen Teil der privaten Haushalte die monatliche Abschlagszahlung für Erdgas und Fernwärme, was sich im Dezember 2022 dämpfend auf die Verbraucherpreise auswirkte. Weil die außergewöhnlich niedrigen Vorjahrespreise nun die Vergleichsbasis für die Preisentwicklung bilden, werden bei diesen Energieträgern im Dezember 2023 kräftige Preissteigerungen gegenüber dem Vorjahresmonat ausgewiesen. Die Teuerungsrate ohne Nahrungsmittel und Energie, die oft auch als Kerninflationsrate bezeichnet wird, war im Dezember hingegen weiter rückläufig. Sie belief sich auf +3,3 Prozent nach +3,6 Prozent im November. Im Jahresdurchschnitt waren die Verbraucherpreise 2023 um 5,8 Prozent höher als im Vorjahr. Dies ist der zweithöchste Anstieg seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 1995. Nur 2022 war die Inflation noch stärker (+6,6 Prozent). Die schwache Konjunktur ist im vergangenen Jahr nicht spurlos am Arbeitsmarkt in Rheinland-Pfalz vorüber gegangen. Gemessen am Ausmaß der Belastungen und Unsicherheiten behauptet sich der Arbeitsmarkt aber nach wie vor gut. Erwerbstätigkeit und Beschäftigung erreichten neue Höchstwerte. Im Durchschnitt des Jahres 2023 hatten 2,06 Mio Erwerbstätige ihren Arbeitsort in Rheinland-Pfalz. Das waren 8.500 Personen oder 0,4 Prozent mehr als 2022. Die Arbeitslosenquote lag im Dezember 2023 bei 5,0 Prozent - nach 4,9 Prozent im November und 4,6 Prozent im Dezember 2022. Wirtschaftliche Entwicklung im GeschäftsgebietGemäß Konjunkturbericht der IHK Koblenz befindet sich die Wirtschaft im nördlichen Rheinland-Pfalz weiterhin in einem Stimmungstief. Mit Blick auf die Krisen sowie die anhaltende Unsicherheit sehen die Unternehmen wenig optimistisch in die Zukunft. Der Fachkräftemangel beschäftigt die Wirtschaft weiterhin. Die Arbeitslosigkeit nahm im Jahresverlauf im Landkreis Altenkirchen als auch im Westerwaldkreis leicht zu. Im Kreis Altenkirchen erhöhte sich die Arbeitslosenquote zum Jahresende auf 5,3 Prozent (Dezember 2022 4,8 Prozent) und im Westerwaldkreis auf 3,4 Prozent nach 2,9 Prozent zum Vorjahreswechsel. Entwicklung der Geld- und KreditwirtschaftDie im Jahr 2022 eingeleitete Zinswende der Europäischen Zentralbank (EZB) hat sich im Berichtsjahr 2023 sowohl auf der Aktiv- wie auch auf der Passivseite deutlich auf das Geschäft der Kreditinstitute ausgewirkt. Wie von der EZB intendiert, ging die Kreditnachfrage deutlich zurück, was zum einen auf das gestiegene Zinsniveau zurückzuführen war, zum anderen aber auch durch die rückläufigen Anlageinvestitionen und die aktuelle Situation am Immobilienmarkt bedingt war. Im Aktivgeschäft verzeichneten die Kreditinstitute nach Angaben der Deutschen Bundesbank nur noch eine leichte Zunahme der Kredite an inländische Nichtbanken um 1,0 Prozent von Dezember 2022 bis Dezember 2023, nach einem Anstieg um 6,5 Prozent im Jahr 2022. Am Jahresende 2023 lag der Bestand an Unternehmenskrediten 1,1 Prozent über dem Wert des entsprechenden Vorjahres. Bei den Krediten an wirtschaftlich unselbstständige und sonstige Privatpersonen verzeichneten die Kreditinstitute ein Plus von 0,7 Prozent. Die Kreditnachfrage privater Haushalte zum Erwerb von Wohneigentum entwickelte sich - nach dem Einbruch um gut 60 Prozent im Jahresverlauf 2022 - weiterhin schwach. Über mehrere Jahre hinweg hatten Niedrig- bzw. Negativzinsen und der Mangel an sicheren Anlagealternativen zu einem starken Anstieg der Sichteinlagen geführt. Der Anteil der Sichteinlagen an den Gesamteinlagen der Banken erreichte gegen Ende 2021 beinahe 70 Prozent. Im Zuge des steigenden Zinsniveaus wandten sich die Anleger im Jahr 2023 wieder stärker der aktiven Geldanlage zu. In der Folge kam es zu erheblichen Umschichtungen von Sichteinlagen zu Termingeldern und verzinsten Anlageprodukten, die sich im laufenden Jahr fortsetzen dürften. In Summe nahmen die Einlagen von Nichtbanken bei Kreditinstituten im Inland im Jahr 2023 um 2,0 Prozent zu (2022: +4,1 Prozent). Während die täglich fälligen Bankguthaben um 6,6 Prozent zurückgingen (im Jahr 2022 hatte es noch ein Plus von 2,4 Prozent gegeben), gab es deutliche Steigerungen bei Termineinlagen (+25,9 Prozent) sowie bei Sparbriefen, die sich im Vergleich zum Vorjahr mehr als vervierfachten. Nachdem die langandauernde Niedrigzinsphase die Ertragskraft der Kreditinstitute deutlich belastet hatte, führte die Zinswende der EZB zu einem spürbaren Anstieg der zentralen Ertragsquelle "Zinsüberschuss" und machte sich 2023 positiv in der Ertragslage der Banken bemerkbar. Wie die Deutsche Bundesbank in ihrer Analyse der Ertragslage der deutschen Kreditinstitute hervorhebt, wird sich der Wertberichtigungsbedarf auf festverzinsliche Wertpapiere im Jahr 2023 voraussichtlich verringern, demgegenüber werden die Kreditinstitute voraussichtlich eine höhere Kreditvorsorge zu bilden haben. 2.2. Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen im Jahr 2023Die aufsichtsrechtlichen Regulierungsmaßnahmen wurden im Jahr 2023 fortgesetzt. Die endgültige Neufassung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (7. MaRisk-Novelle) hat die BaFin im Juni 2023 veröffentlicht. Mit dieser Novelle wurden die Anforderungen der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) an die Kreditvergabe und Überwachung in ein deutsches Rundschreiben überführt. Weitere Ergänzungen und Anpassungen betrafen insbesondere die Regelungen zur Handhabung des Immobiliengeschäfts sowie Anforderungen an das Management von Nachhaltigkeitsrisiken. Soweit die Änderungen der MaRisk klarstellenden Charakter hatten, trat die neue Fassung mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Neue Anforderungen sind ab dem 1. Januar 2024 einzuhalten. Dies bezieht sich insbesondere auf die Regelungen zu den Immobiliengeschäften. Ab Februar 2023 waren die bereits im Verlauf des Jahres 2022 von der BaFin angeordneten erhöhten Eigenkapitalanforderungen zu erfüllen. Dies betraf zum einen die Anhebung des antizyklischen Kapitalpuffers von null auf 0,75 Prozent der risikogewichteten Aktiva mit dem Ziel, die Widerstandsfähigkeit des deutschen Bankensystems präventiv zu stärken. Zum anderen wurde ein sektoraler Systemrisikopuffer von 2,0 Prozent der risikogewichteten Aktiva auf mit Wohnimmobilien besicherte Kredite eingeführt. Dieser soll zusätzlich den spezifischen Risiken am Immobilienmarkt entgegenwirken. Insgesamt müssen sich die Kreditinstitute auf eine Fortsetzung der Regulierungspolitik der letzten Jahre sowie mittelfristig auf weiter erhöhte Eigenmittelanforderungen einstellen. So wurde beispielsweise am 15.02.2024 bereits die 8. MaRisk-Novelle von der BaFin zur Konsultation gestellt. Aufgrund ihrer zentralen gesamtwirtschaftlichen Verantwortung und Funktion spielen die Kreditinstitute bei den gesetzlichen Maßnahmen zum Thema "Nachhaltigkeit" eine bedeutsame Rolle. Insbesondere die sukzessive ab dem Geschäftsjahr 2024 deutlich erweiterten Berichtspflichten auf Basis detaillierter gesetzlicher Vorgaben haben von den Kreditinstituten im Jahr 2023 bereits vorbereitende Maßnahmen unter Einsatz erheblicher personeller und organisatorischer Ressourcen erforderlich gemacht. 2.3. Bedeutsamste finanzielle LeistungsindikatorenDie Kennziffern Cost-Income-Ratio 1 und Betriebsergebnis vor Bewertung 2 , die der internen Steuerung dienen und in die Berichterstattung einfließen, wurden im Berichtsjahr als bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren definiert. 2.4. Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs
1 Geschäftsvolumen = Bilanzsumme
zuzüglich Eventualverbindlichkeiten
2.4.1. Bilanzsumme und GeschäftsvolumenGründe für die Steigerung der Bilanzsumme und des Geschäftsvolumens liegen auf der Aktivseite der Bilanz in einem Anstieg der Forderungen an Kreditinstitute, der den Rückgang bei den Forderungen an Kunden sowie den Wertpapieranlagen überkompensiert. Auf der Passivseite der Bilanz stiegen sowohl die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten als auch die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden. 2.4.2. Aktivgeschäft2.4.2.1. BarreserveDer Rückgang der Barreserve ist im Wesentlichen auf eine Reduzierung des Kassenbestandes zurückzuführen. 2.4.2.2. Forderungen an KreditinstituteDie Forderungen an Kreditinstitute erhöhten sich um 232,2 Mio Euro. Der Anstieg resultiert aus der Umschichtung aus den Wertpapieranlagen und der Anlage freier liquider Mittel in die Einlagenfazilität bei der Deutschen Bundesbank. Der Bestand setzt sich daneben hauptsächlich aus Schuldscheinen und Namensschuldverschreibungen zusammen. 2.4.2.3. Forderungen an KundenIn Folge der Zinsentwicklung im Jahr 2023 war eine deutliche Reduzierung der Kreditnachfrage zu beobachten. Die Forderungen an Kunden reduzierten sich von 2.753,4 Mio Euro auf 2.709,4 Mio Euro. Das Privatkundengeschäft sank dabei um 1,8 Prozent auf 1.399,5 Mio Euro. Das Firmenkundenkreditgeschäft reduzierte sich um 0,9 Prozent auf 1.251,5 Mio Euro. Die Darlehenszusagen im Kreditgeschäft gingen gegenüber dem Vorjahr um 26,0 Prozent auf 406,3 Mio Euro zurück. Dabei wurde bei den Darlehenszusagen an Privatkunden ein Minus von 32,0 Prozent und bei den Unternehmen und Selbstständigen ein Minus von 26,0 Prozent verzeichnet. 2.4.2.4. WertpapieranlagenZum Bilanzstichtag verminderte sich der Bestand an Wertpapieranlagen gegenüber dem Vorjahr um 41,3 Mio Euro auf 636,0 Mio Euro. Ursächlich für den Rückgang war die Umschichtung von fälligen Wertpapieren in die kurzfristige Anlage bei Kreditinstituten. Während die Bestände der Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere um 47,5 Mio Euro zurückgingen, verzeichnen die Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapiere einen Zuwachs von 6,2 Mio Euro. 2.4.2.5. SachanlagenDie technischen und baulichen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Umsetzung unseres Geschäftsstellenkonzepts und die Modernisierung des Selbstbedienungsangebots bildeten einen Schwerpunkt der Investitionen. 2.4.3. Passivgeschäft2.4.3.1. Verbindlichkeiten gegenüber KreditinstitutenDie Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten erhöhten sich um 69,0 Mio Euro auf 401,5 Mio Euro. Es handelt sich im Wesentlichen um Mittel, die der Finanzierung des langfristigen Kreditgeschäftes dienen. Zudem hat die Sparkasse an Offenmarktgeschäften der Deutschen Bundesbank teilgenommen. 2.4.3.2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden2023 fragten die Kunden angesichts des gestiegenen Zinsniveaus wieder verstärkt bilanzwirksame Anlageprodukte mit vereinbarten Laufzeiten nach. Aufgrund von Umschichtungen sanken die täglich fälligen Verbindlichkeiten um 391,7 Mio Euro oder 15,3 Prozent auf einen Gesamtbestand von 2.164,8 Mio Euro. Damit machen die Sichteinlagen immer noch 52,12 Prozent unserer Bilanzsumme aus. Die Termingelder erhöhten sich um 187,6 Mio Euro oder 337,2 Prozent, während sich die Spareinlagen um 211,7 Mio Euro oder 33,4 Prozent reduzierten. Dennoch konnte im Bereich der Kundeneinlagen einschließlich der verbrieften Verbindlichkeiten insgesamt ein Wachstum von 53,2 Mio Euro oder 1,6 Prozent auf 3.346,9 Mio Euro erzielt werden. 2.4.4. DienstleistungsgeschäftZahlungsverkehrDer Bestand an Girokonten erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 1.554 auf 135.283. Die vermittelten Kreditkarten erhöhten sich um 673 auf 23.665. Hierzu trugen insbesondere die guten Ergebnisse bei den Gold- und Firmenkreditkarten bei. Vermittlung von WertpapierenNeben den festverzinslichen Wertpapieren lag der Schwerpunkt bei den Anteilen am Investmentvermögen. Die Wertpapierumsätze nahmen gegenüber dem Vorjahr um 40,3 Prozent zu und erreichten einen Wert von 396,2 Mio Euro. ImmobilienvermittlungDie Kaufpreiszahlungen der vermittelten Objekte beliefen sich auf 20,5 Mio Euro, was einen Rückgang gegenüber dem Vorjahr von 15,5 Prozent bedeutet. Vermittlung von Bausparverträgen und VersicherungenIm Baufinanzierungsgeschäft lag das vermittelte Bausparvolumen mit 93,3 Mio Euro um 29,3 Mio Euro unter dem Vorjahresergebnis. Insgesamt wurden 1.536 neue Bausparverträge mit einem durchschnittlichen Bausparvolumen von 60.742 Euro geschlossen. Das Versicherungsgeschäft mit den Partnern Sparkassenversicherung im Gebiet des Westerwaldkreises sowie der Provinzial Rheinland im Kreis Altenkirchen blieb hinter den Ergebnissen des letzten Jahres zurück. Internationales GeschäftIm Internationalen Geschäft ist ein Ergebnisrückgang von 8,0 Prozent eingetreten. Die Rückgänge sind im Wesentlichen im Dokumentengeschäft festzustellen. Im Devisengeschäft konnten die Erträge moderat gesteigert werden. Wegen der veränderten Zinslandschaft wurden Fremdwährungsanlagen wieder vermehrt nachgefragt. 2.4.5. DerivateDie derivativen Finanzinstrumente dienten ausschließlich der Sicherung der eigenen Positionen und nicht spekulativen Zwecken. Hinsichtlich der zum Jahresende bestehenden Geschäfte wird auf die Darstellung im Anhang verwiesen. 2.5 . Darstellung, Analyse und Beurteilung der Lage2.5.1. VermögenslageDie Vermögenslage unserer Sparkasse mit der Darstellung der Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten sowie deren Veränderungen zum Vorjahr ist unter dem Punkt 2.4 dargestellt. Innerhalb aller bilanzierten Vermögensgegenstände verringerte sich der Anteil der Forderungen an Kunden einschließlich der Treuhandkredite um 3,5 Prozent-Punkte auf 65,0 Prozent. Der Anteil der Forderungen an Kreditinstitute stieg um 5,1 Prozent-Punkte auf 16,8 Prozent. Der Anteil der Wertpapieranlagen ging um 1,6 Prozent-Punkte auf 15,3 Prozent zurück. Auf der Passivseite der Sparkassenbilanz dominieren die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden einschließlich der verbrieften Verbindlichkeiten mit einem Anteil von 80,6 Prozent der Bilanzsumme. Sichteinlagen wurden in Termingelder und verbriefte Verbindlichkeiten umgeschichtet. Sämtliche Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten und Rückstellungen werden vorsichtig bewertet. Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Einzelheiten sind dem Anhang zu entnehmen. Für besondere Risiken des Geschäftszweigs der Kreditinstitute wurde zusätzlich Vorsorge getroffen. Die zum Jahresende ausgewiesene Sicherheitsrücklage erhöhte sich durch die Zuführung des Bilanzgewinns 2022. Insgesamt weist die Sparkasse inklusive des Bilanzgewinns 2023 vor Gewinnverwendung ein Eigenkapital von 221,2 Mio Euro (Vorjahr 213,1 Mio Euro) aus. Neben den Gewinnrücklagen verfügt die Sparkasse über umfangreiche weitere Eigenkapitalbestandteile. Der Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB wurde um 15,8 Mio Euro auf 142,4 Mio Euro erhöht. Die Gesamtkapitalquote gemäß Art. 92 CRR (Verhältnis der angerechneten Eigenmittel bezogen auf die anrechnungspflichtigen Positionen) übertrifft am 31. Dezember 2023 mit 16,12 Prozent (im Vorjahr: 16,23 Prozent) die aufsichtsrechtlichen Mindestanforderungen von 8,0 Prozent gemäß CRR (zuzüglich SREP-Zuschlag sowie Kapitalerhaltungs- und antizyklischem Kapitalpuffer). Seit dem 1. Februar 2022 beträgt der antizyklische Kapitalpuffer 0,75% der risikogewichteten Positionswerte. Zudem gilt ein Systemrisikopuffer von 2,00% für den Wohnimmobiliensektor. Die Quoten sind seit dem 1. Februar 2023 zu beachten. Die anrechnungspflichtigen Positionen zum 31. Dezember 2023 betragen 2.256,3 Mio Euro und die aufsichtsrechtlich anerkannten Eigenmittel 363,7 Mio Euro. Auch die harte Kernkapitalquote und die Kernkapitalquote übersteigen die aufsichtlich vorgeschriebenen Werte deutlich. Die Kernkapitalquote beläuft sich zum 31. Dezember 2023 auf 14,96 Prozent der anrechnungspflichtigen Positionen nach CRR. Der für 2023 prognostizierte Wert der Gesamtkapitalquote (15,81%) wurde aufgrund des geringer als geplanten Anstiegs der anrechnungspflichtigen Positionen leicht übertroffen. Das Wachstum der Eigenmittel fiel gegenüber dem prognostizierten Wert etwas geringer aus. Die Verschuldungsquote (Verhältnis des Kernkapitals zur Summe der bilanziellen und außerbilanziellen Positionen) beträgt am 31.12.2023 8,30 Prozent und liegt damit über der aufsichtlichen Mindestanforderung von 3,0 Prozent. 2.5.2. FinanzlageDie Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im abgelaufenen Geschäftsjahr aufgrund einer angemessenen Liquiditätsvorsorge jederzeit gegeben. Die Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio - LCR) lag mit 143,3 Prozent bis 222,9 Prozent oberhalb des zu erfüllenden Mindestwerts von 100 Prozent. Die LCR-Quote lag am 31. Dezember 2023 bei 222,85 Prozent. Die strukturelle Liquiditätsquote Net Stable Funding Ratio (NSFR) lag zu den jeweiligen Meldestichtagen in einer Bandbreite von 122,8 bis 131,1; damit wurde die aufsichtliche Mindestquote von 100 Prozent durchgängig eingehalten. Zur Erfüllung der Mindestreservevorschriften wurden Guthaben bei der Deutschen Bundesbank geführt. Kredit- und Dispositionslinien bestehen bei der Deutschen Bundesbank, der Landesbank Hessen-Thüringen und der Landesbank Baden-Württemberg. Das Angebot der Deutschen Bundesbank, Refinanzierungsgeschäfte in Form von Offenmarktgeschäften abzuschließen, wurde in 2023 genutzt. Die Zahlungsfähigkeit ist nach unserer Finanzplanung gesichert. 2.5.3. ErtragslageDie wesentlichen Erfolgskomponenten der Gewinn- und Verlustrechnung laut Jahresabschluss sind in der folgenden Tabelle aufgeführt. Die Erträge und Aufwendungen sind nicht um periodenfremde und außergewöhnliche Posten bereinigt.
Zur Analyse der Ertragslage wird für interne Zwecke und für den überbetrieblichen Vergleich der bundeseinheitliche Betriebsvergleich der Sparkassenorganisation eingesetzt, in dem eine detaillierte Aufspaltung und Analyse des Ergebnisses unserer Sparkasse in Relation zur durchschnittlichen Bilanzsumme erfolgt. Zur Ermittlung eines Betriebsergebnisses vor Bewertung werden die Erträge und Aufwendungen um periodenfremde und außergewöhnliche Posten bereinigt, die in der internen Darstellung dem neutralen Ergebnis zugerechnet werden. Nach Berücksichtigung des Bewertungsergebnisses ergibt sich das Betriebsergebnis nach Bewertung. Unter Berücksichtigung des neutralen Ergebnisses und der Steuern verbleibt der Jahresüberschuss. Die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren für die Ertragslage sind in der folgenden Tabelle aufgeführt:
Das Betriebsergebnis vor Bewertung auf Basis von Betriebsvergleichswerten beträgt 1,33 Prozent (Vorjahr 0,94 Prozent) der durchschnittlichen Bilanzsumme des Jahres 2023; es lag damit über dem Durchschnitt der rheinland-pfälzischen Sparkassen. Der im Vorjahreslagebericht prognostizierte Wert von 1,22 Prozent wurde deutlich übertroffen. Die als weiterer bedeutsamster finanzieller Leistungsindikator auf Basis der Betriebsvergleichswerte zur Unternehmenssteuerung definierte Größe Cost-Income-Ratio hat sich im Jahr 2023 wie folgt entwickelt: Die Cost-Income-Ratio verbesserte sich von 58,3 Prozent auf 51,0 Prozent. Der im Vorjahreslagebericht prognostizierte Wert von 53,3 Prozent wurde deutlich unterschritten. Im Geschäftsjahr hat sich der Zinsüberschuss deutlich besser entwickelt als erwartet. Er erhöhte sich um 25,6 Prozent auf 80,7 Mio Euro, lag damit 1,6 Mio Euro über dem prognostizierten Wert. Die Erhöhung der Zinserträge übertraf die Erhöhung der Zinsaufwendungen und führte zu diesem positiven Ergebnis. Der Provisionsüberschuss einschließlich des sonstigen ordentlichen Ertrages lag mit 28,3 Mio Euro (Vorjahr 28,1 Mio Euro) oder 0,71 Prozent der DBS (Vorjahr 0,69 Prozent der DBS) über dem Prognosewert von Februar 2023. Der Verbandsdurchschnitt per Jahresende beträgt 0,72 Prozent der DBS. Der Personalaufwand ist gestiegen. Die Personalaufwendungen erhöhten sich um 2,7 Prozent auf 35,3 Mio Euro. Die anderen Verwaltungsaufwendungen erhöhten sich um 4,6 Prozent auf 20,1 Mio Euro. Der Sachaufwand liegt 0,9 Mio Euro unter dem prognostizierten Wert. Abschreibungen und Wertberichtigungen nach Verrechnung mit Erträgen (Bewertung und Risikovorsorge) bestanden in Höhe von 19,7 Mio Euro (Vorjahr 32,6 Mio Euro). Aus dem Kreditgeschäft ergab sich ein negatives Bewertungsergebnis, das deutlich stärker belastete als der Vorjahreswert. Das Bewertungsergebnis aus den Wertpapieranlagen war insbesondere aufgrund von Zuschreibungen positiv. Die Abschreibungen und Wertberichtigungen belasteten aufgrund von Zuführungen zur Risikovorsorge im Kreditgeschäft deutlich stärker als im Februar 2023 prognostiziert. Sonstige Bewertungsmaßnahmen waren von untergeordneter Bedeutung. Der Sonderposten nach § 340g HGB wurde um 15,8 Mio Euro aufgestockt. Für das Geschäftsjahr 2023 war ein um 4,5 Mio Euro auf 10,2 Mio Euro gestiegener Steueraufwand auszuweisen. Die Prognosen sind bezogen auf das Betriebsergebnis vor Bewertung überwiegend eingetroffen bzw. wurden übertroffen. Unter den gegebenen wirtschaftlichen Bedingungen, sowie unter Berücksichtigung der herausfordernden Situation an den Kapitalmärkten in Folge des starken Zinsanstiegs sowie der Auswirkungen der konjunkturellen Entwicklungen auf das Kreditgeschäft beurteilt die Sparkasse die Ertragslage als noch zufriedenstellend. Die gemäß § 26a Absatz 1 Satz 4 KWG offen zu legende Kapitalrendite, berechnet als Quotient aus Nettogewinn (Jahresüberschuss zuzüglich der Zuführung zum Fonds für allgemeine Bankrisiken) und der Vorjahresbilanzsumme, betrug im Geschäftsjahr 2023 0,59 Prozent. 2.6 Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur LageVor dem Hintergrund der konjunkturellen Rahmenbedingungen bewerten wir die Geschäftsentwicklung als zufriedenstellend. Die CIR entwickelte sich besser als prognostiziert. Das Betriebsergebnis vor Bewertung hat sich ebenfalls besser als prognostiziert entwickelt, so dass wiederum eine Stärkung unseres wirtschaftlichen Eigenkapitals möglich war. Ursächlich für die positive Entwicklung von Geschäftsvolumen und Bilanzsumme war in erster Linie das Wachstum des Mittelaufkommens von Kunden und der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im abgelaufenen Geschäftsjahr aufgrund einer angemessenen Liquiditätsvorsorge jederzeit gegeben. 3. NachtragsberichtVorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres zum 31. Dezember 2023 haben sich nicht ergeben. 4. Nichtfinanzielle ErklärungDie Sparkasse ist zur Erstellung einer nichtfinanziellen Erklärung gemäß § 340a Abs. 1a HGB in Verbindung mit § 289b HGB verpflichtet. Diese wird zusammen mit dem Lagebericht im Bundesanzeiger veröffentlicht. 5. Risikobericht5.1 . RisikomanagementsystemZur Sicherstellung der langfristigen Fortführung der Unternehmenstätigkeit auf Basis der eigenen Substanz und Ertragskraft setzt die Sparkasse ein Risikotragfähigkeitskonzept mit einer regelmäßigen Berechnung der Risikotragfähigkeit (ökonomische Perspektive) und einer Kapitalplanung (normative Perspektive) ein. Die Risikotragfähigkeit wird ergänzt um Stresstests, und es erfolgt eine prozessuale Verknüpfung mit den Strategien, der Risikoinventur und der Risikoberichterstattung. Erstmals zum 31. März 2023 wurden damit fristgerecht die Anforderungen der am 24. Mai 2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte umgesetzt. In der Geschäftsstrategie werden die Ziele der Sparkasse für jede wesentliche Geschäftstätigkeit sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele dargestellt. Die Risikostrategie umfasst die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele. Ziel der Risikoinventur ist es, mindestens jährlich systematisch Risiken zu identifizieren, um deren Wesentlichkeit beurteilen zu können. Zudem werden regelmäßig quantitative und qualitative Analysen zur Bestimmung von Risiko- und Ertragskonzentrationen vorgenommen. Auf der Grundlage der zuletzt durchgeführten Risikoinventur wurden folgende Risiken in der ökonomischen und der normativen Perspektive als wesentlich eingestuft:
Für die frühzeitige Identifizierung von wesentlichen Risiken sowie von risikoartenübergreifenden Effekten wurden Indikatoren abgeleitet, die auf quantitativen oder qualitativen Merkmalen basieren. Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive ist die Gewährleistung des Gläubigerschutzes. Die Sparkasse ermittelte zum 31. Dezember 2023 ein ökonomisches Risikodeckungspotenzial von 504,0 Mio. EUR. Das daraus abgeleitete Gesamtlimit von 300,0 Mio. EUR wurde auf die wesentlichen Risiken verteilt und so bemessen, dass eine angemessene Steuerung der Risiken ermöglicht wird. Die wesentlichen Risiken werden vierteljährlich ermittelt und den Limiten gegenübergestellt. Die bereitgestellten Limite reichten sowohl unterjährig als auch zum Bilanzstichtag aus, um die wesentlichen Risiken abzudecken. Zur Berechnung des gesamtinstitutsbezogenen Risikos wurden für alle wesentlichen Risiken das Konfidenzniveau auf 99,9 % und der Risikobetrachtungshorizont auf ein Jahr rollierend festgelegt. Die Sparkasse berücksichtigt innerhalb des Marktpreisrisikos zwischen den Risikofaktoren Zinsen, Spreads, Aktien und Währungen risikomindernde Diversifikationseffekte. Das auf der Grundlage des Gesamtlimits eingerichtete Limitsystem stellt sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:
Die zuständigen Bereiche steuern die Risiken im Rahmen der bestehenden organisatorischen Regelungen und der Limitvorgaben des Vorstands. Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der normativen Perspektive ist die Fortführung der Sparkasse. Hierzu besteht ein zukunftsgerichteter Kapitalplanungsprozess bis zum Jahr 2026. Um einen Kapitalbedarf rechtzeitig identifizieren zu können, wurden Annahmen über die künftige Ergebnisentwicklung für das Planszenario sowie mehrere adverse Szenarien getroffen. In der normativen Perspektive sind alle regulatorischen und aufsichtlichen Anforderungen sowie die darauf basierenden internen Anforderungen zu berücksichtigen. Relevante Steuerungsgrößen sind die Kernkapitalanforderung, die Gesamtkapitalanforderung (SREP-Gesamtkapitalanforderung, die kombinierte Pufferanforderung und die Eigenmittelempfehlung) sowie die Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals, die Höchstverschuldungsgrenze und die Großkreditgrenze. Für den betrachteten Zeitraum von 3 Jahren können die aufsichtlichen Anforderungen im Planszenario vollständig erfüllt werden. Gleiches gilt im Falle der Betrachtung adverser Entwicklungen, in dem jedoch nur die harten Mindestkapitalanforderungen zwingend einzuhalten sind. Die der Risikotragfähigkeit zu Grunde liegenden Annahmen sowie die Angemessenheit der Methoden und Verfahren werden jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst (Validierung). Die Sparkasse setzt zur Steuerung der Zinsänderungsrisiken derivative Finanzinstrumente (Swapgeschäfte) ein. Sie wurden in die verlustfreie Bewertung des Bankbuches einbezogen. Daneben ist die Sparkasse an vier Kreditbasket-Transaktionen der Sparkassen-Finanzgruppe beteiligt. Die hieraus resultierenden Kreditderivate werden sowohl in der Position des Sicherungsnehmers als auch als Sicherungsgeber gehalten. Dabei handelt es sich um in emittierte Credit Linked Notes eingebettete Credit Default Swaps. Darüber hinaus wurden Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB als Micro-Hedges zur Absicherung von Währungsrisiken und Zinsänderungsrisiken gebildet. Stresstests werden ergänzend zur Risikotragfähigkeit durchgeführt. Ziel ist die Abbildung außergewöhnlicher aber plausibel möglicher Ereignisse über Szenario- und Sensitivitätsanalysen. Als Ergebnis dieser Simulationen ist festzuhalten, dass auch in den Stressszenarien die Risikotragfähigkeit gegeben ist. Die turnusmäßige Risikoberichterstattung an den Vorstand umfasst den Gesamtrisikobericht und ergänzende Berichte zu den wesentlichen Risikoarten. Die Berichte enthalten neben quantitativen Informationen auch eine qualitative Beurteilung zu wesentlichen Positionen und Risiken. Auf besondere Risiken für die Geschäftsentwicklung und dafür geplante Maßnahmen wird gesondert eingegangen. Der Verwaltungsrat wird vierteljährlich über die Risikosituation informiert. Neben der turnusmäßigen Berichterstattung ist auch geregelt, in welchen Fällen eine Ad-hoc-Berichterstattung zu erfolgen hat. Der Sicherung der Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit von Steuerungs- und Überwachungssystemen (Interne Kontrollverfahren) dienen neben eingerichteten Funktionstrennungen bei Zuständigkeiten und Arbeitsprozessen auch die Tätigkeiten der Risikocontrolling-Funktion, der Compliance-Funktion und der Internen Revision. Die Risikocontrolling-Funktion, die aufbauorganisatorisch von Bereichen, die Geschäfte initiieren oder abschließen, getrennt ist, hat die Aufgabe, die wesentlichen Risiken zu identifizieren, zu beurteilen, zu überwachen und darüber zu berichten. Der Risikocontrolling-Funktion obliegt die Überprüfung der Angemessenheit der eingesetzten Methoden und Verfahren und die Errichtung und Weiterentwicklung der Risikosteuerungs- und -controllingprozesse. Zusätzlich verantwortet sie die Umsetzung der aufsichtlichen und gesetzlichen Anforderungen, die Erstellung der Risikotragfähigkeitsberechnung und die laufende Überwachung der Einhaltung von Limiten. Sie unterstützt den Vorstand in allen risikopolitischen Fragen und ist an der Erstellung und Umsetzung der Risikostrategie maßgeblich beteiligt. Die Risikocontrolling-Funktion wird im Wesentlichen durch die der Bereiche Betriebswirtschaft und Marktfolge Aktiv wahrgenommen. Die Compliance-Funktion wirkt auf die Implementierung wirksamer Verfahren zur Einhaltung der für die Sparkasse wesentlichen rechtlichen Regelungen und Vorgaben und entsprechender Kontrollen hin. Ferner hat sie den Vorstand hinsichtlich der Einhaltung dieser rechtlichen Regelungen und Vorgaben zu unterstützen und zu beraten. Die Interne Revision prüft und beurteilt risikoorientiert und prozessunabhängig die Wirksamkeit und Angemessenheit des Risikomanagements im Allgemeinen und des internen Kontrollsystems im Besonderen sowie die Ordnungsmäßigkeit grundsätzlich aller Aktivitäten und Prozesse. Sie ist dem Vorstand unmittelbar unterstellt und ihm gegenüber berichtspflichtig. Verfahren zur Aufnahme von Geschäftsaktivitäten in neuen Produkten oder auf neuen Märkten (Neu-Produkt-Prozess) sind festgelegt. Zur Einschätzung der Wesentlichkeit geplanter Veränderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation sowie den IT-Systemen bestehen Definitionen und Regelungen. 5.2 Strukturelle Darstellung der wesentlichen Risiken5.2.1 AdressenrisikoUnter dem Adressenrisiko wird ein Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position verstanden, der durch eine Bonitätsverschlechterung einschließlich des Ausfall eines Schuldners bedingt ist. Dabei wird das Adressenrisiko in das Ausfall- sowie das Migrationsrisiko eines Schuldners unterteilt. Das Ausfallrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes, welcher aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Schuldners entsteht. Das Migrationsrisiko bezeichnet die Gefahr eines Verlustes, der sich dadurch ergibt, dass sich die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners verändert hat. Das Länderrisiko umfasst neben dem bonitätsinduzierten Länderrisiko auch das politische Risiko, z. B. aus einem Transferstopp. Das Länderrisiko im Sinne eines Ausfalls oder einer Bonitätsveränderung eines Schuldners ist Teil des Adressenrisikos im Kunden- und Eigengeschäft. Der Schuldner kann ein ausländischer öffentlicher Haushalt oder ein sonstiger Schuldner sein, der seinen Sitz im Ausland und somit in einem anderen Rechtsraum hat. 5.2.1.1 Adressenrisiko im KundengeschäftDas Adressenrisiko im Kundengeschäft umfasst einerseits die Gefahr eines Verlustes durch einen drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines originären Kredites sowie von Eventualverbindlichkeiten wie beispielsweise Avale (Ausfallrisiko). Andererseits umfasst es auch die Gefahr, dass Sicherheiten teilweise oder ganz an Wert verlieren und deshalb zur Absicherung der Kredite nicht ausreichen oder überhaupt nicht beitragen können (Sicherheitenverwertungs- und -einbringungsrisiko). Teil des Adressenrisikos im Kundengeschäft ist auch die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Kreditnehmers ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Die Steuerung des Adressenrisikos im Kundengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen, der gestellten Sicherheiten sowie des Risikos der Engagements. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Zum 31. Dezember 2023 wurden etwa 49,4 % der zum Jahresende ausgelegten Kreditmittel an Unternehmen und wirtschaftlich selbstständige Privatpersonen vergeben, 46,1 % an wirtschaftlich unselbstständige und sonstige Privatpersonen. Die regionale Wirtschaftsstruktur spiegelt sich auch im Kreditgeschäft der Sparkasse wider. Schwerpunkte innerhalb der Kredite an Unternehmen und Öffentliche Haushalte bilden mit 34,9 % die Ausleihungen an Unternehmen der Hauptwirtschaftszweige Grundstücks- und Wohnungswesen, Baugewerbe und Bauträger sowie mit 13,1% an das verarbeitende Gewerbe. Die Größenklassenstruktur zeigt insgesamt eine breite Streuung des Ausleihgeschäfts. Die Risikostrategie ist ausgerichtet auf Kreditnehmer mit guten Bonitäten bzw. geringeren Ausfallwahrscheinlichkeiten. Dies wird durch die Neugeschäftsplanung unterstützt. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich im Kundengeschäft folgende Ratingklassenstruktur:
Das Länderrisiko ist für die Sparkasse von untergeordneter Bedeutung. Das an Kreditnehmer mit Sitz im Ausland ausgelegte Kreditvolumen einschließlich Wertpapiere betrug am 31. Dezember 2023 2,5 % des Gesamtkreditvolumens im Sinne des § 19 Abs. 1 KWG. Insgesamt sind wir der Auffassung, dass unser Kreditportfolio trotz eines hohen Strukturanteils im Bereich der gewerblichen und wohnwirtschaftlichen Immobilienfinanzierungen sowohl nach Branchen und Größenklassen als auch nach Ratinggruppen gut diversifiziert ist. Zur Absicherung von Adressenausfallrisiken hat die Sparkasse 14 Einzelkreditnehmer mit einem Kreditvolumen von insgesamt 26,8 Mio. EUR in die Sparkassen-Kreditbaskets (über die Emission von Originatoren-Credit Linked Notes) eingebracht. Risikovorsorgemaßnahmen sind für alle Engagements vorgesehen, bei denen nach umfassender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer davon ausgegangen werden kann, dass es voraussichtlich nicht mehr möglich sein wird, alle fälligen Zins- und Tilgungszahlungen gemäß den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen zu vereinnahmen. Bei der Bemessung der Risikovorsorgemaßnahmen werden die voraussichtlichen Realisationswerte der gestellten Sicherheiten berücksichtigt. Für latente Risiken im Forderungsbestand wurden Pauschalwertberichtigungen gebildet. Der Vorstand wird vierteljährlich über die Entwicklung der Strukturmerkmale des Kreditportfolios, die Einhaltung der Limite und die Entwicklung der notwendigen Vorsorgemaßnahmen für Einzelrisiken schriftlich unterrichtet. Eine ad-hoc-Berichterstattung ergänzt bei Bedarf das standardisierte Verfahren. Das Verfahren für die Bildung der Pauschalwertberichtigung ist im Anhang erläutert. Die Entwicklung der Risikovorsorge in 2023 zeigt im Vergleich zum Vorjahr einen deutlichen Anstieg aufgrund höherer Neubildungen als Auflösungen infolge der der Verschlechterung der gesamtwirtschaftlichen Lage. Der Gesamtbestand der Risikovorsorge erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 25,4 Mio Euro. 5.2.1.2 Adressenrisiko im EigengeschäftDas Adressenrisiko im Eigengeschäft umfasst die Gefahr eines Verlustes, der aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Emittenten oder eines Kontrahenten (Ausfallrisiko) resultieren kann. Ebenso besteht die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Dabei unterteilt sich das Kontrahentenrisiko in ein Wiedereindeckungs-, ein Vorleistungs- und ein Erfüllungsrisiko. Zudem gibt es im Eigengeschäft das Risiko, dass die tatsächlichen Restwerte der Emissionen bei Ausfall von den prognostizierten Werten abweichen. Ferner beinhalten Aktien eine Adressenrisikokomponente. Diese besteht in der Gefahr einer negativen Wertveränderung aufgrund von Bonitätsverschlechterung oder Ausfall des Aktienemittenten. Die Steuerung des Adressenrisikos des Eigengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen sowie des Risikos der Engagements. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Die Eigengeschäfte umfassen zum Bilanzstichtag ein Volumen von 858,8 Mio Euro. Wesentliche Positionen sind dabei die Schuldverschreibungen und Anleihen (509,1 Mio Euro), Wertpapierspezialfonds (55,4 Mio Euro) und sonstige Investmentfonds (71,5 Mio Euro) sowie Schuldscheindarlehen und Namensschuldverschreibungen (220,0 Mio Euro). Die direkt durch die Sparkasse gehaltenen Wertpapiere verfügen zu 84% über ein Rating im Bereich des Investmentgrades. Das Länderrisiko ist für die Sparkasse von untergeordneter Bedeutung. Konzentrationen bestehen hinsichtlich der Forderungen an Landesbanken, die zum Jahresende rund 285,5 Mio. EUR ergaben. Diese Konzentration ergibt sich als Folge der Mitgliedschaft in der Sparkassenorganisation. Zu berücksichtigen sind dabei auch der Haftungsverbund sowie die Beteiligungen, von denen ein hoher Anteil auf Gesellschaften der Sparkassen-Finanzgruppe entfallen. 5.2.2 MarktpreisrisikoDas Marktpreisrisiko wird definiert als Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Risikofaktoren ergibt. Die Steuerung des Marktpreisrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der festgelegten Limite und der vereinbarten Anlagerichtlinien für Spezialfonds. 5.2.2.1 ZinsänderungsrisikoDas Zinsänderungsrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung der risikolosen Zinskurve ergibt. In einer periodischen Sicht bzw. in der normativen Perspektive können sich Veränderungen im Zinsüberschuss, im Bewertungsergebnis Wertpapiere sowie einer Bildung bzw. Veränderung einer Drohverlustrückstellung im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. ergeben. Schwankungen im Zinskonditionsbeitrag sind in die Betrachtung des Zinsänderungsrisikos in der normativen Perspektive integriert. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Zur Steuerung von Zinsänderungsrisiken wurden derivative Finanzinstrumente in Form von Zinsswaps eingesetzt (vgl. Angaben im Anhang zum Jahresabschluss). Die Auswirkungen eines Zinsschocks um + bzw. - 200 Basispunkte auf den Barwert der zinstragenden Geschäfte des Anlagebuchs stellen sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:
Konzentrationen bei den Zinsänderungsrisiken innerhalb einzelner Laufzeitbänder konnten nicht festgestellt werden. Der erneut starke Zinsanstieg im Jahr 2023 führte zu deutlich gesunkenen Bar- und Marktwerten zinstragender Geschäfte, die in die Bewertung des Zinsbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. eingehen. Weitere Zinsanstiege erhöhen das Risiko eines Verpflichtungsüberschusses und damit das Risiko zur Bildung einer Drohverlustrückstellung in künftigen Jahresabschlüssen. 5.2.2.2 SpreadrisikoDas Spreadrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Spreads bei gleichbleibendem Rating ergibt. Dabei wird unter einem Spread die Differenz zu einer risikolosen Zinskurve verstanden. Der Spread ist unabhängig von der zu Grunde liegenden Zinskurve zu sehen, d. h. ein Spread in einer anderen Währung wird analog einem Spread in Euro behandelt. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
5.2.2.3 AktienrisikoDas Aktienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Aktienkursen ergibt. Neben dem Marktpreisrisiko beinhalten Aktien auch eine Adressenrisikokomponente. In der normativen Perspektive umfasst das Aktienrisiko darüber hinaus das Risiko, dass Dividendenerträge nicht in der erwarteten Höhe erzielt werden können. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Aktien werden zurzeit ausschließlich in den Spezialfonds gehalten. Das Risikokapital wird vor dem Hintergrund der Risikotragfähigkeit festgelegt und überwacht. 5.2.3 LiquiditätsrisikoDas Liquiditätsrisiko setzt sich aus dem Zahlungsunfähigkeits- und dem Refinanzierungskostenrisiko zusammen. Das Liquiditätsrisiko umfasst in beiden Bestandteilen auch das Marktliquiditätsrisiko. Dieses ist das Risiko, dass aufgrund von Marktstörungen oder unzulänglicher Markttiefe Finanztitel an den Finanzmärkten nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt und/oder nicht zu fairen Preisen gehandelt werden können. Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko stellt die Gefahr dar, Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder nicht fristgerecht nachzukommen. Das Refinanzierungskostenrisiko bildet die Gefahr ab, dass die Refinanzierungskosten über der in der Planung angesetzten Höhe liegen. Dies kann auf der Schwankung des institutseigenen Spreads sowie aus der unerwarteten Veränderung der Refinanzierungsstruktur beruhen. Das Refinanzierungskostenrisiko in der ökonomischen Perspektive ergibt sich aus der negativen Veränderung des Liquiditätsbeitrages aufgrund von marktbedingten Spreadschwankungen. In der normativen Perspektive wird die GuV-Auswirkung des Refinanzierungskostenrisikos in Form höherer Zinsaufwendungen abgebildet. Aufgrund des Einflusses von Bilanzbeständen und der Zinsentwicklung wird das Refinanzierungskostenrisiko zusammen mit dem Zinsänderungsrisiko betrachtet. Die Steuerung des Liquiditätsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Unplanmäßige Entwicklungen, wie z. B. vorzeitige Kündigungen sowie Zahlungsunfähigkeit von Geschäftspartnern, werden dadurch berücksichtigt, dass im Rahmen der Risiko- und Stressszenarien sowohl ein Abfluss von Kundeneinlagen als auch eine erhöhte Inanspruchnahme offener Kreditlinien simuliert wird . Die Survival Period der Sparkasse beträgt zum 31. Dezember 2023 6 Monate. Konzentrationen bestehen beim Liquiditätsrisiko in folgendem/n Bereich: Hoher hoher Bestand an täglich fälligen Kundeneinlagen . Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im Geschäftsjahr jederzeit gegeben. 5.2.4 Operationelles RisikoDas operationelle Risiko bedeutet die Gefahr eines Verlustes durch Schäden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder in Folge externer Einflüsse eintreten. Die Steuerung der operationellen Risiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Konzentrationen bei den operationellen Risiken lassen sich nicht erkennen. 5.3 Gesamtbeurteilung der RisikolageUnser Haus verfügt über ein dem Umfang der Geschäftstätigkeit entsprechendes System zur Steuerung, Überwachung und Kontrolle der vorhandenen Risiken gemäß § 25a KWG. Mit den eingerichteten Risikosteuerungs- und -controllingprozessen können die wesentlichen Risiken frühzeitig identifiziert und gesteuert sowie relevante Informationen an die zuständigen Entscheidungsträger weitergeleitet werden. In 2023 bewegten sich die Risiken innerhalb der vom Vorstand vorgegebenen Limite. Limitanpassungen ergaben sich zum 31.03.2023 aufgrund der Umstellung auf die ökonomische Perspektive. Das Risikotragfähigkeitslimit (ökonomische Perspektive) war am Bilanzstichtag mit 68,5 % ausgelastet. Die Mindestanforderungen an die Einhaltung aufsichtlicher Kenngrößen der normativen Perspektive der Risikotragfähigkeit wurden sowohl im Planszenario als auch unter der Berücksichtigung adverser Entwicklungen vollständig erfüllt. Demnach war und ist die Risikotragfähigkeit derzeit gegeben. Die durchgeführten Stresstests zeigen, dass auch außergewöhnliche Ereignisse durch das vorhandene Risikodeckungspotenzial abgedeckt werden können. Bestandsgefährdende oder entwicklungsbeeinträchtigende Risiken sind nicht erkennbar. Risiken der künftigen Entwicklung bestehen durch die Regulatorik, in weiteren starken Zinsanstiegen (u. a. Drohverlustrückstellung gemäß IDW RS BFA 3), negativen Entwicklungen an den Immobilienmärkten sowie im Fall sich einer weiter eintrübenden Konjunktur. Die Sparkasse nimmt am Risikomonitoring des Verbands teil. Die Erhebung erfolgt dreimal jährlich. Dabei werden die wichtigsten Risikomesszahlen auf Verbandsebene ausgewertet und die Entwicklungen beobachtet. Insgesamt beurteilen wir unsere Risikolage als ausgewogen. 6.1. ChancenberichtObwohl sich die Konsumlaune der Verbraucherinnen und Verbraucher weiterhin auf einem niedrigen Niveau bewegt, zeigen sich zaghafte positive Tendenzen bei der Investitionsbereitschaft der Unternehmen. Die Sparkasse hofft, dass sich dieser Trend verfestigt und verstärkt. Vertriebliches Potential im gewerblichen Darlehensgeschäft sieht die Sparkasse bei den Investitionen der Unternehmen zur Stärkung der Resilienz gegen Störungen der Lieferketten. Dies kann zu zunehmenden Produktionsrückverlagerungen ins Inland führen. Weiterhin werden die Unternehmen zunehmend in Techniken im Zusammenhang mit künstlicher Intelligenz investieren. Die Finanzierung der Nachhaltigkeitstransformation gewinnt immer stärker an Bedeutung und bietet vertriebliche Chancen für die Sparkasse. Sowohl die Privat- als auch die Firmenkunden werden in den nächsten Jahren signifikante Investitionen tätigen müssen. Die Sparkasse Westerwald-Sieg erwartet hier einen erheblichen Finanzierungsbedarf und damit eine wachsende Kreditnachfrage. Der Geschäftsbetrieb der Sparkasse Westerwald-Sieg wird weiter an Effizienz gewinnen. Hier setzt die Sparkasse auf Standardisierung und Digitalisierung. Gleichzeitig soll das Serviceniveau für unsere Kundinnen und Kunden kontinuierlich verbessert werden. Die Sparkasse Westerwald-Sieg sieht in der qualifizierten und persönlichen Kundenberatung einen Erfolgsgarant für die Zukunft. Die Sparkasse setzt auf eine zukunftsorientierte Personalpolitik um dem allgegenwärtigen Fachkräftemangel entgegen zu wirken. Insbesondere in die eigene Ausbildung junger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie in die konsequente Weiterbildung der Beschäftigten wird investiert. Gut qualifizierte und zufriedene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind der Schlüssel zum nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg der Sparkasse. 6.2. Prognosebericht6.2.1 RahmenbedingungenDie geopolitischen Aussichten für das Jahr 2024 sind erneut von großer Unsicherheit geprägt. Der Krieg in der Ukraine dauert an, ebenso im Nahen Osten, dazu kommen die Angriffe auf die internationale Schifffahrt im Roten Meer. In 76 Ländern, die für mehr als die Hälfte der Weltbevölkerung stehen, finden im Jahr 2024 Wahlen statt. Als größte Volkswirtschaft der Welt kommt der Präsidentschaftswahl in den USA eine besondere Bedeutung zu, auch an den internationalen Kapitalmärkten. Der Internationale Währungsfonds (IWF) rechnet mit einem ähnlichen Wachstum der Weltwirtschaft wie im vergangenen Jahr. Die Organisation hat ihre Prognose für die Weltproduktion (BIP) um 0,2 Prozent-Punkte auf 3,1 Prozent angehoben und erwartet einen Anstieg des Welthandels um 3,3 Prozent (2023: +0,4 Prozent). Im Folgejahr erwartet der IWF eine BIP-Wachstumsrate von 3,2 Prozent und eine weitere Zunahme des Welthandels um 3,6 Prozent. Für Deutschland fallen die Prognosen weniger gut aus. Die großen deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute hatten in ihren jüngsten Prognosen von Dezember 2023 eine Zunahme des Bruttoinlandsprodukts (BIP) um +0,5 Prozent bis +0,9 Prozent im Jahr 2024 und um 1,0 Prozent bis 1,4 Prozent im Jahr 2025 erwartet. Die Bundesregierung hat ihre Wachstumsprognose für das Jahr 2024 gegenüber ihrer Herbstprognose deutlich reduziert auf nunmehr 0,2 Prozent für das laufende und 1,0 Prozent für das kommende Jahr. Die instabile geopolitische Lage hat nicht nur negative Auswirkungen auf die Außenwirtschaft, sondern durch die Verunsicherung der Verbraucher ebenso auf den inländischen Konsum und die langfristigen Investitionsentscheidungen von Unternehmen. Belastend wirken weiterhin die Auswirkungen der vorangegangenen geldpolitischen Straffung, die Unternehmensinvestitionen verteuern und in besonderem Maße den Immobilienmarkt stark belasten. Auch der extreme Anstieg der Verbraucherpreise in den vergangenen Jahren dürfte das Konsumverhalten zunächst noch negativ beeinflussen. Positiv für die Konjunktur im Jahr 2024 ist zu vermerken, dass sich die Energiepreise wieder etwas normalisiert haben. Auch die Beschaffungssituation in der Industrie hat sich deutlich entspannt. Allerdings drohen hier aufgrund der verschlechterten Sicherheitslage auf dem Seeweg erneut Schwierigkeiten. Für die exportstarke deutsche Wirtschaft würde sich zudem die - beispielweise vom IWF - prognostizierte Belebung des Welthandels positiv auswirken. Im Inland dürften sich der Anstieg der Tariflöhne und im Zeitverlauf die nachlassende Inflation positiv auf den privaten Konsum auswirken. Vor diesem Hintergrund entwickelte sich der ifo-Geschäftsklimaindex nach einer gewissen Stabilisierung im Herbst 2023 zu Jahresbeginn 2024 nur schwach. Während die Dienstleistungsunternehmen sich mehrheitlich eher positiv zu ihrer aktuellen Geschäftslage äußerten, beurteilten die Unternehmen aller anderen Sektoren sowohl ihre aktuelle Lage wie auch die Aussichten negativ. Die Erwartungen im Bausektor sind im Februar 2024 auf den niedrigsten Stand seit 1991 gesunken. Die rückläufige Zahl der Baugenehmigungen und weitere Faktoren sprechen dafür, dass die Bauindustrie im Jahr 2024 einen weiteren Rückgang verzeichnen wird. Die großen Wirtschaftsforschungsinstitute prognostizieren einen Rückgang der realen Bauinvestitionen um -0,6 Prozent bis -2,5 Prozent. Die Aussichten in den einzelnen Baubereichen fallen dabei recht unterschiedlich aus. Während es beim Wohnungsbau erste Anzeichen für ein Erreichen der Talsohle gibt, bleibt die Lage im Bereich der Gewerbe- und insbesondere der Büroimmobilien schwierig. Die Verbraucher schauen zu Jahresbeginn skeptisch in die Zukunft. Das GfK-Konsumklima, das kurzzeitig zum Jahresende 2023 eine leichte Erholung verzeichnete, ist erneut gesunken, und zwar um 4,3 Punkte auf -29,7. Laut der GfK-Umfrage in der ersten Januarhälfte sind die Verbraucher sowohl pessimistischer hinsichtlich der Entwicklung ihrer Einkommenssituation als auch in Bezug auf die allgemeine Konjunkturlage. Infolgedessen neigen sie vermehrt dazu, zu sparen, und zögern bei größeren Anschaffungen. Die schwierige Konjunkturlage schlägt sich bislang lediglich teilweise in einer steigenden Arbeitslosigkeit bzw. einer rückläufigen Nachfrage nach Arbeitskräften nieder. Auch im Jahr 2024 dürfte der deutsche Arbeitsmarkt vergleichsweise stabil bleiben. Für das Gesamtjahr 2024 erwarten die großen deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute mehrheitlich einen leichten Anstieg der Arbeitslosenquote auf 5,8 Prozent bis 5,9 Prozent und eine weitere Zunahme der Zahl der Erwerbstätigen auf über 46 Mio (+0,1 Prozent bis +0,2 Prozent). Nach den außergewöhnlichen Anstiegen der Inflationsrate in Deutschland in 2022 (+6,9 Prozent) und 2023 (+5,9 Prozent) lassen die aktuellen Daten zur Preisentwicklung erwarten, dass der Höhepunkt der Inflation überschritten ist. Den Prognosen der großen Wirtschaftsforschungsinstitute zufolge wird der Anstieg der Verbraucherpreise in Deutschland 2024 mit +2,2 Prozent bis +3,0 Prozent nur etwa halb so hoch ausfallen wie im Vorjahr und im Folgejahr mit +1,8 Prozent bis +2,3 Prozent wieder weitgehend der 2 Prozent -EZB-Zielmarke entsprechen. Auch zu Jahresbeginn 2024 bleiben alle Einschätzungen zu den wirtschaftlichen Aussichten mit einer hohen Unsicherheit behaftet. Risiken bestehen insbesondere bzgl. des weiteren Verlaufs des Krieges in der Ukraine und im Nahen Osten und dem Ausgang wichtiger Wahlen in diesem Jahr. Zudem ist es noch ungewiss, ob die Inflation wirklich nachhaltig auf ein stabilitätskonformes Niveau sinkt und im Zuge dessen, die Frage, wann die EZB die erneute geldpolitische Wende vollziehen wird. Der künftige Zinsverlauf ist wiederum ein wichtiger Faktor für die weitere Entwicklung am Immobilienmarkt. Darüber hinaus steht die deutsche Wirtschaft unverändert vor strukturellen Herausforderungen. Der Fachkräftemangel in der deutschen Wirtschaft hat sich unverändert ausgeweitet, die Lieferketten sind weiterhin fragil und die Zukunft insbesondere energieintensiver Industrien in Deutschland ist vor dem Hintergrund der Klimakrise ungewiss. Nachdem die Notenbanken in 2023 weltweit zunächst ihren restriktiven Kurs fortgeführt hatten und in den vergangenen Monaten das Leitzinsniveau stabil gehalten haben, deuten sich nunmehr erste Tendenzen für Zinssenkungen der Zentralbanken im Jahr 2024 an. Vor diesem Hintergrund sind alle gesamtwirtschaftlichen Prognosen für das Jahr 2024 zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Prognoseberichts mit erhöhten Unsicherheiten behaftet. Daher können auch die möglichen Auswirkungen auf die unternehmensindividuellen Prognosen für das Geschäftsjahr 2024 noch nicht umfassend beurteilt werden. Negative Abweichungen von unseren Planungen können bei den wesentlichen finanziellen Leistungsindikatoren jedoch nicht ausgeschlossen werden. Der Prognosezeitraum umfasst das auf den Bilanzstichtag folgende Geschäftsjahr. Als Risiken im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse negativen Prognose- bzw. Zielabweichung führen können. Als Chancen im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen können. 6.2.2. GeschäftsentwicklungAbgeleitet aus der Bestandsentwicklung des Jahres 2024 rechnen wir mit einem moderaten Wachstum für unser Kundenkreditgeschäft, vorrangig aus dem Darlehensgeschäft mit unseren Privat- und Firmenkunden. Vor dem Hintergrund der erwarteten konjunkturellen Entwicklung erwarten wir für 2024 ein moderates Wachstum der Kundeneinlagen. Bei der Durchschnittsbilanzsumme erwarten wir aufgrund der vorgenannten Entwicklungen im Kredit- und Einlagengeschäft für das Folgejahr einen Anstieg von rund 82 Mio Euro. Im Dienstleistungsgeschäft gehen wir für 2024 trotz der sich rückläufigen konjunkturellen Voraussetzungen von sich bessernden Rahmenbedingungen und höheren Vermittlungen aus. 6.2.3. FinanzlageAufgrund unserer Finanzplanung gehen wir davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die Zahlungsfähigkeit gewährleistet ist und die bankaufsichtlichen Anforderungen eingehalten werden können. Für das Jahr 2024 sind Investitionen in verschiedene Geschäftsstellen geplant. Ein Schwerpunkt bildet hierbei die Steigerung der Energieeffizienz und die Anpassung an gängige Energiestandards. 6.2.4. Ertrags- und VermögenslageAuf Basis von Betriebsvergleichszahlen (Stand der Prognose Ende Februar 2024) rechnen wir aufgrund der weiterhin inversen Zinsstrukturkurve in Verbindung mit niedrigeren Konditionsbeiträgen aus Kundeneinlagen mit einem um 2,2 Mio Euro reduzierten Zinsüberschuss. Beim Provisionsüberschuss gehen wir für das Jahr 2024 von einem Zuwachs um 0,2 Mio Euro aus. Trotz unseres stringenten Kostenmanagements wird der Verwaltungsaufwand um bis zu 6,4 Prozent steigen. Insgesamt ergibt sich unter Berücksichtigung der vorgestellten Annahmen für das Jahr 2024 ein sinkendes Betriebsergebnis vor Bewertung von rund 1,15 Prozent der jahresdurchschnittlichen Bilanzsumme von ca. 4,2 Mrd Euro. Das Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft ist aufgrund der konjunkturellen Entwicklung nur mit großen Unsicherheiten zu prognostizieren. Bei der Risikovorsorge für das Kreditgeschäft erwarten wir trotz einer weiterhin verstärkt risikoorientierten Kreditgeschäftspolitik ein negatives Bewertungsergebnis in Höhe von rund -7,5 Mio Euro. Negative Auswirkungen auf das Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft könnten sich insbesondere bei einer anhaltend schwachen Entwicklung an den Immobilienmärkten im Bereich der Ausleihungen an Kreditnehmer der Branchen Baugewerbe, Bauträger sowie Grundstücks-/Wohnwirtschaft ergeben. Aus den eigenen festverzinslichen Wertpapieren sowie den weiteren Eigenanlagen in Investmentfonds und Immobilienfonds rechnen wir aufgrund von Abschreibungen von 0,4 Mio Euro mit einem negativem Bewertungsergebnis. Das sonstige Bewertungsergebnis ist von untergeordneter Bedeutung. Für 2024 erwarten wir bei der CIR ein Verhältnis von 55,2 Prozent. Die prognostizierte Entwicklung der Ertragslage ermöglicht eine weitere Stärkung der Eigenmittel. Die intern festgelegte Mindest-Gesamtkapitalquote in Höhe von 13 Prozent, die über dem aktuell vorgeschriebenen Mindestwert nach der CRR von 8,0 Prozent zuzüglich des Kapitalerhaltungspuffers und des SREP-Zuschlags liegt, wird nach unserer Planung mit einem Wert von 16,8 Prozent deutlich überschritten. Für das wirtschaftliche Eigenkapital erwarten wir für das Jahr 2024 eine Steigerung um rd. 26,7 Mio EUR. Die intern festgelegte Verschuldungsquote (Verhältnis des Kernkapitals zur Summe der bilanziellen und außerbilanziellen Positionen) soll über der aufsichtlichen Mindestanforderung von 3,0 Prozent liegen und wird zum 31. Dezember 2024 mit 8,79 Prozent prognostiziert. Insbesondere bei einer konjunkturellen Abschwächung sowie negativen Entwicklungen an den Immobilienmärkten könnten sich gleichwohl weitere Belastungen für die künftige Ergebnis- und Kapitalentwicklung ergeben. Negative Auswirkungen auf das prognostizierte Zinsergebnis sowie das Betriebsergebnis vor Bewertung können sich aus einem weiteren Zinsanstieg sowie einer sich verschärfenden Wettbewerbssituation insbesondere im Bereich der Verzinsung der Kundeneinlagen ergeben. Des Weiteren können sich aufgrund regulatorischer Verschärfungen für die Finanzwirtschaft (Vereinheitlichung der Einlagensicherung, Basel III-Regelungen, Meldewesen) weitere Belastungen ergeben, die sich auf die Ergebnis- und Kapitalentwicklung der Sparkasse negativ auswirken können. 6.3. GesamtaussageDie Prognose für das Geschäftsjahr 2024 lässt insgesamt erkennen, dass das hinsichtlich Wettbewerbssituation und konjunktureller Lage schwieriger werdende Umfeld auch an der Sparkasse nicht spurlos vorüber geht. Bei der prognostizierten Entwicklung der Ertragslage sollte eine weitere Stärkung der Eigenmittel gesichert sein. Aufgrund unserer vorausschauenden Finanzplanung gehen wir daher davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die Risikotragfähigkeit und die Einhaltung aller bankaufsichtsrechtlichen Kennziffern durchgängig gewährleistet sind.
Bad Marienberg, im April 2024 Sparkasse Westerwald-Sieg Der Vorstand Dr. Reingen Görg Bug Bericht des VerwaltungsratesDer Verwaltungsrat der Sparkasse Westerwald-Sieg erfüllte im Geschäftsjahr 2023 die ihm aufgrund der sparkassenrechtlichen Bestimmungen obliegenden Aufgaben. Er wurde in Verwaltungsratsratssitzungen sowie in Sitzungen des Kreditausschusses sowie des Bauausschusses durch den Vorstand zeitnah über die geschäftliche Entwicklung der Sparkasse, über die wirtschaftlichen Verhältnisse sowie über alle besonderen Vorgänge informiert. Darüber hinaus hat der Vorstand dem Verwaltungsrat den Jahresabschluss und den Lagebericht für 2023 vorgelegt. Die Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Rheinland-Pfalz hat den Jahresabschluss sowie den Lagebericht geprüft und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. In seiner Sitzung am 17. Mai 2024 hat der Verwaltungsrat vom Prüfungsergebnis Kenntnis genommen, den Jahresabschluss festgestellt, den Lagebericht gebilligt und den Vorstandsmitgliedern Entlastung erteilt. Der Bilanzgewinn in Höhe von 8.026 TEUR wird der Sicherheitsrücklage zugeführt. Für die erfolgreiche Arbeit im abgelaufenen Jahr dankt der Verwaltungsrat dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Bad Marienberg, im Mai 2024 Der Vorsitzende des Verwaltungsrates Achim Schwickert Bericht zur Gleichstellung und
Entgeltgleichheit nach § 21 EntgTranspG
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Vorhalten einer Gleichstellungsbeauftragten |
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Regelmäßige Erstellung von Gleichstellungsplänen |
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Flexible Arbeitszeitmodelle (Variable Arbeitszeit, Gleitzeit) |
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Möglichkeit des mobilen Arbeitens |
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Flexibilisierung der Arbeitsbedingungen auch für Führungskräfte im Rahmen des mobilen Arbeitens |
| ― |
Teilzeit auch für Fach- und Führungskräfte |
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Möglichkeit von zusätzlichem Urlaub |
Wirkungen:
Durch die o. g. Maßnahmen wird ein weiterer Beitrag zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit geleistet. Im Einzelnen unterstützen die o. g. Maßnahmen u. a. die folgenden Aspekte:
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Durch die Möglichkeit, auch hochqualifizierte Arbeitsplätze in Teilzeit oder reduzierter Vollzeit zu besetzen, ist es möglich, Frauen auch in qualifizierten Positionen zu halten und die weitere Fach- bzw. Führungskarriere zu fördern. |
| ― |
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen haben durch die Möglichkeiten der variablen Arbeitszeit und der Option zum mobilen Arbeiten ein größeres Maß an zeitlicher Flexibilität um Beruf und Familie noch besser in Einklang zu bringen. |
| ― |
Die Gleichstellungsbeauftragte steht in engem Austausch mit dem Personalmanagement und wird bei Stellenbesetzungen und Fragen von möglichen Nachfolgeplanungen beteiligt. Darüber hinaus erfolgt ein regelmäßiges Controlling der Zielvorgaben in den erstellten Gleichstellungsplänen. |
2. Maßnahmen der Sparkasse zur Herstellung von Entgeltgleichheit von Frauen und Männern im Berichtszeitraum
| ― |
Tarifgebundenheit durch Mitgliedschaft im Kommunalen Arbeitgeberverband |
| ― |
Umfassende Anwendung des Tarifrechts des öffentlichen Dienstes (insbesondere der Entgelttarifverträge) |
| ― |
Geltung der Entgeltordnung des öffentlichen Dienstes (tarifliche Eingruppierung und Vergütung aufgrund geschlechtsneutraler, aufgaben- und stellenbezogener Parameter) |
| ― |
Geltung zahlreicher tariflicher Regelungen, die Unterbrechungen wie Mutterschutz, Elternzeit, Sonderurlaub oder Teilzeit privilegieren |
| ― |
Übertarifliche variable Vergütungen verwenden ausschließlich geschlechtsneutrale Parameter (Leistung und Erfolg) |
3. Angaben zur Zahl der Beschäftigten zum 31.12. des Berichtszeitraumes
| Frauen | Männer | |
| Gesamtzahl der Beschäftigten | 331 | 205 |
| Anzahl Vollbeschäftigte | 129 | 179 |
| Anzahl Teilzeitbeschäftigte | 202 | 26 |
DNK-Erklärung 2023
zur Nutzung als nichtfinanzielle Erklärung im Sinne des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes
Sparkasse Westerwald-Sieg
| Leistungsindikatoren-Set | GRI SRS |
| Kontakt | Sparkasse Westerwald-Sieg Unternehmenssteuerung |
| Frau Tina Mees | |
| Bismarckstraße 16 | |
| 56470 Bad Marienberg Deutschland | |
| 02661 620-0 02661 620-7070 info@skwws.de |
Leistungsindikatoren-Set
| Die Erklärung wurde nach folgenden Berichtsstandards verfasst: | GRI SRS |
Berichtspflicht:
Die Durchsicht der DNK-Erklärung erfolgte durch das Büro Deutscher Nachhaltigkeitskodex auf formale Vollständigkeit nach dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz.
Stand: 2023, Quelle: Unternehmensangaben. Die Haftung für die Angaben liegt beim berichtenden Unternehmen.
Die Angaben dienen nur der Information. Bitte beachten Sie auch den Haftungsausschluss unter www.nachhaltigkeitsrat.de/ impressum-und-datenschutzerklaerung
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Allgemeines
Allgemeine Informationen
Beschreiben Sie Ihr Geschäftsmodell (u. a. Unternehmensgegenstand, Produkte/Dienstleistungen)
Die Sparkasse Westerwald-Sieg ist ein wirtschaftlich selbstständiges Unternehmen in der Trägerschaft der Landkreise Altenkirchen und Westerwald. Das Geschäftsgebiet der Sparkasse umfasst satzungsgemäß den Landkreis Altenkirchen und den Westerwaldkreis.
Als lokal bedeutendes Wirtschaftsunternehmen fungiert die Sparkasse als Finanzdienstleister, Auftraggeber, Unternehmer, Arbeitgeber, Steuerzahler, Partner, Berater und Investor. Unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und den Erfordernissen des regionalen Wettbewerbs hat die Sparkasse Westerwald-Sieg die angemessene und ausreichende Versorgung aller Bevölkerungskreise und insbesondere des Mittelstandes mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen sicherzustellen und versteht sich somit als Allfinanzdienstleister.
Die Geschäftspolitik der Sparkasse Westerwald-Sieg verbindet erfolgreiche wirtschaftliche Tätigkeit mit verantwortungsvollem, am Gemeinwohl orientierten Handeln. Zielsetzung des Handelns in den Geschäftsbereichen ist eine nachhaltige, langfristig tragfähige ökonomische, ökologische und soziale Entwicklung. Die Sparkasse übernimmt als Partner der Menschen, der Unternehmen und der Kommunen Verantwortung in ihrer Region.
Die Sparkasse führt ihre Geschäfte nach wirtschaftlichen Grundsätzen. Der Geschäftsbetrieb ist durch die Erzielung angemessener Gewinne sicherzustellen. Die Sparkasse Westerwald-Sieg ist dezentral vor Ort und nah an ihren Kund:innen vertreten. Diese Nähe zur Kundschaft wird nicht nur durch das flächendeckende Filialnetz sichergestellt, sondern auch durch ein umfassendes Multikanalangebot sowie modernste SB-Technik. Kund:innen werden grundsätzlich in dem Kanal bedient, den sie wählen. Die Weiterentwicklung zur Multikanalsparkasse genießt höchste Priorität. Kundennähe ist nur durch eine enge Zusammenarbeit innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe möglich und finanzierbar. Die Sparkasse Westerwald-Sieg bekennt sich daher klar zum Geschäftsmodell der Sparkassen im Verbund. Die Stärkung der betriebswirtschaftlichen Grundlagen sowie der Ausbau von Marktanteilen stehen im Mittelpunkt der Geschäftspolitik, denn solide betriebswirtschaftliche Fundamente sind Voraussetzung zur Erfüllung des öffentlichen Auftrages.
KRITERIEN 1-10: NACHHALTIGKEITSKONZEPT
Kriterien 1-4 zu STRATEGIE
1. Strategische Analyse und Maßnahmen
Das Unternehmen legt offen, ob es eine Nachhaltigkeitsstrategie verfolgt. Es erläutert, welche konkreten Maßnahmen es ergreift, um im Einklang mit den wesentlichen und anerkannten branchenspezifischen, nationalen und internationalen Standards zu operieren.
Die Gründungsgeschichte der Sparkassen basiert auf dem Gedanken der sozialen Nachhaltigkeit (soziale und wirtschaftliche Teilhabe aller Bevölkerungsschichten) und der ökonomischen Nachhaltigkeit (Erhalt der ökonomischen Grundlagen für nachfolgende Generationen). Die Sparkasse Westerwald-Sieg ist seit über 160 Jahren in ihrem Geschäftsgebiet tätig und bekennt sich seit je her zu ihrer Verantwortung für die Region.
Das Bewusstsein für das Thema Nachhaltigkeit rückt verstärkt in den Fokus und der Nachhaltigkeitsgedanke wird zunehmend in den Geschäftsaktivitäten verankert.
Strategische Nachhaltigkeitsziele sind in der Geschäftsstrategie verankert. Hieraus wurden konkrete Maßnahmen abgeleitet und in der Nachhaltigkeitsleitlinie beschrieben. Als Handlungsfelder werden "Strategie und Steuerung", "Geschäftsbetrieb", "Kerngeschäft", sowie "Kommunikation und gesellschaftliches Engagement" identifiziert. Über die Maßnahmen in den einzelnen Handlungsfeldern berichtet die Sparkasse Westerwald-Sieg regelmäßig intern sowie gemäß dem Rahmenwerk des DNK. Eine eigenständige Nachhaltigkeitsstrategie ist aktuell noch nicht vorgesehen, da eine Verankerung in der Geschäftsstrategie sowie eine Operationalisierung in der Nachhaltigkeitsleitlinie vorteilhaft erscheint.
Die Sparkasse Westerwald-Sieg möchte ökonomisch erfolgreich sein und dabei möglichst effektiv mit ökologischen und sozialen Ressourcen umgehen. Durch einen schonenden Umgang mit natürlichen Ressourcen können Kosten gesenkt und der ökologische Fußabdruck verkleinert werden. Im Einklang mit ökologischen Zielsetzungen können ökonomische Grundlagen erhalten und für nachfolgende Generationen ausgebaut werden. Mit Spenden- und Sponsoringaktivitäten wird der soziale Zusammenhalt im Geschäftsgebiet unterstützt. Das Kerngeschäft dient der nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung der gesamten Region und soll die nachhaltige Transformation der Wirtschaft fördern.
Die Sparkasse Westerwald-Sieg hat die "Selbstverpflichtung für klimafreundliches und nachhaltiges Wirtschaften" der deutschen Sparkassenorganisation unterzeichnet. Hiermit werden vorrangig die Ziele verfolgt, weniger CO 2 auszustoßen und nachhaltiger zu wirtschaften - und zwar im eigenen Haus, bei ihrer Kundschaft und in der Kommune vor Ort.
Basis für die Selbstverpflichtung sind die Ziele des Pariser Klimaabkommens und die "Principles for Responsible Banking" der Finanzinitiative des Umweltprogramms der Vereinten Nationen, die der DSGV unterstützt.
Die fünf Handlungsfelder der Selbstverpflichtung zielen darauf ab
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Klimaschutzaspekte im Kredit- und Anlageportfolio zu berücksichtigen, |
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die CO2-Emissionen im Geschäftsbetrieb zu verringern, |
| ― |
die Kundschaft bei der Transformation zur klimafreundlichen Wirtschaft zu begleiten und zu unterstützen, |
| ― |
Führungskräfte und Mitarbeitende zu mehr Klimaschutz und Nachhaltigkeit zu befähigen und |
| ― |
Fördermaßnahmen und lokale Kooperationen stärker auf Umwelt- und Klimathemen auszurichten. |
Es wurden bereits die folgenden Maßnahmen unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten umgesetzt:
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Im Rahmen eines Energieaudits wurden Energiesparpotenziale ermittelt und in eine Planung überführt, die bei den anstehenden Um- und Neubaumaßnahmen berücksichtigt wird. |
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Der Fuhrpark der Sparkasse Westerwald-Sieg wird bedarfsgerecht und sukzessive auf Elektromobilität umgestellt. Jedes neu anzuschaffende Firmenfahrzeug wird zukünftig einen Elektro- bzw. einen Hybridantrieb haben, wenn es die Anforderungen an die Reichweite zulassen. |
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Spenden an gemeinnützige Organisationen und Vereine werden innerhalb des Geschäftsgebietes ausgeschüttet, um die nachhaltige Entwicklung und Lebensqualität in der Region zu fördern. Weiterhin beteiligen wir uns an der zentrale DSGV-Spendenplattform "WirWunder" und möchten diese in der Region etablieren. |
| ― |
Der CO 2 -Ausstoß der Sparkasse wird jährlich errechnet. |
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Die Mitarbeitenden wurden in verschiedenen Runden auf das Thema Nachhaltigkeit sensibilisiert. |
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Ein Verhaltenskodex wurde erarbeitet und kommuniziert. |
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Die thematischen Zuständigkeiten wurden geregelt. Die Gesamtkoordination liegt im Bereich Unternehmenssteuerung. Als zentrales Steuerungsmedium wurde ein Arbeitskreis eingerichtet. |
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Als Messverfahren zur Beurteilung des Reifegrades wurde der Nachhaltigkeitskompass der Firma N-Motion etabliert. |
In der Geschäftsstrategie der Sparkasse Westerwald-Sieg sind die folgenden Ziele definiert:
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Die Sparkasse Westerwald-Sieg wird ihre Geschäftspolitik an der unterzeichneten Selbstverpflichtung orientieren. |
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Die Sparkasse definiert das zu erreichende Zielniveau im Nachhaltigkeitskompass bis Mitte des Jahres 2024 auf ein Gesamt-Score-Wert von 2,0 und bis Ende 2025 auf 2,3. |
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Der CO 2 -Ausstoß soll im mehrjährigen Durchschnitt um mindestens 5 % pro Jahr gesenkt oder auf sonstige Weise kompensiert werden. |
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| ― |
Das Angebot nachhaltiger Kundenprodukte soll
ausgeweitet werden. In jeder der folgenden Kategorien
soll ab 2024 mindestens ein entsprechendes Angebot
für die Kund:innen zu marktgerechten Konditionen
verfügbar sein:
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Mittelfristig wird das Angebot weiter ausgeweitet.
Weiterhin wurden Nachhaltigkeitsworkshops durchgeführt und ein Nachhaltigkeitsleitfaden mit konkreten Maßnahmen erarbeitet. Dieser wird jährlich aktualisiert.
2. Wesentlichkeit
Das Unternehmen legt offen, welche Aspekte der eigenen Geschäftstätigkeit wesentlich auf Aspekte der Nachhaltigkeit einwirken und welchen wesentlichen Einfluss die Aspekte der Nachhaltigkeit auf die Geschäftstätigkeit haben. Es analysiert die positiven und negativen Wirkungen und gibt an, wie diese Erkenntnisse in die eigenen Prozesse einfließen.
Die Sparkasse Westerwald-Sieg ist Marktführer in ihrem Geschäftsgebiet und damit wesentlicher Finanzdienstleister für viele Bürger:innen in der Region. Von daher sieht die Sparkasse es als Aufgabe an, die nachhaltige Entwicklung der Region und ihrer Einwohner:innen zu fördern und zu unterstützen.
Die Aspekte können dabei auf zwei Perspektiven verteilt werden: Die Outside-In-Perspektive beschreibt eine Wirkung von außen auf interne Faktoren, während die Inside-Out-Perspektive Aspekte beschreibt, die die Sparkasse durch ihr Handeln in Umwelt und Gesellschaft beeinflusst.
Beispielhafte Aspekte der Perspektive Outside-In: Öffentlicher Auftrag, Digitalisierung, Demografie Wesentlich für die Sparkasse Westerwald-Sieg sind die Erfüllung des öffentlichen Auftrags und eine hohe Kundenzufriedenheit, denn nur so kann die Sparkasse zu einer nachhaltigen Entwicklung ihres Geschäftsgebiets beitragen. Weiterhin ist die Erfüllung des öffentlichen Auftrags ein wesentlicher Aspekt für die nachhaltige Geschäftsphilosophie der Sparkasse Westerwald-Sieg. Diesem Auftrag kommt sie insbesondere als arbeitnehmerfreundlicher und sicherer Arbeitgeber sowie durch ihr gesellschaftliches Engagement nach.
Die Herausforderungen der nachhaltigen Transformation erfordern einen schonenden Umgang mit personellen wie materiellen Ressourcen. Gerade die Digitalisierung erlaubt es, dass Prozesse verbessert werden, um den Mitarbeiter:innen mehr Zeit für den direkten Kundenkontakt und optimale Beratung zu ermöglichen. Außerdem sucht die Sparkasse Westerwald-Sieg mit digitalen Angeboten nach einer richtigen Balance, um ihren Kund:innen einen barrierefreien und effektiven Zugang zu ihren Dienstleistungen zu ermöglichen. Durch die stetig voranschreitende Digitalisierung ist es der Sparkasse möglich, den Ressourcenverbrauch stetig zu senken und gleichzeitig den steigenden Kundenerwartungen nach digitalen Angeboten gerecht zu werden.
Die Auswirkungen des demografischen Wandels treffen die Sparkasse sowohl in ihrer Rolle als Finanzdienstleister als auch als Arbeitgeber. Während die Gewinnung qualifizierten Personals schwieriger wird, gewinnt die langfristige Bindung von Mitarbeiter:innen zunehmend an Bedeutung. Die Sparkasse passt ihr Angebot von Produkten und Dienstleistungen den Bedürfnissen der sich verändernden Kundenstruktur an.
Die aktuelle Zinssituation, regulatorische Anforderungen sowie demografischer und digitaler Wandel sind bedeutende Chancen und Risiken, denen die Sparkasse derzeit begegnet.
Beispielhafte Aspekte der Perspektive Inside-Out:
Kreditvergabe, Produkte zur Geldanlage, Ressourcenverbrauch, Filialnetz, lokaler Auftraggeber, Personalentwicklung, Gesundheitsmanagement, Spenden, Sponsoring
Durch unsere Geschäftstätigkeit beeinflussen wir verschiedene Nachhaltigkeitsthemen, u.a.
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Ressourcenverbrauch |
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klimarelevante Emissionen |
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rechtskonformes Verhalten |
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Gesundheit der Mitarbeitenden |
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kulturelles und gesellschaftliches Leben in der Region |
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ökonomische Entwicklung unserer Region |
Die Sparkasse bemüht sich durch ihr Engagement in Sachen Nachhaltigkeit, ihren Ressourcenverbrauch fortwährend zu optimieren und damit die klimarelevanten Emmisionen zu reduzieren.
Wir verweisen auf Kriterium 12 Ressourcenmanagement Leistungsindikator GRI SRS-301-1.
Es entspricht unserer Nachhaltigkeitsphilosophie, dass wir versuchen, negative Auswirkungen möglichst zu vermeiden und positive zu verstärken. Zur Bewertung unserer Positionierung und zur Bewertung unserer Handlungsoptionen nutzen wir den Nachhaltigkeitskompass der Firma N-Motion. Für die Messung unserer klimarelevanten Emissionen nutzen wir das VfU-Tool.
Neben unserem Geschäftsbetrieb steht unser Kerngeschäft im Focus unserer Anstrengungen.
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Wir möchten den Vertrieb nachhaltiger Anlageprodukte aktiv fördern. |
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Im Kreditgeschäft möchten wir zukünftig ESG-Kriterien berücksichtigen. Durch die Finanzierung der nachhaltigen Transformation sehen wir vertriebliche Chancen. Dem Risiko des Verlustes von Kundenbeziehungen aufgrund nicht nachhaltiger Geschäftszwecke möchten wir durch aktive Transformationsbegleitung und -beratung begegnen. |
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Die klimarelevanten Emissionen sollen kontinuierlich gemessen und reduziert werden. Unvermeidliche Emissionen werden spätestens bis zum Jahr 2035 ausgeglichen. |
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Mit unserem Angebot an Finanzprodukten möchten wir die wirtschaftliche Entwicklung in unserem Geschäftsgebiet weiterhin positiv beeinflussen. |
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Für unsere Beschäftigten möchten wir langfristig ein zuverlässiger und krisensicherer Arbeitgeber bleiben. |
Der beschriebene Umgang mit den Nachhaltigkeitsthemen bietet uns die Chance, unseren dauerhaften ökonomischen Erfolg in Einklang mit unseren ökologischen und sozialen Ansprüchen zu bringen. Hierbei können wir die nachhaltige Transformation in unserem Geschäftsgebiet positiv beeinflussen.
Soziale, ökonomische und ökologische Faktoren sind fester Bestandteil der Entscheidungen zur Weiterentwicklung der Sparkasse - zum Wohle der Region.
3. Ziele
Das Unternehmen legt offen, welche qualitativen und/oder quantitativen sowie zeitlich definierten Nachhaltigkeitsziele gesetzt und operationalisiert werden und wie deren Erreichungsgrad kontrolliert wird.
Das Ziel der Sparkasse Westerwald-Sieg ist es, den Betrieb möglichst ressourcenschonend zu organisieren und eine hohe Zufriedenheit bei Kundschaft und Mitarbeitenden zu erreichen. Hierdurch können sich qualitative und quantifizierbare Unterziele definieren lassen. Dies wird im Rahmen der Geschäftsstrategie weiterverfolgt.
Die Sparkasse nimmt seit 2022 jährlich eine strategische Standortbestimmung vor. Auf dieser Basis werden jährlich Nachhaltigkeitsthemen in die Geschäftsstrategie übernommen und eine Nachhaltigkeitsleitlinie erlassen.
Als strategische Ziele wurden definiert:
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Die Sparkasse Westerwald-Sieg wird ihre Geschäftspolitik an der unterzeichneten Selbstverpflichtung orientieren. |
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Die Sparkasse definiert das zu erreichende Zielniveau im Nachhaltigkeitskompass bis Mitte des Jahres 2024 auf ein Gesamt-Score-Wert von 2,0 und bis Ende 2025 auf 2,3. |
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Der CO 2 -Ausstoss soll im mehrjährigen Durchschnitt um mindestens 5 % pro Jahr gesenkt, oder auf sonstige Weise kompensiert werden. |
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Das Angebot nachhaltiger Produkte soll
ausgeweitet werden. In jeder der folgenden Kategorien
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soll ab 2024 mindestens ein entsprechendes Angebot für unsere Kund:innen zu marktgerechten Konditionen verfügbar sein. Mittelfristig wird das Angebot weiter ausgeweitet.
Eine Bewertung, Priorisierung und Kontrolle der Nachhaltigkeitsziele soll im Rahmen der regelmäßigen Überprüfung der Geschäftsstrategie durch den Bereich Betriebswirtschaft erfolgen.
Die Gesamtkoordination sowie das laufende Controlling der Maßnahmenumsetzung obliegt der Bereichsleitung Unternehmenssteuerung. Ein interner Steuerungskreis wurde eingerichtet.
Die Sparkasse Westerwald-Sieg richtet ihr Handeln an den 17 Nachhaltigkeitszielen der UN aus.
4. Tiefe der Wertschöpfungskette
Das Unternehmen gibt an, welche Bedeutung Aspekte der Nachhaltigkeit für die Wertschöpfung haben und bis zu welcher Tiefe seiner Wertschöpfungskette Nachhaltigkeitskriterien überprüft werden.
Die Sparkasse Westerwald-Sieg erbringt den größten Teil der Wertschöpfungskette selbst: Die Wertschöpfung umfasst im Wesentlichen den Prozess von der Hereinnahme von Einlagen ihrer Kundschaft bis zur Herausgabe von Krediten an Privat,- Firmen,- und institutionelle Kund:innen.
Im Rahmen des Kundenannahmeprozesses werden u.a. der Geschäftszweck erfragt und ergänzende Informationen der Kundschaft eingeholt, wie z.B. Handelsregisterauszüge, Gesellschaftsverträge, etc.
Eine weitergehende Prüfung der Wertschöpfungsketten von Kund:innen wird zurzeit nicht vorgenommen, auch diese Prozesse beruhen auf unserem gemeinwohlorientierten Grundgedanken eines öffentlich-rechtlichen Instituts. Die Sparkasse bietet eine ganzheitliche und bedarfsorientierte Beratung durch ihre qualifizierten Berater:innen an. So individuell unsere Kundschaft ist, so unterschiedlich sind auch deren Anforderungen und Wünsche.
Nachhaltigkeitsaspekte spielen eine immer größere Rolle. So bietet die Sparkasse Westerwald-Sieg nachhaltige Anlageprodukte an und informiert beispielsweise im Rahmen einer Baufinanzierung auch ganz gezielt über die Möglichkeiten der Förderung für energieeffizientes Bauen und Sanieren.
Die Sparkasse Westerwald-Sieg refinanziert sich hauptsächlich über ihre Einlagen oder im Interesse ihrer Kundschaft bei Förderbanken. Von spekulativen Geschäften ohne realwirtschaftliche Hintergründe distanziert sie sich konsequent. Sie arbeitet rentabel, um ihre Kapitalbasis für die Zukunft zu stärken. Teile der Überschüsse fließen in die Region zurück und dienen unter anderem der Förderung sozialer Projekte.
In nahezu allen Bereichen der Wertschöpfung kommt Papier zum Einsatz, das die Sparkasse Westerwald-Sieg nach ökologischen Kriterien ausgewählt hat. Sie setzt seit mehreren Jahren ausschließlich 100%-FSC- bzw. PFCE-zertifiziertes Papier ein. Ein ökologisches Problem, das in den vergangenen Jahren nahezu alle Wertschöpfungsketten betroffen hat, war der hohe Papier- und Tonerverbrauch. Dieser konnte durch die Digitalisierung in vielen Bereichen bereits reduziert werden: z.B. durch den sukzessiven Ausbau der Nutzung des elektronischen Postfachs sowie den Einsatz von Pen-Pads zur digitalen Signatur. Die Investitionen in die Digitalisierung von Abläufen werden den Verbrauch von Papier weiter reduzieren. Zudem animiert die Sparkasse Westerwald-Sieg ihre Kund:innen, den elektronischen Kontoauszug zu nutzen.
Im IT-Betrieb werden die Vorgaben der FinanzInformatik zu "Green IT" eingehalten; eine separate Prüfung bei der Sparkasse ist nicht erforderlich, da die Technologien unmittelbar von der FinanzInformatik zur Verfügung und sichergestellt werden.
Bei ihren Gebäuden strebt die Sparkasse im Rahmen von Neubauten und Modernisierungen an, überwiegend Handwerksunternehmen aus dem Geschäftsgebiet - sofern es das Gewerk zulässt - mit den Dienstleistungen zu beauftragen. Eine Kommunikation hierüber mit Lieferanten und Geschäftspartnern erfolgt nicht, da dies bisher aufgrund nicht vorhandener Probleme in der Praxis als nicht notwendig erachtet wurde.
In 2023 wurde die Leitlinie Einkauf / Beschaffung erarbeitet und zum 04.01.2024 als verbindlich eingeführt. Unter Ziffer 3. Nachhaltigkeit der Leitlinie heißt es: "Für die Sparkasse Westerwald-Sieg bedeutet Nachhaltigkeit, dass wirtschaftlicher Erfolg mit sozialer und ökologischer Verantwortung im Einklang steht. Dies gilt sowohl nach innen als auch nach außen gegenüber allen Stakeholdern, wie Kundinnen und Kunden, Träger, Lieferanten und der Umwelt. Generell ist es für jedes Unternehmen unabdingbar, dass ethische Werte in allen geschäftlichen Beziehungen definiert und gelebt werden, um nachhaltig, glaubwürdig und erfolgreich wirtschaften zu können."
Dafür stehen wir:
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Wir wirtschaften verantwortungsvoll und ressourcenschonend in unserer Region. |
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Wir fördern das Gemeinwohl in der Region. |
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Wir achten geltendes Recht. |
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Wir treten gegen jede Form von Korruption und Bestechung ein. |
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Wir achten die Menschenrechte im Sinne der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen. |
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Wir treten gegen jede Form von Diskriminierung im Sinne der Kernarbeitsnormen der internationalen Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen ein. |
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Wir treten gegen jede Form der Kinder- und Zwangsarbeit im Sinne der ILO Kernarbeitsnormen ein. |
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Wir streben den Einsatz erneuerbarer Energien an. |
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Wir wirtschaften ressourcenschonend. |
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Wir fördern das Umweltbewusstsein und unterstützen Kundinnen und Kunden in der Entwicklung und Nutzung umweltfreundlicher Technologien. |
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Wir garantieren unseren Mitarbeitenden Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen. |
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Wir beachten die Rechte der Mitarbeitenden im Hinblick auf Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit und sorgen für sichere gesundheitsverträgliche Arbeitsbedingungen. |
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Wir beachten die Anforderungen aus dem Mindestlohngesetz (MiLoG), auch bei der Vergabe von Aufträgen. |
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Wir pflegen mit unseren Lieferanten und Dienstleistern einen partnerschaftlichen Umgang. |
Auch von unseren Lieferanten und Dienstleistern erwarten wir entsprechende Anstrengungen, die oben genannte Positionierung im übertragenen Sinne auf ihr eigenes Handeln anzuwenden und damit die Aktivitäten der Sparkasse Westerwald-Sieg zur Nachhaltigkeit zu unterstützen. Diese Positionierung basiert auf internationalen, anerkannten Standards, wie dem Global Compact (http://www.globalcompact.de/), den ILO Kernarbeitsnormen (http://ilo.org/berlin/arbeits-undstandards/kernarbeitsnormen/lang--de/index.html) sowie auf der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (http://www.ohchr.org/EN/UDHR/Pages/Language.aspx? LangID=ger). Von den wichtigen / risikoreichen Lieferanten / Dienstleistern der Sparkasse ist die Einhaltung der o.g. Punkte einmalig in geeigneter Weise zu bestätigen / nachzuweisen.
Die Sparkasse Westerwald-Sieg ist auf die Bedürfnisse aller Menschen in der Region ausgerichtet.
Sie will sie an nachhaltigem Wohlstand und Lebensqualität teilhaben lassen.
Getreu den Leitlinien "Menschen verstehen. Sicherheit geben. Zukunft denken." macht die Sparkasse es den Menschen einfach, ihr Leben besser zu gestalten. Bereits seit vielen Jahren investiert die Sparkasse Westerwald-Sieg mit viel Hingabe in das nachhaltige Wachstum der Region und sichert langfristig die finanzwirtschaftliche und gesellschaftliche Zukunft.
Die vor allem durch Globalisierung und Digitalisierung bestimmte Veränderung führt zu erheblichen gesellschaftlichen und sozialen Herausforderungen. Soziale Nachhaltigkeit bedeutet für die Sparkasse Westerwald-Sieg soziale und gesellschaftliche Teilhabe aller Bevölkerungsschichten. Das setzt eine wirtschaftliche Teilhabe an der Wertschöpfung und der Vermögensbildung voraus. Die Sparkasse bietet allen Bevölkerungsschichten - unabhängig von Einkommen und Vermögen - Finanzdienstleistungen an und ist in der Region flächendeckend vertreten.
Über das Thema Nachhaltigkeit wird im Rahmen des jährlichen Berichts an die Gesellschaft der Sparkasse Westerwald-Sieg berichtet.
Kriterien 5-10 zu PROZESSMANAGEMENT
5. Verantwortung
Die Verantwortlichkeiten in der Unternehmensführung für Nachhaltigkeit werden offengelegt.
Der Vorstand der Sparkasse Westerwald-Sieg trägt die Gesamtverantwortung für das Thema Nachhaltigkeit. Dabei achtet er darauf, dass Nachhaltigkeit als Querschnittsaufgabe verstanden wird, die auf allen Ebenen und in sämtlichen Bereichen der Sparkasse zu berücksichtigen ist.
Die Entwicklung der Nachhaltigkeitstätigkeiten und die Koordination des Nachhaltigkeitsprozesses wird durch den Bereich Unternehmenssteuerung gesteuert. Die Erstellung des Nachhaltigkeitsberichtes ist ebenfalls dort angesiedelt.
6. Regeln und Prozesse
Das Unternehmen legt offen, wie die Nachhaltigkeitsstrategie durch Regeln und Prozesse im operativen Geschäft implementiert wird.
Da Nachhaltigkeit in der Geschäftsstrategie und im Leitbild verankert ist, kann auf etablierte Prozesse und Strukturen zurückgegriffen werden. Dabei werden Nachhaltigkeitsthemen beispielsweise in Mitarbeiterveranstaltungen sowie in Mitarbeitergesprächen verankert. Vor allem die Perspektiven des Leitbildes der Sparkasse Westerwald-Sieg werden bei Beschlussfassungen stets auf deren Einhaltung überprüft. Zudem werden die schriftlich fixierten Regeln und Wertmaßstäbe kontinuierlich weiterentwickelt. Standardisierte Prozesse der Sparkassen-Finanzgruppe unterstützen die Mitarbeiter:innen dabei, Kund:innen optimal zu beraten sowie auf einen ressourcenschonenden Umgang mit Verbrauchsmaterialien zu achten.
Im Zuge unserer Compliance-Organisation verfolgen wir Verhaltensrichtlinien. Ebenso hat die Sparkasse Westerwald-Sieg einen Qualitätsleitfaden mit einem Vorschlagswesen, Feedbackmanagement und Hinweisgebersystem etabliert.
7. Kontrolle
Das Unternehmen legt offen, wie und welche Leistungsindikatoren zur Nachhaltigkeit in der regelmäßigen internen Planung und Kontrolle genutzt werden. Es legt dar, wie geeignete Prozesse Zuverlässigkeit, Vergleichbarkeit und Konsistenz der Daten zur internen Steuerung und externen Kommunikation sichern.
Um die Entwicklung im Bereich Nachhaltigkeit zu messen, greift die Sparkasse Westerwald-Sieg insbesondere auf den umfangreichen Nachhaltigkeitskompass der Firma N-Motion zurück. Hierdurch ist die Zuverlässigkeit, Vergleichbarkeit und Konsistenz der Bewertung sichergestellt. Weiterhin wird die Umsetzung der in der Nachhaltigkeitsleitlinie definierten Maßnahmen durch ein laufendes Controlling überwacht und durch den Steuerungskreis Nachhaltigkeit koordiniert.
Leistungsindikatoren zu den Kriterien 5 bis 7
Leistungsindikator GRI SRS-102-16: Werte
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. eine Beschreibung der Werte, Grundsätze, Standards und Verhaltensnormen der Organisation.
Die geschäftspolitische Ausrichtung der Sparkasse Westerwald-Sieg wurde in ein Leitbild übertragen, das von allen Mitarbeitern gelebt wird. Sie will das moderne, marktführende Kreditinstitut in der Region Westerwald-Sieg sein.
In vier verschiedenen, jedoch gleichgewichteten, Perspektiven positioniert sich die Sparkasse Westerwald-Sieg.
1. Kunden und Region - Marktführer sein und Verantwortung übernehmen
2. Mitarbeiter - Gemeinsam Ziele erreichen
3. Betriebswirtschaftliche Stärke - Zukunft sicher gestalten
4. Tradition und Innovation - Mut zur Veränderung
Weiterhin verfügt die Sparkasse Westerwald-Sieg über einen Verhaltenskodex für die Beschäftigten. In diesem sind verschiedene Grundwerte der Sparkasse definiert.
8. Anreizsysteme
Das Unternehmen legt offen, wie sich die Zielvereinbarungen und Vergütungen für Führungskräfte und Mitarbeiter auch am Erreichen von Nachhaltigkeitszielen und an der langfristigen Wertschöpfung orientieren. Es wird offengelegt, inwiefern die Erreichung dieser Ziele Teil der Evaluation der obersten Führungsebene (Vorstand/Geschäftsführung) durch das Kontrollorgan (Aufsichtsrat/Beirat) ist.
Die Vergütungssysteme der Sparkasse Westerwald-Sieg orientieren sich an einem nachhaltigen Erfolg der Sparkasse. Die Sparkasse ist tarifgebunden und die Mitarbeiter:innen werden nach TVöD-S vergütet. Zudem erhalten sie die jährliche tarifliche Sparkassensonderzahlung (SSZ). Für die SSZ gelten die Regelungen der zugrundeliegenden Dienstvereinbarung. Weitere detaillierte Nachhaltigkeitsziele sind nicht vereinbart.
Der ganzheitliche Beratungsansatz der Sparkasse Westerwald-Sieg im Kundengeschäft ist auf langfristige, nachhaltige Kundenbeziehungen ausgelegt. Die Erreichung der am Kundenbedarf orientierten Ziele wird durch regelmäßige Reportings überprüft, um auftretenden Fehlentwicklungen entgegenwirken zu können. Die Unternehmensziele werden sowohl vom Vorstand als auch vom Verwaltungsrat der Sparkasse überprüft. Im Rahmen der Vergütungspolitik stellt die Sparkasse sicher, dass die Leistung der Mitarbeitenden nicht in einer Weise vergütet oder bewertet wird, die Anreize setzt, unverhältnismäßig hohe Risiken einzugehen. Ebenso soll die Vergütung nicht mit der Pflicht kollidieren, im bestmöglichen Interesse der Kund:Innen zu handeln. Es wird durch die Vergütung kein Anreiz gesetzt, ein Finanzinstrument zu empfehlen, das den Bedürfnissen der Kund:Innen weniger entspricht. Weitere Nachhaltigkeitsziele sind aktuell nicht geplant.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 8
Leistungsindikator GRI SRS-102-35: Vergütungspolitik
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Vergütungspolitik für das höchste Kontrollorgan und Führungskräfte, aufgeschlüsselt nach folgenden Vergütungsarten:
i. Grundgehalt und variable Vergütung, einschließlich leistungsbasierter Vergütung, aktienbasierter Vergütung, Boni und aufgeschoben oder bedingt zugeteilter Aktien;
ii. Anstellungsprämien oder Zahlungen als Einstellungsanreiz;
iii. Abfindungen;
iv. Rückforderungen;
v. Altersversorgungsleistungen, einschließlich der Unterscheidung zwischen Vorsorgeplänen und Beitragssätzen für das höchste Kontrollorgan, Führungskräfte und alle sonstigen Angestellten.
b. wie Leistungskriterien der Vergütungspolitik in Beziehung zu den Zielen des höchsten Kontrollorgans und der Führungskräfte für ökonomische, ökologische und soziale Themen stehen.
Die Vergütung der Vorstandsmitglieder bemisst sich nach dem zugrundeliegenden Dienstvertrag, der auf den Empfehlungen des Rheinland-Pfälzischen Sparkassenverbands beruht. Zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen erfolgt keine detaillierte Offenlegung der Vergütungen.
Leistungsindikator GRI SRS-102-38: Verhältnis der Jahresgesamtvergütung
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Verhältnis der Jahresgesamtvergütung der am höchsten bezahlten Person der Organisation in jedem einzelnen Land mit einer wichtigen Betriebsstätte zum Median der Jahresgesamtvergütung für alle Angestellten (mit Ausnahme der am höchsten bezahlten Person) im gleichen Land.
Eine Auswertung zu diesem Indikator wird zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen nicht erhoben.
9. Beteiligung von Anspruchsgruppen
Das Unternehmen legt offen, wie gesellschaftliche und wirtschaftlich relevante Anspruchsgruppen identifiziert und in den Nachhaltigkeitsprozess integriert werden. Es legt offen, ob und wie ein kontinuierlicher Dialog mit ihnen gepflegt und seine Ergebnisse in den Nachhaltigkeitsprozess integriert werden.
Die wesentlichen Anspruchsgruppen ergeben sich aus der Geschäftstätigkeit sowie dem Geschäftsgebiet der Sparkasse Westerwald-Sieg, den Landkreisen Altenkirchen und Westerwald.
Die wesentlichen Anspruchsgruppen im engeren Sinne definieren sich aus der Geschäftsstrategie der Sparkasse Westerwald-Sieg: Kund:innen und Mitarbeiter:innen. Eine eigenständige Methodik ist daher für die Identifikation dieser Gruppen nicht erforderlich.
Auf Grund des im Sparkassengesetzes festgelegten öffentlichen Auftrages zählt die Sparkasse im weitesten Sinne zu ihren Anspruchsgruppen: den Träger der Sparkasse Westerwald-Sieg, den Landkreis Altenkirchen und den Westerwaldkreis, Kommunen, die regionale Wirtschaft, lokale Institutionen, Vereine und Verbände (IHK, Handwerkskammer), Schulen und Hochschulen im Landkreis, soziale Einrichtungen (u.a. Kirchen) und die Bürger:innen der Landkreise. Des Weiteren zählen die Medienvertreter:innen der regionalen Zeitungen dazu. Auch zur Identifikation dieser Anspruchsgruppen existiert kein Prozess. Dies hält die Sparkasse Westerwald-Sieg für nicht erforderlich, da die genannten Gruppen sich aus dem öffentlichen Auftrag gemäß Sparkassengesetz ergeben.
Im Rahmen der Geschäftstätigkeit und des gesellschaftlichen Engagements pflegt die Sparkasse Westerwald-Sieg grundsätzlich einen kontinuierlichen Austausch mit ihren Anspruchsgruppen. Der Dialog erfolgt im Wesentlichen über Veranstaltungen, Kundengespräche, Pressegespräche, Aktivitäten im gesellschaftlichen Engagement, Vertretungen von Mitarbeiter:innen der Sparkasse in den einschlägigen Gremien und die Präsenz von Vertreter:innen der Sparkasse auf entsprechenden Veranstaltungen der Anspruchsgruppen. Die Sparkasse Westerwald-Sieg nutzt diesen Dialog, um die Weiterentwicklung der Geschäftspolitik, der geschäftlichen Entwicklung, des Produktangebots und der gesellschaftlichen Initiativen zu gewährleisten.
Das Ziel der Sparkasse ist eine auf Dauer ausgerichtete und vertrauensvolle Zusammenarbeit bzw. Geschäftsverbindung. Der Anspruch der Sparkasse Westerwald-Sieg ist es, als Multikanalsparkasse auf allen den Kund:innen wichtigen Kanälen erreichbar zu sein. Das Kundenimpulsmanagement ermöglicht es den Kund:innen der Sparkasse, Meinung, Lob und Kritik zu positionieren.
Die Mitarbeiter:innen der Sparkasse Westerwald-Sieg werden über persönliche Gespräche, direkte Anschreiben oder über das Intranet informiert und in den Dialog über relevanten Themen mit eingebunden.
Das Kontrollgremium der Sparkasse, der Verwaltungsrat, legt die Richtlinien der Geschäftspolitik fest. Der Austausch mit dem Verwaltungsrat erfolgt quartalsweise und anlassbezogen.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 9
Leistungsindikator GRI SRS-102-44: Wichtige Themen und Anliegen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. wichtige, im Rahmen der Einbindung der Stakeholder geäußerte Themen und Anliegen, unter anderem:
i. wie die Organisation auf diese wichtigen Themen und Anliegen - auch über ihre Berichterstattung - reagiert hat;
ii. die Stakeholder-Gruppen, die die wichtigen Themen und Anliegen im Einzelnen geäußert haben.
Die Zufriedenheit der Kund:innen steht an erster Stelle für die Sparkasse Westerwald-Sieg. Sie ist die Grundlage der Erfüllung des öffentlichen Auftrags, denn zufriedene Kund:innen empfehlen die Sparkasse Westerwald-Sieg als Finanzpartner weiter und ermöglichen es so, die Ressourcen zu erwirtschaften, die in die Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft in der Region investiert werden können. Denn es wird sich für das eingesetzt, was wirklich zählt: für die Kund:innen, Unternehmen und somit für die Gesellschaft und die gesamte Region. Diese Attribute unterscheiden sich deutlich von denen vieler Mitbewerber:innen.
In Zeiten von Inflation und einem sich nach wie vor ändernden Markt- und Zinsumfeld gilt es, die Bedürfnisse der Kund:innen genau zu kennen und diese mit nachhaltiger Qualität der Service- und Beratungsleistung zu begeistern. Aus diesem Grund rücken wir die Thematik Kundenzufriedenheit weiter in den Fokus und führen in diesem Jahr sowohl persönliche, als auch online gesteuerte Kundenzufriedenheitsbefragungen durch. Durch diese Feedbacks haben wir als Sparkasse die Möglichkeit, Prozesse zu optimieren und die Qualität unserer Dienstleistungen zu verbessern. Mithilfe dieser Maßnahmen kann unser bereits etablierter Qualitätsleitfaden weiterentwickelt und der Ausbau aussagekräftiger Qualitätskennzahlen forciert werden.
Gleichwohl sieht die Sparkasse vorhandene Kundenbeschwerden als Chance, sich zu verbessern. Im Rahmen des Impuls- und Beschwerdemanagements werden alle Kundenäußerungen analysiert, um kontinuierlich potenzielle Fehlerquellen zu entdecken und das Angebot im Sinne der Kund:innen weiterzuentwickeln. Im vergangenen Jahr wurden 780 Impulse registriert. Diese Zahl ist im Vergleich zu den vergangenen Jahren etwas rückläufig. Dies ist einerseits auf weitestgehend abgeschlossene rechtliche Themen bezüglich der BGH-Urteile zu den AGB und den Prämiensparverträgen zurückzuführen, andererseits auch auf bereits im Sinne unserer Kund:innen optimierter Prozessabläufe.
Aktuell befindet sich die Rate an Betrugsfällen im Hinblick auf Phishing, Enkeltricks oder auch EC-Kartenschäden nach wie vor auf einem Hoch. Dies wird federführend von Spezialisten in dem Fachbereich Electronic Banking bearbeitet und den Kund:innen mit Rat und Tat zur Seite gestanden.
Grundsätzlich nutzt die Sparkasse Westerwald-Sieg eingetroffene Impulse, um den persönlichen Dialog mit den Kund:innen zu suchen, deren Sorgen und Ängste, sowie deren Unmut aufzunehmen und entsprechende Lösungen im Sinne der Kundenzufriedenheit anzubieten.
Trotz aller Bemühungen, eine zufriedenstellende Lösung für unsere Kund:innen zu finden, lässt sich nicht jeder Impuls lösen. Kund:innen, die in einem Konflikt mit der Sparkasse keine für sie zufriedenstellende Lösung erreichen konnten, haben die Möglichkeit, sich an die zuständige Schlichtungsstelle beim Deutschen Sparkassen und Giroverband e.V. (DSGV) zu wenden. Über diese Möglichkeit werden die Kund:innen schriftlich informiert. Ihr Ziel ist die außergerichtliche und somit kostengünstige und schnelle Streitbeilegung zwischen Kundschaft und Sparkasse. Es kristallisiert sich zunehmend heraus, dass die Kund:innen diese Möglichkeit nutzen und sich an die Schlichtungsstelle wenden oder auch rechtlichen Beistand wählen.
Alles in allem fokussiert die Sparkasse Westerwald-Sieg die Bedürfnisse der Kund:innen in der Geschäftspolitik, um auch zukünftig bestmöglich als Finanzpartner für alle Anliegen aufgestellt zu sein. Das nach wie vor unverändert dichteste Filialnetz aller Banken in der Region verbunden mit dem besten Bargeldversorgungsnetz unterscheidet die Sparkasse erheblich von den Wettbewerbern. Darüber hinaus hebt sie sich zusätzlich durch ihr vielfältiges Online-Angebot, das Beratungs-Center Digital, moderne Beratungs-Center und Filialen sowie der besten Banking-App von anderen Kreditinstituten ab. Hierzu zählt auch die digitale Möglichkeit, über die S-App oder das Online-Banking Impulse einzureichen. Dies ermöglicht es, noch schneller mit Kund:innen zu interagieren und deren Anliegen aufzunehmen und zu lösen.
10. Innovations- und Produktmanagement
Das Unternehmen legt offen, wie es durch geeignete Prozesse dazu beiträgt, dass Innovationen bei Produkten und Dienstleistungen die Nachhaltigkeit bei der eigenen Ressourcennutzung und bei Nutzern verbessern. Ebenso wird für die wesentlichen Produkte und Dienstleistungen dargelegt, ob und wie deren aktuelle und zukünftige Wirkung in der Wertschöpfungskette und im Produktlebenszyklus bewertet wird.
Das Selbstverständnis und der öffentliche Auftrag der Sparkasse Westerwald-Sieg tragen dazu bei, den wirtschaftlichen Wohlstand der Region zu fördern. Die Sparkasse gestaltet ihre Produkte so, dass sie die ökonomische, soziale und kulturelle Entwicklung im Geschäftsgebiet unterstützt und Bankgeschäfte für jedermann ermöglicht. Hierzu zählen beispielsweise Basiskonten oder Förderkredite. Die Angebote der Sparkasse Westerwald-Sieg helfen u.a. dabei, dass die Bürger:innen im Alter gut versorgt sind. Als Angebote sind hier -neben den klassischen Sparprodukten der Sparkasse und Angeboten der Landesbausparkasse - insbesondere nachhaltige Fonds, das PS-Sparen sowie die Kreditprogramme der Förderinstitute zu nennen, deren Gelder zu einem großen Teil für Vorhaben in den Bereichen Energieeffizienz bzw. erneuerbare Energien verwendet werden.
Die Produkte der Sparkasse richten sich nach den Bedürfnissen ihrer Kund:innen. Neue Produkte unterliegen strengen Qualitätskontrollen und Testdurchläufen, bevor diese den Kund:innen angeboten werden. Durch einen betrieblichen Innovationspool bindet die Sparkasse Westerwald-Sieg ihre Mitarbeiter:innen zudem stets mit ein.
Die Sparkasse Westerwald-Sieg tauscht sich mit anderen Sparkassen und dem Regionalverband zu Best-Practice-Beispielen aus und verbessert so ihre Kundenzufriedenheit. Gemeinsam mit innovativen Partnern versucht sie kontinuierlich das digitale Erlebnis der Sparkasse zu verbessern. Dies erleichtert es den Kund:innen, ihre Bankgeschäfte zu erledigen und erlaubt der Sparkasse, durch effiziente Prozesse den ökologischen Fußabdruck dieser zu verringern. Ein Beispiel ist das digitale Postfach, indem die Kund:innen ihre Kontoauszüge rechtssicher ablegen können. Hierdurch lässt sich jährlich eine große Menge an Kontoauszugspapier einsparen. Zudem nutzen ca. 44.795 Kund:innen der Sparkasse Westerwald-Sieg die Sparkassen-App für mobiles Banking, dies ist ein Anstieg von rund 7.000 Kund:innen gegenüber dem Vorjahr. Insgesamt verzeichnet die Sparkasse Westerwald-Sieg über 79.800 Online-Kund:innen, 5.500 Kund:innen mehr im Vergleich zum Vorjahr.
Das Produktangebot beinhaltet weiterhin Fonds, die sich speziell dem Thema "Nachhaltigkeit" widmen. Berater:innen werden im Wertpapier-Bereich regelmäßig geschult, um ihre Kund:innen noch vielfältiger und individueller beraten zu können. Die Bedeutung von Nachhaltigkeit in Unternehmen, die weit über die Umweltkomponente hinausgeht, soll vom Berater:innen an die Anleger transportiert werden, um damit das Bewusstsein für die Bedeutung nachhaltiger Kapitalanlagen zu schaffen.
Die Sparkasse bewertet ihre Fortschritte durch verschiedene Betriebsvergleiche und Austauschformate mit anderen Sparkassen. So kann sie das Umsetzungsniveau analysieren und den Optimierungsbedarf identifizieren.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 10
Leistungsindikator G4-FS11
Prozentsatz der Finanzanlagen, die eine positive oder negative Auswahlprüfung nach Umwelt- oder sozialen Faktoren durchlaufen.
(Hinweis: der Indikator ist auch bei einer Berichterstattung nach GRI SRS zu berichten)
Für unsere Eigenanlagen (Depot A) haben wir ein Nachhaltigkeitsscreening im Jahr 2023 mittels des DEKA Treasury Kompass durchgeführt. In den Analysen ist u.a. ein Nachhaltigkeitsfilter für den Depot-A-Direktbestand integriert der Ausschlusskriterien zu den Themenfeldern Umwelt, Rüstung, Arbeitsnormen und Korruption umfasst.
Als Ergebnis ist festzuhalten:
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der Anteil des Portfolios, der dem "Sparkassen-Nachhaltigkeitsfilter kompakt" entspricht, beträgt 77,2% |
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der Anteil des Portfolios, der nicht dem "Sparkassen-Nachhaltigkeitsfilter kompakt" entspricht, beträgt 4,2% |
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der Anteil des Portfolios ohne entsprechendes ESG-Rating beträgt 18,6%. |
KRITERIEN 11-20: Nachhaltigkeitsaspekte
Kriterien 11-13 zu UMWELTBELANGEN
11. Inanspruchnahme von natürlichen Ressourcen
Das Unternehmen legt offen, in welchem Umfang natürliche Ressourcen für die Geschäftstätigkeit in Anspruch genommen werden. Infrage kommen hier Materialien sowie der Input und Output von Wasser, Boden, Abfall, Energie, Fläche, Biodiversität sowie Emissionen für den Lebenszyklus von Produkten und Dienstleistungen.
Für eine Sparkasse hat der Ressourcenverbrauch im Vergleich zu einem Industrieunternehmen eine untergeordnete Bedeutung. Dennoch strebt die Sparkasse Westerwald-Sieg an, den ökologischen Fußabdruck stetig zu reduzieren. Ein umweltbewusstes Verhalten in der eigenen Geschäftstätigkeit ist wichtig, um der Verantwortung gegenüber Umwelt und Gesellschaft gerecht zu werden.
Die Sparkasse Westerwald-Sieg hat in 2022 die Ergebnisse eines Energieaudits nach DIN EN 16247 erhalten und ihre ökologischen Auswirkungen ermittelt. Sie hat mögliche Potenziale für Energieeffizienzverbesserungen erkannt, wird über diese berichten und sie nutzen. Die Ergebnisse des Audits wurden in 2022 dem Vorstand der Sparkasse Westerwald-Sieg vorgestellt und zu hebende Potentiale besprochen. Welche Maßnahmen bereits umgesetzt wurden, ist unter Kriterium 12 nachzulesen.
Die Sparkasse Westerwald-Sieg erhebt für ihre Geschäftstätigkeit relevante Nachhaltigkeitsindikatoren, um wesentliche Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit zu beobachten. Diese sind: Energieverbrauch, Wasserverbrauch, Papierverbrauch und Abfall. Details hierzu sind den Leistungsindikatoren der Kriterien 11 und 12 zu entnehmen. Die Daten werden aktuell den jeweiligen Jahresabrechnungen entnommen.
Insgesamt stellt die Geschäftstätigkeit der Sparkasse Westerwald-Sieg keine Bedrohung oder Beeinträchtigung der Umwelt dar. Aus diesen Gründen liegt kein expliziertes Konzept für Umweltbelange vor.
12. Ressourcenmanagement
Das Unternehmen legt offen, welche qualitativen und quantitativen Ziele es sich für seine Ressourceneffizienz, insbesondere den Einsatz erneuerbarer Energien, die Steigerung der Rohstoffproduktivität und die Verringerung der Inanspruchnahme von Ökosystemdienstleistungen gesetzt hat, welche Maßnahmen und Strategien es hierzu verfolgt, wie diese erfüllt wurden bzw. in Zukunft erfüllt werden sollen und wo es Risiken sieht.
Das ressourcenbasierte Ziel in der Geschäftstätigkeit der Sparkasse Westerwald-Sieg ist, den ökologischen Fußabdruck nachhaltig zu reduzieren.
Als quantitatives Ziel hat die Geschäftsleitung im Rahmen der Geschäftsstrategie für die nächsten 3-5 Jahre folgende Zielsetzung formuliert:
"Der CO2-Ausstoss soll im mehrjährigen Durchschnitt um mindestens 5 % pro Jahr gesenkt oder auf sonstige Weise kompensiert werden."
Zur Erreichung des Ziels wurde ein Steuerungskreis unter Beteiligung des Vorstands eingerichtet.
Die durch ein Energieaudit identifizierte Maßnahmen werden weiterhin sukzessive nach Prüfung umgesetzt, um das zuvor genannte Ziel zu erreichen.
Die aktuelle Art der Datenerhebung des Ressourcenverbrauchs der Sparkasse wurde verbessert und nun in dem Excel-basierten Tool VfU-Kennzahlen erfasst. Nur so kann ein korrekter Jahresvergleich erfolgen sowie konkrete Reduktionsziele festgelegt werden.
Der Fuhrpark der Sparkasse Westerwald-Sieg wird weiterhin bedarfsgerecht und sukzessive auf Elektromobilität umgestellt. In 2023 wurde ein weiteres Dienstfahrzeug mit reinem E-Antrieb sowie ein Hybridfahrzeug in Nutzung genommen und dafür zwei Fahrzeuge mit Verbrenner-Motoren außer Dienst gestellt.
In 2023 wurden für die Standorte Betzdorf, Bad Marienberg und Altenkirchen PV-Anlagen mit einem Anschlusswert von zusammen 164 kWp installiert. Aus diesen Anlagen wird ein Ertrag von ca. 140.000 kWh/a erwartet.
Eine große Maßnahme konnte in 2023 zum Abschluss gebracht werden. Das Beratungs-Center Montabaur konnte zusammen mit den Marktbereichen Firmenkunden, Immobilienvermittlung, Immobilienfinanzierung, Private Banking und einer Außenstelle der Sparkassen-Versicherung in ein grundsaniertes Gebäude umziehen. Der neue Standort entspricht den aktuell geltenden Anforderungen und hat darüber hinaus eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung, um Wärmeverluste durch Lüftung zu reduzieren. Die zur Wärmeerzeugung eingesetzten Wärmepumpen können mit Strom aus Wasserkraft auch die Kälteerzeugung übernehmen. Wir gehen davon aus, dass durch diese Maßnahme eine Einsparung von 400.000 kWh Erdgas mit der dazugehörigen CO 2 -Reduktion erzielt werden kann. Der bisherige Standort soll an einen Investor übergehen und ebenfalls grundsaniert werden.
Die Umrüstung von Beleuchtung auf LED wurde an diversen Standorten (z.B. Selters, Rennerod) fortgesetzt.
Die im Zuge der Energieeinsparmaßnahmen nach der Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung EnSikuMaV gemachten Erfahrungen mit den Teilflächenstilllegungen wurden über den 15.04.2023 hinaus fortgesetzt und so Gebäudeflächen dauerhaft stillgelegt. Möglich wurde dies durch die Dienstvereinbarung "Mobiles Arbeiten", die einen Anteil mobiles Arbeiten am gesamten Arbeitszeitanteil des Beschäftigten bis zu 50% ermöglicht. Durch den Einsatz von mobilen Endgeräten (Thin-Client, IPad usw.) gemäß standardisiertem Arbeitsplatzkonzept wird in vielen Bereichen inzwischen das Konzept "free seating" angewandt. Dies ermöglichte die Reduzierung der Anzahl notwendiger Arbeitsplätze.
Risiken:
Nicht vorhersehbar sind die künftigen technischen Entwicklungen sowie die regulatorischen und rechtlichen Anforderungen. Ebenso die sich ändernden Anforderungen im Vertrieb, um unsere Kund:innen zu erreichen.
Aufgrund unseres regional verankerten Geschäftsgebietes schließen wir vorwiegend Geschäfte mit Kund:innen ab, deren Geschäftsmodell uns bekannt ist, sodass wir grundsätzlich keine Risiken in unserem Kerngeschäft, dem Kreditgeschäft, sehen. Generell ergeben sich nach unserer Wahrnehmung keine wesentlichen Auswirkungen auf Ressourcen und Ökosysteme aus unserer Geschäftstätigkeit, unseren Geschäftsbeziehungen sowie Produkten und Dienstleistungen. Eine explizite Risikoanalyse zur Identifikation von Risiken haben wir aufgrund unseres Geschäftsmodells, das auf Finanzdienstleistungen ausgerichtet ist, daher auch nicht durchgeführt.
Leistungsindikatoren zu den Kriterien 11 bis 12
Leistungsindikator GRI SRS-301-1: Eingesetzte Materialien
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtgewicht oder -volumen der Materialien, die zur Herstellung und Verpackung der wichtigsten Produkte und Dienstleistungen der Organisation während des Berichtszeitraums verwendet wurden, nach:
i. eingesetzten nicht erneuerbaren Materialien;
ii. eingesetzten erneuerbaren Materialien.
Als Finanzdienstleister ist Papier, vor allem von Druckern und Kopierern das wesentlich verwendete Material.
Im Jahr 2023 wurden 2.418.961 Seiten Din A4 Drucker-/Kopierpapier verbraucht. Hierbei setzt die Sparkasse Westerwald-Sieg aus ökologischen Gesichtspunkten schon seit mehreren Jahren ausschließlich 100%-FSC- bzw. PFCE-zertifiziertes Papier ein. Die Reduktion des Papierverbrauchs im Vergleich zum Vorjahr ist hauptsächlich auf die Einführung der Pen-Pads zurückzuführen.
Die Umstellung der papierhaften Kontoauszüge (z.T. mit Postversand zur Kundschaft) auf eine elektronische Ausgabe wurde weiter forciert.
Leistungsindikator GRI SRS-302-1: Energieverbrauch
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Den gesamten Kraftstoffverbrauch innerhalb der Organisation aus nicht erneuerbaren Quellen in Joule oder deren Vielfachen, einschließlich der verwendeten Kraftstoffarten.
b. Den gesamten Kraftstoffverbrauch innerhalb der Organisation aus erneuerbaren Quellen in Joule oder deren Vielfachen, einschließlich der verwendeten Kraftstoffarten.
c. In Joule, Wattstunden oder deren Vielfachen den gesamten:
i. Stromverbrauch
ii. Heizenergieverbrauch
iii. Kühlenergieverbrauch
iv. Dampfverbrauch
d. In Joule, Wattstunden oder deren Vielfachen die/den gesamte(n):
i. verkauften Strom
ii. verkaufte Heizungsenergie
iii. verkaufte Kühlenergie
iv. verkauften Dampf
e. Gesamten Energieverbrauch innerhalb der Organisation in Joule oder deren Vielfachen.
f. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendetes Rechenprogramm.
g. Quelle für die verwendeten Umrechnungsfaktoren.
Der Energieverbrauch in Höhe von ca. 3,7 Mio. kWh der Sparkasse Westerwald-Sieg wird im Wesentlichen durch Strom (33%) sowie Wärme (67%) verursacht.
Der Strom wird zu 100% klimaneutral erzeugt.
Der Stromverbrauch lag im Jahr 2023 bei ca. 1,205 Mio. KWh einschl. Einsatz der Wärmepumpen. Die Reduzierung um ca. 0,116 Mio. kWh im Vergleich zu 2022 kann in weiten Teilen auf die Stilllegung von Büroflächen in Bad Marienberg, Altenkirchen und Montabaur Technisches Zentrum sowie der Umzug des BC Montabaur an den neuen Standort zurückgeführt werden.
Im Bereich Wärme setzt die Sparkasse Westerwald-Sieg derzeit bei den Standorten Bad Marienberg, Wirges, BC Montabaur, Herdorf und Selters Wärmepumpen zur Beheizung ein.
Für Wärme wurden im Jahr 2023 insgesamt ca. 2,506 Mio. kWh verwandt. Die Reduzierung um ca. 0,484 Mio. kWh im Vergleich zu 2022 kann in weiten Teilen ebenfalls auf die Stilllegung von Büroflächen in Bad Marienberg, Altenkirchen und Montabaur Technisches Zentrum sowie der Umzug des BC Montabaur an den neuen Standort zurückgeführt werden.
Leistungsindikator GRI SRS-302-4: Verringerung des Energieverbrauchs
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Umfang der Verringerung des Energieverbrauchs, die als direkte Folge von Initiativen zur Energieeinsparung und Energieeffizienz erreicht wurde, in Joule oder deren Vielfachen.
b. Die in die Verringerung einbezogenen Energiearten: Kraftstoff, elektrischer Strom, Heizung, Kühlung, Dampf oder alle.
c. Die Grundlage für die Berechnung der Verringerung des Energieverbrauchs wie Basisjahr oder Basis/Referenz, sowie die Gründe für diese Wahl.
d. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendetes Rechenprogramm.
Durch Maßnahmen, die im Energieaudit aufgezeigt wurden, versucht die Sparkasse Westerwald-Sieg in den Folgejahren ihren Energieverbrauch zu reduzieren. Hierzu werden die Ergebnisse des Audits aufbereitet und genauer analysiert, um entsprechende Maßnahmen abzuleiten. Es handelt sich hierbei um einen kontinuierlichen Prozess.
Die aktuelle Art der Datenerhebung des Ressourcenverbrauchs der Sparkasse soll geprüft und verbessert werden. Nur so kann ein korrekter Jahresvergleich erfolgen sowie konkrete Reduktionsziele festgelegt werden. Ein entsprechendes Tool für die Datenerhebung wurde angeschafft und befindet sich in der Einführungsphase. Die Datenerfassung wird bis 2023 in Abhängigkeit der rechtlichen Anforderungen genauer definiert und dann Ziele festgelegt.
Leistungsindikator GRI SRS-303-3: Wasserentnahme
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamte Wasserentnahme aus allen Bereichen in Megalitern sowie eine Aufschlüsselung der Gesamtmenge nach den folgenden Quellen (falls zutreffend):
i. Oberflächenwasser;
ii. Grundwasser;
iii. Meerwasser;
iv. produziertes Wasser;
v. Wasser von Dritten.
b. Gesamte Wasserentnahme in Megalitern aus allen Bereichen mit Wasserstress sowie eine Aufschlüsselung der Gesamtmenge nach den folgenden Quellen (falls zutreffend):
i. Oberflächenwasser;
ii. Grundwasser;
iii. Meerwasser;
iv. produziertes Wasser;
v. Wasser von Dritten sowie eine Aufschlüsselung des Gesamtvolumens nach den in i-iv aufgeführten Entnahmequellen.
c. Eine Aufschlüsselung der gesamten Wasserentnahme aus jeder der in den Angaben 303-3-a und 303-3-b aufgeführten Quellen in Megalitern nach den folgenden Kategorien:
i. Süßwasser (≤1000 mg/l Filtrattrockenrückstand (Total Dissolved Solids (TDS)));
ii. anderes Wasser (>1000 mg/l Filtrattrockenrückstand (TDS)).
d. Gegebenenfalls erforderlicher Kontext dazu, wie die Daten zusammengestellt wurden, z. B. Standards, Methoden und Annahmen.
Das Gesamtvolumen der Wasserentnahme betrug im Jahr 2023 ca. 5.500 m 3.
Hierbei handelt es sich um die Verbräuche der Objekte im Anlage- und Umlaufvermögen sowie der gemieteten Einheiten welche durch die regionalen Wasserwerke bereitgestellt werden.
Leistungsindikator GRI SRS-306-3 (2020): Angefallener Abfall
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtgewicht des anfallenden Abfalls in metrischen Tonnen sowie eine Aufschlüsselung dieser Summe nach Zusammensetzung des Abfalls.
b. Kontextbezogene Informationen, die für das Verständnis der Daten und der Art, wie die Daten zusammengestellt wurden, erforderlich sind.
Eine Darstellung des Gewichts der Abfälle der Sparkasse Westerwald-Sieg ist nicht möglich, da die Abfallentsorgungsbetriebe die Abfälle nicht nach Gewicht berechnen und dies auch bei Entsorgung nicht ermittelt wird.
13. Klimarelevante Emissionen
Das Unternehmen legt die Treibhausgas(THG)-Emissionen entsprechend dem Greenhouse Gas (GHG) Protocol oder darauf basierenden Standards offen und gibt seine selbst gesetzten Ziele zur Reduktion der Emissionen an.
Für die Sparkasse Westerwald-Sieg wurde im Jahr 2021/22 ein Energieaudit nach DIN EN 16247 durchgeführt. Die daraus empfohlenen Maßnahmen werden nun sukzessive nach Prüfung umgesetzt.
Die stärkste Emissionsquelle der Sparkasse Westerwald-Sieg stellen weiterhin die Heizungsanlagen dar. Die bestehenden Anlagen wurden aus ökologischer und ökonomischer Sicht weiter untersucht.
Durch den Einsatz von Ökostrom nutzt die Sparkasse Strom 100% klimaneutral inkl. der Vorketten, da indirekte CO 2 -Emissionen durch Zertifikate aus Klimaschutzprojekten neutral gestellt werden.
Der bestehende Fuhrpark der Sparkasse wird kontinuierlich auf alternative Antriebstechniken umgestellt. Entsprechende Ladeinfrastruktur wurde installiert.
Im Rahmen von abgeschlossenen und laufenden Baumaßnahmen wird durch den Einsatz moderner Baustoffe und -techniken der Energiebedarf der Bestandsgebäude reduziert.
Ebenso wirkt sich die erfolgte Stilllegung nicht mehr benötigter Flächen positiv auf die CO 2 -Emissionen aus.
Diese und weitere aus dem Energieaudit abgeleitete Maßnahmen haben bereits zu einer Verringerung der jährlichen CO 2 -Emissionen und somit zur Verbesserung des "ökologischen Fußabdrucks" der Sparkasse geführt.
Als zukünftige Maßnahmen zur Verringerung sind beispielsweise folgende Themen genannt:
| ― |
Fortsetzung der Umstellung des Fuhrparks auf alternative Antriebstechnologie |
| ― |
Umstellung der Beleuchtung auf LED-Lichttechnik wird fortgesetzt |
| ― |
Installation von zusätzlichen Photovoltaikanlagen |
| ― |
Einsatz digitaler Technik zur Mobilitätsvermeidung (insbesondere Videotelefonie) |
| ― |
Förderung der Mitarbeiteranfahrt mit dem Fahrrad statt dem Auto |
Bei Neubauvorhaben, Umbauten und dem Austausch von Haustechnik, wie beispielsweise alten Heizungsanlagen, wird geprüft, welche Energieträger für die kommende Ausstattung die sinnvollste Lösung darstellen. Dabei werden Nachhaltigkeitskriterien selbstverständlich mitberücksichtigt.
Zur Schaffung einer Vergleichbarkeit zwischen den Sparkassen ist mittelfristig die Einrichtung eines Betriebsvergleichs geplant. Bis zum Vorliegen dieses Vergleichsinstruments vergleicht die Sparkasse ihr mit dem VFU-Tool ermitteltes Emmissionsergebnis anhand der Nachhaltigkeitsberichte mit anderen Instituten. Hierbei skaliert sie die Ergebnisse mit der Beschäftigtenzahl.
Ziel ist es, bis spätestens 2035 einen klimaneutralen Geschäftsbetrieb zu erreichen.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 13
Leistungsindikator GRI SRS-305-1 (siehe GH-EN15): Direkte THG-Emissionen (Scope 1)
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Bruttovolumen der direkten THG-Emissionen (Scope 1) in Tonnen CO 2 -Äquivalent.
b. In die Berechnung einbezogene Gase; entweder CO 2 , CH4, N 2 O, FKW, PFKW, SF6, NF3 oder alle.
c. Biogene CO 2 -Emissionen in Tonnen CO 2 -Äquivalent.
d. Das gegebenenfalls für die Berechnung gewählte Basisjahr, einschließlich:
i. der Begründung für diese Wahl;
ii. der Emissionen im Basisjahr;
iii. des Kontextes für alle signifikanten Veränderungen bei den Emissionen, die zur Neuberechnung der Basisjahr-Emissionen geführt haben.
e. Quelle der Emissionsfaktoren und der verwendeten Werte für das globale Erwärmungspotenzial (Global Warming Potential, GWP) oder einen Verweis auf die GWP-Quelle.
f. Konsolidierungsansatz für Emissionen; ob Equity-Share-Ansatz, finanzielle oder operative Kontrolle.
g. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendetes Rechenprogramm.
Das VfU-Tool für die Auswertung dieser Emissionen wurde angeschafft und auch die ersten Berechnungen durchgeführt.
In 2023 wurden erstmalig mit Werten für 2022 die CO2 Treibhausgasemission
Scope 1
| ― |
für Strom (0 to.) |
| ― |
Wärme (602,5 to.) |
| ― |
Geschäftsverkehr (72,7 to) |
| ― |
Papier (0 to.) |
| ― |
Wasser (0 to.) und |
| ― |
Abfall (0 to.) |
mit insgesamt 675,2 to. mittels VfU-Tool (Verein für Umweltmanagement und Nachhaltigkeit in Finanzinstituten e.V.) ermittelt.
Leistungsindikator GRI SRS-305-2: Indirekte energiebezogenen THG-Emissionen (Scope 2)
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Bruttovolumen der indirekten energiebedingten THG-Emissionen (Scope 2) in Tonnen CO 2 -Äquivalent.
b. Gegebenenfalls das Bruttovolumen der marktbasierten indirekten energiebedingten THG-Emissionen (Scope 2) in Tonnen CO 2 -Äquivalent.
c. Gegebenenfalls die in die Berechnung einbezogenen Gase; entweder CO 2 , CH4, N2O, FKW, PFKW, SF6, NF3 oder alle.
d. Das gegebenenfalls für die Berechnung gewählte Basisjahr, einschließlich:
i. der Begründung für diese Wahl;
ii. der Emissionen im Basisjahr;
iii. des Kontextes für alle signifikanten Veränderungen bei den Emissionen, die zur Neuberechnung der Basisjahr-Emissionen geführt haben.
e. Quelle der Emissionsfaktoren und der verwendeten Werte für das globale Erwärmungspotenzial (Global Warming Potential, GWP) oder einen Verweis auf die GWP-Quelle.
f. Konsolidierungsansatz für Emissionen; ob Equity-Share-Ansatz, finanzielle oder operative Kontrolle.
g. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendete Rechenprogramme.
Das VfU-Tool für die Auswertung dieser Emissionen wurde angeschafft und auch die ersten Berechnungen durchgeführt.
In 2023 wurden erstmalig mit Werten für 2022 die CO2 Treibhausgasemission Scope 2 ermittelt und keine Emission erkannt.
Leistungsindikator GRI SRS-305-3: Sonstige indirekte THG-Emissionen (Scope 3)
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Bruttovolumen sonstiger indirekter THG-Emissionen (Scope 3) in Tonnen CO 2 -Äquivalenten.
b. Gegebenenfalls die in die Berechnung einbezogenen Gase; entweder CO 2 , CH4, N2O, FKW, PFKW, SF6, NF3 oder alle.
c. Biogene CO 2 -Emissionen in Tonnen CO 2 -Äquivalent.
d. Kategorien und Aktivitäten bezüglich sonstiger indirekter THG-Emissionen (Scope 3), die in die Berechnung einbezogen wurden.
e. Das gegebenenfalls für die Berechnung gewählte Basisjahr, einschließlich:
i. der Begründung für diese Wahl;
ii. der Emissionen im Basisjahr;
iii. des Kontextes für alle signifikanten Veränderungen bei den Emissionen, die zur Neuberechnung der Basisjahr-Emissionen geführt haben.
f. Quelle der Emissionsfaktoren und der verwendeten Werte für das globale Erwärmungspotenzial (Global Warming Potential, GWP) oder einen Verweis auf die GWP-Quelle.
g. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendete Rechenprogramme.
Das VfU-Tool für die Auswertung dieser Emissionen wurde angeschafft und auch die ersten Berechnungen durchgeführt.
In 2023 wurden erstmalig mit Werten für 2022 die CO2 Treibhausgasemission Scope 3 erfasst.
Scope 3 umfasst alle Emissionen, die durch die Aktivität eines Unternehmens induziert werden, aber an anderer Stelle entstehen. Dazu zählen z.B.
Emissionen entlang der Lieferkette oder durch den Gebrauch von Produkten verursachte Emissionen. Weitere Beispiele sind Geschäftsreisen mit der Bahn, Papierverbrauch und Wasserverbrauch.
Für 2022 emittierten wir 361 to.
Leistungsindikator GRI SRS-305-5: Senkung der THG-Emissionen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Umfang der Senkung der THG-Emissionen, die direkte Folge von Initiativen zur Emissionssenkung ist, in Tonnen CO 2 -Äquivalenten.
b. In die Berechnung einbezogene Gase; entweder CO 2 , CH 4 , N 2 O, FKW, PFKW, SF6, NF3 oder alle.
c. Basisjahr oder Basis/Referenz, einschließlich der Begründung für diese Wahl.
d. Kategorien (Scopes), in denen die Senkung erfolgt ist; ob bei direkten (Scope 1), indirekten energiebedingten (Scope 2) und/oder sonstigen indirekten (Scope 3) THG-Emissionen.
e. Verwendete Standards, Methodiken, Annahmen und/oder verwendete Rechenprogramme.
In 2021/22 wurde ein Energieaudit nach DIN EN 16247 durchgeführt. Dessen Ergebnisse fließen in die ganzheitliche Betrachtung aller energierelevanten Bereiche ein. Zur Verringerung der CO 2 -Emissionen setzt die Sparkasse Westerwald-Sieg bspw. auf Elektrofahrzeug beim sukzessiven Austausch der Poolfahrzeuge.
In 2023 wurden erstmalig mit Werten für 2022 die CO 2 Treibhausgasemission (Scope 1, Scope 2 und Scope 3)
| ― |
für Strom (4,0 to.) |
| ― |
Wärme (777 to.) |
| ― |
Geschäftsverkehr (121,5 to,) |
| ― |
Papier (25,4 to.) |
| ― |
Wasser (4,1 to.) |
| ― |
und Abfall (104 to.) |
mit 1.036 to. Mittels VfU-Tool (Verein für Umweltmanagement und Nachhaltigkeit in Finanzinstituten e.V.) ermittelt.
Umgerechnet auf die Anzahl aller Mitarbeitenden sind dies ca. 2,2 to. / Mitarbeiter:in.
EU-Taxonomie
1.) Leistungsindikatoren (KPI)
Berichten Sie die für Ihr Unternehmen nach Art. 8 der EU-Taxonomie-Verordnung in Verbindung mit den Delegierten Rechtsakten für das zurückliegende Geschäftsjahr zu veröffentlichenden Leistungsindikatoren (KPI).
[So sind z.B. bei berichtpflichtigen Nicht-Finanzunternehmen Angaben zum Anteil der Umsatzerlöse, der Investitionsausgaben (CapEx) und der Betriebsausgaben (Opex), die mit ökologisch nachhaltig Wirtschaftsaktivitäten verbunden sind, erforderlich. Berichtspflichtige Finanzunternehmen müssen demgegenüber Asset-orientierte Angaben machen, wobei nach der jeweiligen Art des Finanzunternehmens zu unterscheiden ist. Der Umfang der Pflichtangaben wird in den kommenden Berichtsjahren gemäß Art. 8 EU-Taxonomie-Verordnung ((EU) 2020/852) i.V.m. den Delegierten Rechtsakten für alle berichtspflichtigen Unternehmen steigen. Daher können auch unter Aspekt 3.) weitere Darstellungen zu den Leistungsindikatoren (KPI) erfolgen.]
Qualitative Angabe 1
Allgemeine Informationen zur Taxonomie und zur Umsetzung im Institut
Nachhaltigkeitsberichterstattung - EU-Taxonomie Offenlegung
Erstmals zum Geschäftsjahresende 2023 ist die Sparkasse Westerwald-Sieg verpflichtet, die umfangreicheren Anforderungen aus der EU-Taxonomie, insbesondere zur Taxonomiekonformität umzusetzen. Daraus ergeben sich zahlreiche quantitative Berichtsanforderungen, die in den nachfolgenden Abschnitten umfassend qualitativ beschrieben werden. Die nach der delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 (im Folgenden EU-Taxonomie-Verordnung) erforderliche Veröffentlichung von zahlreichen Taxonomie-Meldebögen kann aufgrund einer übersichtlicheren Darstellung dem Anhang in diesem Dokument entnommen werden.
Allgemeine Informationen zur Umsetzung der Taxonomieregulatorik in der Sparkasse Westerwald-Sieg
Die Berichterstattung zur EU-Taxonomie basiert auf den Finanzinformationen, die regelmäßig für das regulatorische Meldewesen gem. Verordnung (EU) 575/2013 (CRR) und der zugehörigen Delegierten Verordnung (EU) 2021/451 (FINREP) erhoben und gemeldet werden und die die gesamten Vermögenswerte der Sparkasse Westerwald-Sieg umfassen. Einbezogen in die Berechnungen der beiden Hauptkennzahlen Green Asset Ratio Capex und Green Asset Ratio Turnover werden jedoch nur spezifische Vermögenswerte, die gemäß dem Ziel der Finanzierung der jeweils relevantesten Wirtschaftstätigkeit zugeordnet werden können sowie nicht zweckgebundene Risikopositionen gegenüber Unternehmen, die eine nichtfinanzielle Erklärung abgeben müssen. Die Berichterstattung erfolgt gemäß den Anforderungen aus der EU-Taxonomie-Verordnung mit dem Bruttobuchwert der Vermögenswerte, der verringert um die gebildeten Wertberichtigungen die Summe der Gesamtaktiva im Sinne der EU-Taxonomie der Sparkasse ergibt. Auf Grund der diesjährigen erstmaligen Veröffentlichung der Taxonomiekonformität (für Geschäftsjahresende 2023) können keine Vergleichsangaben veröffentlicht werden.
Für die Identifikation von nach EU-Taxonomie nachhaltiger Wirtschaftstätigkeiten von Finanz- und Nichtfinanzunternehmen, werden eine Vielzahl von bisher nicht vorliegenden Informationen benötigt. Die Analyse der Vermögenswerte der Sparkasse Westerwald-Sieg erfordert neben allgemein veröffentlichten Informationen zu den nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten von Kreditnehmern und Gegenparteien weitere von diesen Kreditnehmern bereitzustellende Informationen.
Aufgrund der Neuartigkeit der Datenanforderung und der Kategorisierung von Risikopositionen anhand ihrer ökologischen Nachhaltigkeit hat die Sparkasse Westerwald-Sieg umfangreiche Anstrengungen hinsichtlich Datenerhebung und -erfassung, insbesondere Datennacherfassungen bei Bestandspositionen, durchgeführt. Anpassungen relevanter Kreditprozesse und der IT-Infrastruktur sowie der Mitarbeiterweiterbildung wurden unternommen, um insbesondere im Neugeschäft EU-Taxonomie relevante Informationen unmittelbar im Kreditprozess zu erheben und technisch zu erfassen.
Trotz der Bemühungen war die Datenerhebung für die Berichterstattung über EU-taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten beschränkt, insbesondere da zum Berichtszeitpunkt keine veröffentlichten Berichte über Kennzahlen zur Taxonomiekonformität von Finanzunternehmen vorlagen und die erhobenen Daten für Nichtfinanzunternehmen regelmäßig auf deren Berichterstattung aus dem Jahr 2022 basiert.
Darüber hinaus ist eine Berichterstattung über die Eignung in Frage kommender Vermögenswerte und finanzierter Wirtschaftstätigkeiten für die vier zusätzlichen Umweltziele, die neuen Wirtschaftstätigkeiten aus dem Sustainable-Finance-Paket und der Wirtschaftstätigkeiten mit Bezug zu Kernenergie und fossiles Gas auf Grund mangelnder Verfügbarkeit der Daten und nicht vollumfänglicher IT-technischer Unterstützung beschränkt. 1
Die Beschränkungen in der Verfügbarkeit der Daten zur Einwertung EU-taxonomiekonformer Vermögenswerte führt zu einer konservativen Ableitung der Taxonomiekennzahlen, insbesondere der beiden Green Asset Ratios.
Die Zuordnung zu den einzelnen Positionen der EU-Taxonomie-Meldebögen erfolgt auf Basis des Bruttobuchwertes und unter Berücksichtigung weiterer Kennzeichen wie Kontrahentengruppe und Wirtschaftssektor in Übereinstimmung mit dem Ausweis in der FINREP-Meldung.
Die relevante Wirtschaftstätigkeit zur Ableitung der Taxonomiefähigkeit erfolgt regelmäßig über Kennzeichen zum Verwendungszweck und der Kundensystematik, die die Sparkassenorganisation basierend auf der Wirtschaftszweigzuordnung (NACE - Statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Union) implementiert hat. Kennzeichen der berichtspflichtigen Unternehmen ergänzen die Ableitung taxonomiefähiger Risikopositionen.
1 Details zu den Beschränkungen finden sich
in Abschnitt 10 dieses Kapitels.
Meldebogen 0 - Überblick über die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung offenzulegenden KPI
Green Asset Ratio
Die Green Asset Ratio der Sparkasse Westerwald-Sieg auf Basis der Umsatz-KPI der Gegenpartei beträgt zum Geschäftsjahresende 2023 0,4 %. Die Green Asset Ratio der Sparkasse Westerwald-Sieg auf Basis der CapEx-KPI der Gegenpartei beträgt zum Geschäftsjahresende 2023 0,4 %. Diese beiden Zahlen liegen im Rahmen der Erwartungen und dürften im Branchenvergleich üblich sein.
Es wurden in den vergangenen Jahren umfangreiche Anstrengungen unternommen, die regulatorischen Anforderungen zur Verordnung (EU) 2020/852 (EU-Taxonomie) Nachhaltigkeitsregulatorik in die Kreditprozesse, Bewertungsprozesse von Kapitalmarktanlagen, den Datenhaushalt und die weitestgehend automatisiert laufende Ableitungslogik der Kennzahlen aus dem Datenhaushalt in die Taxonomiemeldebögen zu ermöglichen.
Die GARs liegen im Rahmen der Erwartungen, da:
| ― |
größere Anteile der Aktiva der Sparkasse Westerwald-Sieg gegenüber nicht nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Firmenkunden bestehen. Potentielle taxonomiekonforme Kredite an diese Unternehmen, zu denen neben klassischen KMUs (Handwerksbetrieben, kleinen Dienstleistern) auch größere Betriebe ohne Nachhaltigkeitsberichtspflicht sowie finanzierte Projekte von Zweckgesellschaften gehören, dürfen nicht in den Zähler bei der Berechnung der GAR einbezogen werden, erhöhen im Nenner aber die Bemessungsgrundlage. |
| ― |
es trotz intensiver Bemühungen bisher noch nicht möglich ist, den kompletten Bestand an bereits ausgereichten Immobilienfinanzierungen gegenüber privaten Haushalten bzgl. Taxonomiekonformität nachzuerfassen. Denn regelmäßig ist die Erfolgsquote der relevanten Datenbeschaffung z. B. bezüglich Energieeffizienzklassen anhand Energieausweisen nur dann hoch, wenn Gesprächsanlässe mit Kund:innen generiert werden konnten. Gesprächsanlässe sind zumeist Prolongationen oder sonstige Anpassungen am Kreditvertrag. Es wird mit einem stetig verbesserten Datenbestand und damit auch steigenden KPIs in den kommenden Jahren gerechnet. Im Neukreditgeschäft werden Energieausweise von privaten Haushalten seit einiger Zeit ohnehin eingesammelt. |
Anteil der Vermögenswerte, die nicht im Zähler der GAR einbezogen werden
Der Anteil der Vermögenswerte, die nicht in den Zähler der GAR einbezogen werden, beträgt für 2023 30,08%.
Diese Kennzahl wird im Wesentlichen determiniert durch Risikopositionen gegenüber kleinen und mittleren Unternehmen (i.d.R. Kredite). Grundsätzlich wäre eine Bewertung der Taxonomiekonformität von zweckgebundenen KMU-Krediten möglich, unterbleibt aber wegen der fehlenden Anrechenbarkeit. Nicht zweckgebundene KMU-Finanzierungen könnten aufgrund fehlender KPIs dieser Unternehmen ohnehin nicht positiv auf die Kennzahlen einwirken.
Einen wichtigen Anteil an dieser Kennzahl haben die kurzfristigen Interbankenkredite. Diese Risikoposition besteht zumeist gegenüber Kreditinstituten, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nicht-finanzieller Informationen unterliegen. Das heißt grundsätzlich stünden taxonomierelevante Kennzahlen von diesen Kreditinstituten zur Verfügung, dürfen aber nicht für die Berechnung der institutseigenen GAR herangezogen werden. Im Geschäftsjahr 2023 hatte dies noch keine Auswirkungen auf die Kennzahlen, da aktuellste verfügbare KPIs von 2022 sind, und damals Kreditinstitute noch nicht verpflichtet waren, Taxonomiekonformitätsquoten zu veröffentlichen.
Meldebogen 1 - Vermögenswerte für die Berechnung der GAR
Private Haushalte - Durch Wohnimmobilien besicherte Kredite
Durch Wohnimmobilien besicherte Kredite gegenüber privaten Haushalten
Zum Geschäftsjahresende 2023 hatte die Sparkasse Westerwald-Sieg ein Volumen an Wohnimmobiliendarlehen gegenüber privaten Haushalten in Höhe von 1.425 Mio. Euro gegeben. Dies entspricht ca. 38,86 % der gesamten erfassten Vermögenswerte im Nenner. Die Sparkasse Westerwald-Sieg finanziert dabei einen Querschnitt des Gebäudebestands der Region. Neben der Finanzierung von Neubauten, die tendenziell eher energieeffizient gebaut wurden, finanziert die Sparkasse auch ältere Gebäude mit einer schlechteren Energiebilanz. Die derzeitige Taxonomiekonformitätsquote der finanzierten Wohnimmobilien gegenüber privaten Haushalten beträgt 0,61 %. Zu dieser Quote tragen dabei grundsätzlich diejenigen Darlehen erhöhend bei, bei denen eine Energieeffizienzklasse von A oder besser nachgewiesen werden konnte. Die Nachweise über die Energieeffizienzklasse werden über die Energieausweise erbracht. Im Neugeschäft wurden mit dem Inkrafttreten der neuen BelWertV 2023 die Energieausweise zur Pflichtunterlage definiert. Die große Herausforderung besteht darin, Energieeffizienzklassen für den Altbestand nach zu erfassen. Für den Altbestand erfolgt in 2024 eine Überprüfung der Datenlage. Es ist zu erwarten, dass sich die Datenbasis in den kommenden Jahren verbessern wird, was sich voraussichtlich positiv auf die Taxonomie-KPIs in diesem Bereich auswirken dürfte.
Konkret wurden im Bereich der durch Wohnimmobilien besicherten Kredite gegenüber privaten Haushalten verschiedene Vereinfachungen zur Ermittlung der ökologisch nachhaltigen Finanzierungen getroffen. So erfolgte z. B. die Ableitung der Taxonomiekonformität von Baufinanzierungen pauschal nach der Energieeffizienzklasse des Finanzierungsobjektes. Eine Taxonomiekonformität i. H. v. 100 % (grün) wurde dabei bei allen Baufinanzierungen (Bestand wie Neugeschäft) angenommen, bei denen das Baujahr und durch Energieausweis nachgewiesene Energieeffizienzklasse folgende Bedingungen erfüllen. Erstens bei einem Baujahr vor oder in 2020, wenn die Energieeffizienzklasse "A" oder "A+" ist. Zweitens bei einem Baujahr nach dem 31.12.2020, wenn die Energieeffizienzklasse nur "A+" ist. Mit dieser Umsetzung wurden bereits die neuen regulatorischen Anforderungen durch das Sustainable-Finance-Paket der EU-Kommission vom 21.11.2023 berücksichtigt.
Entsprechend werden Baufinanzierungen mit einer schlechteren oder keiner ermittelbaren Energieeffizienzklasse (also ungleich A+ und A) als nicht taxonomiekonform klassifiziert.
Private Haushalte - Gebäudesanierungskredite
Gebäudesanierungskredite
Die Sparkasse Westerwald-Sieg weist zum Geschäftsjahresende 2023 Gebäudesanierungskredite gegenüber Privaten Haushalten in Höhe von 152 Mio. Euro aus. Davon wurden 152 Mio. Euro als taxonomiefähig klassifiziert. 2 Mio. Euro konnten als ökologisch nachhaltig klassifiziert werden. Die Ableitung der Taxonomiefähigkeit dieser Darlehensart basiert im Wesentlichen auf Basis einer internen Klassifizierung des Verwendungszwecks der Darlehenskonten, welche im Kreditbeantragungsprozess festgelegt wird. Relevant sind hierbei die Ausprägungen "Modernisierung und Instandsetzung bestehender Gebäude Eigenheim/ETW", "Modernisierung und Instandsetzung bestehender Gebäude übriger Wohnungsbau (MFH)", sowie "Modernisierung / Renovierung". Bei diesen Darlehen handelt es sich nicht um durch Immobilien besicherte Darlehen. Eine Ableitung der Taxonomiekonformität ist für das Bestandsgeschäft aufgrund häufig fehlender Informationen und Nachweisen zu den konkreten Kundenvorhaben regelmäßig nicht möglich. Sofern bei Darlehen eine Verbindung zu potentiell ökologisch nachhaltigen Drittmitteln (Förderdarlehen) vorlag, erfolgt die Ableitung der Taxonomiefähigkeit und -konformität darüber.
Private Haushalte - Kfz-Kredite
Kfz-Kredite
Kreditinstitute sollen Auskunft über taxonomiekonforme Kfz-Kredite gegenüber natürlichen Personen offenlegen. Alle Ende 2023 neu vergebenen Kfz-Kredite an private Haushalte werden bezüglich Taxonomiekonformität bewertet. Bei allen Neufinanzierungen werden Kundeninformationen bezüglich der Emissionen der zu finanzierenden Kraftfahrzeuge erhoben.
Zum Geschäftsjahresende sind daher insgesamt 0 % der vergebenen Kfz-Kredite gegenüber privaten Haushalten taxonomiekonform. Von der Sparkasse werden dabei künftig lediglich Finanzierungen von emissionsfreien Kraftfahrzeugen als taxonomiekonform erfasst. Der Anteil von 0 % an taxonomiekonformen Finanzierungen in diesem Bereich erklärt sich damit, dass zunächst ausschließlich das Neugeschäft von der Pflicht zur Ermittlung der Taxonomiekonformität betroffen ist. Diese Pflicht besteht aufgrund der delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 erst zum Geschäftsjahresende 2023.
Darüber hinaus erklärt sich der noch geringe Anteil dadurch, dass ein Großteil der am Markt existierenden emissionsfreien Fahrzeuge Neufahrzeuge sind und häufig die Autobanken oder Leasingunternehmen direkt die Erstfinanzierer dieser Neufahrzeuge sind.
Nicht-Finanzunternehmen
Die Sparkasse Westerwald-Sieg hat zum Geschäftsjahresende 2023 7 Mio. Euro Risikopositionen gegenüber Nicht-Finanzunternehmen, die der Pflicht zur nichtfinanziellen Berichterstattung unterliegen. Diese Positionen enthalten alle Risikopositionen, die als allgemeine oder zweckgebundene Darlehen klassifiziert wurden, sowie direkt gehaltene Anleihen und Aktien von Nicht-Finanzunternehmen dieser Kategorie. Von der Sparkasse nicht direkt gehaltene Fremd- und Eigenkapitalanteile von nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Unternehmen, z. B. über Publikums- oder Spezialfonds (auch Dachfonds-Konstrukte), können grundsätzlich auch in diese Kategorie gehören, können technisch aber für 2023 noch nicht abgebildet werden. Diese sind derzeit noch im Meldebogen 1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR in der Zelle a 39 zu finden. Die in den Fonds enthaltenen taxonomiekonformen Risikopositionen zahlen daher nicht positiv auf die Green Asset Ratio ein. Eine bessere Zuordnung dieser Risikoposition für die kommenden Berichte wird angestrebt.
Derzeit sind 0 % der Risikopositionen gegenüber Nicht-Finanzunternehmen taxonomiekonform bzw. taxonomiefähig. Da ein Großteil unserer Unternehmenskunden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind und Risikopositionen gegenüber diesen Unternehmen zumeist nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden dürfen, fällt diese Einzelkennzahl entsprechend sowie die GAR insgesamt vergleichsweise niedrig aus. Die Kennzahl für allgemeine Risikopositionen (allgemeine Darlehen, gehaltene Anleihen und Aktien) wird im Wesentlichen determiniert durch die KPI-Angaben der jeweiligen Unternehmen zum Umweltziel 1. Nur sehr wenige Unternehmen haben eine Analyse der Wirtschaftstätigkeiten nach dem Umweltziel 2 vorgenommen. Die den Kennzahlen der Sparkasse Westerwald-Sieg zugrunde liegenden Unternehmensdaten stammen vom Geschäftsjahresende 2022. Dabei handelt es sich um die zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts aktuellsten vorliegenden Unternehmensinformationen.
Hinweis zu den zugrundeliegenden Unternehmensdaten:
Für die Ermittlung der Kennzahlen und die Befüllung der einzelnen Meldebögen konnte auf eine umfangreiche Stammdatenliste zurückgegriffen werden. Diese Liste enthält Taxonomiedaten von deutlich über 1.200 Finanz- und Nichtfinanz-Unternehmen mit Sitz in der Europäischen Union, die potentiell der Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung zum Geschäftsjahresende 2022 unterlagen. Die Liste enthält zahlreiche taxonomierelevante Kennzahlen. Dazu zählen: Unternehmensname, LEI-Code (Legal Entity Identifier); Taxonomiefähigkeits- und konformitätsquote, Quote der Übergangstätigkeiten sowie Quote der ermöglichenden Tätigkeiten für die Umweltziele 1, 2 und auf Gesamtunternehmensebene. Alle Kennzahlen wurden auf Basis der Turnover-(Umsatz-) und CapEx (Investitionsausgaben)-KPIs der Nicht-Finanzunternehmen erhoben. Zusätzlich enthält diese Liste noch Informationen von mehreren Dutzend EU-Unternehmen über deren Angaben zum Meldebogen 1 "Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas". Diese Stammdatenliste wurde zentral innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe erstellt, durch manuelle Übernahme der Angaben aus den einzelnen Unternehmensberichten vom Geschäftsjahresende 2022. Eine umfassende Qualitätssicherung zu dieser Stammdatenliste ist erfolgt. Kennzahlen von Finanzunternehmen, die über die Taxonomiefähigkeitsquoten hinaus gehen, liegen für 2022 nicht vor.
Aufgrund dieser umfassenden Unternehmensdaten war für die Sparkasse Westerwald-Sieg die Ableitung der Taxonomie-KPIs der allgemeinen Risikoposition gegenüber nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Nicht-Finanzunternehmen vergleichsweise einfach möglich. Im Datenhaushalt der Sparkasse mussten im Wesentlichen zwei aufwendige Anpassungen händisch vorgenommen werden. Das betraf die Ermittlung und Zuordnung der LEI-Codes bei Unternehmenskunden, unabhängig von deren Größe. Dies betraf auch die datentechnische Festlegung, ob ein Unternehmenskunde der Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung zum Geschäftsjahresende 2023 unterlag. Danach konnten die erhobenen relevanten Unternehmensstammdaten mit Hilfe des zentralen IT-Dienstleisters der Sparkassen-Finanzgruppe (Finanz Informatik - FI) in den Datenhaushalt überführt werden.
Finanzunternehmen
Finanzunternehmen
Die Sparkasse Westerwald-Sieg weist gegenüber Finanzunternehmen, die der Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung unterliegen, zum Geschäftsjahresende 2023 Risikopositionen in Höhe von 341 Mio. Euro auf. Davon sind 14,66 % taxonomiefähig und 0 % taxonomiekonform.
Finanzunternehmen müssen erstmals Kennzahlen zur Taxonomiekonformität zum 31. Dezember 2023 berichten. Die Grundlage für die Erstellung dieses Nachhaltigkeitsberichts sind jedoch die Unternehmenskennzahlen von Finanzunternehmen vom Geschäftsjahresende 2022 (Anm.: Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Nachhaltigkeitsberichts lagen noch keine Kennzahlen von Finanzunternehmen für 2023 vor). Die von den Finanzunternehmen für deren Geschäftsjahresende 2022 veröffentlichten Taxonomiekennzahlen enthalten im Wesentlichen nur eine Taxonomiefähigkeitsquote. Diese Quote weicht in ihrer Berechnungslogik aufgrund der Vorgaben der delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 sogar von der Berechnungslogik für das Geschäftsjahresende 2023 ab. Ein Vergleich zwischen den beiden Jahresscheiben ist nicht möglich. Die Kennzahlen zur Taxonomiekonformität von Risikopositionen gegenüber Finanzunternehmen für das Geschäftsjahresende 2023 können daher theoretisch nur von zweckgebundenen Darlehen an diese Finanzunternehmen determiniert werden.
Zweckgebundene taxonomiekonforme Darlehen an diese Gesellschaften lagen nicht vor. Daher ist die Taxonomiekonformitätsquote in diesem Geschäftsbereich 0 %.
Kreditinstitute
Kreditinstitute
Die Sparkasse Westerwald-Sieg hat zum Geschäftsjahresende 2023 341 Mio. Euro Risikopositionen gegenüber Kreditinstituten, die der Pflicht zur nichtfinanziellen Berichterstattung unterliegen. Diese Positionen enthalten alle Risikopositionen, die als allgemeine oder zweckgebundene Darlehen klassifiziert wurden (113 Mio. Euro - davon 0 % taxonomiekonform), sowie direkt gehaltene Anleihen und Aktien (228 Mio. Euro - davon 0 % taxonomiekonform) in dieser Kategorie.
Taxonomiekonforme zweckgebundene Darlehen gegenüber nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Kreditinstituten liegen nicht vor. Grundsätzlich erfolgte die Ableitung der Eigenschaft "Kreditinstitut" in diese Kategorie im Meldebogen anhand der üblichen FINREP-Kategorisierung und einer zusätzlichen individuellen Einschätzung bzgl. der Nachhaltigkeitsberichtspflicht des jeweiligen Kreditinstituts. Zu den allgemeinen Darlehen zählen auch die Einlagen bei anderen Kreditinstituten. Von der Sparkasse nicht direkt gehaltene Fremd- und Eigenkapitalanteile von nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Unternehmen z. B. mittels Publikums- oder Spezialfonds (auch Dachfonds-Konstrukte) können grundsätzlich auch in diese Kategorie gehören, können technisch aber für 2023 noch nicht darin abgebildet werden. Diese sind derzeit noch der Meldeposition laufende Nummer 39 zu finden. Die in den Fonds enthaltenen taxonomiekonformen Risikopositionen zahlen daher nicht positiv auf die Green Asset Ratio ein. Eine genauere Zuordnung dieser Risikoposition für die kommenden Berichtsjahre wird angestrebt. Ein Teil der Risikopositionen gegenüber der Unternehmenskategorie "Kreditinstitute" besteht auch gegenüber Kreditinstituten, die selbst nicht nachhaltigkeitsberichtspflichtig sind. Diese Risikopositionen gegenüber diesen Kreditinstituten dürfen nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden, aber auch nicht vom Nenner abgezogen werden und verzerrt damit die GAR. Die den Kennzahlen der Sparkasse Westerwald-Sieg zugrunde liegenden Unternehmensdaten stammen vom Geschäftsjahresende 2022 und betragen grundsätzlich 0 %. Dies liegt an der im Vergleich zu Nicht-Finanzunternehmen um ein Jahr erst später einsetzenden vollständigen Taxonomie-Berichtspflicht. Dabei handelt es sich um die zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts aktuellsten vorliegenden Unternehmensinformationen.
Versicherungsunternehmen
Versicherungsunternehmen
Es bestehen keine relevanten Risikopositionen gegenüber dieser Kategorie von Unternehmen.
Wertpapierfirmen
Wertpapierfirmen
Es bestehen keine relevanten Risikopositionen gegenüber dieser Kategorie von Unternehmen.
Verwaltungsgesellschaften
Verwaltungsgesellschaften
Es bestehen keine relevanten Risikopositionen gegenüber dieser Kategorie von Unternehmen.
Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften
Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften
Die Sparkasse Westerwald-Sieg ist ein starker Finanzierungspartner für Kommunen vor Ort. Es konnten keine taxonomierelevante Darlehen gegenüber lokalen Gebietskörperschaften zum Geschäftsjahresende identifiziert werden. Taxonomiekonforme zweckgebundene Darlehen gegenüber lokalen Gebietskörperschaften liegen nicht vor. Darüber hinaus ist die Sparkasse dennoch sehr aktiv bei der Kreditvergabe gegenüber kommunalen Unternehmenskunden.
Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien
Die Sparkasse Westerwald-Sieg hat derzeit keine derartigen Vermögenwerte.
Meldebogen 1 - Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GARâ€'Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten)
Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen - KMU
Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen - KMU und nicht-Finanzielle Kapitalgesellschaften
Die Sparkasse Westerwald-Sieg hat zum Geschäftsjahresende 2023 1.184 Mio. Euro Risikopositionen gegenüber Finanzunternehmen und Nicht-Finanzunternehmen, die der Pflicht zur nichtfinanziellen Berichterstattung nicht unterliegen. Diese Positionen enthalten alle Risikopositionen, die als allgemeine oder zweckgebundene Darlehen klassifiziert wurden, sowie direkt gehaltene Anleihen und Aktien von Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen dieser Kategorie. Zusätzlich enthalten diese Risikopositionen auch die von der Sparkasse erworbenen allgemeinen Publikums- oder Spezialfondsanteile.
Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen - KMU
Bei den 1.184 Mio. Euro Risikopositionen gegenüber nicht nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen handelt es sich im Wesentlichen um die klassischen KMU-Kredite. Der Hauptteil der Unternehmensfinanzierungen der Sparkasse Westerwald-Sieg betrifft somit Kreditgeschäft, welches bisher überhaupt nicht von der Taxonomie erfasst ist. Eine Berücksichtigung dieses großen Anteils an der Gesamtaktiva (27,80%) kann aufgrund regulatorischer Vorgaben der delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 nicht positiv auf die Taxonomiekennzahlen (z. B. GAR) einzahlen. Dadurch, dass diese Risikopositionen nicht aus dem Nenner der Bemessungsgrundlage für die Berechnung der GAR herausgerechnet werden dürfen, wird die GAR negativ verzerrt. Da die Sparkasse Westerwald-Sieg besonders aufgrund ihrer regionalen Ausrichtung im Bereich der Unternehmensfinanzierung auf KMU-Finanzierung fokussiert ist, wird dieser die GAR verzerrende Effekt verstärkt.
Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen - Nicht-KMU
Bei den 1.184 Mio. Euro Risikopositionen gegenüber nicht nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen handelt es sich neben den klassischen KMU-Krediten auch um Kredite an größeren und großen Unternehmen, die z. B. aufgrund einer fehlenden Kapitalmarktorientierung oder aufgrund einer von der Pflicht zur nichtfinanziellen Berichterstattung nicht erfassten Rechtsform, nicht einer Nachhaltigkeitsberichtspflicht unterliegen. Dazu zählen auch Kredite an Unternehmen, die Tochtergesellschaften von nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Muttergesellschaften sind. Risikopositionen gegenüber diesen Unternehmen verzerren die GAR der Sparkasse Westerwald-Sieg zusätzlich negativ.
Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen - Fondsanteile
Von der Sparkasse nicht direkt gehaltene Fremd- und Eigenkapitalanteile von Unternehmen, z. B. mittels Publikums- oder Spezialfonds (auch Dachfonds-Konstrukte), werden grundsätzlich auch in dieser Kategorie abgebildet. Es ist möglich, dass in diesen Fonds-Konstrukten Risikopositionen gegenüber Unternehmen enthalten sind, die der Pflicht zur nicht-finanziellen Berichterstattung unterliegen. Eine technische Ableitung bzw. Zuordnung dieser Risikopositionen im Meldebogen 1 (Vermögenswerte für die Berechnung der GAR) zu den laufenden Nummern 2 bis 23 ist für das Geschäftsjahresende 2023 IT-technisch leider nicht möglich. Es besteht die Möglichkeit, dass in diesen Risikopositionen auch taxonomiekonforme Anteile enthalten sind. Diese Anteile wirken aufgrund der fehlenden IT-technischen Zuordnungsmöglichkeit in die entsprechenden Zeilen nicht erhöhend auf die Taxonomiekennzahlen der Sparkasse Westerwald-Sieg. Eine bessere Zuordnung dieser Risikoposition für den kommenden Bericht wird angestrebt. Die betroffenen Fondsanteile sind IT-technisch für 2023 größtenteils den laufenden Nummern 38 bzw. 39 im Berichtsbogen 1 zugeordnet. Die GAR auf Basis CapEx oder Turnover der Sparkasse wird dadurch für das Geschäftsjahresende 2023 möglicherweise unterzeichnet.
Derzeit sind 0 % der Risikopositionen gegenüber nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Nicht-Finanzunternehmen taxonomiekonform. Da ein Großteil unserer Unternehmenskunden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind, und Risikopositionen gegenüber diesen Unternehmen zumeist nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden dürfen, fällt diese Einzelkennzahl entsprechend sowie die GAR insgesamt vergleichsweise niedrig aus. Die Kennzahl für allgemeine Risikopositionen (allgemeine Darlehen, gehaltene Anleihen und Aktien) wird im Wesentlichen determiniert durch die KPI-Angaben der jeweiligen Unternehmen zum Umweltziel 1. Nur sehr wenige Unternehmen haben eine Analyse der Wirtschaftstätigkeiten nach dem Umweltziel 2 vorgenommen. Die den Kennzahlen der Sparkasse Westerwald-Sieg zugrunde liegenden Unternehmensdaten stammen vom Geschäftsjahresende 2022. Dabei handelt es sich um die zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts aktuellsten vorliegenden Unternehmensinformationen.
Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen - Unternehmen aus Nicht-EU-Ländern (Drittstaaten)
Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen - Unternehmen aus Drittstaaten
Die Sparkasse Westerwald-Sieg hat zum Geschäftsjahresende 2023 5 Mio. Euro Risikopositionen gegenüber Nicht-Finanzunternehmen und Finanzunternehmen, die ihren Sitz in einem Staat außerhalb der europäischen Union haben.
Allgemeine Risikopositionen gegenüber diesen Unternehmen, zu denen neben allgemeinen Darlehen auch von der Sparkasse direkt gehaltene Inhaberschuldverschreibungen und Aktien gehören, können nicht in die Berechnung der Green-Asset-Ratio einbezogen werden. Ein Herausrechnen aus dem Nenner kann aus regulatorischen Gründen nicht durchgeführt werden. Dies hat einen voraussichtlich negativen Effekt auf die GAR der Sparkasse.
Meldebogen 1 - Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte
Die Vermögenswerte der Sparkasse Westerwald-Sieg, welche nicht in den Zähler und den Nenner der GAR einbezogen werden dürfen, umfassen für 2023 592 Mio. Euro. Dies entspricht ca. 13,09 % der gesamten Aktiva. Diese Kennzahl wird im Wesentlichen determiniert durch Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten sowie Einlagen bei der Zentralen Notenbank. Relevante Handelsbuchpositionen existieren nicht.
Zentralstaaten und supranationale Emittenten
Zentralstaaten und Supranationale Emittenten
Die Sparkasse Westerwald-Sieg hat zum Geschäftsjahresende 2023 Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten und supranationalen Emittenten über 99 Mio. Euro. Dies entspricht ca. 2,32 % der Gesamtaktiva. Diese Risikopositionen dürfen nicht im Zähler und Nenner der GAR einbezogen werden. Diese Kennzahlen werden im Wesentlichen determiniert durch Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten.
Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
Risikopositionen gegenüber Zentralbanken
Die Sparkasse Westerwald-Sieg hat zum Geschäftsjahresende 2023 Risikopositionen gegenüber Zentralbanken über 494 Mio. Euro. Dies entspricht ca. 11,60 % der Gesamtaktiva. Diese Risikopositionen dürfen nicht im Zähler und Nenner der GAR einbezogen werden. Bei dieser Risikoposition handelt es sich im Wesentlichen um Einlagen bei der Deutschen Bundesbank.
Meldebogen 2 - GAR-Sektorinformationen
GAR-Sektorinformationen
Im Meldebogen "2. GAR-Sektorinformationen" sind alle Risikopositionen gegenüber Nicht-Finanzunternehmen aufzuführen, die der Pflicht zur nicht finanziellen Berichterstattung unterliegen. Die Auflistung der einzelnen Vermögenswerte basiert konsolidiert auf Ebene des vierstelligen NACE-Codes, welches dem Nicht-Finanzunternehmen zugeordnet wurde. Eine Berichterstattung über Finanzunternehmen erfolgt aufgrund der regulatorischen Vorgaben nicht in diesem Meldebogen. Die Zuordnung des NACE-Codes erfolgte dabei nach einem Best-Effort-Ansatz anhand der Einschätzung über die Haupttätigkeit des Unternehmens durch die Sparkasse Westerwald-Sieg. Eine qualitative Datenaufbereitung des am meisten zutreffenden NACE-Codes erfolgte mit Blick auf die vollumfängliche Taxonomieberichterstattungspflicht im Vorfeld. Es besteht die Möglichkeit, dass sich die Zusammensetzung und die jeweiligen Anteile in den kommenden Berichtsperioden aufgrund von neuen Erkenntnissen über die Hauptgeschäftstätigkeiten der Unternehmen oder aufgrund von Portfolioveränderungen verändern.
Der einzige NACE-Code war dabei M70.1 mit 6 Mio. Euro.
Berichtsbogen - Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas
Berichtsbogen 1. Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas
Dieser Berichtsbogen enthält grundsätzlich Angaben darüber, ob berichtende Unternehmen Wirtschaftstätigkeiten im Bereich der Kernenergie oder des fossilen Gases nachgehen. Darunter zählen u. a. der Bau oder Betrieb von Kraftwerken und Anlagen zur Stromerzeugung mittels Kernkraft oder der Verfeuerung von fossilem Gas. Dazu zählt aber auch die Finanzierung oder das Halten von Risikopositionen in diesen Wirtschaftstätigkeiten. Durch das Halten von Risikopositionen in diesen Bereichen, z. B. mittels Inhaberschuldverschreibung oder Eigenkapitalanteilen von Unternehmen, die diesen Wirtschaftstätigkeiten nachgehen, müssen die Angaben dieser Unternehmen auch auf die Angaben des berichtenden Kreditinstituts übertragen werden. Die Kreditinstitute sind damit indirekt investiert.
Der Berichtsbogen enthält sechs Fragestellungen, die jeweils mit JA oder NEIN zu beantworten sind. Allgemeine Darlehen an nachhaltigkeitsberichtspflichtige Unternehmen oder gehaltene Inhaberschuldverschreibungen sowie Aktien von nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Unternehmen, die in ihrer Berichterstattung die einzelnen Fragen bejaht haben, führen beim berichtenden Kreditinstitut damit automatisch auch zu einer Bejahung der jeweiligen Fragestellung, unabhängig davon, wie hoch der dem Kreditinstitut indirekt zurechenbare Anteil an der Wirtschaftstätigkeit ist. Kreditinstitute haben häufig größere Bestände an verschiedenen direkt gehaltenen Fremd- und Eigenkapitalanteilen von einer Vielzahl von Unternehmen. Die Zahl der zuzuordnen Fremd- und Eigenkapitalanteile erhöht sich nochmals durch indirekt gehaltene Fremd- oder Eigenkapitalanteile mittels allgemeinen Publikums- oder Spezialfonds. Es ist daher möglich, dass Finanzunternehmen aufgrund ihres breit diversifizierten Anlageportfolios in diesem Berichtsbogen Fragen bejahen.
Die Sparkasse Westerwald-Sieg bejaht alle Fragen. Im Bereich der Kernenergie kommen die JA-Angaben ausschließlich aufgrund des durchgeschauten Anlageportfolios bzw. der allgemeinen Darlehen an nachhaltigkeitsberichtspflichtige Unternehmen zu Stande, die diese Fragen selbst bejaht haben. Direkte zweckgebundene Finanzierungen im Bereich der Kernenergie existieren nicht.
Im Bereich des fossilen Gases kommen die JA-Angaben auch nur aufgrund des durchgeschauten Anlageportfolios bzw. der allgemeinen Darlehen an nachhaltigkeitsberichtspflichtige Unternehmen zu Stande, die diese Fragen selbst bejaht haben. Direkte zweckgebundene Finanzierungen im Bereich des fossilen Gases existieren nicht.
Für die Ermittlung der JA-Angaben auf Basis der Unternehmensangaben wurde auf die zuvor bereits erwähnte zentrale Stammdatenliste zurückgegriffen. Insgesamt lässt sich feststellen, dass für 2022 erst wenige Dutzend Unternehmen Angaben zu diesem Meldebogen gemacht haben. Im Wesentlichen haben Energieerzeuger bzw. Finanzunternehmen entsprechende Angaben veröffentlicht. Aufgrund noch fehlender quantitativer Unternehmensangaben (aus den jeweiligen Geschäftsberichten der Unternehmen von 2022) bzgl. der restlichen Meldebögen zu den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas und keiner direkt von der Sparkasse XYZ begebenen zweckgebundenen Finanzierung, ist für das Geschäftsjahresende 2023 keine Befüllung der restlichen quantitativen Meldebögen zu Kernenergie und fossilem Gas möglich. In den kommenden Berichtsperioden wird sich die Datenlage verbessern und die einzelnen Meldebögen können voraussichtlich mit Kennzahlen befüllt durch die Sparkasse Westerwald-Sieg veröffentlicht werden.
2 .) Ansatz / Prozessbeschreibung
Beschreiben Sie den Ansatz Ihres Unternehmens in Bezug auf die EU-Taxonomie und die Prozesse zur Ermittlung der unternehmensspezifischen Leistungsindikatoren.
[An dieser Stelle sind von den berichtspflichtigen Unternehmen insbesondere die jeweils spezifischen qualitativen Angaben gemäß Art. 8 EU-Taxonomie-Verordnung i.V.m. den Delegierten Rechtsakten zu machen (z.B. Erläuterungen zur Ermittlung von Umsatz, Investitions- und Betriebsausgaben bei Nicht-Finanzunternehmen). Auch hierbei kann ergänzend die Möglichkeit unter Aspekt 3.) genutzt werden, weitere erforderliche Darstellungen hochzuladen.]
Qualitative Angabe 2
Erläuterungen zu Art und Zielen der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten
Die Risikopositionen der Sparkasse Westerwald-Sieg mit denen taxonomiefähige oder taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten finanziert werden können, betreffen im Wesentlichen die Kategorie 7 "Baugewerbe und Immobilien" der in der delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 aufgeführten Wirtschaftstätigkeiten. Diese Risikopositionen bestehen im Wesentlichen gegenüber privaten Haushalten und KMU. Letzte dürfen bei der Veröffentlichung von Kennzahlen derzeit nicht berücksichtigt werden, was sich negativ auf die GAR insgesamt auswirkt. Die taxonomiekonformen Risikopositionen gegenüber privaten Haushalten werden im Wesentlichen durch das Umweltziel 1 "Klimaschutz" determiniert. Dies liegt daran, dass es für die allermeisten Finanzierungsvorhaben in diesem Bereich am wesentlichsten ist.
Entwicklung der Art und der Ziele der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Lauf der Zeit
Für die Geschäftsjahre 2021 und 2022 veröffentlichte die Sparkasse Westerwald-Sieg aufgrund der regulatorischen Vorgaben erste einzelne taxonomierelevante Kennzahlen. Dazu zählte eine Taxonomiefähigkeitsquote. Diese sind jedoch nicht vergleichbar mit der Taxonomiefähigkeitsquote aus dem Meldebogen "3. GAR KPI-Bestand - Basis Umsatz / Basis CapEx" vom Geschäftsjahr 2023. Die Bemessungsgrundlage für 2023 unterscheidet sich von der der Vorjahre erheblich. Bei den bisherigen Taxonomiefähigkeitsquoten mussten Kreditinstitute die Summe der taxonomiefähigen Vermögenswerte durch die Gesamtaktiva teilen. Die Taxonomiefähigkeitsquote für 2023 hat eine andere Bemessungsgrundlage im Nenner. Von den Gesamtaktiva sind verschiedene Positionen abzuziehen. Taxonomiekonformitätsquoten werden nun erstmalig für das Geschäftsjahr 2023 veröffentlicht. Angaben über Entwicklung der Art und der Ziele der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Lauf der Zeit können daher erstmals sinnvoll ab dem Jahr 2025 (für Geschäftsjahr 2024) geleistet werden.
Qualitative Angabe 3
Beschreibung der Einhaltung der Verordnung (EU) Nr. 2020/852 in der Geschäftsstrategie des Finanzunternehmens, bei den Produktgestaltungsprozessen und der Zusammenarbeit mit Kunden und Gegenparteien
Nachhaltigkeit ist ein wesentlicher Bestandteil der Geschäftsstrategie. In der Geschäftsstrategie und im täglichen Handeln bekennt sich die Sparkasse Westerwald-Sieg zu einer nachhaltigen Geschäftspolitik. Die Verordnung (EU) Nr. 2020/852 (EU-Umwelttaxonomie) sowie die dazugehörigen verschiedenen delegierten Verordnungen haben für die Sparkasse Westerwald-Sieg eine sehr hohe Bedeutung, denn EU-Taxonomie betrifft wesentliche Geschäftsfelder. Dazu zählen im Wesentlichen das komplette Privatkundengeschäft, die Kapitalmarktanlagen und einen kleinen Teil der Unternehmenskunden. Darüber hinaus kann die EU-Taxonomie dazu beitragen, dass Finanzströme leichteren Zugang zu ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigen finden. Aufgrund der Bedeutung der EU-Taxonomie ist es daher für die Sparkasse Westerwald-Sieg besonders wichtig, das Regelwerk in der Geschäftsstrategie, bei Produktgestaltungsprozessen und der Zusammenarbeit mit Kunden und Gegenparteien zu beachten. Dies findet seit Ende 2023 umfassend statt. Es werden umfangreiche Anstrengungen unternommen die EU-Taxonomie anzuwenden.
Qualitative Angabe 4
Qualitative Angaben zur Anpassung der Handelsbestände an die Verordnung (EU) Nr. 2020/852, einschließlich der Gesamtzusammensetzung, beobachteten Trends, Ziele und Leitlinien
Die Sparkasse Westerwald-Sieg hatte zum Geschäftsjahresende keine Handelsbuchpositionen. Daher entfällt diese Berichtsposition.
Qualitative Angabe 5
Diese Anforderungen sind abgedeckt mit den Ausführungen in 1. und 3.
3.) Anhänge
Ergänzende unternehmensspezifische Angaben und/oder weitere Darstellungen finden Sie im Anhang am Ende dieses Dokuments.
Kriterien 14-20 zu GESELLSCHAFT
Kriterien 14-16 zu ARBEITNEHMERBELANGEN
14. Arbeitnehmerrechte
Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.
Die Sparkasse Westerwald-Sieg ist vorrangig in ihrem regionalen Geschäftsgebiet tätig. Als gemeinwohlorientiertes, öffentlichrechtliches Kreditinstitut unterliegt sie den Tarifbestimmungen des öffentlichen Dienstes und den deutschen Arbeitsgesetzen. Entsprechend den Vorgaben des Landespersonalvertretungsgesetzes des Landes Rheinland-Pfalz, ist die Beteiligung und Mitbestimmung der Beschäftigten gewährleistet.
Die Sicherheit am Arbeitsplatz wird durch die Umsetzung der Vorgaben nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sichergestellt. Ein separates Konzept bzgl. der Arbeitnehmerrechte, der Chancengleichheit und Qualifizierung sowie einer Risikoanalyse existieren nicht. Dessen Erstellung ist derzeit nicht geplant, da die wesentlichen Belange in Dienstvereinbarungen sowie durch Gesetze geregelt und somit keine Risiken erkennbar sind.
Die Mitarbeiter:Innen können sich im Rahmen von anonymen Hinweisgebersystemen und einem Innovationspool regelmäßig einbringen. Gleichzeitig fördert eine offene Unternehmenskultur die Beteiligung der Mitarbeitenden.
Im Rahmen des Innovationsmanagements der Sparkasse Westerwald-Sieg können sich die Mitarbeiter:innen regelmäßig aktiv an der Optimierung von Prozessen und Abläufen und somit auch am Thema "Nachhaltigkeit" beteiligen.
Die Sparkasse Westerwald-Sieg ist ein regional tätiges Unternehmen. Das Geschäftsgebiet umfasst den Landkreis Altenkirchen und den Westerwaldkreis.
15. Chancengerechtigkeit
Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.
Als öffentlichrechtliches Kreditinstitut unterliegt die Sparkasse Westerwald-Sieg dem "Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Bereich Sparkassen" (TVöD-S), in dem Gehälter, Arbeitszeiten und weitere Arbeitsbedingungen geregelt sind. 100% aller bankspezifisch Beschäftigten der Sparkasse Westerwald-Sieg haben Arbeitsverträge nach diesem Tarifvertrag.
Für die Sparkasse ist die Gleichbehandlung aller Beschäftigten unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religion oder Nationalität eine Selbstverständlichkeit. Sie erfüllt die Anforderungen des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes umfassend. Im Jahr 2023 wurden keine Eingaben bei der Gleichstellungsbeauftragten gemacht.
Im Verwaltungsrat (ohne Stellvertreter) als Kontrollorgan der Sparkasse Westerwald-Sieg liegt der Anteil der weiblichen Mitglieder bei 15%.
62% der Beschäftigten sind Frauen, ihr Anteil in der ersten und zweiten Führungsebene liegt aktuell bei 19,6%.
Die Sparkasse Westerwald-Sieg achtet umfassend auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben des allgemeinen Gleichstellungsgesetzes. Über die Einhaltung dieser Vorgaben wachen der Personalrat und die Gleichstellungsbeauftragte.
Eine familienfreundliche Personalpolitik und ein kollegiales Miteinander sind wichtige Anliegen für die Sparkasse Westerwald-Sieg. Zudem sollen bessere Voraussetzungen für Frauen geschaffen werden, um ihren Karriereweg mit den Anforderungen des Familienlebens in Einklang zu bringen. Ebenso sollen Männer ermutigt werden, Zeit mit der Familie zu verbringen. Auch die Pflege von Angehörigen wird mit spezifischen Maßnahmen gefördert. Die dafür notwendigen Rahmenbedingungen schafft die Sparkasse Westerwald-Sieg durch flexible Arbeitszeitregelungen, individuelle Teilzeitarbeitsmodelle und dem Angebot von mobilem Arbeiten.
Darüber hinaus entwickelt die Sparkasse Westerwald-Sieg hierfür stetig neue Maßnahmen und passt die bestehenden Maßnahmen an. Konkrete Ziele in Bezug auf Chancengleichheit sind derzeit nicht gesetzt.
16. Qualifizierung
Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.
Die Sparkasse Westerwald-Sieg legt Wert auf gut ausgebildete Mitarbeitende und fördert das lebenslange Lernen. Sie bietet in Zusammenarbeit mit Partnern aus der Sparkassen-Finanzgruppe ein breites Spektrum an Aus- und Weiterbildungsangeboten an. Hierdurch eröffnet sie ihren Mitarbeitern langfristige berufliche Perspektiven, sowohl in den Fach- als auch in den Führungsebenen. Vor Ort werden Nachwuchskräfte ausgebildet, welche ihre Fähigkeiten und Kenntnisse kontinuierlich in der Sparkasse weiterentwickeln.
Die Ausbildungsquote der Sparkasse Westerwald-Sieg betrug 7,3% im Jahr 2023.
Die durchschnittliche Dauer der Betriebszugehörigkeit beträgt 22 Jahre. 65,96% sind 15 Jahre oder länger bei der Sparkasse Westerwald-Sieg beschäftigt.
In die Aus- und Weiterbildung investierte die Sparkasse Westerwald-Sieg im Jahr 2023 mehr als 660.000 Euro.
Mit einem umfassenden Angebot fördert die Sparkasse Westerwald-Sieg ihre Beschäftigten im Bereich des Gesundheitsmanagements. Hierzu zählen u.a. eine betriebsärztliche Betreuung, Betriebssport, ergonomische Arbeitsplätze, ein unabhängiges psychosoziales Beratungsangebot für Mitarbeiter:innen in schwierigen persönlichen Lebenssituationen sowie weitere umfangreiche Leistungen.
Darüber hinaus entwickelt die Sparkasse Westerwald-Sieg hierfür stetig neue Maßnahmen und passt die bestehenden Maßnahmen an. Konkrete Ziele in Bezug auf Qualifizierung sind derzeit nicht gesetzt.
Risiken können grundsätzlich durch den gefühlten Stress der Mitarbeiter:Innen aus Veränderungen der Arbeits-, Umwelt- und Lebensbedingungen entstehen. Dieser kann im Beruf vor allem auf der Angst beruhen, nicht mithalten zu können. Dies mit Blick auf Digitalisierung und stetige Veränderungen, sei es durch neue Arbeitsinhalte oder technische Herausforderungen. Diesen gesundheitsgefährdenden Tendenzen begegnen wir präventiv durch Einbindung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Entscheidungen und durch Sensibilisierung für ein gesundheitsförderndes Verhalten durch unser betriebliches Gesundheitsmanagement sowie die präventiven Beratungsangebote der Sparkasse in persönlichen Belastungssituationen.
Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16
Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen; v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.
Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.
Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte
Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen; iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.
Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.
Die Einhaltung der Vorschriften zur Arbeits(platz)sicherheit wird in vollem Umfang sichergestellt.
So werden alle Arbeitsunfälle regelmäßig an die zuständige Berufsgenossenschaft (Unfallkasse Rheinland-Pfalz) gemeldet.
Im Jahr 2023 gab es insgesamt 5 Unfallmeldungen. Es handelte sich bei 2 Meldungen um Wegeunfälle und bei 3 Unfällen um Arbeitsunfälle. Aus den Unfallhergängen lässt sich jedoch keine punktuell erhöhte Gefährdung erkennen. Zudem wird das Thema "Arbeitsunfälle" in den Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses besprochen. Sollten sich feststellbare Schwerpunkte ergeben, werden kurzfristige Maßnahmen erfolgen.
Die Anzahl der gearbeiteten Stunden orientiert sich an den individuellen Vereinbarungen mit dem Mitarbeitenden bezüglich seines individuellen Arbeitszeitanteils. Maximal wurden jedoch die tarifvertraglich vorgesehenen Arbeitsstunden von 39 Stunden / Woche im Jahresdurchschnitt gearbeitet.
Es werden keine Mitarbeiter:innen beschäftigt, die keine Angestellten sind.
Es gibt bei den Angestellten keine Erkrankungen, die von der zuständigen Unfallkasse als arbeitsbedingte Erkrankung anerkannt wurden.
Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:
a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.
b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.
Die Sparkasse Westerwald-Sieg bietet allen Mitarbeitenden die Möglichkeit, sich mit Fragen, Wünschen und Anliegen bezüglich der Arbeitssicherheit und dem Gesundheitsschutz an den Arbeitsschutzausschuss oder an den Personalrat zu wenden. Die Anliegen der Beschäftigten werden geprüft und es wird im Rahmen der Möglichkeiten versucht, Abhilfe zu schaffen. Je nachdem um welche Problemstellung es geht, wird der zuständige Betriebsarzt konsultativ eingebunden.
Die Sparkasse Westerwald-Sieg hat einen eigenen Arbeitsschutzausschuss eingerichtet. Dieser setzt sich aus Vertretern des Arbeitgebers, dem zuständigen Betriebsarzt sowie den Mitarbeitervertretern - vertreten durch Mitglieder des Personalrates - zusammen. Der Ausschuss trifft sich regulär alle 3 Monate und bespricht aktuelle Fragen, Probleme und Anliegen der Mitarbeiter. Sofern ein besonderer Bedarf besteht, werden zusätzliche Treffen anberaumt. Der Ausschuss thematisiert die vorliegenden Problemstellungen unter fachkundiger Konsultation des Betriebsarztes sowie der Fachkraft für Arbeitssicherheit. Nach Abwägung der Handlungsalternativen stimmt der Ausschuss eine gemeinsame Vorgehensweise ab, die dann entsprechend umgesetzt / verfolgt wird.
Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.
Die Mitarbeiter:innen der Sparkasse Westerwald-Sieg bildeten sich im Schnitt auf einem ähnlich hohen Niveau wie im Vorjahr weiter. Der genaue Aufwand in Stunden kann aktuell aufgrund einer Softwareänderung nicht berichtet werden. Dieser Wert steht ab dem Berichtsjahr 2024 wieder valide zur Verfügung. Differenzierte Daten nach Geschlecht und Mitarbeiterkategorie werden zurzeit nicht erhoben.
Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).
b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).
Die Sparkasse beschäftigte per 31.12.2023 581 Mitarbeiter.
Diese gliedern sich wie folgt auf:
Bankspezifisch Beschäftigte: 523
| ― |
davon in Altersteilzeit Beschäftigte: 19 |
nicht bankspezifisch Beschäftigte: 20
in Berufsausbildung: 38
Männer: 221
Frauen: 360
Vollzeit: 357 (196 Männer und 161 Frauen)
Teilzeit: 224 (25 Männer und 199 Frauen)
unbezahlte Freistellung: 52 (5 Männer und 47 Frauen)
Auszubildende: 38 (20 Männer und 18 Frauen)
Folgende Aufteilung der aktiven Beschäftigten ergibt sich nach Altersgruppen:
bis 29 Jahre: 99 Mitarbeiter
30-49 Jahre: 155 Mitarbeiter
ab 50 Jahre: 275 Mitarbeiter
43 Mitarbeiter:Innen gehören der zweiten und dritten Führungseben an.
Für die Führungskräfte ergibt sich folgende Aufteilung:
männliche Führungskräfte: 34
weibliche Führungskräfte: 9
bis 29 Jahre: 0
30-49 Jahre: 20
ab 50 Jahre: 23
Der Vorstand besteht aus 3 männlichen Mitgliedern.
Alle sind über 50 Jahre alt.
Der Verwaltungsrat (inkl. Stellvertreter) besteht aus 30 Männern und 10 Frauen.
Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.
b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.
Der Gleichstellungsbeauftragten wurden im Jahr 2023 keine Eingaben zu Diskriminierungsvorfällen gemacht.
Kriterium 17 zu MENSCHENRECHTEN
17. Menschenrechte
Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Strategien und Zielsetzungen für das Unternehmen und seine Lieferkette ergriffen werden, um zu erreichen, dass Menschenrechte weltweit geachtet und Zwangs- und Kinderarbeit sowie jegliche Form der Ausbeutung verhindert werden. Hierbei ist auch auf Ergebnisse der Maßnahmen und etwaige Risiken einzugehen.
Für die Sparkasse Westerwald-Sieg gehört die Achtung der Menschenrechte zu den Grundwerten. Zwangs- oder Kinderarbeit lehnt sie entschieden ab und vermeidet es, mit entsprechenden Unternehmen zusammenzuarbeiten. Wir vergeben Aufträge vornehmlich an regionale Unternehmen und achten hierbei auf die Einhaltung von Tarifbestimmungen, z.B. bei den von uns beauftragten Reinigungsfirmen.
Als gemeinwohlorientiertes, öffentlichrechtliches Kreditinstitut unterliegt die Sparkasse Westerwald-Sieg den Tarifbestimmungen des öffentlichen Dienstes und den deutschen Arbeitsgesetzen, sodass in ihrer wesentlichen Geschäftstätigkeit kein Risiko von Menschenrechtsverletzungen besteht. Die Ethikrichtlinie unseres zentralen Werbemittelpartners, der Deutsche Sparkassenverlag, bestätigt eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Menschenrechtsverletzungen.
Aus Wesentlichkeitsgründen, insbesondere da wir grundsätzlich keine internationalen Unternehmen beauftragen, haben wir derzeit keine Notwendigkeit darin gesehen, ein Konzept zu erstellen und eine Risikoanalyse durchzuführen. Sollte zukünftig eine Ausweitung unserer Geschäftstätigkeit z.B. ins Ausland angestrebt oder die Beauftragung internationaler Unternehmen/Händler in Betracht gezogen werden, so wird die Notwendigkeit eines Konzeptes sowie einer Risikoanalyse neu zu bewerten sein.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 17
Leistungsindikator GRI SRS-412-3: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Investitionsvereinbarungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der erheblichen Investitionsvereinbarungen und -verträge, die Menschenrechtsklauseln enthalten oder auf Menschenrechtsaspekte geprüft wurden.
b. Die verwendete Definition für "erhebliche Investitionsvereinbarungen".
Als regionales Kreditinstitut investieren wir in Unternehmen in den Landkreisen Altenkirchen und Westerwald, auch die Geschäftsstandorte liegen ausschließlich in diesem Geschäftsgebiet. Eine gesonderte Prüfung unter Menschenrechtsaspekten geschieht daher und aufgrund der umfangreichen deutschen und europäischen Gesetzgebung nicht.
Die Thematik wird im Rahmen einer in 2024 geplanten Wesentlichkeitsanalyse neu betrachtet und bewertet.
Leistungsindikator GRI SRS-412-1: Auf Menschenrechtsaspekte geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Geschäftsstandorte, an denen eine Prüfung auf Einhaltung der Menschenrechte oder eine menschenrechtliche Folgenabschätzung durchgeführt wurde, aufgeschlüsselt nach Ländern.
Die Geschäftsstandorte der Sparkasse Westerwald-Sieg als öffentlichrechtliches Institut liegen in den Landkreisen Altenkirchen und Westerwald. Als regionales Kreditinstitut investieren wir auch nur in Unternehmen in der Region. Eine gesonderte Prüfung unter Menschenrechtsaspekten geschieht daher und aufgrund der umfangreichen deutschen und europäischen Gesetzgebung nicht.
Die Thematik wird im Rahmen einer in 2024 geplanten Wesentlichkeitsanalyse neu betrachtet und bewertet.
Leistungsindikator GRI SRS-414-1: Auf soziale Aspekte geprüfte, neue Lieferanten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Prozentsatz der neuen Lieferanten, die anhand von sozialen Kriterien bewertet wurden.
Die Sparkasse Westerwald-Sieg erwartet, dass die grundsätzlich regionalen mittelständischen Vertragspartner die Menschenrechte anerkennen und einhalten. Die Waren werden in der Regel nicht aus dem Ausland bezogen, sodass eine Prüfung in Hinblick auf Menschenrechte oder menschenrechtliche Auswirkungen aufgrund der umfangreichen deutschen und europäischen Gesetzgebung nicht vorgenommen wurde.
Die Thematik wird im Rahmen einer in 2024 geplanten Wesentlichkeitsanalyse neu betrachtet und bewertet.
In 2023 wurde eine Leitlinie Einkauf / Beschaffung erarbeitet und zum 04.01.2024 als verbindlich eingeführt (siehe auch unter Strategie/ Punkt 4. Tiefe der Wertschöpfungskette)
Leistungsindikator GRI SRS-414-2: Soziale Auswirkungen in der Lieferkette
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Zahl der Lieferanten, die auf soziale Auswirkungen überprüft wurden.
b. Zahl der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen ermittelt wurden.
c. Erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen, die in der Lieferkette ermittelt wurden.
d. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt und infolge der Bewertung Verbesserungen vereinbart wurden.
e. Prozentsatz der Lieferanten, bei denen erhebliche tatsächliche und potenzielle negative soziale Auswirkungen erkannt wurden und infolgedessen die Geschäftsbeziehung beendet wurde, sowie Gründe für diese Entscheidung.
Dieser Leistungsindikator wird bisher nicht erhoben. Ein Konzept zur Verpflichtung neuer Lieferanten auf Mindeststandards soll geprüft werden.
Die Thematik wird im Rahmen einer in 2024 geplanten Wesentlichkeitsanalyse neu betrachtet und bewertet.
In 2023 wurde eine Leitlinie Einkauf / Beschaffung erarbeitet und zum 04.01.2024 als verbindlich eingeführt (siehe auch unter Strategie/ Punkt 4. Tiefe der Wertschöpfungskette)
Kriterium 18 zu SOZIALES/GEMEINWESEN
18. Gemeinwesen
Das Unternehmen legt offen, wie es zum Gemeinwesen in den Regionen beiträgt, in denen es wesentliche Geschäftstätigkeiten ausübt.
Die Sparkasse Westerwald-Sieg stellt gemäß ihrem öffentlichen Auftrag die angemessene und ausreichende Versorgung aller Bevölkerungskreise und insbesondere des Mittelstands mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen sicher und versteht sich somit als Allfinanzdienstleister.
Dabei ist sich die Sparkasse ihrer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst.
Der Vorstand der Sparkasse setzt die nachhaltige, langfristig tragfähige ökonomische, ökologische und soziale Entwicklung im Geschäftsgebiet als Ziel, indem die Sparkasse niemanden vor dem Zugang zu Bankgeschäften ausschließt, die allgemeine Vermögensbildung fördert, Kredite vergibt und Steuer- und Gehaltszahlungen leistet.
Die Erfüllung der in der Geschäftsstrategie niedergeschriebenen Ziele wird durch den Verwaltungsrat überwacht. Der Vorstand definiert jährlich die Schwerpunkte des Gesellschaftlichen Engagements. Die Umsetzung wird an den Verwaltungsrat berichtet und mit ihm besprochen. Die Öffentlichkeit wird durch den "Bericht an die Gesellschaft" informiert.
Wir verweisen auf die Lestungsindikatoren GRI SRS-201-1
Spenden an gemeinnützige Organisationen und Vereine werden innerhalb des Geschäftsgebietes ausgeschüttet, um die nachhaltige Entwicklung und Lebensqualität in der Region zu fördern.
Die Sparkasse Westerwald-Sieg teilt die tiefe Verbundenheit zur Region und investiert in nachhaltiges Wachstum, um langfristig die finanzwirtschaftliche und gesellschaftliche Zukunft zu sichern. Die Förderschwerpunkte liegen in sozialen, kulturellen und nachhaltigen Projekten, aber auch im Bereich Bildung und Sport.
Neben direkten Spendenanfragen an die Sparkasse Westerwald-Sieg können Vereine und Institutionen weiterhin über die Spendenplattform "WirWunder" eigene Projekte anlegen und eigens Spenden sammeln.
Ein weiteres wesentliches Anliegen ist die Entwicklungs- und Entfaltungsmöglichkeit der Kinder und Jugendlichen, die als nächste Generation die Zukunft der Region formen. Zu diesem Zweck standen im Berichtsjahr diverse Angebote als finanzwirtschaftliche Bildungsmaßnahmen zur Verfügung.
Außerdem unterstützt und organisiert die Sparkasse diverse Veranstaltungen für ihre Kunden.
Hier werden verschiedene Vortragsthemen rund um Fragen der Budget- und Finanzplanung sowie zu Verbraucher- und Rechtsfragen angeboten, darunter auch spezielle Vorträge für Multiplikatoren und Schulen.
Die Notwendigkeit einer Risikoanalyse zum gesellschaftlichen Engagement der Sparkasse Westerwald-Sieg wird aufgrund ihres öffentlichen Auftrages nicht gesehen.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 18
Leistungsindikator GRI SRS-201-1: Unmittelbar erzeugter und ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. den zeitanteilig abgegrenzten, unmittelbar erzeugten und ausgeschütteten wirtschaftlichen Wert, einschließlich der grundlegenden Komponenten der globalen Tätigkeiten der Organisation, wie nachfolgend aufgeführt. Werden Daten als Einnahmen-Ausgaben-Rechnung dargestellt, muss zusätzlich zur Offenlegung folgender grundlegender Komponenten auch die Begründung für diese Entscheidung offengelegt werden:
i. unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert: Erlöse;
ii. ausgeschütteter wirtschaftlicher Wert: Betriebskosten, Löhne und Leistungen für Angestellte, Zahlungen an Kapitalgeber, nach Ländern aufgeschlüsselte Zahlungen an den Staat und Investitionen auf kommunaler Ebene;
iii. beibehaltener wirtschaftlicher Wert: "unmittelbar erzeugter wirtschaftlicher Wert" abzüglich des "ausgeschütteten wirtschaftlichen Werts".
b. Der erzeugte und ausgeschüttete wirtschaftliche Wert muss getrennt auf nationaler, regionaler oder Marktebene angegeben werden, wo dies von Bedeutung ist, und es müssen die Kriterien, die für die Bestimmung der Bedeutsamkeit angewandt wurden, genannt werden.
Die Sparkasse Westerwald-Sieg erzielte im Jahr 2023 einen Jahresüberschuss in Höhe von 8,0 Mio. €. Hiervon ließ die Sparkasse die Region in vielfältiger Weise partizipieren.
Im Jahr 2023 unterstützte die Sparkasse Westerwald-Sieg die Region durch Spenden in Höhe von 1,23 Mio. € sowie durch Sponsoring in Höhe von über 248.000 €.
Die drei Stiftungen der Sparkasse Westerwald-Sieg verfügen über ein Stiftungskapital von insgesamt 5 Mio. €. Hierdurch konnten im Jahr 2023 € 51.000 ausgeschüttet werden.
Gemeinwohlorientierung ist somit Teil der geschäftspolitischen Ausrichtung der Sparkasse. Das ehrenamtliche Engagement der Mitarbeiter:innen wird ausdrücklich begrüßt und unterstützt.
Kriterien 19-20 zu COMPLIANCE
19. Politische Einflussnahme
Alle wesentlichen Eingaben bei Gesetzgebungsverfahren, alle Einträge in Lobbylisten, alle wesentlichen Zahlungen von Mitgliedsbeiträgen, alle Zuwendungen an Regierungen sowie alle Spenden an Parteien und Politiker sollen nach Ländern differenziert offengelegt werden.
Die Sparkasse Westerwald-Sieg ist Mitglied des Sparkassenverbands Rheinland-Pfalz (SVRP). Der SVRP gehört, wie die anderen regionalen Sparkassen- und Giroverbände, zu den Trägern des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands (DSGV).
Der SVRP ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts. Er hat den gesetzlichen Auftrag, in seinem Geschäftsgebiet das Sparkassenwesen zu fördern, insbesondere die Sparkassen, ihre Träger und die Sparkassenaufsichtsbehörden der Länder fachlich zu beraten und die Jahresabschlussprüfungen bei den Mitgliedsparkassen durchzuführen.
Der DSGV nimmt die Interessen der Sparkassen-Finanzgruppe in bankpolitischen, kreditwirtschaftlichen und aufsichtsrechtlichen Fragen gegenüber den Institutionen des Bundes und der Europäischen Union wahr.
Die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Verordnungen durch die Sparkasse Westerwald-Sieg wird regelmäßig von der BaFin (Bundesaufsichtsamt für das Finanzwesen) geprüft. Zu den relevanten gesetzlichen Vorschriften zählen insbesondere:
| ― |
die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) |
| ― |
die Mindestanforderungen an die Compliance (MaComp) |
| ― |
die Basel I-III Richtlinien |
| ― |
Bundesdatenschutzgesetz und EU-Datenschutz-Grundverordnung |
| ― |
die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, insbesondere des 11. Senats |
| ― |
das Kreditwesengesetz (KWG) |
| ― |
die Liquiditätsverordnung (LiqV) |
| ― |
das Sparkassengesetz für Rheinland-Pfalz |
Die Sparkasse Westerwald-Sieg ist selbst an keinem Gesetzgebungsverfahren beteiligt.
Die Sparkasse Westerwald-Sieg engagiert sich gemäß ihrem öffentlichen Auftrag im Landkreis Altenkirchen und dem Westerwaldkreis. Ihr Ziel ist die kontinuierliche Förderung der Entwicklung von Wirtschaft, Gesellschaft und Lebensqualität in der Region. Dazu werden verlässlich Fördermittel für gemeinnützige Zwecke bereitgestellt. Die Sparkasse Westerwald-Sieg tätigt keine Spenden oder Zuwendungen an Regierungen, Parteien, Politiker oder mit ihnen verbundene Vereinigungen und übt politischen Parteien gegenüber keinerlei Einflussnahme aus. Die Sparkasse bezieht grundsätzlich keine politische Position. Ein politisches Engagement erfolgt nicht.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 19
Leistungsindikator GRI SRS-415-1: Parteispenden
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Monetären Gesamtwert der Parteispenden in Form von finanziellen Beiträgen und Sachzuwendungen, die direkt oder indirekt von der Organisation geleistet wurden, nach Land und Empfänger/Begünstigtem.
b. Gegebenenfalls wie der monetäre Wert von Sachzuwendungen geschätzt wurde.
Die Sparkasse Westerwald-Sieg tätigt keine Spenden oder Zuwendungen an Regierungen, Parteien, Politiker oder mit ihnen verbundenen Einrichtungen.
20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten
Das Unternehmen legt offen, welche Maßnahmen, Standards, Systeme und Prozesse zur Vermeidung von rechtswidrigem Verhalten und insbesondere von Korruption existieren, wie sie geprüft werden, welche Ergebnisse hierzu vorliegen und wo Risiken liegen. Es stellt dar, wie Korruption und andere Gesetzesverstöße im Unternehmen verhindert, aufgedeckt und sanktioniert werden.
Die Sparkasse Westerwald-Sieg erwartet von ihren Mitarbeiter:innen, dass sie stets rechtskonform handeln, d.h. dass sie sowohl externe als auch interne Regeln und Gesetze befolgen. Die Mitarbeiter:innen werden regelmäßig auf die Thematik hingewiesen. Dies beinhaltet u.a. die Regelungen zur Korruptionsbekämpfung. Darüber hinaus werden die Mitarbeitenden bezüglich der Einhaltung der kapitalmarktrechtlichen Wohlverhaltensregeln unterrichtet.
Die Compliance-Beauftragten wirken durch Maßnahmen darauf hin, dass die Sparkasse im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben handelt. Eine regelmäßige Bestandsaufnahme und Bewertung der rechtlichen Regelungen und Vorgaben unter Nutzung der Verbandsunterstützung ermöglicht die Identifizierung von möglichen Compliance-Risiken. Darüber hinaus wird auf die Einhaltung der internen Verhaltensregeln von den Compliance-Beauftragten hingewirkt.
Für die Überwachung dieser Vorgaben ist in der Sparkasse Westerwald-Sieg insbesondere der Compliance-Beauftragte (MaRisk), der Compliance-Beauftragte (WpHG) sowie die Zentrale Stelle zur Verhinderung der Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierung und sonstige strafbare Handlungen zuständig. Sie sind unabhängig vom operativen Geschäft, haben umfassende Befugnisse und einen uneingeschränkten Informationszugang. Damit Unregelmäßigkeiten früh erkannt werden können, gibt es für die Mitarbeitenden die Möglichkeit, diese vertraulich anzuzeigen (sog. Hinweisgebersystem). Die Compliance-Beauftragten sind im Bereich Unternehmenssteuerung angesiedelt. Die Zentrale Stelle zur Verhinderung der Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierung ist an die SIZ GmbH ausgelagert. Die Koordination zum externen Beauftragten erfolgt im Bereich Unternehmenssteuerung. Die Compliance-Beauftragten führen entsprechende Risikoanalysen durch und erstatten sowohl regelmäßige als auch anlassbezogene Berichte an den Vorstand. Die Informationen werden an die Interne Revision und den Verwaltungsrat weitergeleitet.
Im Jahr 2023 wurden keine über das normale Maß eines vergleichbaren Kreditinstituts hinausgehenden Risiken identifiziert. Die Sparkasse hat gesetzliche Neuregelungen zeitnah umgesetzt.
Die Kontrollhandlungen der Compliance-Funktionen wurden risikoadjustiert wahrgenommen. Als Basis dienen standardisierte Bewertungsverfahren. In diesen werden Risikofaktoren nach Eintrittswahrscheinlichkeit, Risikobedeutung und Beherrschbarkeit bewertet.
Es wurden keine Bußgelder oder sonstige Geldauflagen gegen die Sparkasse verhängt. Ebenso wurden keine Korruptionsfälle bekannt. Interne und externe Prüfungsberichte zur Wahrnehmung der Compliance-Funktion zeigten keine wesentlichen Feststellungen auf.
In Summe lagen somit keine wesentlichen compliance-relevanten Defizite vor. Dieser Zustand soll auch in den Folgejahren fortgeführt werden.
Die Mitarbeiter:innen und Führungskräfte der Sparkasse werden regelmäßig auf compliance-relevante Sachverhalte sensibilisiert. Dies geschieht mittels schriftlicher Informationen, Gesprächen und Schulungen. Darüber hinaus stehen die Compliance-Beauftragten sowie die Zentrale Stelle als interne Ansprechpartner für Fragen und Hinweise zur Verfügung. Die gesamten Maßnahmen tragen zu einem gesetzes- und richtlinienkonformen Verhalten bei.
Leistungsindikatoren zu Kriterium 20
Leistungsindikator GRI SRS-205-1: Auf Korruptionsrisiken geprüfte Betriebsstätten
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Gesamtzahl und Prozentsatz der Betriebsstätten, die auf Korruptionsrisiken geprüft wurden.
b. Erhebliche Korruptionsrisiken, die im Rahmen der Risikobewertung ermittelt wurden.
Dieser Indikator wird derzeit nicht gemessen, da diese Risiken nicht als wesentlich eingestuft wurden und die gesetzlichen Regelungen als ausreichend empfunden werden.
Leistungsindikator GRI SRS-205-3: Korruptionsvorfälle
Die berichtende Organisation muss über folgende Informationen berichten:
a. Gesamtzahl und Art der bestätigten Korruptionsvorfälle.
b. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Angestellte aufgrund von Korruption entlassen oder abgemahnt wurden.
c. Gesamtzahl der bestätigten Vorfälle, in denen Verträge mit Geschäftspartnern aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit Korruption gekündigt oder nicht verlängert wurden.
d. Öffentliche rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit Korruption, die im Berichtszeitraum gegen die Organisation oder deren Angestellte eingeleitet wurden, sowie die Ergebnisse dieser Verfahren.
Es liegen keine bestätigten Korruptionsfälle vor.
Leistungsindikator GRI SRS-419-1: Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:
a. Erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen aufgrund von Nichteinhaltung von Gesetzen und/oder Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich, und zwar:
i. Gesamtgeldwert erheblicher Bußgelder;
ii. Gesamtanzahl nicht-monetärer Sanktionen;
iii. Fälle, die im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren vorgebracht wurden.
b. Wenn die Organisation keinen Fall von Nichteinhaltung der Gesetze und/oder Vorschriften ermittelt hat, reicht eine kurze Erklärung über diese Tatsache aus.
c. Der Kontext, in dem erhebliche Bußgelder und nicht-monetäre Sanktionen auferlegt wurden.
Signifikante Bußgelder sowie nicht monetäre Strafen wegen Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften liegen nicht vor.
0. Überblick über die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomieverordnung offenzulegenden KPI
| Gesamte ökologisch nachhaltige Vermögenswerte | KPI (****) | KPI (*****) | % Erfassung (an den Gesamtaktiva) (***) | % der Vermögenswerte, die nicht in den Zähler der GAR (Artikel 7 Absätze 2 und 3 einbezogen werden (Artikel 7 sowie Anhang V Absatz 1 und Anhang V Abschnitt 1.1.2) | ||
| Haupt-KPI | Bestand Grüne Aktiva-Quote (GAR) | 13 | 0,4 | 0,4 | 0,3 | 30,08 |
| % der Vermögenswerte, die nicht in den Nenner der GAR einbezogen werden (Artikel 7 sowie Anhang V Absatz 1 und Anhang Abschnitt 1.2.4) | |
| Haupt-KPI | 13,90 |
| Gesamte ökologisch nachhaltige Tätigkeiten | KPI | KPI | % Erfassung (an den Gesamtaktiva) | % der Vermögenswerte, die nicht in den Zähler der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absätze 2 und 3 sowie Anhang V Abschnitt 1.1.2) | ||
| Zusätzliche KPI | GAR (Zuflüsse) | 2 | 0,71 | 0,71 | 70,75 | 28,82 |
| Handelsbuch (*) | 0 | 0 | 0 | |||
| Finanzgarantien | 0 | 0 | 0 | |||
| Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | 0 | 0 | 0 | |||
| Gebühren- und Provisionserträge (**) |
| % der Vermögenswerte, die nicht in den Nenner der GAR einbezogen werden (Artikel 7 Absatz 1 und Anhang V Abschnitt 1.2.4) | ||
| Zusätzliche KPI | GAR (Zuflüsse) | 1,45 |
| Handelsbuch (*) | ||
| Finanzgarantien | ||
| Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | ||
| Gebühren- und Provisionserträge (**) |
(**) Gebühren- und Provisionserträge
aus anderen Dienstleistungen als Kreditvergabe und AuM
Die Institute legen für diese KPI zukunftsgerichtete Informationen offen, einschließlich Informationen in Form von Zielen, zusammen mit relevanten Erläuterungen zur angewandten Methodik.
(***) % der für den KPI erfassten
Vermögenswerte im Verhältnis zu den Gesamtaktiva
der Banken
(****) basierend auf dem Umsatz-KPI der
Gegenpartei
Anmerkung 1: Für alle Meldebögen gilt: Schwarze Felder müssen nicht ausgefüllt werden.
Anmerkung 2: Die KPI "Gebühren- und Provisionserträge" (Bogen 6) und "Handelsbuchbestand" (Bogen 7) gelten erst ab 2026. KMU werden erst nach positivem Ergebnis einer entsprechenden Folgenabschätzung in diese KPI einbezogen.
In der Tabelle "0. Überblick über die von Kreditinstituten nach Artikel 8 der Taxonomieverordnung offenzulegenden KPI" werden die Informationen zu den gesamten ökologisch nachhaltigen Vermögenswerten und Tätigkeiten als auch die % Erfassung (an den Gesamtaktiva) umsatzbasiert ausgewiesen. Die gesamten ökologisch nachhaltigen Vermögenswerte betragen CapEx-basiert 13 Mio. EUR. Die gesamten ökologisch nachhaltigen Tätigkeiten betragen für GAR (Zuflüsse) 2 Mio. EUR, für Finanzgarantien 0 Mio. EUR, für Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) 0 Mio. EUR. Die % Erfassung (an den Gesamtaktiva) beträgt 0,3 und für GAR (Zuflüsse) 70,75.
1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis CapEx
| a | ||
|
Offenlegungsstichtag
T |
||
| Mio. EUR | Gesamt [brutto]buchwert | |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 2386 |
| 2 | Finanzunternehmen | 341 |
| 3 | Kreditinstitute | 341 |
| 4 | Darlehen und Kredite | 113 |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 228 |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0 |
| 9 | Darlehen und Kredite | 0 |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0 |
| 13 | Darlehen und Kredite | 0 |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0 |
| 17 | Darlehen und Kredite | 0 |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 7 |
| 21 | Darlehen und Kredite | 7 |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 24 | Private Haushalte | 1969 |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 1425 |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 152 |
| 27 | davon Kfz-Kredite | 0 |
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 70 |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0 |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 70 |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 |
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | 1281 |
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | 1184 |
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | 1179 |
| 35 | Darlehen und Kredite | 860 |
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | 378 |
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | 3 |
| 38 | Schuldverschreibungen | 192 |
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | 127 |
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | 5 |
| 41 | Darlehen und Kredite | 0 |
| 42 | Schuldverschreibungen | 5 |
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 44 | Derivate | 3 |
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | 4 |
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | 18 |
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | 72 |
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 3667 |
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | 592 |
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | 99 |
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | 494 |
| 52 | Handelsbuch | 0 |
| 53 | Gesamtaktiva | 4259 |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die | 0 | |
| 54 | Finanzgarantien | 52 |
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | 0 |
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | 0 |
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| b | c | d | e | ||
|
Offenlegungsstichtag
T |
|||||
| Klimaschutz (CCM) | |||||
| Mio. EUR | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 463 | 13 | 0 | 0 |
| 2 | Finanzunternehmen | 50 | 0 | 0 | 0 |
| 3 | Kreditinstitute | 50 | 0 | 0 | 0 |
| 4 | Darlehen und Kredite | 13 | 0 | 0 | 0 |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 37 | 0 | 0 | 0 |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 9 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 13 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 17 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 21 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | |
| 24 | Private Haushalte | 413 | 13 | 0 | 0 |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 260 | 9 | 0 | 0 |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 152 | 2 | 0 | 0 |
| 27 | davon Kfz-Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | ||||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||||
| 35 | Darlehen und Kredite | ||||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | ||||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | ||||
| 38 | Schuldverschreibungen | ||||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | ||||
| 41 | Darlehen und Kredite | ||||
| 42 | Schuldverschreibungen | ||||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 44 | Derivate | ||||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | ||||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | ||||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | ||||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 463 | 13 | 0 | 0 |
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | ||||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | ||||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | ||||
| 52 | Handelsbuch | ||||
| 53 | Gesamtaktiva | 463 | 13 | 0 | 0 |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 54 | Finanzgarantien | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 |
| f | ||
|
Offenlegungsstichtag
T |
||
| Klimaschutz (CCM) | ||
| Mio. EUR | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 0 |
| 2 | Finanzunternehmen | 0 |
| 3 | Kreditinstitute | 0 |
| 4 | Darlehen und Kredite | 0 |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0 |
| 9 | Darlehen und Kredite | 0 |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0 |
| 13 | Darlehen und Kredite | 0 |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0 |
| 17 | Darlehen und Kredite | 0 |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 0 |
| 21 | Darlehen und Kredite | 0 |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 24 | Private Haushalte | 0 |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 0 |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 0 |
| 27 | davon Kfz-Kredite | 0 |
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0 |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 |
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | 0 |
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | |
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |
| 35 | Darlehen und Kredite | |
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | |
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | |
| 38 | Schuldverschreibungen | |
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | |
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | |
| 41 | Darlehen und Kredite | |
| 42 | Schuldverschreibungen | |
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | |
| 44 | Derivate | |
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | |
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | |
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | |
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 0 |
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | |
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | |
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | |
| 52 | Handelsbuch | |
| 53 | Gesamtaktiva | 0 |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die | 0 | |
| 54 | Finanzgarantien | 0 |
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | 0 |
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | 0 |
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| g | h | i | j | ||
|
Offenlegungsstichtag
T |
|||||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | |||||
| Mio. EUR | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 2 | Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 3 | Kreditinstitute | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 4 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 9 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 13 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 17 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 21 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | |
| 24 | Private Haushalte | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 27 | davon Kfz-Kredite | ||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | ||||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||||
| 35 | Darlehen und Kredite | ||||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | ||||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | ||||
| 38 | Schuldverschreibungen | ||||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | ||||
| 41 | Darlehen und Kredite | ||||
| 42 | Schuldverschreibungen | ||||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 44 | Derivate | ||||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | ||||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | ||||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | ||||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | ||||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | ||||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | ||||
| 52 | Handelsbuch | ||||
| 53 | Gesamtaktiva | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 54 | Finanzgarantien | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 |
| k | ||
|
Offenlegungsstichtag
T |
||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | ||
| Mio. EUR | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | |
| 2 | Finanzunternehmen | |
| 3 | Kreditinstitute | |
| 4 | Darlehen und Kredite | |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | |
| 9 | Darlehen und Kredite | |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | |
| 13 | Darlehen und Kredite | |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | |
| 17 | Darlehen und Kredite | |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | |
| 21 | Darlehen und Kredite | |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | |
| 24 | Private Haushalte | |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |
| 27 | davon Kfz-Kredite | |
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | |
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | |
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | |
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |
| 35 | Darlehen und Kredite | |
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | |
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | |
| 38 | Schuldverschreibungen | |
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | |
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | |
| 41 | Darlehen und Kredite | |
| 42 | Schuldverschreibungen | |
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | |
| 44 | Derivate | |
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | |
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | |
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | |
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | |
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | |
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | |
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | |
| 52 | Handelsbuch | |
| 53 | Gesamtaktiva | |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die | ||
| 54 | Finanzgarantien | |
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | |
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | |
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente |
| l | m | n | o | ||
|
Offenlegungsstichtag
T |
|||||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | Kreislaufwirtschaft (CE) | ||||
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | ||||
| 2 | Finanzunternehmen | ||||
| 3 | Kreditinstitute | ||||
| 4 | Darlehen und Kredite | ||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | ||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | ||||
| 9 | Darlehen und Kredite | ||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | ||||
| 13 | Darlehen und Kredite | ||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | ||||
| 17 | Darlehen und Kredite | ||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | ||||
| 21 | Darlehen und Kredite | ||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 24 | Private Haushalte | ||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | ||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | ||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | ||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | ||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | ||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | ||||
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | ||||
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | ||||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||||
| 35 | Darlehen und Kredite | ||||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | ||||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | ||||
| 38 | Schuldverschreibungen | ||||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | ||||
| 41 | Darlehen und Kredite | ||||
| 42 | Schuldverschreibungen | ||||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 44 | Derivate | ||||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | ||||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | ||||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | ||||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | ||||
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | ||||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | ||||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | ||||
| 52 | Handelsbuch | ||||
| 53 | Gesamtaktiva | ||||
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die | |||||
| 54 | Finanzgarantien | ||||
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | ||||
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | ||||
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente |
| p | q | r | ||
| Offenlegungsstichtag
T |
||||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | ||||
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | |||
| 2 | Finanzunternehmen | |||
| 3 | Kreditinstitute | |||
| 4 | Darlehen und Kredite | |||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | |||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | |||
| 9 | Darlehen und Kredite | |||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | |||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | |||
| 13 | Darlehen und Kredite | |||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | |||
| 17 | Darlehen und Kredite | |||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | |||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | |||
| 21 | Darlehen und Kredite | |||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | |||
| 24 | Private Haushalte | |||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |||
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | |||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | |||
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | |||
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | |||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||
| 35 | Darlehen und Kredite | |||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | |||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | |||
| 38 | Schuldverschreibungen | |||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | |||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | |||
| 41 | Darlehen und Kredite | |||
| 42 | Schuldverschreibungen | |||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | |||
| 44 | Derivate | |||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | |||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | |||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | |||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | |||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | |||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | |||
| 52 | Handelsbuch | |||
| 53 | Gesamtaktiva | |||
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die | ||||
| 54 | Finanzgarantien | |||
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | |||
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | |||
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | |||
| s | t | |
| Offenlegungsstichtag
T |
||
| Verschmutzung (PPC) | ||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | |
| 1 | ||
| 2 | ||
| 3 | ||
| 4 | ||
| 5 | ||
| 6 | ||
| 7 | ||
| 8 | ||
| 9 | ||
| 10 | ||
| 11 | ||
| 12 | ||
| 13 | ||
| 14 | ||
| 15 | ||
| 16 | ||
| 17 | ||
| 18 | ||
| 19 | ||
| 20 | ||
| 21 | ||
| 22 | ||
| 23 | ||
| 24 | ||
| 25 | ||
| 26 | ||
| 27 | ||
| 28 | ||
| 29 | ||
| 30 | ||
| 31 | ||
| 32 | ||
| 33 | ||
| 34 | ||
| 35 | ||
| 36 | ||
| 37 | ||
| 38 | ||
| 39 | ||
| 40 | ||
| 41 | ||
| 42 | ||
| 43 | ||
| 44 | ||
| 45 | ||
| 46 | ||
| 47 | ||
| 48 | ||
| 49 | ||
| 50 | ||
| 51 | ||
| 52 | ||
| 53 | ||
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die | ||
| 54 | ||
| 55 | ||
| 56 | ||
| 57 | ||
| u | v | ||
| Offenlegungsstichtag
T |
|||
| Verschmutzung (PPC) | |||
| Mio. EUR | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | ||
| 2 | Finanzunternehmen | ||
| 3 | Kreditinstitute | ||
| 4 | Darlehen und Kredite | ||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | ||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | ||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | ||
| 9 | Darlehen und Kredite | ||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | ||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | ||
| 13 | Darlehen und Kredite | ||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | ||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | ||
| 17 | Darlehen und Kredite | ||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | ||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | ||
| 21 | Darlehen und Kredite | ||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | ||
| 24 | Private Haushalte | ||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | ||
| 27 | davon Kfz-Kredite | ||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | ||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | ||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | ||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | ||
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | ||
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | ||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||
| 35 | Darlehen und Kredite | ||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | ||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | ||
| 38 | Schuldverschreibungen | ||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | ||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | ||
| 41 | Darlehen und Kredite | ||
| 42 | Schuldverschreibungen | ||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | ||
| 44 | Derivate | ||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | ||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | ||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | ||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | ||
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | ||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | ||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | ||
| 52 | Handelsbuch | ||
| 53 | Gesamtaktiva | ||
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die | |||
| 54 | Finanzgarantien | ||
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | ||
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | ||
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | ||
| w | x | z | ||
| Offenlegungsstichtag
T |
||||
| Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | ||||
| Mio. EUR | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | Davon Verwendung der Erlöse | |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | |||
| 2 | Finanzunternehmen | |||
| 3 | Kreditinstitute | |||
| 4 | Darlehen und Kredite | |||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | |||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | |||
| 9 | Darlehen und Kredite | |||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | |||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | |||
| 13 | Darlehen und Kredite | |||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | |||
| 17 | Darlehen und Kredite | |||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | |||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | |||
| 21 | Darlehen und Kredite | |||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | |||
| 24 | Private Haushalte | |||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |||
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | |||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | |||
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | |||
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | |||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||
| 35 | Darlehen und Kredite | |||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | |||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | |||
| 38 | Schuldverschreibungen | |||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | |||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | |||
| 41 | Darlehen und Kredite | |||
| 42 | Schuldverschreibungen | |||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | |||
| 44 | Derivate | |||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | |||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | |||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | |||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | |||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | |||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | |||
| 52 | Handelsbuch | |||
| 53 | Gesamtaktiva | |||
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die | ||||
| 54 | Finanzgarantien | |||
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | |||
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | |||
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | |||
| aa | ||
|
Offenlegungsstichtag
T |
||
| Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | ||
| Mio. EUR | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | |
| 2 | Finanzunternehmen | |
| 3 | Kreditinstitute | |
| 4 | Darlehen und Kredite | |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | |
| 9 | Darlehen und Kredite | |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | |
| 13 | Darlehen und Kredite | |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | |
| 17 | Darlehen und Kredite | |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | |
| 21 | Darlehen und Kredite | |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | |
| 24 | Private Haushalte | |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |
| 27 | davon Kfz-Kredite | |
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | |
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | |
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | |
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |
| 35 | Darlehen und Kredite | |
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | |
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | |
| 38 | Schuldverschreibungen | |
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | |
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | |
| 41 | Darlehen und Kredite | |
| 42 | Schuldverschreibungen | |
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | |
| 44 | Derivate | |
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | |
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | |
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | |
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | |
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | |
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | |
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | |
| 52 | Handelsbuch | |
| 53 | Gesamtaktiva | |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die | ||
| 54 | Finanzgarantien | |
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | |
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | |
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente |
| ab | ac | ad | ae | ||
|
Offenlegungsstichtag
T |
|||||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||||
| Mio. EUR | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 463 | 13 | 0 | 0 |
| 2 | Finanzunternehmen | 50 | 0 | 0 | 0 |
| 3 | Kreditinstitute | 50 | 0 | 0 | 0 |
| 4 | Darlehen und Kredite | 13 | 0 | 0 | 0 |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 37 | 0 | 0 | 0 |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 9 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 13 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 17 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 21 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | |
| 24 | Private Haushalte | 413 | 13 | 0 | 0 |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 260 | 9 | 0 | 0 |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 152 | 2 | 0 | 0 |
| 27 | davon Kfz-Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | ||||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||||
| 35 | Darlehen und Kredite | ||||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | ||||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | ||||
| 38 | Schuldverschreibungen | ||||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | ||||
| 41 | Darlehen und Kredite | ||||
| 42 | Schuldverschreibungen | ||||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 44 | Derivate | ||||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | ||||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | ||||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | ||||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 463 | 13 | 0 | 0 |
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | ||||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | ||||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | ||||
| 52 | Handelsbuch | ||||
| 53 | Gesamtaktiva | 463 | 13 | 0 | 0 |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 54 | Finanzgarantien | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 |
| af | ||
|
Offenlegungsstichtag
T |
||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | ||
| Mio. EUR | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 0 |
| 2 | Finanzunternehmen | 0 |
| 3 | Kreditinstitute | 0 |
| 4 | Darlehen und Kredite | 0 |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0 |
| 9 | Darlehen und Kredite | 0 |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0 |
| 13 | Darlehen und Kredite | 0 |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0 |
| 17 | Darlehen und Kredite | 0 |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 0 |
| 21 | Darlehen und Kredite | 0 |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 24 | Private Haushalte | 0 |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 0 |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 0 |
| 27 | davon Kfz-Kredite | 0 |
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0 |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 |
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | 0 |
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | |
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |
| 35 | Darlehen und Kredite | |
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | |
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | |
| 38 | Schuldverschreibungen | |
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | |
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | |
| 41 | Darlehen und Kredite | |
| 42 | Schuldverschreibungen | |
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | |
| 44 | Derivate | |
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | |
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | |
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | |
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 0 |
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | |
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | |
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | |
| 52 | Handelsbuch | |
| 53 | Gesamtaktiva | 0 |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die | 0 | |
| 54 | Finanzgarantien | 0 |
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | 0 |
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | 0 |
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | 0 |
1. Der vorliegende Meldebogen enthält Informationen zu Darlehen und Krediten, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumenten im Anlagebuch gegenüber finanziellen Kapitalgesellschaften, nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften (NFK), einschließlich KMU, privaten Haushalten (einschließlich Wohnimmobilien-, Hausrenovierungs- und lediglich Kfz-Kredite) und Gebietskörperschaften/Kommunen (Wohnraumfinanzierung).
2. Die folgenden Rechnungslegungskategorien von finanziellen Vermögenswerten sind zu berücksichtigen: Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte, Beteiligungen an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen, erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte, und nicht zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden müssen; sowie Immobiliensicherheiten, die von Kreditinstituten durch Inbesitznahme im Austausch gegen den Erlass von Schulden erlangt werden.
3. Banken mit einer Nicht-EU-Tochtergesellschaft sollten diese Informationen separat für Risikopositionen gegenüber Nicht-EU-Gegenparteien bereitstellen. Für Nicht-EU-Risikopositionen bestehen zwar zusätzliche Herausforderungen aufgrund fehlender gemeinsamer Offenlegungsanforderungen und -methoden, da die EU-Taxonomie und die Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nur auf EU-Ebene gelten, aber angesichts der Relevanz dieser Risikopositionen für Kreditinstitute mit Nicht-EU-Tochtergesellschaften sollten diese Institute eine separate GAR für Nicht-EU-Risikopositionen offenlegen, und zwar nach bestem Bemühen in Form von Schätzungen und Bandbreiten, unter Verwendung von Näherungswerten und unter Erläuterung der Annahmen, Vorbehalte und Einschränkungen.
4. Bei Kfz-Krediten beziehen die Institute nur solche Risikopositionen ein, die nach dem Zeitpunkt der Anwendung der Offenlegung gewährt wurden.
1. Vermögenswerte für die Berechnung der GAR - Basis Umsatz
| a | ||
|
Offenlegungsstichtag
T |
||
| Mio. EUR | Gesamt [brutto]buchwert | |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 2386 |
| 2 | Finanzunternehmen | 341 |
| 3 | Kreditinstitute | 341 |
| 4 | Darlehen und Kredite | 113 |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 228 |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0 |
| 9 | Darlehen und Kredite | 0 |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0 |
| 13 | Darlehen und Kredite | 0 |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0 |
| 17 | Darlehen und Kredite | 0 |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 7 |
| 21 | Darlehen und Kredite | 7 |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 24 | Private Haushalte | 1969 |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 1425 |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 152 |
| 27 | davon Kfz-Kredite | 0 |
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 70 |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0 |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 70 |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 |
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | 1281 |
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | 1184 |
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | 1179 |
| 35 | Darlehen und Kredite | 860 |
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | 378 |
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | 3 |
| 38 | Schuldverschreibungen | 192 |
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | 127 |
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | 5 |
| 41 | Darlehen und Kredite | 0 |
| 42 | Schuldverschreibungen | 5 |
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 44 | Derivate | 3 |
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | 4 |
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | 18 |
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | 72 |
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 3667 |
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | 592 |
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | 99 |
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | 494 |
| 52 | Handelsbuch | 0 |
| 53 | Gesamtaktiva | 4259 |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die | 0 | |
| 54 | Finanzgarantien | 52 |
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | 0 |
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | 0 |
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| b | c | d | e | ||
|
Offenlegungsstichtag
T |
|||||
| Klimaschutz (CCM) | |||||
| Mio. EUR | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 464 | 13 | 0 | 0 |
| 2 | Finanzunternehmen | 51 | 0 | 0 | 0 |
| 3 | Kreditinstitute | 51 | 0 | 0 | 0 |
| 4 | Darlehen und Kredite | 13 | 0 | 0 | 0 |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 38 | 0 | 0 | 0 |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 9 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 13 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 17 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 21 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | |
| 24 | Private Haushalte | 413 | 13 | 0 | 0 |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 260 | 9 | 0 | 0 |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 152 | 2 | 0 | 0 |
| 27 | davon Kfz-Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | ||||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||||
| 35 | Darlehen und Kredite | ||||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | ||||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | ||||
| 38 | Schuldverschreibungen | ||||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | ||||
| 41 | Darlehen und Kredite | ||||
| 42 | Schuldverschreibungen | ||||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 44 | Derivate | ||||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | ||||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | ||||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | ||||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 464 | 13 | 0 | 0 |
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | ||||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | ||||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | ||||
| 52 | Handelsbuch | ||||
| 53 | Gesamtaktiva | 464 | 13 | 0 | 0 |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 54 | Finanzgarantien | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 |
| f | ||
|
Offenlegungsstichtag
T |
||
| Klimaschutz (CCM) | ||
| Mio. EUR | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 0 |
| 2 | Finanzunternehmen | 0 |
| 3 | Kreditinstitute | 0 |
| 4 | Darlehen und Kredite | 0 |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0 |
| 9 | Darlehen und Kredite | 0 |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0 |
| 13 | Darlehen und Kredite | 0 |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0 |
| 17 | Darlehen und Kredite | 0 |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 0 |
| 21 | Darlehen und Kredite | 0 |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 24 | Private Haushalte | 0 |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 0 |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 0 |
| 27 | davon Kfz-Kredite | 0 |
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0 |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 |
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | 0 |
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | |
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |
| 35 | Darlehen und Kredite | |
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | |
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | |
| 38 | Schuldverschreibungen | |
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | |
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | |
| 41 | Darlehen und Kredite | |
| 42 | Schuldverschreibungen | |
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | |
| 44 | Derivate | |
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | |
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | |
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | |
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 0 |
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | |
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | |
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | |
| 52 | Handelsbuch | |
| 53 | Gesamtaktiva | 0 |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die | 0 | |
| 54 | Finanzgarantien | 0 |
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | 0 |
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | 0 |
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| g | h | i | j | ||
|
Offenlegungsstichtag
T |
|||||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | |||||
| Mio. EUR | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 2 | Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 3 | Kreditinstitute | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 4 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 9 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 13 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 17 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 21 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | |
| 24 | Private Haushalte | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 27 | davon Kfz-Kredite | ||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | ||||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||||
| 35 | Darlehen und Kredite | ||||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | ||||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | ||||
| 38 | Schuldverschreibungen | ||||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | ||||
| 41 | Darlehen und Kredite | ||||
| 42 | Schuldverschreibungen | ||||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 44 | Derivate | ||||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | ||||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | ||||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | ||||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | ||||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | ||||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | ||||
| 52 | Handelsbuch | ||||
| 53 | Gesamtaktiva | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 54 | Finanzgarantien | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 |
| k | l | m | n | ||
| Offenlegungsstichtag
T |
|||||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | |||||
| Mio. EUR | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | ||||
| 2 | Finanzunternehmen | ||||
| 3 | Kreditinstitute | ||||
| 4 | Darlehen und Kredite | ||||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | ||||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | ||||
| 9 | Darlehen und Kredite | ||||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | ||||
| 13 | Darlehen und Kredite | ||||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | ||||
| 17 | Darlehen und Kredite | ||||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | ||||
| 21 | Darlehen und Kredite | ||||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 24 | Private Haushalte | ||||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | ||||
| 27 | davon Kfz-Kredite | ||||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | ||||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | ||||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | ||||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | ||||
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | ||||
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | ||||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||||
| 35 | Darlehen und Kredite | ||||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | ||||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | ||||
| 38 | Schuldverschreibungen | ||||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | ||||
| 41 | Darlehen und Kredite | ||||
| 42 | Schuldverschreibungen | ||||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 44 | Derivate | ||||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | ||||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | ||||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | ||||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | ||||
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | ||||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | ||||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | ||||
| 52 | Handelsbuch | ||||
| 53 | Gesamtaktiva | ||||
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die | |||||
| 54 | Finanzgarantien | ||||
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | ||||
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | ||||
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | ||||
| o | ||
|
Offenlegungsstichtag
T |
||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | ||
| Mio. EUR | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | |
| 2 | Finanzunternehmen | |
| 3 | Kreditinstitute | |
| 4 | Darlehen und Kredite | |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | |
| 9 | Darlehen und Kredite | |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | |
| 13 | Darlehen und Kredite | |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | |
| 17 | Darlehen und Kredite | |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | |
| 21 | Darlehen und Kredite | |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | |
| 24 | Private Haushalte | |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |
| 27 | davon Kfz-Kredite | |
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | |
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | |
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | |
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |
| 35 | Darlehen und Kredite | |
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | |
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | |
| 38 | Schuldverschreibungen | |
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | |
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | |
| 41 | Darlehen und Kredite | |
| 42 | Schuldverschreibungen | |
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | |
| 44 | Derivate | |
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | |
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | |
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | |
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | |
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | |
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | |
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | |
| 52 | Handelsbuch | |
| 53 | Gesamtaktiva | |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die | ||
| 54 | Finanzgarantien | |
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | |
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | |
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente |
| p | q | r | ||
| Offenlegungsstichtag
T |
||||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | ||||
| Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | |||
| 2 | Finanzunternehmen | |||
| 3 | Kreditinstitute | |||
| 4 | Darlehen und Kredite | |||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | |||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | |||
| 9 | Darlehen und Kredite | |||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | |||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | |||
| 13 | Darlehen und Kredite | |||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | |||
| 17 | Darlehen und Kredite | |||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | |||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | |||
| 21 | Darlehen und Kredite | |||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | |||
| 24 | Private Haushalte | |||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |||
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | |||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | |||
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | |||
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | |||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||
| 35 | Darlehen und Kredite | |||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | |||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | |||
| 38 | Schuldverschreibungen | |||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | |||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | |||
| 41 | Darlehen und Kredite | |||
| 42 | Schuldverschreibungen | |||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | |||
| 44 | Derivate | |||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | |||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | |||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | |||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | |||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | |||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | |||
| 52 | Handelsbuch | |||
| 53 | Gesamtaktiva | |||
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die | ||||
| 54 | Finanzgarantien | |||
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | |||
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | |||
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | |||
| s | t | |
| Offenlegungsstichtag
T |
||
| Verschmutzung (PPC) | ||
| Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | |
| 1 | ||
| 2 | ||
| 3 | ||
| 4 | ||
| 5 | ||
| 6 | ||
| 7 | ||
| 8 | ||
| 9 | ||
| 10 | ||
| 11 | ||
| 12 | ||
| 13 | ||
| 14 | ||
| 15 | ||
| 16 | ||
| 17 | ||
| 18 | ||
| 19 | ||
| 20 | ||
| 21 | ||
| 22 | ||
| 23 | ||
| 24 | ||
| 25 | ||
| 26 | ||
| 27 | ||
| 28 | ||
| 29 | ||
| 30 | ||
| 31 | ||
| 32 | ||
| 33 | ||
| 34 | ||
| 35 | ||
| 36 | ||
| 37 | ||
| 38 | ||
| 39 | ||
| 40 | ||
| 41 | ||
| 42 | ||
| 43 | ||
| 44 | ||
| 45 | ||
| 46 | ||
| 47 | ||
| 48 | ||
| 49 | ||
| 50 | ||
| 51 | ||
| 52 | ||
| 53 | ||
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die | ||
| 54 | ||
| 55 | ||
| 56 | ||
| 57 | ||
| u | v | ||
| Offenlegungsstichtag
T |
|||
| Verschmutzung (PPC) | |||
| Mio. EUR | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | ||
| 2 | Finanzunternehmen | ||
| 3 | Kreditinstitute | ||
| 4 | Darlehen und Kredite | ||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | ||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | ||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | ||
| 9 | Darlehen und Kredite | ||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | ||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | ||
| 13 | Darlehen und Kredite | ||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | ||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | ||
| 17 | Darlehen und Kredite | ||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | ||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | ||
| 21 | Darlehen und Kredite | ||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | ||
| 24 | Private Haushalte | ||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | ||
| 27 | davon Kfz-Kredite | ||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | ||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | ||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | ||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | ||
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | ||
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | ||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||
| 35 | Darlehen und Kredite | ||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | ||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | ||
| 38 | Schuldverschreibungen | ||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | ||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | ||
| 41 | Darlehen und Kredite | ||
| 42 | Schuldverschreibungen | ||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | ||
| 44 | Derivate | ||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | ||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | ||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | ||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | ||
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | ||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | ||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | ||
| 52 | Handelsbuch | ||
| 53 | Gesamtaktiva | ||
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die | |||
| 54 | Finanzgarantien | ||
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | ||
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | ||
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | ||
| w | x | z | ||
| Offenlegungsstichtag
T |
||||
| Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | ||||
| Mio. EUR | Davon in taxonomierelevanten Sektoren (taxonomiefähig) | Davon ökologisch nachhaltig (taxonomiekonform) | Davon Verwendung der Erlöse | |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | |||
| 2 | Finanzunternehmen | |||
| 3 | Kreditinstitute | |||
| 4 | Darlehen und Kredite | |||
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | |||
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||
| 8 | davon Wertpapierfirmen | |||
| 9 | Darlehen und Kredite | |||
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | |||
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | |||
| 13 | Darlehen und Kredite | |||
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |||
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | |||
| 17 | Darlehen und Kredite | |||
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | |||
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | |||
| 21 | Darlehen und Kredite | |||
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | |||
| 24 | Private Haushalte | |||
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |||
| 27 | davon Kfz-Kredite | |||
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||
| 29 | Wohnraumfinanzierung | |||
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | |||
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | |||
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | |||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |||
| 35 | Darlehen und Kredite | |||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | |||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | |||
| 38 | Schuldverschreibungen | |||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | |||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | |||
| 41 | Darlehen und Kredite | |||
| 42 | Schuldverschreibungen | |||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | |||
| 44 | Derivate | |||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | |||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | |||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | |||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | |||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | |||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | |||
| 52 | Handelsbuch | |||
| 53 | Gesamtaktiva | |||
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die | ||||
| 54 | Finanzgarantien | |||
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | |||
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | |||
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | |||
| aa | ||
|
Offenlegungsstichtag
T |
||
| Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | ||
| Mio. EUR | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | |
| 2 | Finanzunternehmen | |
| 3 | Kreditinstitute | |
| 4 | Darlehen und Kredite | |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | |
| 9 | Darlehen und Kredite | |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | |
| 13 | Darlehen und Kredite | |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | |
| 17 | Darlehen und Kredite | |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | |
| 21 | Darlehen und Kredite | |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | |
| 24 | Private Haushalte | |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | |
| 27 | davon Kfz-Kredite | |
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | |
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | |
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | |
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |
| 35 | Darlehen und Kredite | |
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | |
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | |
| 38 | Schuldverschreibungen | |
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | |
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | |
| 41 | Darlehen und Kredite | |
| 42 | Schuldverschreibungen | |
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | |
| 44 | Derivate | |
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | |
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | |
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | |
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | |
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | |
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | |
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | |
| 52 | Handelsbuch | |
| 53 | Gesamtaktiva | |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die | ||
| 54 | Finanzgarantien | |
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | |
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | |
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente |
| ab | ac | ad | ae | ||
|
Offenlegungsstichtag
T |
|||||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||||
| Mio. EUR | Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | |||
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 464 | 13 | 0 | 0 |
| 2 | Finanzunternehmen | 51 | 0 | 0 | 0 |
| 3 | Kreditinstitute | 51 | 0 | 0 | 0 |
| 4 | Darlehen und Kredite | 13 | 0 | 0 | 0 |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 38 | 0 | 0 | 0 |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 9 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 13 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 17 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 21 | Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | |
| 24 | Private Haushalte | 413 | 13 | 0 | 0 |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 260 | 9 | 0 | 0 |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 152 | 2 | 0 | 0 |
| 27 | davon Kfz-Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | ||||
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||||
| 35 | Darlehen und Kredite | ||||
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | ||||
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | ||||
| 38 | Schuldverschreibungen | ||||
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | ||||
| 41 | Darlehen und Kredite | ||||
| 42 | Schuldverschreibungen | ||||
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 44 | Derivate | ||||
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | ||||
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | ||||
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | ||||
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 464 | 13 | 0 | 0 |
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | ||||
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | ||||
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | ||||
| 52 | Handelsbuch | ||||
| 53 | Gesamtaktiva | 464 | 13 | 0 | 0 |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 54 | Finanzgarantien | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 |
| af | ||
|
Offenlegungsstichtag
T |
||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | ||
| Mio. EUR | Davon ermöglichende Tätigkeiten | |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||
| 1 | Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 0 |
| 2 | Finanzunternehmen | 0 |
| 3 | Kreditinstitute | 0 |
| 4 | Darlehen und Kredite | 0 |
| 5 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 6 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 7 | Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 |
| 8 | davon Wertpapierfirmen | 0 |
| 9 | Darlehen und Kredite | 0 |
| 10 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 11 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 12 | davon Verwaltungsgesellschaften | 0 |
| 13 | Darlehen und Kredite | 0 |
| 14 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 15 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 16 | davon Versicherungsunternehmen | 0 |
| 17 | Darlehen und Kredite | 0 |
| 18 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 19 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 20 | Nicht-Finanzunternehmen | 0 |
| 21 | Darlehen und Kredite | 0 |
| 22 | Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 23 | Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 24 | Private Haushalte | 0 |
| 25 | davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 0 |
| 26 | davon Gebäudesanierungskredite | 0 |
| 27 | davon Kfz-Kredite | 0 |
| 28 | Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 |
| 29 | Wohnraumfinanzierung | 0 |
| 30 | Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 |
| 31 | Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 |
| 32 | Vermögenswerte, die nicht in den Zähler für die GAR-Berechnung einbezogen werden (im Nenner enthalten) | 0 |
| 33 | Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen | |
| 34 | KMU und NFK (die keine KMU sind), die nicht der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | |
| 35 | Darlehen und Kredite | |
| 36 | davon durch Gewerbeimmobilien besicherte Darlehen | |
| 37 | davon Gebäudesanierungskredite | |
| 38 | Schuldverschreibungen | |
| 39 | Eigenkapitalinstrumente | |
| 40 | Gegenparteien aus Nicht-EU-Ländern, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nicht unterliegen | |
| 41 | Darlehen und Kredite | |
| 42 | Schuldverschreibungen | |
| 43 | Eigenkapitalinstrumente | |
| 44 | Derivate | |
| 45 | Kurzfristige Interbankenkredite | |
| 46 | Zahlungsmittel und zahlungsmittelverwandte Vermögenswerte | |
| 47 | Sonstige Vermögenswertkategorien (z. B. Unternehmenswert, Waren usw.) | |
| 48 | GAR-Vermögenswerte insgesamt | 0 |
| 49 | Nicht für die GAR-Berechnung erfasste Vermögenswerte | |
| 50 | Zentralstaaten und supranationale Emittenten | |
| 51 | Risikopositionen gegenüber Zentralbanken | |
| 52 | Handelsbuch | |
| 53 | Gesamtaktiva | 0 |
| Außerbilanzielle Risikopositionen - Unternehmen, die der Offenlegungspflicht der Richtlinie über die | 0 | |
| 54 | Finanzgarantien | 0 |
| 55 | Verwaltete Vermögenswerte (Assets under management) | 0 |
| 56 | Davon Schuldverschreibungen | 0 |
| 57 | Davon Eigenkapitalinstrumente | 0 |
1. Der vorliegende Meldebogen enthält Informationen zu Darlehen und Krediten, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumenten im Anlagebuch gegenüber finanziellen Kapitalgesellschaften, nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften (NFK), einschließlich KMU, privaten Haushalten (einschließlich Wohnimmobilien-, Hausrenovierungs- und lediglich Kfz-Kredite) und Gebietskörperschaften/Kommunen (Wohnraumfinanzierung).
2. Die folgenden Rechnungslegungskategorien von finanziellen Vermögenswerten sind zu berücksichtigen: Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert über das sonstige Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte, Beteiligungen an Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen, erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte, und nicht zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden müssen; sowie Immobiliensicherheiten, die von Kreditinstituten durch Inbesitznahme im Austausch gegen den Erlass von Schulden erlangt werden.
3. Banken mit einer Nicht-EU-Tochtergesellschaft sollten diese Informationen separat für Risikopositionen gegenüber Nicht-EU-Gegenparteien bereitstellen. Für Nicht-EU-Risikopositionen bestehen zwar zusätzliche Herausforderungen aufgrund fehlender gemeinsamer Offenlegungsanforderungen und -methoden, da die EU-Taxonomie und die Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen nur auf EU-Ebene gelten, aber angesichts der Relevanz dieser Risikopositionen für Kreditinstitute mit Nicht-EU-Tochtergesellschaften sollten diese Institute eine separate GAR für Nicht-EU-Risikopositionen offenlegen, und zwar nach bestem Bemühen in Form von Schätzungen und Bandbreiten, unter Verwendung von Näherungswerten und unter Erläuterung der Annahmen, Vorbehalte und Einschränkungen.
4. Bei Kfz-Krediten beziehen die Institute nur solche Risikopositionen ein, die nach dem Zeitpunkt der Anwendung der Offenlegung gewährt wurden.
2. GAR-Sektorinformationen - Basis CapEx
| a | b | |
| Klimaschutz (CCM) | ||
| Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | ||
| [Brutto]buchwert | ||
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (CCM) |
| 1 M70.1 Verw.u.Führung v.Unternehmen u.Betrieben | 6 | 0 |
| 2 | ||
| 3 | ||
| 4 | ||
| ... | ||
| c | d | e | |
| Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | ||
| KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | ||
| [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | ||
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (CCM) | Mio. EUR |
| 1 M70.1 Verw.u.Führung v.Unternehmen u.Betrieben | 0 | ||
| 2 | |||
| 3 | |||
| 4 | |||
| ... | |||
| f | g | h | |
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | |||
| Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||
| [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | ||
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) | Davon ökologisch nachhaltig (CCA) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (CCA) |
| 1 M70.1 Verw.u.Führung v.Unternehmen u.Betrieben | 0 | ||
| 2 | |||
| 3 | |||
| 4 | |||
| ... | |||
| i | j | |
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | ||
| Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | ||
| [Brutto]buchwert | ||
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (WTR) |
| 1 M70.1 Verw.u.Führung v.Unternehmen u.Betrieben | ||
| 2 | ||
| 3 | ||
| 4 | ||
| ... | ||
| k | l | |
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | ||
| KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||
| [Brutto]buchwert | ||
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (WTR) |
| 1 M70.1 Verw.u.Führung v.Unternehmen u.Betrieben | ||
| 2 | ||
| 3 | ||
| 4 | ||
| ... | ||
| m | n | o | |
| Kreislaufwirtschaft (CE) | |||
| Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||
| [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | ||
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (CE) | Mio. EUR |
| 1 M70.1 Verw.u.Führung v.Unternehmen u.Betrieben | |||
| 2 | |||
| 3 | |||
| 4 | |||
| ... | |||
| p | q | r | |
| Kreislaufwirtschaft (CE) | Verschmutzung (PPC) | ||
| KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | ||
| [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | ||
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) | Davon ökologisch nachhaltig (CE) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (PPC) |
| 1 M70.1 Verw.u.Führung v.Unternehmen u.Betrieben | |||
| 2 | |||
| 3 | |||
| 4 | |||
| ... | |||
| s | t | |
| Verschmutzung (PPC) | ||
| KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||
| [Brutto]buchwert | ||
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (PPC) |
| 1 M70.1 Verw.u.Führung v.Unternehmen u.Betrieben | ||
| 2 | ||
| 3 | ||
| 4 | ||
| ... | ||
| u | v | |
| Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | ||
| Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | ||
| [Brutto]buchwert | ||
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (BIO) |
| 1 M70.1 Verw.u.Führung v.Unternehmen u.Betrieben | ||
| 2 | ||
| 3 | ||
| 4 | ||
| ... | ||
| w | x | y | |
| Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | ||
| KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | ||
| [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | ||
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (BIO) | Mio. EUR |
| 1 M70.1 Verw.u.Führung v.Unternehmen u.Betrieben | 6 | ||
| 2 | |||
| 3 | |||
| 4 | |||
| ... | |||
| z | aa | ab | |
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||
| Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||
| [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | ||
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) | davon ökologisch nachhaltig (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | Mio. EUR | davon ökologisch nachhaltig (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) |
| 1 M70.1 Verw.u.Führung v.Unternehmen u.Betrieben | 0 | ||
| 2 | |||
| 3 | |||
| 4 | |||
| ... | |||
1. Die Kreditinstitute legen in dem vorliegenden Meldebogen Informationen über Risikopositionen im Anlagebuch gegenüber den von der Taxonomie erfassten Sektoren (NACE-Sektor, 4 Ebenen) offen, wobei sie die einschlägigen NACE-Codes gemäß der Haupttätigkeit der Gegenpartei verwenden
2. Bei der Sektor-Einstufung einer Gegenpartei ist ausschließlich die unmittelbare Gegenpartei zugrunde zu legen. Bei Risikopositionen, die von mehreren Schuldnern gemeinsam eingegangen wurden, erfolgt die Einstufung anhand der Merkmale des bei der Gewährung der Risikoposition für das Institut maßgeblicheren oder stärker ausschlaggebenden Schuldners. Die Zuordnung von gemeinsam eingegangenen Risikopositionen gemäß NACE-Codes richtet sich nach den Merkmalen des relevanteren oder entscheidenderen Schuldners. Die Institute legen die Informationen zu den NACE-Codes gemäß der im Meldebogen geforderten Aufschlüsselungsebene offen.
2. GAR-Sektorinformationen - Basis Umsatz
| a | b | |
| Klimaschutz (CCM) | ||
| Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | ||
| [Brutto]buchwert | ||
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (CCM) |
| 1 | 0 | 0 |
| 2 | ||
| 3 | ||
| 4 | ||
| ... | ||
| c | d | e | |
| Klimaschutz (CCM) | Anpassung an den Klimawandel (CCA) | ||
| KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | ||
| [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | ||
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (CCM) | Mio. EUR |
| 1 | 0 | ||
| 2 | |||
| 3 | |||
| 4 | |||
| ... | |||
| f | g | h | |
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | |||
| Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||
| [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | ||
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) | Davon ökologisch nachhaltig (CCA) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (CCA) |
| 1 | 0 | ||
| 2 | |||
| 3 | |||
| 4 | |||
| ... | |||
| i | j | |
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | ||
| Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | ||
| [Brutto]buchwert | ||
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (WTR) |
| 1 | ||
| 2 | ||
| 3 | ||
| 4 | ||
| ... | ||
| k | l | |
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | ||
| KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||
| [Brutto]buchwert | ||
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (WTR) |
| 1 | ||
| 2 | ||
| 3 | ||
| 4 | ||
| ... | ||
| m | n | o | |
| Kreislaufwirtschaft (CE) | |||
| Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||
| [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | ||
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (CE) | Mio. EUR |
| 1 | |||
| 2 | |||
| 3 | |||
| 4 | |||
| ... | |||
| p | q | r | |
| Kreislaufwirtschaft (CE) | Verschmutzung (PPC) | ||
| KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | ||
| [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | ||
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) | Davon ökologisch nachhaltig (CE) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (PPC) |
| 1 | |||
| 2 | |||
| 3 | |||
| 4 | |||
| ... | |||
| s | t | |
| Verschmutzung (PPC) | ||
| KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||
| [Brutto]buchwert | ||
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (PPC) |
| 1 | ||
| 2 | ||
| 3 | ||
| 4 | ||
| ... | ||
| u | v | |
| Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | ||
| Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | ||
| [Brutto]buchwert | ||
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (BIO) |
| 1 | ||
| 2 | ||
| 3 | ||
| 4 | ||
| ... | ||
| w | x | y | |
| Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | ||
| KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | ||
| [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | ||
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) | Mio. EUR | Davon ökologisch nachhaltig (BIO) | Mio. EUR |
| 1 | 0 | ||
| 2 | |||
| 3 | |||
| 4 | |||
| ... | |||
| z | aa | ab | |
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||
| Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unterliegen der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen) | KMU und andere NFK, die nicht der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen | ||
| [Brutto]buchwert | [Brutto]buchwert | ||
| Aufschlüsselung nach Sektoren - NACE 4-Stellen-Ebene (Code und Bezeichnung) | davon ökologisch nachhaltig (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | Mio. EUR | davon ökologisch nachhaltig (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) |
| 1 | 0 | nicht relevant | nicht relevant |
| 2 | |||
| 3 | |||
| 4 | |||
| ... | |||
1. Die Kreditinstitute legen in dem vorliegenden Meldebogen Informationen über Risikopositionen im Anlagebuch gegenüber den von der Taxonomie erfassten Sektoren (NACE-Sektor, 4 Ebenen) offen, wobei sie die einschlägigen NACE-Codes gemäß der Haupttätigkeit der Gegenpartei verwenden
2. Bei der Sektor-Einstufung einer Gegenpartei ist ausschließlich die unmittelbare Gegenpartei zugrunde zu legen. Bei Risikopositionen, die von mehreren Schuldnern gemeinsam eingegangen wurden, erfolgt die Einstufung anhand der Merkmale des bei der Gewährung der Risikoposition für das Institut maßgeblicheren oder stärker ausschlaggebenden Schuldners. Die Zuordnung von gemeinsam eingegangenen Risikopositionen gemäß NACE-Codes richtet sich nach den Merkmalen des relevanteren oder entscheidenderen Schuldners. Die Institute legen die Informationen zu den NACE-Codes gemäß der im Meldebogen geforderten Aufschlüsselungsebene offen.
3. GAR KPI-Bestand - Basis CapEx
1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die GAR-KPI zum Kreditbestand offen, die auf der Grundlage der in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten Vermögenswerten und unter Anwendung der in diesem Meldebogen angegebenen Formeln berechnet werden.
2. Informationen über die GAR (Green Asset Ratio der "anrechenbaren" Aktivitäten) sind mit Informationen über den Anteil der Gesamtaktiva, die von der GAR erfasst werden, zu versehen.
3. Kreditinstitute können zusätzlich zu den in dem vorliegenden Meldebogen enthaltenen Informationen den Anteil der Vermögenswerte aufführen, durch den taxonomierelevante Sektoren finanziert werden, die ökologisch nachhaltig sind (taxonomiekonform). Diese Information würde die Angaben zum KPI bezogen auf ökologisch nachhaltige Vermögenswerte
4. Die Kreditinstitute duplizieren diesen Meldebogen für einnahmen- und für CapEx-basierte Offenlegungen.
| a | b | |
| Offenlegungsstichtag
T |
||
| Klimaschutz (CCM) | ||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 19,41 | 0,53 |
| 2 Finanzunternehmen | 14,66 | 0 |
| 3 Kreditinstitute | 14,66 | 0 |
| 4 Darlehen und Kredite | 11,36 | 0 |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 16,3 | 0 |
| 6 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | 0 |
| 8 davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 |
| 9 Darlehen und Kredite | 0 | 0 |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 |
| 11 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 |
| 13 Darlehen und Kredite | 0 | 0 |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 |
| 15 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 |
| 16 davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 |
| 17 Darlehen und Kredite | 0 | 0 |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 |
| 19 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | 0,46 | 0 |
| 21 Darlehen und Kredite | 0,46 | 0 |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 |
| 23 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 |
| 24 Private Haushalte | 20,99 | 0,64 |
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 18,26 | 0,61 |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | 100 | 1,61 |
| 27 davon Kfz-Kredite | 0 | 0 |
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 |
| 29 Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | 11,22 | 0,3 |
| c | d | e | |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||
| Klimaschutz (CCM) | |||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 0 | 0 | 0 |
| 2 Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 |
| 3 Kreditinstitute | 0 | 0 | 0 |
| 4 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 |
| 6 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | 0 | 0 |
| 8 davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 |
| 9 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 |
| 11 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 |
| 13 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 |
| 15 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | |
| 16 davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 |
| 17 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 |
| 19 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 |
| 21 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 |
| 23 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | |
| 24 Private Haushalte | 0 | 0 | 0 |
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 0 | 0 | 0 |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | 0 | 0 | 0 |
| 27 davon Kfz-Kredite | 0 | 0 | 0 |
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 |
| 29 Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | 0 | 0 | 0 |
| f | g | |
| Offenlegungsstichtag
T |
||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | ||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 0 | 0 |
| 2 Finanzunternehmen | 0 | 0 |
| 3 Kreditinstitute | 0 | 0 |
| 4 Darlehen und Kredite | 0 | 0 |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 |
| 6 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | 0 |
| 8 davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 |
| 9 Darlehen und Kredite | 0 | 0 |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 |
| 11 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 |
| 13 Darlehen und Kredite | 0 | 0 |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 |
| 15 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 |
| 16 davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 |
| 17 Darlehen und Kredite | 0 | 0 |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 |
| 19 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | 0 | 0 |
| 21 Darlehen und Kredite | 0 | 0 |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 |
| 23 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 |
| 24 Private Haushalte | 0 | 0 |
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 0 | 0 |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | 0 | 0 |
| 27 davon Kfz-Kredite | ||
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 |
| 29 Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | 0 | 0 |
| h | i | j | |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | |||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 0 | 0 | |
| 2 Finanzunternehmen | 0 | 0 | |
| 3 Kreditinstitute | 0 | 0 | |
| 4 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | |
| 6 Eigenkapitalinstrumente | 0 | ||
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | 0 | |
| 8 davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | |
| 9 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | |
| 11 Eigenkapitalinstrumente | 0 | ||
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | |
| 13 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | |
| 15 Eigenkapitalinstrumente | 0 | ||
| 16 davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | |
| 17 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | |
| 19 Eigenkapitalinstrumente | 0 | ||
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | 0 | 0 | |
| 21 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | |
| 23 Eigenkapitalinstrumente | 0 | ||
| 24 Private Haushalte | 0 | 0 | |
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 0 | 0 | |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | 0 | 0 | |
| 27 davon Kfz-Kredite | |||
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | |
| 29 Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | 0 | 0 | |
| k | l | m | |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | |||
| 2 Finanzunternehmen | |||
| 3 Kreditinstitute | |||
| 4 Darlehen und Kredite | |||
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 6 Eigenkapitalinstrumente | |||
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||
| 8 davon Wertpapierfirmen | |||
| 9 Darlehen und Kredite | |||
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 11 Eigenkapitalinstrumente | |||
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | |||
| 13 Darlehen und Kredite | |||
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 15 Eigenkapitalinstrumente | |||
| 16 davon Versicherungsunternehmen | |||
| 17 Darlehen und Kredite | |||
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 19 Eigenkapitalinstrumente | |||
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | |||
| 21 Darlehen und Kredite | |||
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 23 Eigenkapitalinstrumente | |||
| 24 Private Haushalte | |||
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | |||
| 27 davon Kfz-Kredite | |||
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||
| 29 Wohnraumfinanzierung | |||
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | |||
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||
| n | o | |
| Offenlegungsstichtag
T |
||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | ||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | ||
| 2 Finanzunternehmen | ||
| 3 Kreditinstitute | ||
| 4 Darlehen und Kredite | ||
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 6 Eigenkapitalinstrumente | ||
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | ||
| 8 davon Wertpapierfirmen | ||
| 9 Darlehen und Kredite | ||
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 11 Eigenkapitalinstrumente | ||
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | ||
| 13 Darlehen und Kredite | ||
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 15 Eigenkapitalinstrumente | ||
| 16 davon Versicherungsunternehmen | ||
| 17 Darlehen und Kredite | ||
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 19 Eigenkapitalinstrumente | ||
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | ||
| 21 Darlehen und Kredite | ||
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 23 Eigenkapitalinstrumente | ||
| 24 Private Haushalte | ||
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | ||
| 27 davon Kfz-Kredite | ||
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | ||
| 29 Wohnraumfinanzierung | ||
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | ||
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | ||
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | ||
| p | q | |
| Offenlegungsstichtag
T |
||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | ||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | ||
| 2 Finanzunternehmen | ||
| 3 Kreditinstitute | ||
| 4 Darlehen und Kredite | ||
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 6 Eigenkapitalinstrumente | ||
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | ||
| 8 davon Wertpapierfirmen | ||
| 9 Darlehen und Kredite | ||
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 11 Eigenkapitalinstrumente | ||
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | ||
| 13 Darlehen und Kredite | ||
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 15 Eigenkapitalinstrumente | ||
| 16 davon Versicherungsunternehmen | ||
| 17 Darlehen und Kredite | ||
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 19 Eigenkapitalinstrumente | ||
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | ||
| 21 Darlehen und Kredite | ||
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 23 Eigenkapitalinstrumente | ||
| 24 Private Haushalte | ||
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | ||
| 27 davon Kfz-Kredite | ||
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | ||
| 29 Wohnraumfinanzierung | ||
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | ||
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | ||
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | ||
| r | s | t | |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||
| Verschmutzung (PPC) | |||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Davon Verwendung der Erlöse |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | |||
| 2 Finanzunternehmen | |||
| 3 Kreditinstitute | |||
| 4 Darlehen und Kredite | |||
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 6 Eigenkapitalinstrumente | |||
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||
| 8 davon Wertpapierfirmen | |||
| 9 Darlehen und Kredite | |||
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 11 Eigenkapitalinstrumente | |||
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | |||
| 13 Darlehen und Kredite | |||
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 15 Eigenkapitalinstrumente | |||
| 16 davon Versicherungsunternehmen | |||
| 17 Darlehen und Kredite | |||
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 19 Eigenkapitalinstrumente | |||
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | |||
| 21 Darlehen und Kredite | |||
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 23 Eigenkapitalinstrumente | |||
| 24 Private Haushalte | |||
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | |||
| 27 davon Kfz-Kredite | |||
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||
| 29 Wohnraumfinanzierung | |||
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | |||
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||
| u | |
|
Offenlegungsstichtag
T |
|
| Verschmutzung (PPC) | |
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | |
| 2 Finanzunternehmen | |
| 3 Kreditinstitute | |
| 4 Darlehen und Kredite | |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |
| 6 Eigenkapitalinstrumente | |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |
| 8 davon Wertpapierfirmen | |
| 9 Darlehen und Kredite | |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |
| 11 Eigenkapitalinstrumente | |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | |
| 13 Darlehen und Kredite | |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |
| 15 Eigenkapitalinstrumente | |
| 16 davon Versicherungsunternehmen | |
| 17 Darlehen und Kredite | |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |
| 19 Eigenkapitalinstrumente | |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | |
| 21 Darlehen und Kredite | |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |
| 23 Eigenkapitalinstrumente | |
| 24 Private Haushalte | |
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | |
| 27 davon Kfz-Kredite | |
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |
| 29 Wohnraumfinanzierung | |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt |
| v | w | x | z | |
|
Offenlegungsstichtag
T |
||||
| Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | ||||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | ||||
| 2 Finanzunternehmen | ||||
| 3 Kreditinstitute | ||||
| 4 Darlehen und Kredite | ||||
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||
| 6 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | ||||
| 8 davon Wertpapierfirmen | ||||
| 9 Darlehen und Kredite | ||||
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||
| 11 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | ||||
| 13 Darlehen und Kredite | ||||
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||
| 15 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 16 davon Versicherungsunternehmen | ||||
| 17 Darlehen und Kredite | ||||
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||
| 19 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | ||||
| 21 Darlehen und Kredite | ||||
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||
| 23 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 24 Private Haushalte | ||||
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||||
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | ||||
| 27 davon Kfz-Kredite | ||||
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | ||||
| 29 Wohnraumfinanzierung | ||||
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | ||||
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | ||||
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | ||||
| aa | ab | |
| Offenlegungsstichtag
T |
||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | ||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 19,41 | 0,53 |
| 2 Finanzunternehmen | 14,66 | 0 |
| 3 Kreditinstitute | 14,66 | 0 |
| 4 Darlehen und Kredite | 11,36 | 0 |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 16,3 | 0 |
| 6 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | 0 |
| 8 davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 |
| 9 Darlehen und Kredite | 0 | 0 |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 |
| 11 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 |
| 13 Darlehen und Kredite | 0 | 0 |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 |
| 15 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 |
| 16 davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 |
| 17 Darlehen und Kredite | 0 | 0 |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 |
| 19 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | 0,46 | 0 |
| 21 Darlehen und Kredite | 0,46 | 0 |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 |
| 23 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 |
| 24 Private Haushalte | 20,99 | 0,64 |
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 18,26 | 0,61 |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | 100 | 1,61 |
| 27 davon Kfz-Kredite | ||
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 |
| 29 Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | 11,22 | 0,3 |
| ac | ad | ae | |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 0 | 0 | 0 |
| 2 Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 |
| 3 Kreditinstitute | 0 | 0 | 0 |
| 4 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 |
| 6 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | 0 | 0 |
| 8 davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 |
| 9 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 |
| 11 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 |
| 13 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 |
| 15 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | |
| 16 davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 |
| 17 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 |
| 19 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 |
| 21 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 |
| 23 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | |
| 24 Private Haushalte | 0 | 0 | 0 |
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 0 | 0 | 0 |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | 0 | 0 | 0 |
| 27 davon Kfz-Kredite | |||
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 |
| 29 Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | 0 | 0 | 0 |
| af | |
|
Offenlegungsstichtag
T |
|
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 57,79 |
| 2 Finanzunternehmen | 8,26 |
| 3 Kreditinstitute | 8,26 |
| 4 Darlehen und Kredite | 2,74 |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 5,51 |
| 6 Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 |
| 8 davon Wertpapierfirmen | 0 |
| 9 Darlehen und Kredite | 0 |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 11 Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | 0 |
| 13 Darlehen und Kredite | 0 |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 15 Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 16 davon Versicherungsunternehmen | 0 |
| 17 Darlehen und Kredite | 0 |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 19 Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | 0,16 |
| 21 Darlehen und Kredite | 0,16 |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 23 Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 24 Private Haushalte | 47,68 |
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 34,51 |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | 3,67 |
| 27 davon Kfz-Kredite | |
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 1,7 |
| 29 Wohnraumfinanzierung | 0 |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 1,7 |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | 100 |
3. GAR KPI-Bestand - Basis Umsatz
1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die GAR-KPI zum Kreditbestand offen, die auf der Grundlage der in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten Vermögenswerten und unter Anwendung der in diesem Meldebogen angegebenen Formeln berechnet werden.
2. Informationen über die GAR (Green Asset Ratio der "anrechenbaren" Aktivitäten) sind mit Informationen über den Anteil der Gesamtaktiva, die von der GAR erfasst werden, zu versehen.
3. Kreditinstitute können zusätzlich zu den in dem vorliegenden Meldebogen enthaltenen Informationen den Anteil der Vermögenswerte aufführen, durch den taxonomierelevante Sektoren finanziert werden, die ökologisch nachhaltig sind (taxonomiekonform). Diese Information würde die Angaben zum KPI bezogen auf ökologisch nachhaltige Vermögenswerte
4. Die Kreditinstitute duplizieren diesen Meldebogen für einnahmen- und für CapEx-basierte Offenlegungen.
| a | b | |
| Offenlegungsstichtag
T |
||
| Klimaschutz (CCM) | ||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 19,44 | 0,53 |
| 2 Finanzunternehmen | 14,88 | 0 |
| 3 Kreditinstitute | 14,88 | 0 |
| 4 Darlehen und Kredite | 11,13 | 0 |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 16,75 | 0 |
| 6 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | 0 |
| 8 davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 |
| 9 Darlehen und Kredite | 0 | 0 |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 |
| 11 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 |
| 13 Darlehen und Kredite | 0 | 0 |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 |
| 15 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 |
| 16 davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 |
| 17 Darlehen und Kredite | 0 | 0 |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 |
| 19 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | 0 | 0 |
| 21 Darlehen und Kredite | 0 | 0 |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 |
| 23 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 |
| 24 Private Haushalte | 20,99 | 0,64 |
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 18,26 | 0,61 |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | 100 | 1,61 |
| 27 davon Kfz-Kredite | 0 | 0 |
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 |
| 29 Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | 11,24 | 0,3 |
| c | d | e | |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||
| Klimaschutz (CCM) | |||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 0 | 0 | 0 |
| 2 Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 |
| 3 Kreditinstitute | 0 | 0 | 0 |
| 4 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 |
| 6 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | 0 | 0 |
| 8 davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 |
| 9 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 |
| 11 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 |
| 13 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 |
| 15 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | |
| 16 davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 |
| 17 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 |
| 19 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 |
| 21 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 |
| 23 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | |
| 24 Private Haushalte | 0 | 0 | 0 |
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 0 | 0 | 0 |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | 0 | 0 | 0 |
| 27 davon Kfz-Kredite | 0 | 0 | 0 |
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 |
| 29 Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | 0 | 0 | 0 |
| f | g | h | i | |
| Offenlegungsstichtag
T |
||||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | ||||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 2 Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 3 Kreditinstitute | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 4 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 6 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 8 davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 9 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 11 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 13 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 15 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | |
| 16 davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 17 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 19 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 21 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 23 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 | |
| 24 Private Haushalte | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 27 davon Kfz-Kredite | ||||
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 29 Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | 0 | 0 | 0 | 0 |
| j | |
|
Offenlegungsstichtag
T |
|
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | |
| 2 Finanzunternehmen | |
| 3 Kreditinstitute | |
| 4 Darlehen und Kredite | |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |
| 6 Eigenkapitalinstrumente | |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |
| 8 davon Wertpapierfirmen | |
| 9 Darlehen und Kredite | |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |
| 11 Eigenkapitalinstrumente | |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | |
| 13 Darlehen und Kredite | |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |
| 15 Eigenkapitalinstrumente | |
| 16 davon Versicherungsunternehmen | |
| 17 Darlehen und Kredite | |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |
| 19 Eigenkapitalinstrumente | |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | |
| 21 Darlehen und Kredite | |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |
| 23 Eigenkapitalinstrumente | |
| 24 Private Haushalte | |
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | |
| 27 davon Kfz-Kredite | |
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |
| 29 Wohnraumfinanzierung | |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt |
| k | l | m | |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | |||
| 2 Finanzunternehmen | |||
| 3 Kreditinstitute | |||
| 4 Darlehen und Kredite | |||
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 6 Eigenkapitalinstrumente | |||
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||
| 8 davon Wertpapierfirmen | |||
| 9 Darlehen und Kredite | |||
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 11 Eigenkapitalinstrumente | |||
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | |||
| 13 Darlehen und Kredite | |||
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 15 Eigenkapitalinstrumente | |||
| 16 davon Versicherungsunternehmen | |||
| 17 Darlehen und Kredite | |||
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 19 Eigenkapitalinstrumente | |||
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | |||
| 21 Darlehen und Kredite | |||
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 23 Eigenkapitalinstrumente | |||
| 24 Private Haushalte | |||
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | |||
| 27 davon Kfz-Kredite | |||
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||
| 29 Wohnraumfinanzierung | |||
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | |||
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||
| n | o | |
| Offenlegungsstichtag
T |
||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | ||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | ||
| 2 Finanzunternehmen | ||
| 3 Kreditinstitute | ||
| 4 Darlehen und Kredite | ||
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 6 Eigenkapitalinstrumente | ||
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | ||
| 8 davon Wertpapierfirmen | ||
| 9 Darlehen und Kredite | ||
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 11 Eigenkapitalinstrumente | ||
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | ||
| 13 Darlehen und Kredite | ||
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 15 Eigenkapitalinstrumente | ||
| 16 davon Versicherungsunternehmen | ||
| 17 Darlehen und Kredite | ||
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 19 Eigenkapitalinstrumente | ||
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | ||
| 21 Darlehen und Kredite | ||
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 23 Eigenkapitalinstrumente | ||
| 24 Private Haushalte | ||
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | ||
| 27 davon Kfz-Kredite | ||
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | ||
| 29 Wohnraumfinanzierung | ||
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | ||
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | ||
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | ||
| p | q | |
| Offenlegungsstichtag
T |
||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | ||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | ||
| 2 Finanzunternehmen | ||
| 3 Kreditinstitute | ||
| 4 Darlehen und Kredite | ||
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 6 Eigenkapitalinstrumente | ||
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | ||
| 8 davon Wertpapierfirmen | ||
| 9 Darlehen und Kredite | ||
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 11 Eigenkapitalinstrumente | ||
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | ||
| 13 Darlehen und Kredite | ||
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 15 Eigenkapitalinstrumente | ||
| 16 davon Versicherungsunternehmen | ||
| 17 Darlehen und Kredite | ||
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 19 Eigenkapitalinstrumente | ||
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | ||
| 21 Darlehen und Kredite | ||
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 23 Eigenkapitalinstrumente | ||
| 24 Private Haushalte | ||
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | ||
| 27 davon Kfz-Kredite | ||
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | ||
| 29 Wohnraumfinanzierung | ||
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | ||
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | ||
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | ||
| r | s | t | |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||
| Verschmutzung (PPC) | |||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Davon Verwendung der Erlöse |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | |||
| 2 Finanzunternehmen | |||
| 3 Kreditinstitute | |||
| 4 Darlehen und Kredite | |||
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 6 Eigenkapitalinstrumente | |||
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||
| 8 davon Wertpapierfirmen | |||
| 9 Darlehen und Kredite | |||
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 11 Eigenkapitalinstrumente | |||
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | |||
| 13 Darlehen und Kredite | |||
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 15 Eigenkapitalinstrumente | |||
| 16 davon Versicherungsunternehmen | |||
| 17 Darlehen und Kredite | |||
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 19 Eigenkapitalinstrumente | |||
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | |||
| 21 Darlehen und Kredite | |||
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 23 Eigenkapitalinstrumente | |||
| 24 Private Haushalte | |||
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | |||
| 27 davon Kfz-Kredite | |||
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||
| 29 Wohnraumfinanzierung | |||
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | |||
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||
| u | |
|
Offenlegungsstichtag
T |
|
| Verschmutzung (PPC) | |
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | |
| 2 Finanzunternehmen | |
| 3 Kreditinstitute | |
| 4 Darlehen und Kredite | |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |
| 6 Eigenkapitalinstrumente | |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |
| 8 davon Wertpapierfirmen | |
| 9 Darlehen und Kredite | |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |
| 11 Eigenkapitalinstrumente | |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | |
| 13 Darlehen und Kredite | |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |
| 15 Eigenkapitalinstrumente | |
| 16 davon Versicherungsunternehmen | |
| 17 Darlehen und Kredite | |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |
| 19 Eigenkapitalinstrumente | |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | |
| 21 Darlehen und Kredite | |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |
| 23 Eigenkapitalinstrumente | |
| 24 Private Haushalte | |
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | |
| 27 davon Kfz-Kredite | |
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |
| 29 Wohnraumfinanzierung | |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt |
| v | w | x | z | |
|
Offenlegungsstichtag
T |
||||
| Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | ||||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | ||||
| 2 Finanzunternehmen | ||||
| 3 Kreditinstitute | ||||
| 4 Darlehen und Kredite | ||||
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||
| 6 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | ||||
| 8 davon Wertpapierfirmen | ||||
| 9 Darlehen und Kredite | ||||
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||
| 11 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | ||||
| 13 Darlehen und Kredite | ||||
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||
| 15 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 16 davon Versicherungsunternehmen | ||||
| 17 Darlehen und Kredite | ||||
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||
| 19 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | ||||
| 21 Darlehen und Kredite | ||||
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||
| 23 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 24 Private Haushalte | ||||
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||||
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | ||||
| 27 davon Kfz-Kredite | ||||
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | ||||
| 29 Wohnraumfinanzierung | ||||
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | ||||
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | ||||
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | ||||
| aa | ab | |
| Offenlegungsstichtag
T |
||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | ||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 19,44 | 0,53 |
| 2 Finanzunternehmen | 14,88 | 0 |
| 3 Kreditinstitute | 14,88 | 0 |
| 4 Darlehen und Kredite | 11,13 | 0 |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 16,75 | 0 |
| 6 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | 0 |
| 8 davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 |
| 9 Darlehen und Kredite | 0 | 0 |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 |
| 11 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 |
| 13 Darlehen und Kredite | 0 | 0 |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 |
| 15 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 |
| 16 davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 |
| 17 Darlehen und Kredite | 0 | 0 |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 |
| 19 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | 0 | 0 |
| 21 Darlehen und Kredite | 0 | 0 |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 |
| 23 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 |
| 24 Private Haushalte | 20,99 | 0,64 |
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 18,26 | 0,61 |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | 100 | 1,61 |
| 27 davon Kfz-Kredite | ||
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 |
| 29 Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | 11,24 | 0,3 |
| ac | ad | ae | |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 0 | 0 | 0 |
| 2 Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 |
| 3 Kreditinstitute | 0 | 0 | 0 |
| 4 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 |
| 6 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | 0 | 0 |
| 8 davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 |
| 9 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 |
| 11 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 |
| 13 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 |
| 15 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | |
| 16 davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 |
| 17 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 |
| 19 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 |
| 21 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 |
| 23 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | |
| 24 Private Haushalte | 0 | 0 | 0 |
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 0 | 0 | 0 |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | 0 | 0 | 0 |
| 27 davon Kfz-Kredite | |||
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 |
| 29 Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | 0 | 0 | 0 |
| af | |
|
Offenlegungsstichtag
T |
|
| % (im Vergleich zu den gesamten erfassten Vermögenswerten im Nenner) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR-Berechnung anrechenbar sind | 57,79 |
| 2 Finanzunternehmen | 8,26 |
| 3 Kreditinstitute | 8,26 |
| 4 Darlehen und Kredite | 2,74 |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 5,51 |
| 6 Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 |
| 8 davon Wertpapierfirmen | 0 |
| 9 Darlehen und Kredite | 0 |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 11 Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | 0 |
| 13 Darlehen und Kredite | 0 |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 15 Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 16 davon Versicherungsunternehmen | 0 |
| 17 Darlehen und Kredite | 0 |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 19 Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | 0,16 |
| 21 Darlehen und Kredite | 0,16 |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 23 Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 24 Private Haushalte | 47,68 |
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 34,51 |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | 3,67 |
| 27 davon Kfz-Kredite | |
| 28 Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 1,7 |
| 29 Wohnraumfinanzierung | 0 |
| 30 Sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 1,7 |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | 100 |
4. GAR KPI-Zuflüsse - Basis CapEx
1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die GAR-KPI zu Kreditzuflüssen (neue Kredite auf Nettobasis) offen, die auf der Grundlage der in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten Vermögenswerten und unter Anwendung der in dem vorliegenden Meldebogen angegebenen Formeln berechnet werden
2. Die Kreditinstitute duplizieren diesen Meldebogen für einnahmen- und für CapEx-basierte Offenlegungen
| a | b | |
| Offenlegungsstichtag
T |
||
| Klimaschutz (CCM) | ||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR Berechnung anrechenbar sind | 42,35 | 0,71 |
| 2 Finanzunternehmen | 13,14 | 0 |
| 3 Kreditinstitute | 13,14 | 0 |
| 4 Darlehen und Kredite | 0 | 0 |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 13,14 | 0 |
| 6 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | 0 |
| 8 davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 |
| 9 Darlehen und Kredite | 0 | 0 |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 |
| 11 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 |
| 13 Darlehen und Kredite | 0 | 0 |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 |
| 15 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 |
| 16 davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 |
| 17 Darlehen und Kredite | 0 | 0 |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist | 0 | 0 |
| 19 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | 0 | 0 |
| 21 Darlehen und Kredite | 0 | 0 |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 |
| 23 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 |
| 24 Private Haushalte | 53,25 | 0,95 |
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 81,88 | 1,12 |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | 100 | 1,45 |
| 27 davon Kfz-Kredite | 0 | 0 |
| 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 |
| 29 Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 |
| 30 sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | 29,96 | 0,5 |
| c | d | e | |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||
| Klimaschutz (CCM) | |||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR Berechnung anrechenbar sind | 0 | 0 | 0 |
| 2 Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 |
| 3 Kreditinstitute | 0 | 0 | 0 |
| 4 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 |
| 6 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | 0 | 0 |
| 8 davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 |
| 9 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 |
| 11 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 |
| 13 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 |
| 15 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | |
| 16 davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 |
| 17 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist | 0 | 0 | 0 |
| 19 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 |
| 21 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | |
| 23 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 |
| 24 Private Haushalte | 0 | 0 | 0 |
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 0 | 0 | 0 |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | 0 | 0 | 0 |
| 27 davon Kfz-Kredite | 0 | 0 | 0 |
| 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 |
| 29 Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 |
| 30 sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | 0 | 0 | 0 |
| f | g | |
| Offenlegungsstichtag
T |
||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | ||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR Berechnung anrechenbar sind | 0 | 0 |
| 2 Finanzunternehmen | 0 | 0 |
| 3 Kreditinstitute | 0 | 0 |
| 4 Darlehen und Kredite | 0 | 0 |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 |
| 6 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | 0 |
| 8 davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 |
| 9 Darlehen und Kredite | 0 | 0 |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 |
| 11 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 |
| 13 Darlehen und Kredite | 0 | 0 |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 |
| 15 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 |
| 16 davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 |
| 17 Darlehen und Kredite | 0 | 0 |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist | 0 | 0 |
| 19 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | 0 | 0 |
| 21 Darlehen und Kredite | 0 | 0 |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 |
| 23 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 |
| 24 Private Haushalte | 0 | 0 |
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 0 | 0 |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | ||
| 27 davon Kfz-Kredite | 0 | 0 |
| 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 |
| 29 Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 |
| 30 sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | 0 | 0 |
| h | i | j | |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | ||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichen de Tätigkeiten | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR Berechnung anrechenbar sind | 0 | 0 | |
| 2 Finanzunternehmen | 0 | 0 | |
| 3 Kreditinstitute | 0 | 0 | |
| 4 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | |
| 6 Eigenkapitalinstrumente | 0 | ||
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | 0 | |
| 8 davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | |
| 9 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | |
| 11 Eigenkapitalinstrumente | 0 | ||
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | |
| 13 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | |
| 15 Eigenkapitalinstrumente | 0 | ||
| 16 davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | |
| 17 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist | 0 | 0 | |
| 19 Eigenkapitalinstrumente | 0 | ||
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | 0 | 0 | |
| 21 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | ||
| 23 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | |
| 24 Private Haushalte | 0 | 0 | |
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 0 | 0 | |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | |||
| 27 davon Kfz-Kredite | 0 | 0 | |
| 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | |
| 29 Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | |
| 30 sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | 0 | 0 | |
| k | l | m | |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | |||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichen de Tätigkeiten |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR Berechnung anrechenbar sind | |||
| 2 Finanzunternehmen | |||
| 3 Kreditinstitute | |||
| 4 Darlehen und Kredite | |||
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 6 Eigenkapitalinstrumente | |||
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||
| 8 davon Wertpapierfirmen | |||
| 9 Darlehen und Kredite | |||
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 11 Eigenkapitalinstrumente | |||
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | |||
| 13 Darlehen und Kredite | |||
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 15 Eigenkapitalinstrumente | |||
| 16 davon Versicherungsunternehmen | |||
| 17 Darlehen und Kredite | |||
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist | |||
| 19 Eigenkapitalinstrumente | |||
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | |||
| 21 Darlehen und Kredite | |||
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 23 Eigenkapitalinstrumente | |||
| 24 Private Haushalte | |||
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | |||
| 27 davon Kfz-Kredite | |||
| 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | |||
| 29 Wohnraumfinanzierung | |||
| 30 sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | |||
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||
| n | o | |
| Offenlegungsstichtag
T |
||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | ||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR Berechnung anrechenbar sind | ||
| 2 Finanzunternehmen | ||
| 3 Kreditinstitute | ||
| 4 Darlehen und Kredite | ||
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 6 Eigenkapitalinstrumente | ||
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | ||
| 8 davon Wertpapierfirmen | ||
| 9 Darlehen und Kredite | ||
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 11 Eigenkapitalinstrumente | ||
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | ||
| 13 Darlehen und Kredite | ||
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 15 Eigenkapitalinstrumente | ||
| 16 davon Versicherungsunternehmen | ||
| 17 Darlehen und Kredite | ||
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist | ||
| 19 Eigenkapitalinstrumente | ||
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | ||
| 21 Darlehen und Kredite | ||
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 23 Eigenkapitalinstrumente | ||
| 24 Private Haushalte | ||
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | ||
| 27 davon Kfz-Kredite | ||
| 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | ||
| 29 Wohnraumfinanzierung | ||
| 30 sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | ||
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | ||
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | ||
| p | q | |
| Offenlegungsstichtag
T |
||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | ||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichen de Tätigkeiten |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR Berechnung anrechenbar sind | ||
| 2 Finanzunternehmen | ||
| 3 Kreditinstitute | ||
| 4 Darlehen und Kredite | ||
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 6 Eigenkapitalinstrumente | ||
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | ||
| 8 davon Wertpapierfirmen | ||
| 9 Darlehen und Kredite | ||
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 11 Eigenkapitalinstrumente | ||
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | ||
| 13 Darlehen und Kredite | ||
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 15 Eigenkapitalinstrumente | ||
| 16 davon Versicherungsunternehmen | ||
| 17 Darlehen und Kredite | ||
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist | ||
| 19 Eigenkapitalinstrumente | ||
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | ||
| 21 Darlehen und Kredite | ||
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 23 Eigenkapitalinstrumente | ||
| 24 Private Haushalte | ||
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | ||
| 27 davon Kfz-Kredite | ||
| 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | ||
| 29 Wohnraumfinanzierung | ||
| 30 sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | ||
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | ||
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | ||
| r | s | t | |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||
| Verschmutzung (PPC) | |||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Davon Verwendung der Erlöse |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR Berechnung anrechenbar sind | |||
| 2 Finanzunternehmen | |||
| 3 Kreditinstitute | |||
| 4 Darlehen und Kredite | |||
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 6 Eigenkapitalinstrumente | |||
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||
| 8 davon Wertpapierfirmen | |||
| 9 Darlehen und Kredite | |||
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 11 Eigenkapitalinstrumente | |||
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | |||
| 13 Darlehen und Kredite | |||
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 15 Eigenkapitalinstrumente | |||
| 16 davon Versicherungsunternehmen | |||
| 17 Darlehen und Kredite | |||
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist | |||
| 19 Eigenkapitalinstrumente | |||
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | |||
| 21 Darlehen und Kredite | |||
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 23 Eigenkapitalinstrumente | |||
| 24 Private Haushalte | |||
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | |||
| 27 davon Kfz-Kredite | |||
| 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | |||
| 29 Wohnraumfinanzierung | |||
| 30 sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | |||
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||
| u | |
|
Offenlegungsstichtag
T |
|
| Verschmutzung (PPC) | |
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | Davon ermöglichen de Tätigkeiten |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR Berechnung anrechenbar sind | |
| 2 Finanzunternehmen | |
| 3 Kreditinstitute | |
| 4 Darlehen und Kredite | |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |
| 6 Eigenkapitalinstrumente | |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |
| 8 davon Wertpapierfirmen | |
| 9 Darlehen und Kredite | |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |
| 11 Eigenkapitalinstrumente | |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | |
| 13 Darlehen und Kredite | |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |
| 15 Eigenkapitalinstrumente | |
| 16 davon Versicherungsunternehmen | |
| 17 Darlehen und Kredite | |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist | |
| 19 Eigenkapitalinstrumente | |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | |
| 21 Darlehen und Kredite | |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |
| 23 Eigenkapitalinstrumente | |
| 24 Private Haushalte | |
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | |
| 27 davon Kfz-Kredite | |
| 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | |
| 29 Wohnraumfinanzierung | |
| 30 sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt |
| v | w | x | z | |
|
Offenlegungsstichtag
T |
||||
| Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | ||||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichen de Tätigkeiten |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR Berechnung anrechenbar sind | ||||
| 2 Finanzunternehmen | ||||
| 3 Kreditinstitute | ||||
| 4 Darlehen und Kredite | ||||
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||
| 6 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | ||||
| 8 davon Wertpapierfirmen | ||||
| 9 Darlehen und Kredite | ||||
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||
| 11 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | ||||
| 13 Darlehen und Kredite | ||||
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||
| 15 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 16 davon Versicherungsunternehmen | ||||
| 17 Darlehen und Kredite | ||||
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist | ||||
| 19 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | ||||
| 21 Darlehen und Kredite | ||||
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||
| 23 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 24 Private Haushalte | ||||
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||||
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | ||||
| 27 davon Kfz-Kredite | ||||
| 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | ||||
| 29 Wohnraumfinanzierung | ||||
| 30 sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | ||||
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | ||||
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | ||||
| aa | ab | |
| Offenlegungsstichtag
T |
||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | ||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR Berechnung anrechenbar sind | 42,35 | 0,71 |
| 2 Finanzunternehmen | 13,14 | 0 |
| 3 Kreditinstitute | 13,14 | 0 |
| 4 Darlehen und Kredite | 0 | 0 |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 13,14 | 0 |
| 6 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | 0 |
| 8 davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 |
| 9 Darlehen und Kredite | 0 | 0 |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 |
| 11 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 |
| 13 Darlehen und Kredite | 0 | 0 |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 |
| 15 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 |
| 16 davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 |
| 17 Darlehen und Kredite | 0 | 0 |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist | 0 | 0 |
| 19 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | 0 | 0 |
| 21 Darlehen und Kredite | 0 | 0 |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 |
| 23 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 |
| 24 Private Haushalte | 53,25 | 0,95 |
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 81,88 | 1,12 |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | 100 | 1,45 |
| 27 davon Kfz-Kredite | 0 | 0 |
| 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 |
| 29 Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 |
| 30 sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | 29,96 | 0,5 |
| ac | ad | ae | |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichen de Tätigkeiten |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR Berechnung anrechenbar sind | 0 | 0 | 0 |
| 2 Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 |
| 3 Kreditinstitute | 0 | 0 | 0 |
| 4 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 |
| 6 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | 0 | 0 |
| 8 davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 |
| 9 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 |
| 11 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 |
| 13 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 |
| 15 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | |
| 16 davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 |
| 17 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist | 0 | 0 | 0 |
| 19 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 |
| 21 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | |
| 23 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 |
| 24 Private Haushalte | 0 | 0 | 0 |
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 0 | 0 | 0 |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | 0 | 0 | 0 |
| 27 davon Kfz-Kredite | 0 | 0 | 0 |
| 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 |
| 29 Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 |
| 30 sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | 0 | 0 | 0 |
| af | |
|
Offenlegungsstichtag
T |
|
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | Anteil der gesamten neuen erfassten Vermögenswerte |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR Berechnung anrechenbar sind | 70,75 |
| 2 Finanzunternehmen | 14,05 |
| 3 Kreditinstitute | 14,05 |
| 4 Darlehen und Kredite | 0 |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 14,05 |
| 6 Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 |
| 8 davon Wertpapierfirmen | 0 |
| 9 Darlehen und Kredite | 0 |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 11 Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | 0 |
| 13 Darlehen und Kredite | 0 |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 15 Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 16 davon Versicherungsunternehmen | 0 |
| 17 Darlehen und Kredite | 0 |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist | 0 |
| 19 Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | 0 |
| 21 Darlehen und Kredite | 0 |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 23 Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 24 Private Haushalte | 52,8 |
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 27,74 |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | 5,29 |
| 27 davon Kfz-Kredite | 0 |
| 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | 3,9 |
| 29 Wohnraumfinanzierung | 0 |
| 30 sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 3,9 |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | 100 |
4. GAR KPI-Zuflüsse - Basis Umsatz
1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die GAR-KPI zu Kreditzuflüssen (neue Kredite auf Nettobasis) offen, die auf der Grundlage der in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten Vermögenswerten und unter Anwendung der in dem vorliegenden Meldebogen angegebenen Formeln berechnet werden
2. Die Kreditinstitute duplizieren diesen Meldebogen für einnahmen- und für CapEx-basierte Offenlegungen
| a | b | |
| Offenlegungsstichtag
T |
||
| Klimaschutz (CCM) | ||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR Berechnung anrechenbar sind | 42,94 | 0,71 |
| 2 Finanzunternehmen | 16,11 | 0 |
| 3 Kreditinstitute | 16,11 | 0 |
| 4 Darlehen und Kredite | 0 | 0 |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 16,11 | 0 |
| 6 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | 0 |
| 8 davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 |
| 9 Darlehen und Kredite | 0 | 0 |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 |
| 11 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 |
| 13 Darlehen und Kredite | 0 | 0 |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 |
| 15 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 |
| 16 davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 |
| 17 Darlehen und Kredite | 0 | 0 |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist | 0 | 0 |
| 19 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | 0 | 0 |
| 21 Darlehen und Kredite | 0 | 0 |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 |
| 23 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 |
| 24 Private Haushalte | 53,25 | 0,95 |
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 81,88 | 1,12 |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | 100 | 1,45 |
| 27 davon Kfz-Kredite | 0 | 0 |
| 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 |
| 29 Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 |
| 30 sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | 30,38 | 0,5 |
| c | d | e | |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||
| Klimaschutz (CCM) | |||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR Berechnung anrechenbar sind | 0 | 0 | 0 |
| 2 Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 |
| 3 Kreditinstitute | 0 | 0 | 0 |
| 4 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 |
| 6 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | 0 | 0 |
| 8 davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 |
| 9 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 |
| 11 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 |
| 13 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 |
| 15 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | |
| 16 davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 |
| 17 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist | 0 | 0 | 0 |
| 19 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 |
| 21 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | |
| 23 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 |
| 24 Private Haushalte | 0 | 0 | 0 |
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 0 | 0 | 0 |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | 0 | 0 | 0 |
| 27 davon Kfz-Kredite | 0 | 0 | 0 |
| 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 |
| 29 Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 |
| 30 sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | 0 | 0 | 0 |
| f | g | |
| Offenlegungsstichtag
T |
||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | ||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR Berechnung anrechenbar sind | 0 | 0 |
| 2 Finanzunternehmen | 0 | 0 |
| 3 Kreditinstitute | 0 | 0 |
| 4 Darlehen und Kredite | 0 | 0 |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 |
| 6 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | 0 |
| 8 davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 |
| 9 Darlehen und Kredite | 0 | 0 |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 |
| 11 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 |
| 13 Darlehen und Kredite | 0 | 0 |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 |
| 15 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 |
| 16 davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 |
| 17 Darlehen und Kredite | 0 | 0 |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist | 0 | 0 |
| 19 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | 0 | 0 |
| 21 Darlehen und Kredite | 0 | 0 |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 |
| 23 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 |
| 24 Private Haushalte | 0 | 0 |
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 0 | 0 |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | ||
| 27 davon Kfz-Kredite | 0 | 0 |
| 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 |
| 29 Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 |
| 30 sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | 0 | 0 |
| h | i | j | |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | ||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichen de Tätigkeiten | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR Berechnung anrechenbar sind | 0 | 0 | |
| 2 Finanzunternehmen | 0 | 0 | |
| 3 Kreditinstitute | 0 | 0 | |
| 4 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | |
| 6 Eigenkapitalinstrumente | 0 | ||
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | 0 | |
| 8 davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | |
| 9 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | |
| 11 Eigenkapitalinstrumente | 0 | ||
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | |
| 13 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | |
| 15 Eigenkapitalinstrumente | 0 | ||
| 16 davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | |
| 17 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist | 0 | 0 | |
| 19 Eigenkapitalinstrumente | 0 | ||
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | 0 | 0 | |
| 21 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | ||
| 23 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | |
| 24 Private Haushalte | 0 | 0 | |
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 0 | 0 | |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | |||
| 27 davon Kfz-Kredite | 0 | 0 | |
| 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | |
| 29 Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | |
| 30 sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | 0 | 0 | |
| k | l | m | |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | |||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichen de Tätigkeiten |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR Berechnung anrechenbar sind | |||
| 2 Finanzunternehmen | |||
| 3 Kreditinstitute | |||
| 4 Darlehen und Kredite | |||
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 6 Eigenkapitalinstrumente | |||
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||
| 8 davon Wertpapierfirmen | |||
| 9 Darlehen und Kredite | |||
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 11 Eigenkapitalinstrumente | |||
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | |||
| 13 Darlehen und Kredite | |||
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 15 Eigenkapitalinstrumente | |||
| 16 davon Versicherungsunternehmen | |||
| 17 Darlehen und Kredite | |||
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist | |||
| 19 Eigenkapitalinstrumente | |||
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | |||
| 21 Darlehen und Kredite | |||
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 23 Eigenkapitalinstrumente | |||
| 24 Private Haushalte | |||
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | |||
| 27 davon Kfz-Kredite | |||
| 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | |||
| 29 Wohnraumfinanzierung | |||
| 30 sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | |||
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||
| n | o | |
| Offenlegungsstichtag
T |
||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | ||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR Berechnung anrechenbar sind | ||
| 2 Finanzunternehmen | ||
| 3 Kreditinstitute | ||
| 4 Darlehen und Kredite | ||
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 6 Eigenkapitalinstrumente | ||
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | ||
| 8 davon Wertpapierfirmen | ||
| 9 Darlehen und Kredite | ||
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 11 Eigenkapitalinstrumente | ||
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | ||
| 13 Darlehen und Kredite | ||
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 15 Eigenkapitalinstrumente | ||
| 16 davon Versicherungsunternehmen | ||
| 17 Darlehen und Kredite | ||
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist | ||
| 19 Eigenkapitalinstrumente | ||
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | ||
| 21 Darlehen und Kredite | ||
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 23 Eigenkapitalinstrumente | ||
| 24 Private Haushalte | ||
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | ||
| 27 davon Kfz-Kredite | ||
| 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | ||
| 29 Wohnraumfinanzierung | ||
| 30 sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | ||
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | ||
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | ||
| p | q | |
| Offenlegungsstichtag
T |
||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | ||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichen de Tätigkeiten |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR Berechnung anrechenbar sind | ||
| 2 Finanzunternehmen | ||
| 3 Kreditinstitute | ||
| 4 Darlehen und Kredite | ||
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 6 Eigenkapitalinstrumente | ||
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | ||
| 8 davon Wertpapierfirmen | ||
| 9 Darlehen und Kredite | ||
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 11 Eigenkapitalinstrumente | ||
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | ||
| 13 Darlehen und Kredite | ||
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 15 Eigenkapitalinstrumente | ||
| 16 davon Versicherungsunternehmen | ||
| 17 Darlehen und Kredite | ||
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist | ||
| 19 Eigenkapitalinstrumente | ||
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | ||
| 21 Darlehen und Kredite | ||
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||
| 23 Eigenkapitalinstrumente | ||
| 24 Private Haushalte | ||
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | ||
| 27 davon Kfz-Kredite | ||
| 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | ||
| 29 Wohnraumfinanzierung | ||
| 30 sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | ||
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | ||
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | ||
| r | s | t | |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||
| Verschmutzung (PPC) | |||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Davon Verwendung der Erlöse |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR Berechnung anrechenbar sind | |||
| 2 Finanzunternehmen | |||
| 3 Kreditinstitute | |||
| 4 Darlehen und Kredite | |||
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 6 Eigenkapitalinstrumente | |||
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |||
| 8 davon Wertpapierfirmen | |||
| 9 Darlehen und Kredite | |||
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 11 Eigenkapitalinstrumente | |||
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | |||
| 13 Darlehen und Kredite | |||
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 15 Eigenkapitalinstrumente | |||
| 16 davon Versicherungsunternehmen | |||
| 17 Darlehen und Kredite | |||
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist | |||
| 19 Eigenkapitalinstrumente | |||
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | |||
| 21 Darlehen und Kredite | |||
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |||
| 23 Eigenkapitalinstrumente | |||
| 24 Private Haushalte | |||
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |||
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | |||
| 27 davon Kfz-Kredite | |||
| 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | |||
| 29 Wohnraumfinanzierung | |||
| 30 sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |||
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | |||
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | |||
| u | |
|
Offenlegungsstichtag
T |
|
| Verschmutzung (PPC) | |
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | Davon ermöglichen de Tätigkeiten |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR Berechnung anrechenbar sind | |
| 2 Finanzunternehmen | |
| 3 Kreditinstitute | |
| 4 Darlehen und Kredite | |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |
| 6 Eigenkapitalinstrumente | |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | |
| 8 davon Wertpapierfirmen | |
| 9 Darlehen und Kredite | |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |
| 11 Eigenkapitalinstrumente | |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | |
| 13 Darlehen und Kredite | |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |
| 15 Eigenkapitalinstrumente | |
| 16 davon Versicherungsunternehmen | |
| 17 Darlehen und Kredite | |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist | |
| 19 Eigenkapitalinstrumente | |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | |
| 21 Darlehen und Kredite | |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | |
| 23 Eigenkapitalinstrumente | |
| 24 Private Haushalte | |
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | |
| 27 davon Kfz-Kredite | |
| 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | |
| 29 Wohnraumfinanzierung | |
| 30 sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt |
| v | w | x | z | |
|
Offenlegungsstichtag
T |
||||
| Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | ||||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichen de Tätigkeiten |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR Berechnung anrechenbar sind | ||||
| 2 Finanzunternehmen | ||||
| 3 Kreditinstitute | ||||
| 4 Darlehen und Kredite | ||||
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||
| 6 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | ||||
| 8 davon Wertpapierfirmen | ||||
| 9 Darlehen und Kredite | ||||
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||
| 11 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | ||||
| 13 Darlehen und Kredite | ||||
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||
| 15 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 16 davon Versicherungsunternehmen | ||||
| 17 Darlehen und Kredite | ||||
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist | ||||
| 19 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | ||||
| 21 Darlehen und Kredite | ||||
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | ||||
| 23 Eigenkapitalinstrumente | ||||
| 24 Private Haushalte | ||||
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | ||||
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | ||||
| 27 davon Kfz-Kredite | ||||
| 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | ||||
| 29 Wohnraumfinanzierung | ||||
| 30 sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | ||||
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | ||||
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | ||||
| aa | ab | |
| Offenlegungsstichtag
T |
||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | ||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | ||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR Berechnung anrechenbar sind | 42,94 | 0,71 |
| 2 Finanzunternehmen | 16,11 | 0 |
| 3 Kreditinstitute | 16,11 | 0 |
| 4 Darlehen und Kredite | 0 | 0 |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 16,11 | 0 |
| 6 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | 0 |
| 8 davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 |
| 9 Darlehen und Kredite | 0 | 0 |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 |
| 11 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 |
| 13 Darlehen und Kredite | 0 | 0 |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 |
| 15 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 |
| 16 davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 |
| 17 Darlehen und Kredite | 0 | 0 |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist | 0 | 0 |
| 19 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | 0 | 0 |
| 21 Darlehen und Kredite | 0 | 0 |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 |
| 23 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 |
| 24 Private Haushalte | 53,25 | 0,95 |
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 81,88 | 1,12 |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | 100 | 1,45 |
| 27 davon Kfz-Kredite | 0 | 0 |
| 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 |
| 29 Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 |
| 30 sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | 30,38 | 0,5 |
| ac | ad | ae | |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichen de Tätigkeiten |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |||
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR Berechnung anrechenbar sind | 0 | 0 | 0 |
| 2 Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 |
| 3 Kreditinstitute | 0 | 0 | 0 |
| 4 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 |
| 6 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 | 0 | 0 |
| 8 davon Wertpapierfirmen | 0 | 0 | 0 |
| 9 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 |
| 11 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | 0 | 0 | 0 |
| 13 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | 0 |
| 15 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | |
| 16 davon Versicherungsunternehmen | 0 | 0 | 0 |
| 17 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist | 0 | 0 | 0 |
| 19 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | 0 | 0 | 0 |
| 21 Darlehen und Kredite | 0 | 0 | 0 |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 | 0 | |
| 23 Eigenkapitalinstrumente | 0 | 0 | 0 |
| 24 Private Haushalte | 0 | 0 | 0 |
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 0 | 0 | 0 |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | 0 | 0 | 0 |
| 27 davon Kfz-Kredite | 0 | 0 | 0 |
| 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 |
| 29 Wohnraumfinanzierung | 0 | 0 | 0 |
| 30 sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 0 | 0 | 0 |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 | 0 | 0 |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | 0 | 0 | 0 |
| af | |
|
Offenlegungsstichtag
T |
|
| % (im Vergleich zum Zufluss der gesamten taxonomiefähigen Vermögenswerte) | Anteil der gesamten neuen erfassten Vermögenswerte |
| GAR - im Zähler und im Nenner erfasste Vermögenswerte | |
| 1 Nicht zu Handelszwecken gehaltene Darlehen und Kredite, Schuldverschreibungen und Eigenkapitalinstrumente, die für die GAR Berechnung anrechenbar sind | 70,75 |
| 2 Finanzunternehmen | 14,05 |
| 3 Kreditinstitute | 14,05 |
| 4 Darlehen und Kredite | 0 |
| 5 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 14,05 |
| 6 Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 7 Sonstige finanzielle Kapitalgesellschaften | 0 |
| 8 davon Wertpapierfirmen | 0 |
| 9 Darlehen und Kredite | 0 |
| 10 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 11 Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 12 davon Verwaltungsgesellschaften | 0 |
| 13 Darlehen und Kredite | 0 |
| 14 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 15 Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 16 davon Versicherungsunternehmen | 0 |
| 17 Darlehen und Kredite | 0 |
| 18 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erträge bekannt ist | 0 |
| 19 Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 20 Nicht-Finanzunternehmen | 0 |
| 21 Darlehen und Kredite | 0 |
| 22 Schuldverschreibungen, einschließlich solcher, bei denen die Verwendung der Erlöse bekannt ist | 0 |
| 23 Eigenkapitalinstrumente | 0 |
| 24 Private Haushalte | 52,8 |
| 25 davon durch Wohnimmobilien besicherte Kredite | 27,74 |
| 26 davon Gebäudesanierungskredite | 5,29 |
| 27 davon Kfz-Kredite | 0 |
| 28 Finanzierung lokaler Gebietskörperschaften | 3,9 |
| 29 Wohnraumfinanzierung | 0 |
| 30 sonstige Finanzierungen lokaler Gebietskörperschaften | 3,9 |
| 31 Durch Inbesitznahme erlangte Sicherheiten: Wohn- und Gewerbeimmobilien | 0 |
| 32 GAR-Vermögenswerte insgesamt | 100 |
5. KPI außerbilanzielle Risikopositionen - Bestand - Basis CapEx
| a | b | |
| Offenlegungsstichtag
T |
||
| Klimaschutz (CCM) | ||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die |
| 1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) | 0,2 | 0 |
| 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 0 | 0 |
| c | d | e | |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||
| Klimaschutz (CCM) | |||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| 1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) | 0 | 0 | 0 |
| 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 0 | 0 | 0 |
| f | g | h | i | |
| Offenlegungsstichtag
T |
||||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | ||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | Anteil der gesamten erfassten | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| 1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 |
| j | |
|
Offenlegungsstichtag
T |
|
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | |
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die |
| 1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) | |
| 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) |
| k | l | m | |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | |||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| 1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) | |||
| 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | |||
| n | o | |
| Offenlegungsstichtag
T |
||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | ||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, |
| 1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) | ||
| 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | ||
| p | q | |
| Offenlegungsstichtag
T |
||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | ||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| 1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) | ||
| 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | ||
| r | s | t | |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||
| Verschmutzung (PPC) | |||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, | Davon Verwendung der Erlöse |
| 1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) | |||
| 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | |||
| u | |
|
Offenlegungsstichtag
T |
|
| Verschmutzung (PPC) | |
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| 1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) | |
| 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) |
| v | w | x | z | |
|
Offenlegungsstichtag
T |
||||
| Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | ||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| 1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) | ||||
| 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | ||||
| aa | ab | |
| Offenlegungsstichtag
T |
||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | ||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die |
| 1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) | 0,2 | 0 |
| 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 0 | 0 |
| ac | ad | ae | |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| 1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) | 0 | 0 | 0 |
| 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 0 | 0 | 0 |
1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die KPI für außerbilanzielle Risikopositionen (Finanzgarantien und AuM) offen, die auf der Grundlage der in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten Vermögenswerten und unter Anwendung der in dem vorliegenden Meldebogen angegebenen Formeln berechnet werden.
2. Die Institute duplizieren diesen Meldebogen, um die Bestands- und die Zufluss-KPI für außerbilanzielle Risikopositionen offenzulegen.
5. KPI außerbilanzielle Risikopositionen - Bestand - Basis Umsatz
| a | b | |
| Offenlegungsstichtag
T |
||
| Klimaschutz (CCM) | ||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) |
| 1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) | 0,2 | 0 |
| 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 0 | 0 |
| c | d | e | |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||
| Klimaschutz (CCM) | |||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| 1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) | 0 | 0 | 0 |
| 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 0 | 0 | 0 |
| f | g | |
| Offenlegungsstichtag
T |
||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | ||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden |
| 1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) | 0 | 0 |
| 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 0 | 0 |
| h | i | j | |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | ||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden |
| 1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) | 0 | 0 | |
| 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 0 | 0 | |
| k | l | m | |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | |||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| 1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) | |||
| 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | |||
| n | o | |
| Offenlegungsstichtag
T |
||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | ||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) |
| 1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) | ||
| 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | ||
| p | q | |
| Offenlegungsstichtag
T |
||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | ||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| 1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) | ||
| 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | ||
| r | s | t | |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||
| Verschmutzung (PPC) | |||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Davon Verwendung der Erlöse |
| 1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) | |||
| 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | |||
| u | |
|
Offenlegungsstichtag
T |
|
| Verschmutzung (PPC) | |
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| 1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) | |
| 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) |
| v | w | x | z | |
|
Offenlegungsstichtag
T |
||||
| Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | ||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| 1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) | ||||
| 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | ||||
| aa | ab | |
| Offenlegungsstichtag
T |
||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | ||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiefähig) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante Sektoren finanziert werden (taxonomiekonform) |
| 1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) | 0,2 | 0 |
| 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 0 | 0 |
| ac | ad | ae | |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| 1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) | 0 | 0 | 0 |
| 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 0 | 0 | 0 |
1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die KPI für außerbilanzielle Risikopositionen (Finanzgarantien und AuM) offen, die auf der Grundlage der in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten Vermögenswerten und unter Anwendung der in dem vorliegenden Meldebogen angegebenen Formeln berechnet werden.
2. Die Institute duplizieren diesen Meldebogen, um die Bestands- und die Zufluss-KPI für außerbilanzielle Risikopositionen offenzulegen.
5. KPI außerbilanzielle Risikopositionen - Zuflüsse - Basis CapEx
| a | b | |
| Offenlegungsstichtag
T |
||
| Klimaschutz (CCM) | ||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die |
| 1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) | 0 | 0 |
| 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 0 | 0 |
| c | d | e | |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||
| Klimaschutz (CCM) | |||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| 1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) | 0 | 0 | 0 |
| 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 0 | 0 | 0 |
| f | g | h | i | j | |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | ||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | Anteil der gesamten erfassten | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die |
| 1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| k | l | m | n | o | |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | Kreislaufwirtschaft (CE) | ||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, |
| 1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) | |||||
| 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | |||||
| p | q | r | s | t | |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | Verschmutzung (PPC) | ||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, | Davon Verwendung der Erlöse |
| 1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) | |||||
| 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | |||||
| u | v | w | x | z | |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||||
| Verschmutzung (PPC) | Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | ||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| 1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) | |||||
| 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | |||||
| aa | ab | ac | ad | ae | |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| 1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die KPI für außerbilanzielle Risikopositionen (Finanzgarantien und AuM) offen, die auf der Grundlage der in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten Vermögenswerten und unter Anwendung der in dem vorliegenden Meldebogen angegebenen Formeln berechnet werden.
2. Die Institute duplizieren diesen Meldebogen, um die Bestands- und die Zufluss-KPI für außerbilanzielle Risikopositionen offenzulegen.
5. KPI außerbilanzielle Risikopositionen - Zuflüsse - Basis Umsatz
| a | b | c | d | e | |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||||
| Klimaschutz (CCM) | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die taxonomierelevante | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| 1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| f | g | h | i | j | |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||||
| Anpassung an den Klimawandel (CCA) | Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | ||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | Anteil der gesamten erfassten | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die |
| 1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| k | l | m | n | o | |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||||
| Wasser- und Meeresressourcen (WTR) | Kreislaufwirtschaft (CE) | ||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, |
| 1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) | |||||
| 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | |||||
| p | q | r | s | t | |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||||
| Kreislaufwirtschaft (CE) | Verschmutzung (PPC) | ||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, | Davon Verwendung der Erlöse |
| 1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) | |||||
| 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | |||||
| u | v | w | x | z | |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||||
| Verschmutzung (PPC) | Biologische Vielfalt und Ökosysteme (BIO) | ||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Davon ermöglichende Tätigkeiten | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, | Davon Verwendung der Erlöse | Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| 1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) | |||||
| 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | |||||
| aa | ab | ac | ad | ae | |
| Offenlegungsstichtag
T |
|||||
| GESAMT (CCM + CCA + WTR + CE + PPC + BIO) | |||||
| % (im Vergleich zu den gesamten anrechenbaren außerbilanziellen Vermögenswerten) | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | Anteil der gesamten erfassten Vermögenswerte, durch die | Davon Verwendung der Erlöse | Davon Übergangstätigkeiten | Davon ermöglichende Tätigkeiten |
| 1 Finanzgarantien (FinGar-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 2 Verwaltete Vermögenswerte (AuM-KPI) | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
1. Das Institut legt in dem vorliegenden Meldebogen die KPI für außerbilanzielle Risikopositionen (Finanzgarantien und AuM) offen, die auf der Grundlage der in Meldebogen 1 offengelegten Daten zu den erfassten Vermögenswerten und unter Anwendung der in dem vorliegenden Meldebogen angegebenen Formeln berechnet werden.
2. Die Institute duplizieren diesen Meldebogen, um die Bestands- und die Zufluss-KPI für außerbilanzielle Risikopositionen offenzulegen.
Meldebogen 1 Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas
| Zeile | Tätigkeiten im Bereich Kernenergie | |
| 1 | Das Unternehmen ist im Bereich Erforschung, Entwicklung, Demonstration und Einsatz innovativer Stromerzeugungsanlagen, die bei minimalem Abfall aus dem Brennstoffkreislauf Energie aus Nuklearprozessen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | JA |
| 2 | Das Unternehmen ist im Bau und sicheren Betrieb neuer kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme - auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung - sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung mithilfe der besten verfügbaren Technologien tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | JA |
| 3 | Das Unternehmen ist im sicheren Betrieb bestehender kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Prozesswärme - auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung - sowie bei deren sicherheitstechnischer Verbesserung tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | JA |
| Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas | ||
| 4 | Das Unternehmen ist im Bau oder Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | JA |
| 5 | Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | JA |
| 6 | Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Wärmegewinnung, die Wärme/Kälte aus fossilen gasförmigen Brennstoffen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten. | JA |
Übersicht der GRI-Indikatoren in der DNK-Erklärung
In dieser DNK-Erklärung wurde nach dem "comply or explain" Prinzip zu den nachfolgend aufgeführten GRI-Indikatoren berichtet. Dieses Dokument verweist auf die GRI-Standards 2016, sofern in der Tabelle nicht anders vermerkt.
| Bereiche | DNK-Kriterien | GRI SRS Indikatoren |
| STRATEGIE | 1. Strategische Analyse und Maßnahmen | |
| 2. Wesentlichkeit | ||
| 3. Ziele | ||
| 4. Tiefe der Wertschöpfungskette | ||
| PROZESS-MANAGEMENT | 5. Verantwortung | GRI SRS 102-16 |
| 6. Regeln und Prozesse | ||
| 7. Kontrolle | ||
| 8. Anreizsysteme | GRI SRS 102-35 | |
| GRI SRS 102-38 | ||
| 9. Beteiligung von Anspruchsgruppen | GRI SRS 102-44 | |
| 10. Innovations- und Produktmanagement | G4-FS11 | |
| UMWELT | 11. Inanspruchnahme natürlicher Ressourcen | GRI SRS 301-1 |
| 12. Ressourcenmanagement | GRI SRS 302-1 | |
| GRI SRS 302-4 GRI SRS 303-3 | ||
| (2018) | ||
| GRI SRS 306-3 | ||
| (2020) * | ||
| 13. Klimarelevante Emissionen | GRI SRS 305-1 | |
| GRI SRS 305-2 GRI SRS 305-3 | ||
| GRI SRS 305-5 | ||
| GESELLSCHAFT | 14. Arbeitnehmerrechte | GRI SRS 403-4 |
| 15. Chancengerechtigkeit | (2018) | |
| 16. Qualifizierung | GRI SRS 403-9 | |
| (2018) | ||
| GRI SRS 403-10 | ||
| (2018) | ||
| GRI SRS 404-1 GRI SRS 405-1 | ||
| GRI SRS 406-1 | ||
| 17. Menschenrechte | GRI SRS 412-3 | |
| GRI SRS 412-1 GRI SRS 414-1 | ||
| GRI SRS 414-2 | ||
| 18. Gemeinwesen | GRI SRS 201-1 | |
| 19. Politische Einflussnahme | GRI SRS 415-1 | |
| 20. Gesetzes- und richtlinienkonformes Verhalten | GRI SRS 205-1 | |
| GRI SRS 205-3 | ||
| GRI SRS 419-1 |
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