Master Data

Registry
Register court Köln HRB 35411
Registered
6/6/2001
Industry
Renting and operating of own or leased non-residential real estateRenting and operating of own or leased residential real estateBuying and selling of own non-residential real estate
Purpose
der Erwerb, die Veräußerung und Verwaltung sowie die Vermietung und Verpachtung von Grundbesitz (Immobilien)

History

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Management

NameRole
Nicole Kaufmann
since 4/12/2018
Managing Director

Beneficial Owners
Beta

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (2)

NameOwnership
50.00%
50.00%

Shareholders
Beta

2 shareholders

GmbH structure

Name
Location
Amount
Share
Hans Bernd Over
Köln
€12,500
50.00%
Agathe Over
Köln
€12,500
50.00%

Financial Report

Over Grundbesitz GmbH

Köln

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

Bilanz

AKTIVA

Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Anlagevermögen        
I. Immaterielle Vermögensgegenstände   0,00    
II. Sachanlagen   1.026,02    
III. Finanzanlagen   0,00    
B. Umlaufvermögen        
I. Vorräte   0,00    
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände   0,00    
III. Wertpapiere   0,00    
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks   31.188,59    
C. Rechnungsabgrenzungsposten   0,00    
Summe Aktiva   32.214,61    

PASSIVA

       
  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Eigenkapital        
I. Gezeichnetes Kapital   25.000,00    
II. Kapitalrücklage   0,00    
III. Gewinnrücklagen   0,00    
IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag   3,69    
V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag   -361,04    
B. Rückstellungen   4.000,00    
C. Verbindlichkeiten   3.571,96    
D. Rechnungsabgrenzungsposten   0,00    
Summe Passiva   32.214,61    

Anhang

Erstellung des Jahresabschlusses, Bestandsnachweise, Gliederung und BewertungBuchführung

Die Finanzbuchhaltung wird mit dem EDV-Buchführungssystem ADDISON erstellt.

Die Gesellschaft erstellt die Grundlagen der Buchführung, insbesondere die Belege und die Grundbücher, selbst. Sie gibt mir die für die Erstellung der Buchführung erforderlichen Unterlagen zur Kontierung und EDV-mäßigen Verarbeitung und damit zur mechanischen Erstellung der Buchführung.

Die Unterlagen werden nach Verbuchung an die Gesellschaft zurückgegeben und dort abgelegt.

Buchführung und Belegwesen entsprechen den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung. Der Jahresabschluss ist aus der Buchführung entwickelt worden.

Bestandsnachweise

Das Inventar wurde, soweit seine Aufstellung erforderlich war, nach den Vorschriften des § 240 I HGB erstellt.

Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus dem als Anlage beigefügten Anlagespiegel.

Soweit ein Waren- bzw. Materialbestand anzusetzen war, liegt eine körperliche Bestandsaufnahme vor. An dieser Bestandsaufnahme sowie der anschließenden Bewertung habe ich nicht teilgenommen. Teilfertige Arbeiten bzw. Fertig- und Halbfertigeerzeugnisse sind, soweit vorhanden, durch Aufstellungen oder sonstige Unterlagen nachgewiesen.

Forderungen und Verbindlichkeiten aus dem lfd. Geschäftsverkehr sind jeweils durch Saldenlisten nachgewiesen, die mit den entsprechenden Personenkontensalden übereinstimmen. Vom Eingang bzw. der Zahlung nach dem Bilanzstichtag habe ich mich stichprobenartig überzeugt.

Guthaben bei und Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind mit den Kontoauszügen bzw. Saldenbestätigungen abgestimmt. Soweit durchlaufende

Posten ausgewiesen werden, ergeben sich diese aus dem internen Geldver-

kehr zwischen Kasse und Konten.

Die sonstigen Vermögensgegenstände und sonstigen Verbindlichkeiten sind durch Einzelaufstellungen bzw. durch gesonderte Verbuchung nachgewiesen.

Rechnungsabgrenzungsposten werden in den gesetzlich vorgeschriebenen Fällen nur aus gewiesen, soweit der Einzelposten den Betrag von 200,00 €.

Rückstellungen wurden für ungewisse Verbindlichkeiten und Gewährleistungen angesetzt. Für die Rückstellungen liegen, soweit erforderlich, Berechnungsunterlagen vor.

Bewertung

Die Bewertungsmethoden entsprechen den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung.

Die allgemeinen Bewertungsgrundsätze ( § 252 I HGB) sind beachtet worden:

a) Bilanzidentität (§ 252 I Nr. 1 HGB)

b) Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 I Nr. 2 HGB) (going concern prinzip)

c) Einzelbewertung (§ 252 I Nr. 3 HGB)

d) Prinzip der Vorsicht (§ 252 I Nr. 4 HGB)

e) Periodenabgrenzung (§ 252 I Nr. 5 HGB)

f) Bilanzkontinuität (§ 252 I Nr. 6 HGB)

Im Übrigen ergeben sich im Hinblick auf die Bewertung folgende Gesichtspunkte:

Das Anlagevermögen ist zu Anschaffungs-oder Herstellungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die abnutzbaren Vermögensgegenstände werden entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Anwendung der steuerlich zulässigen Höchstsätze linear abgeschrieben. Soweit ein Firmenwert zu bewerten war, wurde die Nutzungsdauer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zugrunde gelegt.

Bei beweglichen Anlagegegenständen erfolgt der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung, sobald dies zu höheren Jahresabschreibungen führt.

Anhaltspunkte, welche die Vornahme einer außerplanmäßigen Abschreibung erforderlich gemacht hätten, haben sich nicht ergeben.

Bei der Bewertung des Waren- bzw. Materialbestandes erfolgte der Ansatz zu den Anschaffungskosten.

Forderungen und Verbindlichkeiten sowie sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert bzw. Erfüllungsbetrag (Anschaffungskosten) angesetzt. Anhaltspunkte für die Vornahme einer außerplanmäßigen Abschreibung haben sich nicht ergeben.

Bei den Rechnungsabgrenzungsposten erfolgte keine Bewertung.

Rückstellungen wurden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig war.

Gliederung

Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte unter Anwendung der handelsrechtlichen Gliederungsvorschriften.

Die in § 266 II + III HGB bezeichneten Posten sind gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge ausgewiesen.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden.

Die in § 275 II HGB bezeichneten Posten sind gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge ausgewiesen.

Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn-und Verlustrechnung weist die erfolgswirksamen Zahlungsvorgänge (Erträge/Aufwendungen) des vergangenen Geschäftsjahres aus. Die Zuordnung erfolgte in zeitlicher Hinsicht entsprechend dem Grundsatz der Periodisierung, in sachlicher Hinsicht durch Verbuchung der Erträge und Aufwendungen im Rahmen der Finanzbuchhaltung auf gesonderte Konten nach Ertrags-und Aufwandsgruppen.

Darüber hinaus wird auf folgendes hingewiesen:

Die Umsatzerlöse werden nach Abzug von Erlösschmälerungen ausgewiesen.

Nicht auf die Betriebsleistung sowie auf Finanzierungsmaßnahmen bezogene Vorgänge wurden im Rahmen der Finanzbuchhaltung in der Kontenklasse 2 verbucht. Soweit hieraus Erträge erwachsen, welche nicht als Zinserträge auszuweisen sind, werden diese unter den sonstigen betrieblichen Erträge ausgewiesen. Hier wurden auch die Erträge aus der Beteiligung an verschiedenen Arbeitsgemeinschaften ausgewiesen.

Der Wareneinsatz entspricht der Summe der Anschaffungskosten der veräußerten Grundstücke des abgelaufenen Geschäftsjahres

Die laufende Verbuchung der Personalkosten beruht auf den laufenden Aufzeichnungen und Unterlagen der Lohnbuchhaltung.

Die Ermittlung der Abschreibungsbeträge ergibt sich aus dem beigefügten Anlagespiegel. Der Betrag beinhaltet nicht die Abschreibung für die betrieblich genutzten Kraftfahrzeuge jedoch den Restbuchwert evtl. verschrotteter Wirtschaftsgüter.

In den Abschreibungsbeträgen sind Sonderabschreibungen in Höhe insgesamt € 0,00 enthalten.

Unter der Position Repräsentative Aufwendungen werden die Konten erfasst, auf denen die Aufwendungen für Werbung, Geschenke und Bewirtungen gem. § 4 VII EStG gesondert aufgezeichnet werden. Die Position beinhaltet auch die Aufwendungen für Zugaben, welche für steuerliche Zwecke keiner gesonderten Aufzeichnungspflicht unterliegen.

Bestätigung Geschäftsführer

Aufgrund meines heutigen Kenntnisstandes enthält der vorliegende Jahresabschluss sämtliche der Over Grundbesitz GmbH zuzuordnenden Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge.

Soweit ich bei der Erstellung des Jahresabschlusses und der zugrundeliegenden Buchführung durch die Bereitstellung von Aufzeichnungen, Unterlagen und Auskünften beteiligt war, habe ich dies nach bestem Wissen und Gewissen vollständig und richtig getan.

 

Köln

 

Köln, den 01. September 2017

gez. Hans-Bernd Over

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 01. September 2017

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