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TRIDATA GmbHLiquidated
65817 Eppstein, DEUMaster Data
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Management
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| Name | Role |
|---|---|
Andreas Kirsch since 3/20/2017 | Liquidator |
Financial Report
Official financial statements and annual reports
TRIDATA GmbHEppsteinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012BILANZ
ANHANGI. Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften I. Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften Als kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB unterliegen wir den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften gem. §§ 264 ff. HGB, wobei im Rahmen der Bilanzaufstellung zum 31.12.2012 wiederum die durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) geänderten handelsrechtlichen Normen Anwendung fanden. Von den größenabhängigen Erleichterungen für die Aufstellung des Jahresabschlusses haben wir zum Teil Gebrauch gemacht. Im Übrigen gelten die allgemeinen Ansatz- und Bewertungsvorschriften der §§ 246 ff. HGB. Die einzelnen Positionen von Bilanz und GuV-Rechnung sind entsprechend der §§ 266 und 275 HGB gegliedert, für die GuV-Rechnung haben wir das Gesamtkostenverfahren gewählt. Im Einzelnen wurden folgende Ansatz- und Bewertungsmethoden angewandt: Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungs- und Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen erfolgen linear innerhalb der steuerlich zulässigen Zeiträume. Gem. § 6 II EStG werden Wirtschaftsgüter, deren Netto-Anschaffungskosten unter 150,00 € liegen, im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben. Gem. § 6 II a EStG wird für Wirtschaftsgüter, deren Netto-Anschaffungskosten mehr als 150,00 € bis 1.000,00 € betragen, ein Sammelposten gebildet. Diese werden über eine Poolabschreibung linear auf fünf Jahre abgeschrieben. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bewertet. Die bilanzierten Forderungen zum Bilanzstichtag 31.12.2012 haben eine maximale Fristigkeit von einem Jahr. Im Eigenkapitel wird das gezeichnete Kapital zum Nennwert angesetzt. Rückstellungen sind nur in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist und entsprechen den zu erwartenden Ausgaben und drohenden Verlusten. Die Verbindlichkeiten sind zu Rückzahlungsbeträgen angesetzt.
Kelkheim, den 11. März 2013 Andreas Kirsch, Geschäftsführer TRIDATA GmbH Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 11.03.2013 |
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