Sneakers Stores GmbHLiquidated

58285 Gevelsberg, DEU

Master Data

Registry
Register court Hagen HRB 7908
Registered
6/9/2008
Industry
Wholesale of footwearRetail sale of footwearActivities of agents involved in the sale of footwear, leather goods and luggage
Purpose
Der Handel mit Schuhen und Lederwaren jeder Art und damit verbundener Produkte.

History

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Management

NameRole
Axel Bahr
since 11/17/2011
Liquidator
Managing Director

Beneficial Owners

49.00% identified51.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
Petra BobonSunshine Holding Verwaltungs GmbH
49.00%

Unresolved chains (1)

NameOwnership
Sneakers Concept B.V.NLD
51.00%

Shareholders

2 shareholders

GmbH structure

Sneakers Concept B.V.
Netherlands
€51,000
51.00%
Germany
€49,000
49.00%

Financial Report

Sneakers Stores GmbH

Gevelsberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009

Bilanz

Aktiva

31.12.2009
EUR
31.12.2008
EUR
A. Anlagevermögen 0,00 91.079,00
I. Sachanlagen 0,00 91.079,00
B. Umlaufvermögen 58.451,92 183.452,02
I. Vorräte 0,00 67.265,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 26.825,21 34.370,39
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 31.626,71 81.816,63
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 78,94
Bilanzsumme, Summe Aktiva 58.451,92 274.609,96

Passiva

31.12.2009
EUR
31.12.2008
EUR
A. Eigenkapital 12.343,89 88.539,59
I. gezeichnetes Kapital 100.000,00 100.000,00
II. Verlustvortrag 11.460,41 0,00
III. Jahresfehlbetrag 76.195,70 11.460,41
B. Rückstellungen 1.800,00 4.400,00
C. Verbindlichkeiten 44.308,03 181.670,37
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 44.308,03 181.670,37
Bilanzsumme, Summe Passiva 58.451,92 274.609,96

Anhang

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

1) Der Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2009 wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften ( §§ 264 ff HGB) erstellt.
 
2) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

3) In der Bilanz und in der G.u.V. ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.

4) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.

5) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

6) Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

7) Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz unter den Posten "sonstige Vermögensgegenstände" bzw. "sonstige Verbindlichkeiten".

8) Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.
 
9. Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

 10. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz gewählt.

11. Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, die im Geschäftsjahr keinen Betrag ausweisen, sind gem. § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.

12. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

 Von den größenabhängigen Erleichterungen des § 274a HGB, des  § 288 HGB und des § 326 HGB  für die Offenlegung wurde Gebrauch gemacht.
 
13. Zur Vergrößerung der Klarheit der Darstellung wurden in der Bilanz einzelne Posten des Gliederungsschema in § 266 HGB zusammengefasst ( § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB ).


B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

1) Im Jahresabschluss sind nach § 246 Abs. 1 HGB sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 HGB wurden beachtet.
 
3. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.

4) Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.

5) Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.

II. Bewertungsmethoden

1) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen; Soweit zulässig wurden steuerrechtliche Regelungen mit berücksichtigt.

2) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB überein.

3) Bei der Bewertung wird nach § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

4) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB einzeln bewertet worden. Es ist nach § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

5) Gewinne wurden gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind nach § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

6) Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wurde  von der degressiven und linearen Abschreibungsmethode mit Sätzen zwischen 20 % und 25 % Gebrauch gemacht. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Abschreibung führt. Vermögensgegenstände im Einzelwert zwischen  €150,00 und €1.000,00 werden im Zugangsjahr in einem Sammelposten erfaßt. Davon werden jährlich 20 % gewinnmindernd aufgelöst ( § 6 Abs. 2a EstG).
 
7. Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe und Handelswaren wurden mit den Anschaffungskosten bei Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren oder zu niedrigeren Tageswerten angesetzt. 

8. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse wurden zu den Herstellungskosten  ( Einzelkosten , angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten) bewertet, sofern nicht nach § 253 Abs. 3 HGB um noch anfallende Aufwendungen geminderte Verkaufswerte anzusetzen sind. Es wurden keine Fremdkapitalzinsen in die Herstellungskosten einbezogen.

9. Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. 

10) Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. Der Ansatz erfolgt unter Berücksichtigung der teilweisen Verwendung des Jahresüberschusses.

11)  Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen enthalten alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten.

12) Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

13) Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

C. Angaben zu Bilanzposten

I. Verbindlichkeiten

 Von der Erleichterung gem. § 274a Nr. 3 HGB wird Gebrauch gemacht.

 Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestanden am Abschlussstichtag  nicht.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind durch die Branchen üblichen Eigentumsvorbehalte gesichert.
   
II. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42, III GmbHG

1) Soweit Forderungen oder Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern/Geschäftsführer bestehen, sind diese in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen.
 
2. Sie sind in den "sonstigen Vermögensgegenständen" bzw. "sonstigen Verbindlichkeiten" enthalten.

III. Haftungsverhältnisse

 Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.

IV. Fremdwährungsumrechnung

Fremdwährungsumrechnungen lagen im Geschäftsjahr nicht vor.

D. Sonstige Angaben

I. Geschäftsführungsorgane

Außer dem Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Herrn Eric Achten  geführt.

Unterzeichnung gemäß § 245 HGB i.V.m. § 35 GmbHG

Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesen Unterlagen ergibt, wird hiermit versichert.

Gevelsberg, 29. Juli 2010

Erik Achten
Geschäftsführer
   

Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

1.1.2009 - 31.12.2009

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR.

1.1.2008 - 31.12.2008

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 100.000,00 EUR.

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