Ch. Langer GmbH
Bahnhofstraße, 25980 Sylt, DEUMaster Data
Basic information of the organization
History
Changes published in the official company registry
Management
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Christoph Langer since 4/4/2006 | Managing Director |
Beneficial Owners
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
Unresolved chains (1)
| Name | Ownership |
|---|---|
| 100.00% |
Shareholders
Company ownership and partner structure
1 shareholder
GmbH structure
Financial Report
Official financial statements and annual reports
Ch. Langer GmbHGöttingenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz
AnhangAllgemeine AngabenDer Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Die Gesellschaft ist als kleine Kapitalgesellschaft gemäß der Größenklassifizierung nach § 267 Abs. 1 HGB einzustufen. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§ 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Die Gesellschaft ist bilanziell überschuldet. Gleichwohl liegt keine tatsächliche Überschuldung vor, da die vorhandenen stillen Reserven am Bilanzstichtag den Betrag des negativen Eigenkapitals übersteigen. Gliederungsgrundsätze / DarstellungsstetigkeitDie Gesellschaft hat für den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 erstmals die handelsrechtlichen Neuregelungen durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) angewandt. Sofern eine Änderung bei der Bilanzierung und Bewertung einzelner Bilanzpositionen vorgenommen wurde, wird dies bei der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze der einzelnen Positionen beziehungsweise bei den Angaben und Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz berücksichtigt. Die Gliederung der Posten der Bilanz ist mit der des Vorjahres vergleichbar. Von der Darstellungsstetigkeit wurde gegenüber dem Vorjahr nicht abgewichen. Die Vorjahreszahlen wurden aufgrund der erstmaligen Anwendung des BilMoG in 2010 nicht angepasst. BilanzierungsmethodenIm Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital sowie die Schulden wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. BewertungsmethodenDie Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: SachanlagenDie Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen gemäß § 7 Abs. 1 EStG nach der linearen Methode vorgenommen. Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten über EUR 150,00 und bis zu EUR 1.000,00, die ab dem 1. Januar angeschafft wurden, wurden gemäß § 6 Abs. 2a EStG in einen Pool eingestellt und über fünf Jahre abgeschrieben. VorräteDie Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Forderungen und sonstige VermögensgegenständeDie Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. RückstellungenDie Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgte mit dem vorsichtig geschätzten Erfüllungsbetrag. VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Erläuterungen zu einzelnen Posten der BilanzIn den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von TEUR 44,9 (Vorjahr: TEUR 33,2) enthalten. Die Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Gesellschaft haftet aus der Beteiligung als Komplemetärin an der Friedrich Nottbohm GmbH & Co. KG persönlich und unbeschränkt. Ergänzende AngabenGeschäftsführung
Verbundene UnternehmenDie Gesellschaft ist unbeschränkt haftende Gesellschafterin der Friedrich Nottbohm GmbH & Co. KG mit Sitz in Göttingen. Die Gesellschaft ist am Kapital der Kommanditgesellschaft nicht beteiligt. ErgebnisverwendungDie Geschäftsführung schlägt vor, das Ergebnis
Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung der von der Geschäftsführung vorgeschlagenen Ergebnisverwendung aufgestellt. Göttingen, 6. Oktober 2011 Christoph Langer Gemäß Gesellschafterbeschluss vom 10. Oktober 2011 wurde der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 festgestellt. Der Geschäftsführung wurde Entlastung erteilt. |
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