Master Data

Registry
Register court Aschaffenburg HRB 12535
Registered
7/30/2013
Industry
Engineering activities for technical building equipmentEngineering activities for structural designManufacture of metal forming machinery
Purpose
Industrieleistungen, insbesondere für Maschinenbau und Medizintechnik, Engineering und Forschung sowie Gründungs- und Modernisierungsbegleitung

History

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Management

NameRole
Thomas Wechs
since 7/30/2013
Managing Director

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
100.00%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

Klingenberg
€25,000
100.00%

Financial Report

INPERCO GmbH

Klingenberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

Bilanz

Aktiva

31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Anlagevermögen 1.065,00 911,00
I. Sachanlagen 1.065,00 911,00
B. Umlaufvermögen 88.947,38 19.383,51
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 15.070,70 954,36
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 73.876,68 18.429,15
Summe Aktiva 90.012,38 20.294,51

Passiva

31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Eigenkapital 62.914,83 13.803,26
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 11.196,74 0,00
III. Jahresüberschuss 49.111,57 -11.196,74
B. Rückstellungen 16.042,00 1.500,00
C. Verbindlichkeiten 11.055,55 4.991,25
Summe Passiva 90.012,38 20.294,51

Anhang

Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme
steuerrechtlicher Maßnahmen:

Angabe der angewandten Bewertungs- und Bilanzierungsmethoden:
Der Jahresabschluss 2014 wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewer-
tungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vor-
schriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Im einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:

1. Bilanzierungsmethoden:
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den
§§ 266 und 275 HGB sowie § 42 GmbHG, wobei für die Gewinn- und Verlustrech- nung das Gesamtkostenverfahren Anwendung findet. Die Ansatzvorschriften nach
§§ 246 - 251 HGB, modifiziert durch die Sondervorschriften für Kapitalgesellschaften
(§§ 268 - 274 HGB) wurden beachtet.

2. Bewertungsmethoden:
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der allgemeinen Bewertungsvorschrif-
ten der §§ 252 - 256 HGB unter Berücksichtigung der besonderen Bewertungsbe-stimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 279 - 283 HGB) aufgestellt.
Im wesentlichen ist hierzu auszuführen:

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten ange-
setzt, und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Ab-
schreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensge-
genstände und der entsprechenden steuerlichen Vorschriften linear oder degressiv
vorgenommen.
Für die Zugänge der geringwertigen Wirtschaftsgüter wird von der Bewertungsfrei-
heit gem. § 253 Abs. 2 HGB i. V. m. § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht.

Die Vorräte sind mit den Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten aktiviert; so-
weit Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert gem. § 253 Abs. 3 HGB erforderlich waren, sind diese vorgenommen.

Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung gebotener Wertberichtigungen bewertet.

Die flüssigen Mittel wurden mit dem Nennwert angesetzt.

Das Eigenkapital wurde mit dem Nominalwert bilanziert.

Die Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet
und in Höhe der Beträge angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich waren (Erfüllungsbetrag).

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Höhere Tageswerte waren nicht zu berücksichtigen.

Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz:

Anlagespiegel:
Die Geschäftsführung macht von ihrem Recht nach § 274 a HGB Gebrauch, kein An-
lagegitter aufzustellen.

Sonstige Pflichtangaben:

Angaben über die Mitglieder der Gesellschaftsorgane (§ 285 Nr. 10 HGB):
Zum Geschäftsführer ist Herr Thomas Wechs einzelvertretungsberechtigt bestellt.

Vorschlag über die Verwendung des Ergebnisses:
Die Geschäftsführung macht von ihrem Recht nach § 325 Absatz 1 Satz 1 HGB Ge-
brauch, die Gewinnverwendung nicht offenzulegen.

sonstige Berichtsbestandteile

Die Offenlegung 2014 erfolgt vor Feststellung des Jahresabschlusses.

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