ESPEN
AG
Bad
Vilbel
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
45.424,00 |
24.303,00 |
| I.
Sachanlagen |
43.224,00 |
22.103,00 |
| II.
Finanzanlagen |
2.200,00 |
2.200,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.154.423,64 |
1.870.354,81 |
| I.
Vorräte |
1.292.334,00 |
1.178.675,49 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
859.282,96 |
674.476,20 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
-30.000,00 |
|
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.806,68 |
17.203,12 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.322,50 |
666,96 |
| Aktiva |
2.203.170,14 |
1.895.324,77 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.113.167,60 |
1.070.382,03 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
680.700,00 |
680.700,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
459.725,94 |
459.725,94 |
| III.
Verlustvortrag |
70.043,91 |
27.152,73 |
| IV.
Jahresüberschuss |
42.785,57 |
-42.891,18 |
| B.
Rückstellungen |
44.225,64 |
42.801,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.045.776,90 |
782.141,74 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
350.004,00 |
38.138,55 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
695.772,90 |
744.003,19 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
461.584,61 |
430.646,25 |
| Passiva |
2.203.170,14 |
1.895.324,77 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der ESPEN AG wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des Aktiengesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses
Ausweis der nach § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB
zusammengefassten Posten
Zur Vergrößerung der Klarheit der
Darstellung wurden in der Bilanz einzelne Posten des
Gliederungsschemas in § 266 HGB zusammengefasst.
Die folgende Aufstellung entspricht in ihrer
Reihenfolge dem Postenaufbau des gesetzlich
vorgeschriebenen Gliederungsschemas.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
1. Sachanlagen
Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu
einem Wert von Euro 1.000,00 wurden im Geschäftsjahr
2023 in voller Höhe abgeschrieben.
2. Vorräte
Die
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden nach Auskunft
des gesetzlichen Vertreters unter Beachtung des
Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am
Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt.
Bei den
unfertigen Erzeugnissen und
fertigen Erzeugnissen wurde die verlustfreie
Bewertung nach Auskunft des gesetzlichen Vertreters
angewandt .
Der Bestand wurde durch Inventur nachgewiesen. Diese
haben wir nicht überprüft.
3. Forderungen und sonstige Gegenstände
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden zu Nominalwerten
unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken
angesetzt. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch eine
Pauschalwertberichtigung auf Forderungen in Höhe von 2
% ausreichend Rechnung getragen.
4. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
Die Guthaben bei Kreditinstituten wurde durch Vorlage
des jeweils letzten Kontoauszuges des
Geschäftsjahres nachgewiesen.
Der Kassenbestand stimmt zum Bilanzstichtag mit dem
Kassenbuch überein.
5. Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungsbetrag
berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am
Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine
Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die
Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der
Deutschen Bundesbank veröffentlichen
Abzinsungszinssätze verwendet.
7. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden zum
Erfüllungsbetrag angesetzt
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
wurden durch Vorlage des jeweils letzten Konto-
auszuges des Geschäftsjahres nachgewiesen.
Die Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als
5 Jahren setzen sich wie folgt zusammen:
Darlehensgewährung
Gesellschafter
461.584,61 Euro
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Am Bilanzstichtag bestanden keine weiteren sonstigen
Verpflichtungen oder Haftungsverhältnisse
gemäß § 251 HGB .
Sonstige Pflichtangaben
Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die
Vermögens-, Finanz- und Ertrags-
lage
Namen der Mitglieder des Vorstands und des
Aufsichtsrats
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
gehörten die folgenden Personen dem Vorstand an:
Herr Dipl.-Holzwirt
Jürgen Jordan
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Dem Aufsichtsrat gehörten folgende Personen an:
Herr Dipl.-Forstwirt Dr.
Ernst Kürsten
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Herr Dipl.-Sozialwirt
Wolfgang Scharm
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Herr Dipl.-Ing. Reinhard
Kurtz
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Unterschrift des Vorstands
Bad Vilbel, 02. August
2024
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Ort, Datum
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Unterschrift Vorstand
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Herr Dipl.-Holzwirt
Jürgen Jordan
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sonstige Berichtsbestandteile
gez. Herr Jürgen Jordan
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 02.08.2024
festgestellt.
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