Frank
Publishing GmbH
Bonn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
85.396,17 |
71.286,28 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
13.084,00 |
5.918,00 |
| II.
Sachanlagen |
23.638,00 |
22.218,00 |
| III.
Finanzanlagen |
48.674,17 |
43.150,28 |
| B.
Umlaufvermögen |
104.727,90 |
69.138,67 |
| I.
Vorräte |
1.500,00 |
1.500,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
65.282,04 |
62.478,07 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
24.474,22 |
24.140,13 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
37.945,86 |
5.160,60 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
10.290,18 |
6.764,38 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
26.566,92 |
28.055,15 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
226.981,17 |
175.244,48 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,60 |
25.564,60 |
| II.
Verlustvortrag |
53.619,75 |
-30.146,90 |
| III.
Jahresüberschuss |
1.488,23 |
-83.766,65 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
26.566,92 |
28.055,15 |
| B.
Rückstellungen |
94.441,84 |
89.193,88 |
| C.
Verbindlichkeiten |
132.539,33 |
86.050,60 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
35.328,32 |
67.354,94 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
226.981,17 |
175.244,48 |
Anhang
I. Allgemeine Hinweise
Der vorliegende Jahresabschluss wurde auf der
Grundlage des Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) vom 25. Mai
2009 sowie den Vorschriften des Gesetzes betreffend die
Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG)
erstellt.
Die Anwendung der durch das BilMoG geänderten
Vorschriften erfolgt erstmals für das
Geschäftsjahr 2010.
Eine Anpassung der gemäß § 265 Abs. 2
Satz 1 HGB anzugebenden Vorjahreszahlen an die
geänderten Bewertungsmethoden ist in
Übereinstimmung mit Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht
erfolgt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Von den
größenabhängigen Erleichterungen für
kleine Kapitalgesellschaften bei der Aufstellung des
Jahresabschlusses ist Gebrauch gemacht worden.
II. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag
Die zum Bilanzstichtag ausgewiesene
buchmäßige Überschuldung stellt keine
Überschuldung nach § 19 InsO dar. Unter
Berücksichtigung der Zeitwerte des
Anlagevermögens und von
Rangrücktrittserklärungen der Gesellschafter ist
eine Überschuldung nicht gegeben.
III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände (wie Software) werden zu
Anschaffungskosten vermindert um planmäßige,
lineare Abschreibungen angesetzt.
Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten
angesetzt.
Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgt zu
Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger, linearer Abschreibungen. Für
Anlagegüter mit Netto-Anschaffungskosten von mehr als
Euro 150,00 bis Euro 1.000,00, die nach dem 31. Dezember
2007 und vor dem 01.01.2010 angeschafft worden sind, wird
der jährlich steuerlich zu bildende Sammelposten aus
Vereinfachungsgründen in die Handelsbilanz
übernommen. Die Sammelposten werden in Anlehnung an
die steuerlichen Vorschriften jeweils pauschalierend mit
20% per anno ab dem Jahr der Anschaffung linear
abgeschrieben.
Geringwertige Anlagegüter, deren
Netto-Anschaffungskosten nicht mehr als Euro 410,00
betragen und die nach dem 31.12.2009 angeschafft worden
sind, werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Die unfertigen Leistungen werden mit den
Herstellungskosten bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nennwert unter
Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. Für das
allgemeine Kreditrisiko sind ausreichende
Pauschalwertberichtigungen in Höhe von 0,5% der
Forderungen angesetzt.
Die liquiden Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt.
Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der
Aktivseite Ausgaben vor dem Bilanzstichtag angesetzt,
sofern sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem
Tag darstellen.
Rückstellungen werden in Höhe des
Erfüllungsbetrags angesetzt, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist.
Die Rückstellungen für
Pensionsverpflichtungen werden unter Verwendung der
"Richttafeln 2005 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck ermittelt.
Bei der Bewertung wurde der notwendige
Erfüllungsbetrag als modifizierter Teilwert der am
Bilanzstichtag erworbenen Anwartschaften berechnet.
Für die Abzinsung wurde pauschal der durchschnittliche
Marktzinssatz bei einer restlichen Laufzeit von 15 Jahren
von 5,15% für Pensionsverpflichtungen gemäß
der Rückstellungsabzinsungsverordnung vom 18. November
2009 verwendet. Trendannahmen für eine Anpassung der
zugesagten Leistungen bis zum Leistungsbeginn waren wegen
der Art der Zusage nicht zu berücksichtigen.
Für den sich durch die Änderung der
Pensionsrückstellungsbilanzierung nach §§
249 Abs. 1 Satz 1, 253 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 HGB durch das
BilMoG ergebenden Zuführungsbetrag wird das Wahlrecht
nach Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB, den Zuführungsbetrag
über 15 Jahre zu verteilen, in Anspruch genommen.
Zum 31. Dezember 2010 beträgt die Unterdeckung
der Pensionsrückstellung Euro 27.327,83.
Verbindlichkeiten werden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
IV. Sonstige Angaben
Von den ausgewiesenen Verbindlichkeiten haben Euro
11.311,54 eine Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren.
Verbindlichkeiten in Höhe von Euro 96.079,19
sind durch Grundpfandrechte gesichert.
Der Gesamtbetrag der an die
Geschäftsführung gewährten Kredite
beträgt Euro 33.337,39. Diese werden mit 2,2% bzw. 4%
verzinst.
Alleinige Geschäftsführerin im
Geschäftsjahr 2010 war Frau Claudia Guirola-Frank.
Außer der Geschäftsführerin waren im
Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt.
Bonn, den 28. Oktober 2011
Claudia Guirola-Frank
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2010 -
31.12.2010
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 13.346,12 EUR. Der Betrag der
Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände
gegenüber Gesellschaftern beträgt 24.474,22 EUR.
Der Betrag der Finanzanlagen gegenüber Gesellschaftern
beträgt 8.863,17 EUR.
1.1.2009 -
31.12.2009
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 30.598,82 EUR. Der Betrag der
Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände
gegenüber Gesellschaftern beträgt 24.140,13 EUR.
Der Betrag der Finanzanlagen gegenüber Gesellschaftern
beträgt 8.522,28 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
|