ProRefra GmbHLiquidated

Heimsang 26, 40883 Ratingen, DEU

Master Data

Registry
Register court Düsseldorf HRB 63680
Registered
7/2/2010
Industry
Manufacture of refractory productsEngineering activities for structural designEngineering activities for technical building equipment
Purpose
Das Engineering, die Erstellung und Wartung feuerfester Auskleidungen sowie der Handel mit feuerfesten Produkten.

History

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Management

NameRole
Liquidator

Beneficial Owners
Beta

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (2)

NameOwnership
50.00%
Uwe van Waasen
50.00%

Shareholders
Beta

Name
Location
Share
Albrecht-Ehler Nowak
Ratingen
50.00%
Uwe van Waasen
Ratingen
50.00%

Financial Report

ProRefra GmbH

Ratingen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

AB. Umlaufvermögen

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

53,47

II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

24511,88

Summe Aktiva

24565,35



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25000,00

IV. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

-934,65

B. Rückstellungen

500,00

Summe Passiva

24565,35

ANHANG

I. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss der Gesellschaft vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Besondere Umstände im Sinne des § 264 Absatz 2 Satz 2 HGB sind nicht gegeben.

Die allgemeinen Grundsätze der Gliederung von Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung sind erfüllt. Die Darstellungsstetigkeit im Sinne von § 265 Absätze 1 und 2 HGB ist gegeben. Abweichungen im Sinne von § 265 Absatz 1 Satz 2 HGB und Anpassungen nach § 265 Absatz 2 Satz 3 HGB waren nicht nötig.

Eine Durchbrechung der Darstellungs- und Methodenstetigkeit im Sinne des Artikels 67 Absatz 8 Satz 1 EGHGB ist nicht gegeben. Eine Anpassung der Vorjahresbeträge im Sinne von Artikel 67 Absatz 8 Satz 2 EGHGB ist nicht erfolgt.

Mehrere Geschäftszweige der Gesellschaft waren im Berichtszeitraum nicht vorhanden, weshalb eine Gliederungsergänzung im Sinne von § 265 Absatz 4 Satz 2 HGB entfällt.

Die neuen Vorschriften des BilMoG sind im vorliegenden Jahresabschluss angewendet worden.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Auf die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Handelsgesetzbuches (HGB) in der im Berichtszeitraum geltenden Fassung angewendet. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) in der für den Berichtszeitraum aktuellen Fassung zu beachten.

Posten, denen Beträge zugrunde liegen, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung lauteten sind im Jahresabschluss nicht vorhanden.

Bewertungsmethoden nach § 240 Absatz 4 und § 256 Satz 1 HGB sind nicht angewendet worden.

Sachverhalte im Sinne von § 284 Absatz 2 Nummer 5 HGB sind im Jahresabschluss nicht vorhanden.

III. Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Sachverhalte im Sinne des § 265 Absatz 3 HGB sind beim Anlagevermögen nicht gegeben.

Ein entgeltlich erworbener Geschäfts- oder Firmenwert ist nicht vorhanden.

Ausschüttungsgesperrte Beträge im Sinne von § 268 Absatz 8 HGB aus der Aktivierung selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens oder aus der Aktivierung von Vermögensgegenständen zum beizulegenden Zeitwert sind nicht vorhanden.

Angaben nach § 285 Nr. 26 HGB sind mangels entsprechender Anteile oder Anlageaktien nicht zu machen.

Langfristige Ausleihungen gegenüber Gesellschaftern sind nicht vorhanden.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Sachverhalte im Sinne des § 265 Absatz 3 HGB sind bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen nicht gegeben.

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einen Jahr sind nicht vorhanden.

Sonstigen Vermögensgegenstände bestehen in folgender Höhe: € 53,47.

Sonstige Vermögensgegenstände im Sinne des § 268 Absatz 4 Satz 2 HGB sind nicht vorhanden.

Forderungen gegenüber Gesellschaftern sind nicht vorhanden.

Wertpapiere

Wertpapiere im Sinne von § 266 Absatz 2 A. III. HGB sind nicht vorhanden.

Latente Steuern

Latente Steuern wurden nicht angesetzt, da es sich bei der Gesellschaft um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Absatz 1 HGB handelt und diese von der Vorschrift über die Steuerabgrenzungen nach § 274a Nummer 5 HGB befreit sind.

Eigenkapital

Gewinnrücklagen im Sinne von § 29 Absatz 4 GmbHG sind nicht existent.

Die Gesellschafterversammlung wird beschließen, den Jahresfehlbetrag des Wirtschaftjahres 2010 auf neue Rechnung vorzutragen.

Rückstellungen

Pensionsrückstellungen und Rückstellungen für ähnliche Verpflichtungen wurden nicht gebildet.

Pensionen, Anwartschaften auf Pensionen und ähnliche Verpflichtungen für die keine Rückstellung gebildet wurde bestanden nicht.

Eine Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden nach § 246 Absatz 2 Satz 2 HGB hat nicht stattgefunden.

Sonstige Verbindlichkeiten

Sachverhalte im Sinne des § 265 Absatz 3 HGB sind bei den Verbindlichkeiten nicht gegeben.

Sonstigen Verbindlichkeiten sind nicht vorhanden.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren sind nicht vorhanden.

Verbindlichkeiten die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind bestehen nicht.

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse, zu denen nach § 268 Absatz 7 HGB oder nach § 285 Nummer 27 HGB Angaben zu machen wären, sind nicht vorhanden.

IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Zulässige Zusammenfassungen im Sinne von § 265 Absatz 7 Nummer 2 HGB wurden nicht getätigt.

Außerplanmäßige Abschreibungen wegen dauernder Wertminderung im Anlagevermögen sind nicht vorgenommen worden. Ebenso existieren keine außerplanmäßigen Abschreibungen wegen nicht dauernder Wertminderung im Finanzanlagevermögen.

Eine Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden nach § 246 Absatz 2 Satz 2 HGB hat nicht stattgefunden.

V. Sonstige Angaben

Vorschüsse oder Kredite wurden zugunsten von Mitgliedern des Geschäftsführungsorgans nicht gewährt. Rückzahlungen waren, mangels bestehenden Vorschüssen oder Krediten, nicht zu verzeichnen. Haftungsverhältnisse zugunsten der Geschäftsführer wurden ebenfalls nicht eingegangen.

Eine Konzernzugehörigkeit besteht nicht.

Hinsichtlich der Angaben nach § 285 Nr. 11 und Nr. 11a HGB wird auf die Schutzklausel des § 286 Absatz 3 HGB verwiesen, wonach die Angaben aufgrund der einschlägigen Voraussetzungen unterbleiben können.

Bewertungseinheiten im Sinne von § 254 HGB wurden nicht gebildet.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen bestehen nicht.

Zum Geschäftsführer sind Herr Dr. Albrecht-Ehler Nowak und Herr Uwe van Waasen bestellt. Die Geschäftsführer waren zu jeder Zeit von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

 

Dr. Albrecht-Ehler Nowak und Uwe van Waasen

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 01.11.2011

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