Konz
Lufttechnik GmbH
Steinheim
an der Murr
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
64.361,00 |
71.368,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
953,00 |
3.561,00 |
| II.
Sachanlagen |
63.408,00 |
67.807,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.171.580,50 |
962.547,76 |
| I.
Vorräte |
133.702,96 |
162.745,51 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
165.651,83 |
154.893,63 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
15.843,69 |
27.703,22 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
872.225,71 |
644.908,62 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
7.602,00 |
3.984,00 |
| Aktiva |
1.243.543,50 |
1.037.899,76 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
959.768,96 |
752.876,96 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
652.876,96 |
652.721,97 |
| III.
Jahresüberschuss |
281.892,00 |
75.154,99 |
| B.
Rückstellungen |
146.019,78 |
33.455,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
135.087,76 |
251.567,80 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
135.087,76 |
251.567,80 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.667,00 |
|
| Passiva |
1.243.543,50 |
1.037.899,76 |
Anhang
1.
ALLGEMEINE ANGABEN ZUM UNTERNEHMEN (§ 264 Abs.1a
HGB)
Bei der Konz Lufttechnik GmbH, Steinheim/Murr,
Registergericht Stuttgart, HRB 311128 handelt es sich nach
den Kriterien des § 267 HGB um eine
kleine Kapitalgesellschaft.
2.
ALLGEMEINE ANGABEN ZU INHALT UND GLIEDERUNG DES
JAHRESABSCHLUSSES
2.1
Aufstellung und größenabhängige
Erleichterungen
Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie des
GmbHG aufgestellt. Größenabhängige
Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 I,
276, 288 HGB) wurden nur für den Anhang und die
Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
2.2
Zusätzliche Angaben zur Vermittlung der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§ 264 Abs.2
S.2 HGB)
Die Vermögenslage, die Finanzlage und die
Ertragslage ergeben sich direkt aus dem Jahresabschluss.
2.3
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Form der
Darstellung und Gliederung der Bilanz und der Gewinn-
und Verlustrechnung (§ 265 Abs.1 S.2 HGB)
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätzen
nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
3.
ANGABEN ZUR BILANZIERUNG UND BEWERTUNG EINSCHLIESSLICH
DER VORNAHME
STEUERRECHTLICHER MASSNAHMEN
3.1
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs.2
Nr.1 HGB)
3.1.1
Bilanzierungsmethoden (§ 246-251 HGB)
a. Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts
anderes bestimmt ist.
b. Grundsätzlich sind Posten der Aktivseite
nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht
mit Erträgen und Grundstücksrechte nicht mit
Grundstückslasten verrechnet.
Im Jahresabschluss sind keine gesetzlich bedingten
Durchbrechungen des Verrechnungsverbots enthalten.
c. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
d. Das Anlagevermögen weist nur
Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem
Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.
e. Rückstellungen im Rahmen des § 249
HGB wurden, soweit erforderlich, gebildet.
f. Rechnungsabgrenzungsposten wurden, soweit
erforderlich, nach den Vorschriften des § 250 HGB
berücksichtigt.
g. Die Bilanzierung erfolgt vor Verwendung des
Jahresergebnisses.
3.1.2
Bewertungsmethoden (§ 252-256a HGB)
a. Die Wertansätze der
Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit
denen der Schlussbilanz des vorhergehenden
Geschäftsjahres überein.
b. Bei der Bewertung wurde von der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
ausgegangen. Dem stehen auch tatsächliche und
rechtliche Gegebenheiten nicht entgegen.
c. Die Vermögensgegenstände und
Schulden wurden zum Abschlussstichtag einzeln bewertet.
d. Es wurde vorsichtig bewertet, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem
Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt
geworden sind.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, wenn sie am
Abschlussstichtag bereits realisiert waren.
e. Einzelne Positionen sind wie folgt bewertet
worden:
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet. Bei der Bemessung der
planmäßigen Abschreibungen sind die
Anschaffungskosten oder Herstellungskosten auf die
Geschäftsjahre verteilt worden, in denen der
Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt wird.
Bei der Bewertung der im Geschäftsjahr
zugegangenen geringwertigen Wirtschaftsgüter bis
€ 250,00 wurde von der Vereinfachungsregelung des
§ 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht. Bei der
Entwicklung der Anschaffungs- und Herstellungskosten wurde
ein Abgang in Höhe der Abschreibungen unterstellt.
Für die im Geschäftsjahr zugegangenen
geringwertigen Wirtschaftsgüter über €
250,00 bis € 1.000,00 wurde ein Sammelposten nach
§ 6 Abs. 2a EStG gebildet, der im Jahr des Zugangs und
den 4 Folgejahren jeweils zu 1/5 wieder gewinnmindernd
aufgelöst wird. Es wurde unterstellt, das die im
Sammelposten erfassten Wirtschaftsgüter bis zur
vollständigen Auflösung des Sammelpostens im
Betriebsvermögen verbleiben.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu
Anschaffungskosten. Bei den unfertigen Leistungen erfolgte
die Bewertung zu Herstellungskosten.
Die Forderungen, die sonstigen
Vermögensgegenstände und die flüssigen
Mittel wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag oder
dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden
Wert angesetzt. Es wurden Pauschalwertberichtigungen mit
1 % der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
(netto) berücksichtigt. Einzelwertberichtigungen
wurden nicht gebildet.
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 Abs.1 S. 2 HGB). Rückstellungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem
ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre
abgezinst (§ 253 Abs.2 S.1 HGB).
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag ausgewiesen.
f. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig von den
Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im
Jahresabschluss berücksichtigt worden.
4.
ANGABEN ZUR BILANZ
4.1
Verbindlichkeiten
Die Zusammensetzung der ausgewiesenen
Verbindlichkeiten ergibt sich aus folgendem
Verbindlichkeitenspiegel (§ 285 Nr.2 HGB):
|
Gesamtbetrag
|
RLZ bis 1 J.
|
RLZ über 1 J.
|
RLZ über 5 J.
|
gesicherte Beträge
|
Art der Sicherheit
|
Verbindlichkeiten
|
135.087,76
|
135.087,76
|
0,00
|
0,00
|
97.731,74
|
Eigentumsvorbehalte
|
Am Abschlussstichtag waren die Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen mit Ausnahme der nicht einzeln
ermittelten Verbindlichkeiten aus
Dienstleistungsverträgen weitestgehend durch
Eigentumsvorbehalte gesichert.
4.2
Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB (§
268 Abs.7 HGB) und Gründe der Einschätzung des
Risikos der
Inanspruchnahme (§ 285 Nr.27 HGB)
Am Abschlussstichtag waren Haftungsverhältnisse
i.S.d. § 251 HGB wie folgt zu vermerken:
Art des
Haftungsverhältnisses
|
Betrag
|
Verbindlichkeiten aus
der Begebung und Übertragung von Wechseln
|
0,00
|
Verbindlichkeiten aus
Bürgschaften
|
0,00
|
Verbindlichkeiten aus
Wechsel- und Scheckbürgschaften
|
0,00
|
Verbindlichkeiten aus
Gewährleistungsverträgen
|
0,00
|
Sicherheiten für
fremde Verbindlichkeiten
|
50,00
|
4.3
Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen,
wenn für die Beurteilung der Finanzlage
bedeutend (§ 285 Nr.3a HGB)
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten bestanden am Abschlussstichtag folgende
sonstige finanzielle Verpflichtungen, die für die
Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung waren:
Art der Verpflichtung
|
Betrag
|
Immobilien-Mietverträge
|
79.800,00
|
Kfz-Leasingverträge
|
19.731,50
|
EDV-Verträge
|
20.076,39
|
Die übrigen sonstigen finanziellen
Verpflichtungen liegen im Rahmen des üblichen
Geschäftsverkehrs.
5.
SONSTIGE ANGABEN
5.1
Durchschnittliche Zahl der beschäftigten
Arbeitnahmer (§ 285 Nr.7 HGB)
Während des Geschäftsjahrs waren
durchschnittlich 15 Arbeitnehmer beschäftigt.
5.2
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs.3 GmbHG)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalt
|
Betrag
|
Ausleihungen
|
0,00
|
Forderungen
|
0,00
|
Verbindlichkeiten
|
113.188,55
|
6.
UNTERZEICHNUNG DES JAHRESABSCHLUSSES (§ 245
HGB)
zum 31.12.2023
Steinheim/Murr, den 03.07.2024
Rocco Filareti
- Geschäftsführer -
Michele Carlotto
- Geschäftsführer -
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 03.07.2024
festgestellt.
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