Manufacture of plastic packing goods
ProRefra GmbHLiquidated
Heimsang 26, 40883 Ratingen, DEUMaster Data
Basic information of the organization
History
Changes published in the official company registry
Management
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Albrecht-Ehler Dr.-Ing. Nowak since 1/18/2013 | Liquidator |
Beneficial OwnersBeta
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
Identified persons (2)
| Name | Ownership |
|---|---|
| 50.00% | |
Uwe van Waasen | 50.00% |
ShareholdersBeta
Company ownership structure and capital distribution
Financial Report
Official financial statements and annual reports
ProRefra GmbHRatingenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANGI. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss der Gesellschaft vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Besondere Umstände im Sinne des § 264 Absatz 2 Satz 2 HGB sind nicht gegeben. Die allgemeinen Grundsätze der Gliederung von Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung sind erfüllt. Die Darstellungsstetigkeit im Sinne von § 265 Absätze 1 und 2 HGB ist gegeben. Abweichungen im Sinne von § 265 Absatz 1 Satz 2 HGB und Anpassungen nach § 265 Absatz 2 Satz 3 HGB waren nicht nötig. Eine Durchbrechung der Darstellungs- und Methodenstetigkeit im Sinne des Artikels 67 Absatz 8 Satz 1 EGHGB ist nicht gegeben. Eine Anpassung der Vorjahresbeträge im Sinne von Artikel 67 Absatz 8 Satz 2 EGHGB ist nicht erfolgt. Mehrere Geschäftszweige der Gesellschaft waren im Berichtszeitraum nicht vorhanden, weshalb eine Gliederungsergänzung im Sinne von § 265 Absatz 4 Satz 2 HGB entfällt. Die neuen Vorschriften des BilMoG sind im vorliegenden Jahresabschluss angewendet worden. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Auf die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Handelsgesetzbuches (HGB) in der im Berichtszeitraum geltenden Fassung angewendet. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) in der für den Berichtszeitraum aktuellen Fassung zu beachten. Posten, denen Beträge zugrunde liegen, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung lauteten sind im Jahresabschluss nicht vorhanden. Bewertungsmethoden nach § 240 Absatz 4 und § 256 Satz 1 HGB sind nicht angewendet worden. Sachverhalte im Sinne von § 284 Absatz 2 Nummer 5 HGB sind im Jahresabschluss nicht vorhanden. III. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Sachverhalte im Sinne des § 265 Absatz 3 HGB sind beim Anlagevermögen nicht gegeben. Ein entgeltlich erworbener Geschäfts- oder Firmenwert ist nicht vorhanden. Ausschüttungsgesperrte Beträge im Sinne von § 268 Absatz 8 HGB aus der Aktivierung selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens oder aus der Aktivierung von Vermögensgegenständen zum beizulegenden Zeitwert sind nicht vorhanden. Angaben nach § 285 Nr. 26 HGB sind mangels entsprechender Anteile oder Anlageaktien nicht zu machen. Langfristige Ausleihungen gegenüber Gesellschaftern sind nicht vorhanden. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sachverhalte im Sinne des § 265 Absatz 3 HGB sind bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen nicht gegeben. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einen Jahr sind nicht vorhanden. Sonstigen Vermögensgegenstände bestehen in folgender Höhe: € 53,47. Sonstige Vermögensgegenstände im Sinne des § 268 Absatz 4 Satz 2 HGB sind nicht vorhanden. Forderungen gegenüber Gesellschaftern sind nicht vorhanden. Wertpapiere Wertpapiere im Sinne von § 266 Absatz 2 A. III. HGB sind nicht vorhanden. Latente Steuern Latente Steuern wurden nicht angesetzt, da es sich bei der Gesellschaft um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Absatz 1 HGB handelt und diese von der Vorschrift über die Steuerabgrenzungen nach § 274a Nummer 5 HGB befreit sind. Eigenkapital Gewinnrücklagen im Sinne von § 29 Absatz 4 GmbHG sind nicht existent. Die Gesellschafterversammlung wird beschließen, den Jahresfehlbetrag des Wirtschaftjahres 2010 auf neue Rechnung vorzutragen. Rückstellungen Pensionsrückstellungen und Rückstellungen für ähnliche Verpflichtungen wurden nicht gebildet. Pensionen, Anwartschaften auf Pensionen und ähnliche Verpflichtungen für die keine Rückstellung gebildet wurde bestanden nicht. Eine Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden nach § 246 Absatz 2 Satz 2 HGB hat nicht stattgefunden. Sonstige Verbindlichkeiten Sachverhalte im Sinne des § 265 Absatz 3 HGB sind bei den Verbindlichkeiten nicht gegeben. Sonstigen Verbindlichkeiten sind nicht vorhanden. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren sind nicht vorhanden. Verbindlichkeiten die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind bestehen nicht. Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse, zu denen nach § 268 Absatz 7 HGB oder nach § 285 Nummer 27 HGB Angaben zu machen wären, sind nicht vorhanden. IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Zulässige Zusammenfassungen im Sinne von § 265 Absatz 7 Nummer 2 HGB wurden nicht getätigt. Außerplanmäßige Abschreibungen wegen dauernder Wertminderung im Anlagevermögen sind nicht vorgenommen worden. Ebenso existieren keine außerplanmäßigen Abschreibungen wegen nicht dauernder Wertminderung im Finanzanlagevermögen. Eine Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden nach § 246 Absatz 2 Satz 2 HGB hat nicht stattgefunden. V. Sonstige Angaben Vorschüsse oder Kredite wurden zugunsten von Mitgliedern des Geschäftsführungsorgans nicht gewährt. Rückzahlungen waren, mangels bestehenden Vorschüssen oder Krediten, nicht zu verzeichnen. Haftungsverhältnisse zugunsten der Geschäftsführer wurden ebenfalls nicht eingegangen. Eine Konzernzugehörigkeit besteht nicht. Hinsichtlich der Angaben nach § 285 Nr. 11 und Nr. 11a HGB wird auf die Schutzklausel des § 286 Absatz 3 HGB verwiesen, wonach die Angaben aufgrund der einschlägigen Voraussetzungen unterbleiben können. Bewertungseinheiten im Sinne von § 254 HGB wurden nicht gebildet. Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen bestehen nicht. Zum Geschäftsführer sind Herr Dr. Albrecht-Ehler Nowak und Herr Uwe van Waasen bestellt. Die Geschäftsführer waren zu jeder Zeit von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Dr. Albrecht-Ehler Nowak und Uwe van Waasen Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 01.11.2011 |
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