Master Data

Registry
Register court Coesfeld HRB 11219
Previous
BV Beteiligungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH
Registered
7/18/2006
Industry
Wholesale of sanitary equipmentWholesale of plumbing and heating equipment and suppliesWholesale of paint and varnish
Purpose
Einzel- und Großhandel mit Sanitärartikeln und Artikeln des Heizungsbaus sowie sonstigen Artikeln.

History

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Management

NameRole
Torsten Hirsch
since 4/15/2008
Managing Director

Financial Report

INSANPRO GmbH

Ascheberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007

Bilanz

AKTIVA
31.12.2007
EUR
31.12.2006
EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Sachanlagen 35.778,00 14.858,00
B. UMLAUFVERMÖGEN 453.736,94 300.019,29
I. Vorräte 79.004,09 98.300,79
II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
342.962,50 200.380,31
III. Kassenbestand, Bundesbank-
guthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks
31.770,35 1.338,19
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 1.820,20 3.644,50
SUMME Aktiva 491.335,14 318.521,79
PASSIVA
31.12.2007
EUR
31.12.2006
EUR
A. EIGENKAPITAL 128.241,14 96.639,75
I. Kommanditkapital 89.686,30 60.000,00
EIGENKAPITAL 0,00 0,00
II. Jahresüberschuss 38.554,84 36.639,75
B. SONDERPOSTEN MIT
RÜCKLAGEANTEIL
0,00 8.000,00
C. RÜCKSTELLUNGEN 21.822,00 13.610,00
D. VERBINDLICHKEITEN 341.272,00 200.272,04
SUMME Passiva 491.335,14 318.521,79

Anhang

1. Allgemeine Angaben

 

Der vorliegende Jahresabschluss zum 31.12.2007 ist nach den Vorschriften, die durch das Bilanzrichtlinien-Gesetz mit Wirkung zum 1. Januar 1986 geändert wurden, aufgestellt worden. Die folgenden Erläuterungen umfassen die Angaben, die in den neben Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung aufzustellenden Anhang aufzunehmen sind.

Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit haben wir die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten von Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder Anhang anzubringen sind, insgesamt im Anhang aufgeführt.

Für die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung haben wir das sogenannte Gesamtkostenverfahren gewählt, das der bisherigen Handhabung weitgehend entspricht.

 

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

 

Wir haben die Vermögensgegenstände zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und die Schulden zu Rückzahlungsbeträgen angesetzt. Etwaige Wahlrechte im Bilanzansatz wurden durchgängig nach steuerlichen Grundsätzen entschieden.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um nutzungsbedingte, planmäßige Abschreibungen angesetzt.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Nominalbeträgen unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken angesetzt. Die Forderungen haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

Die flüssigen Mittel (Barbestände, Postgiro- und Bankguthaben) sind unbefristet angelegt.

 

Die Rückstellungen berücksichtigen alle bis zur Bilanzerstellung bekannt gewordenen ungewissen Schulden, Verluste und Risiken, die das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen.

Die Verbindlichkeiten sind zu Rückzahlungsbeträgen angesetzt. Die Verbindlichkeiten haben eine Laufzeit von unter 5 Jahren.

Die planmäßigen Abschreibungen im Anlagevermögen wurden linear und degressiv vorgenommen. Die Vereinfachungsregelung in Abschn. 44 (2) EStR wurde übernommen. Die Bewertungsfreiheit gemäß § 6 Abs. 2 EStG wurde handelsrechtlicher Übung entsprechend für diejenigen Vermögensgegenstände des abnutzbaren Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, in Anspruch genommen, soweit deren Netto-Anschaffungskosten Euro 410,00 nicht übersteigen.

 

Bei den Forderungen werden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt.

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren und die unfertigen und fertigen Erzeugnisse und Leistungen sind grundsätzlich zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet.

 

3. Erläuterungen zur Bilanz

 

Im Geschäftsjahr wurde die Geschäftsführung von Torsten Hirsch wahrgenommen.

4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

 

Es wird von der größenabhängigen Erleichterung des § 258 HGB Gebrauch gemacht, so dass weitere Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung nicht erforderlich sind.

 

 

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