aruzzi taugo e.K.Liquidated

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aruzzi taugo GmbH & Co. KG
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10/27/2009

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Nicole Rinas
since 2/5/2026
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Nicole Rinas
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Financial Report

aruzzi taugo GmbH & Co. KG

Annaberg-Buchholz

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017

Bilanz zum 31. Dezember 2017

AKTIVSEITE

 

31.12.2017

Vorjahr

 

 

EUR

EUR

A.    ANLAGEVERMÖGEN

 

 

 

        I.     Immaterielle Vermögensgegenstände

 

8.099,00

9.204,00

        II.   Sachanlagen

 

736,00

261,00

B.    UMLAUFVERMÖGEN

 

 

 

        I.    Vorräte

 

71.136,45

75.930,05

        II.   Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

 

3.512,91

15.159,53

        III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten

 

16.216,39

17.311,12

C.    RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN

 

428,00

489,00

 

 

100.128,75

118.354,70

 

 

 

 

PASSIVSEITE

 

31.12.2017

Vorjahr

 

 

EUR

EUR

A.    KAPITALANTEILE

 

 

 

        I.     Komplementärin

 

0,00

0,00

        II.   Kapitalkonto I

 

20.000,00

20.000,00

        III. Kapitalkonto II

 

24.444,64

(8.589,00)

B.    RÜCKSTELLUNGEN

 

2.500,00

6.000,00

C.    VERBINDLICHKEITEN

 

53.184,11

100.943,70

 

 

100.128,75

118.354,70

Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017

 

A. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS

Grundsätzliche Angaben

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, den ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie die Regelungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.

Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB i.V.m. § 264a HGB Anwendung.

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften, §§ 268-274a, 276-278 HGB und unter Beachtung der Bewertungsvorschriften der §§ 252-256 HGB erstellt.

 

  B. ANGABEN ZU BIlANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZEN

1. Bilanzierungsmethoden

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Saldierungsverbot des § 246 Abs. 2 Satz 1 HGB wurde beachtet.

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.

Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Erstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Im Einzelnen erfolgte die Bewertung wie folgt:

ANLAGEVERMÖGEN

Immaterielle Vermögensgegenstände

wurden zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen bezogen auf die Nutzungsdauer von längstens 15 Jahren angesetzt.

Sachanlagen

wurden mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungspreisminderungen oder mit den Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen bewertet.

Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer mit den zulässigen Höchstsätzen.

Für Anlagegegenstände mit Anschaffungskosten über EUR 150,00 und unter EUR 1.000,00 wurde in den Vorjahren ein Sammelposten gebildet und eine lineare Abschreibung von 20% unabhängig vom Anschaffungszeitpunkt vorgenommen.

Geringwertige Anlagegegenstände bis EUR 410,00 wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.  

UMLAUFVERMÖGEN

Vorräte  

wurden unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit den Anschaffungskosten oder den niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt.  

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

wurden mit ihren Nominalwerten angesetzt.

Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten

wurden zu Nennwerten bewertet.

RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN

wurden zu Anschaffungskosten bewertet.

KAPITALANTEILE

wurden zum Nennbetrag angesetzt.

RÜCKSTELLUNGEN

wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages dotiert und berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und erkennbaren Risiken.

VERBINDLICHKEITEN

wurden mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt.

 

C. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Restlaufzeiten

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben in Höhe von EUR 3.512,91 (Vorjahr: EUR 15.159,53) Restlaufzeiten bis zu einem Jahr.

 

2. Verbindlichkeiten

2.1 Restlaufzeiten

Die Restlaufzeiten ergeben sich aus dem nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel.

 

Restlaufzeiten

Sicherung durch Pfandrechte

 

bis 1 Jahr

1 bis 5 Jahre

über 5 Jahre

oder ähnliche Rechte

31.12.2017

1.856,27 EUR

51.327,84 EUR

0,00 EUR

0,00 EUR

Vorjahr

3.522,29 EUR

97.421,41 EUR

0,00 EUR

0,00 EUR

 

2.2 Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR 8.515,06 (Vorjahr: EUR 53.348,10), die mit einem qualifizierten Rangrücktritt versehen sind.

 

D. UNTERSCHRIFT GEMÄSS § 245 HGB

aruzzi taugo GmbH & Co. KG, Annaberg-Buchholz

Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017

Annaberg-Buchholz, den 26. Februar 2019

aruzzi taugo Verwaltungsgesellschaft mbH

(geschäftsführende Komplementärin)

 

FESTSTELLUNG

Der Jahresabschluss wurde am 5. März 2019 festgestellt.

 

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