Social Commerce Group SELiquidated

10627 Berlin, DEU

Master Data

Registry
Register court München HRB 193473
Previous
Adiantum Beteiligungen SE
Registered
8/4/2011
Industry
Activities of holding companiesManagement activities of other holding companiesBuying and selling of own non-residential real estate
Purpose
Erwerb, Verkauf und Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht für Dritte, sowie strategische Führung, Steuerung und Koordinierung dieser Unternehmen.

History

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Management

NameRole
Managing Director

Financial Report

Adiantum Beteiligungen SE

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 04.08.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
A. Umlaufvermögen 78.396,36
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 822,07
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 77.574,29
B. Rechnungsabgrenzungsposten 1.903,48
Bilanzsumme, Summe Aktiva 80.299,84

Passiva

31.12.2011
EUR
A. Eigenkapital 79.049,84
I. gezeichnetes Kapital 120.000,00
II. Jahresfehlbetrag 40.950,16
B. Rückstellungen 1.250,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 80.299,84

Anhang


   
I. Allgemeine Hinweise
Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des AktG und der Satzung aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Gesellschaft im Sinne des
§ 267 Abs. 1 HGB und nimmt weitgehend die Erleichterungsvorschriften für kleine Kapitalgesellschaften in
Anspruch.

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Das Geschäftsjahr ist aufgrund der Gründung der Gesellschaft zum 04. August 2011 ein Rumpfwirtschaftsjahr, sodass kein Vorjahresvergleich möglich ist.

 
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bzw. ihrem niedrigeren beizulegendem Wert am Bilanzstichtag bewertet.

Guthaben bei Kreditinstituten sind mit dem Nennwert angesetzt.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen geleistete Zahlungen für Aufwendungen in Folgejahren und sind zu Nennwerten bilanziert.

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und wurden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.

 
III. Erläuterungen zur Bilanz


In der Bilanz wurden Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände von insgesamt 822,07 EUR ausgewiesen.

Die Restlaufzeiten der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände betragen weniger als ein Jahr.

Die Summe der aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beträgt insgesamt 1.903,48 EUR.

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 120.000,00 EUR. Dieses ist in 120.000 Stückaktien, die auf den Inhaber lauten, eingeteilt.

 
  IV. Sonstige Angaben

 
1. Angaben gemäß §160 Abs. 1 Nr.4 AktG

Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, bis zum 01. Juli 2016 das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bareinlagen und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals, insgesamt jedoch höchstens um EUR 60.000,00 zu erhöhen. Die neuen Aktien sind ab dem Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie ausgegeben werden, gewinnberechtigt (Genehmigtes Kapital).

Den Aktionären ist mit den nachfolgenden Beschränkungen ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Verwaltungsrat ist ermächtigt das Bezugsrecht auszuschließen
  

soweit es erforderlich ist, um Spitzenbeträge auszugleichen;

um die neuen Aktien gegen Sacheinlagen, insbesondere zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen auszugeben;

im Falle der Kooperation mit einem anderen Unternehmen, wenn das Zusammenwirken dem Gesellschaftsinteresse dient und das kooperierende Unternehmen eine Beteiligung verlangt;

im Falle der Ausgabe von Belegschaftsaktien, auch an Arbeitnehmer und Führungspersonal von mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen, soweit dies im Interesse der Gesellschaft liegt, inbesondere zu Zwecken der Unternehmensbindung und Incentivierung;

soweit es erforderlich ist, um den Inhabern der von der Gesellschaft oder ihren Tochtergesellschaften ausgegebenen Optionsscheinen und Wandelschuldverschreibungen ein Bezugsrecht auf die neuen Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung des Options- bzw. Wandelrechts zustehen würde;

wenn die Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlagen erfolgt, soweit der auf die neuen Aktien entfallende Anteil am Grundkapital weder insgesamt zehn Prozent des zum Zeitpunkt der Eintragung dieses genehmigten Kapitals bestehenden Grundkapitals noch insgesamt zehn Prozent des im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien bestehenden Grundkapitals übersteigt, und der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet. Bei Ausnutzung der Zehn-Prozent-Grenze ist der Ausschluss des Bezugsrechts aufgrund anderer Ermächtigungen nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG einzubeziehen.


Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen. Der Verwaltungsrat ist weiter ermächtigt, nach Ausnutzung des genehmigten Kapitals oder Ablauf der Frist für die Ausnutzung des genehmigten Kapitals die Fassung der Satzung entsprechend anzupassen.

 
2. Angaben gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG

Der Gesellschaft wurde mit Schreiben vom 08. August 2011 der Global Investment Partners AG, München, das Bestehen einer Beteiligung gemäß § 20 Abs. 1 und 4 AktG mitgeteilt. Der veröffentlichte Inhalt der Mitteilung lautet wie folgt:

"Die Global Investment Partners AG hat uns gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihr mehr als der vierte Teil der Aktien unserer Gesellschaft unmittelbar gehört.

Weiter hat uns die Global Investment Partners AG gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr unmittelbar eine Mehrheitsbeteiligung im Sinne von § 16 Abs. 1 AktG an unserer Gesellschaft gehört."

3. Organe der Gesellschaft

Die Gesellschaft optiert zum sog. monistischen Leitungssystem gemäß Art. 38 lit b) Se-VO.


Der Verwaltungsrat besteht aus folgenden Personen:

Herr Dr. Thomas Gemmeke, Rechtsanwalt, München, Vorsitzender (seit 04.08.2011)
Herr Bernhard Rehbein, Rechtsanwalt, stellvertretender Vorsitzender, München (seit 04.08.2011)
Herr Stephan Zuber, Rechtsanwalt, München (04.08.2011 bis 11.08.2011)
Herr Gert Krais, Rechtsanwalt, Landau i.d.Pfalz (seit 11.08.2011)

Geschäftsführender Direktor ist:

Herr Dr. Thomas Gemmeke, Rechtsanwalt, München (04.08.2011 bis 11.08.2011)
Herr Gert Krais, Rechtsanwalt, Landau i.d.Pfalz (seit 12.08.2011)

Der geschäftsführende Direktor ist einzelvertretungsberechtigt und hat die Befugnis, im Namen der
Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.


München, den 16.02.2012

Der geschäftsführende Direktor
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.02.2012 festgestellt.

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