Heppner Catering GmbH
Triftstraße 5, 83703 Gmund am Tegernsee, DEUMaster Data
Basic information of the organization
History
Changes published in the official company registry
Management
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Frank Heppner since 10/24/2001 | Managing Director |
Beneficial Owners
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
Identified persons (1)
| Name | Ownership |
|---|---|
| 100.00% |
Shareholders
Company ownership and partner structure
1 shareholder
GmbH structure
Holdings
Companies in which this organization holds a direct stake
| Name | Ownership |
|---|---|
| 70.00% |
Financial Report
Official financial statements and annual reports
Heppner Catering GmbHMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAktiva
AnhangA. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung gem. § 288 HGB wurden in Anspruch genommen. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des BilMoG aufgestellt. Auswirkungen hieraus ergaben sich keine. B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital sowie die Schulden wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und sind hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
C. Angaben zur Bilanz Kleine Kapitalgesellschaften sind gemäß § 274 a Nr. 1 HGB von der Pflicht zur Aufstellung eines Anlageverzeichnisses und gemäß § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB von der Aufstellung eines Lageberichts befreit. Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB bestanden am Abschlussstichtag nicht. In den sonstigen Vermögensgegenstände sind Forderungen gegenüber Geschäftsführer in Höhe von 50.874,87 EUR (Vj 68.007,47 EUR) enthalten. Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr betragen 104.858,81 EUR. D. Sonstige Pflichtangaben a) Geschäftsführer ist: Herr Frank Heppner, Koch, München b) Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge im Anhang wird verzichtet (§ 286 Abs. 4 HGB). c) Die Gesellschaft ist bilanziell überschuldet. Seit 2010 werden Sanierungsgespräche mit den Gläubigern geführt, die in 2012 zum Abschluss gebracht worden sind.In diesen Sanierungsgesprächen wurden Vergleichsvereinbarungen mit entsprechenden Forderungsverzichten vereinbart, die der Gesellschaft eine positive Prognose ermöglichen. d) Angaben über den Anteilsbesitz an anderen Unternehmen von mindestens 20 vH der Anteile (gem. § 285 Nr. 11 HGB).
sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt. |
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