Savantec
Verwaltungs GmbH
Unterdietfurt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
13.025,38 |
12.822,31 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
10.945,37 |
10.800,00 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
9.800,00 |
10.000,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.080,01 |
2.022,31 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
13.025,38 |
12.822,31 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
12.325,38 |
12.122,31 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.500,00 |
25.500,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.750,00 |
-12.750,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.750,00 |
12.750,00 |
| II.
Verlustvortrag |
424,62 |
627,69 |
| B.
Rückstellungen |
700,00 |
700,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
13.025,38 |
12.822,31 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Der Anhang zum 31.12.2010 wurde unter Beachtung der
gesetzlichen Vorschriften gemäß §§ 264
ff., 284 ff. HGB aufgestellt.
Die Firma Savantec Verwaltungs GmbH mit Sitz in
Unterdietfurt, ist eine kleine Kapitalgesellschaft gem.
§ 267 HGB. Von den Erleichterungen des § 288 HGB
wurde Gebrauch gemacht.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder
im Anhang ausgeübt werden können, wurde der
Vermerk in der Bilanz gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren angewendet.
Der Jahresabschluss wurde unter der
vollständigen Gewinnverwendung aufgestellt.
Im Anhang wurden alle erforderlichen
Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung gemacht.
Im Wirtschaftsjahr 2010 werden erstmalig die
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)
angewendet. Die Vorjahreszahlen müssen gem. Art. 67
Abs. 8 S. 2 EGHGB nicht angepasst werden und beziehen sich
auf die Gesetzeslage vor Inkrafttreten des BilMoG.
1. Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten
wurden die sonstigen Rückstellungen gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten wurden zum
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben zur Gliederung
Die Form der Darstellung, insbesondere die Gliederung
der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurde
gegenüber dem Vorjahr 2009 im laufenden
Geschäftsjahr 2010 beibehalten. Angaben gem. §
265 Abs. 1 Satz 2 HGB und Erläuterungen gem. §
265 Abs. 2 Sätze 2 u. 3 HGB erübrigen sich damit.
Vermögensgegenstände oder Schulden die
unter mehrere Posten der Bilanz fallen waren nicht
gegeben.
Mangels Vorliegen mehrerer Geschäftszweige war
eine Gliederung des Jahresabschlusses nach verschiedenen
Gliederungsvorschriften nicht erforderlich. Angaben gem.
§ 265 Abs. 4 Satz 2 HGB entfallen.
B. Angaben und Erläuterungen zur Bilanz
Finanzanlagen
Soweit Beteiligungen gemäß § 285 Nr.
11 HGB vorhanden sind, wird gemäß § 286 (3)
S. 1 Nr. 2 HGB auf entsprechende Angaben verzichtet.
Umlaufvermögen
Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem
Jahr bestanden am Bilanzstichtag wie folgt:
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Euro
0,00
Forderungen gg. verbundenen Unternehmen Euro
9.800,00
sonstige Vermögensgegenstände
Euro 0,00
Ausleihungen und Forderungen gegen Gesellschafter
bestanden nicht.
Eigenkapital
Rückstellungen
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr bestanden am Bilanzstichtag wie folgt:
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten Euro 0,00
Verbindlichkeiten aus Lieferungen u. Leistungen
Euro 0,00
sonstige Verbindlichkeiten Euro 0,00
Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als 5
Jahren bestanden nicht.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
bestanden nicht.
Bilanzvermerke
Neben den in der Bilanz angeführten
Verbindlichkeiten sind keine Haftungsverhältnisse zu
vermerken.
C. Sonstige Pflichtangaben
1. Allgemeines
Der Jahresabschluss zum 31.12.2010 ist unter
Beachtung der Vorschriften der
§§ 42 des GmbH-Gesetzes aufgestellt worden.
2. Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
2010 wurden die Geschäfte des Unternehmens durch
folgende Personen geführt: Andreas Hahn
Gegenüber den Mitgliedern der
Geschäftsführung bestehen keine gewährten
Vorschüsse, Kredite oder zugunsten dieser Personen
eingegangenen Haftungsverhältnisse.
3. Angaben gemäß KapCoRiLiG
Die Gesellschaft ist unbeschränkt haftende
Gesellschafterin der Savantec GmbH & Co. KG mit dem
Sitz in Unterdietfurt.
Savantec Verwaltungs GmbH vertreten durch den
Geschäftsführer der GmbH:
gez. Andreas Hahn
Der Jahresabschluss wurde am 05.05.2011
festgestellt.
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