Master Data

Registry
Register court Darmstadt HRB 2666
Registered
7/18/1980
Industry
Buying and selling of own non-residential real estateAgents involved in the sale of wine, sparkling wine and spiritsActivities of agents involved in the wholesale of motor vehicles
Purpose
Der Betrieb eines Kunsthandels, der Handel mit kunstgewerblichen Gegenständen sowie der Import von Kunstgegenständen und kunstgewerblichen Gegenständen, ferner Erwerb, Veräußerung und Verwaltung eingener sowie Verwaltung fremder Immobilien, nicht jedoch Geschäfte gemäß § 34 c Gewerbeordnung.

History

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Management

NameRole
Sebastian Heymann
since 2/5/2018
Managing Director
Manfred Heymann
since 3/8/2006
Managing Director

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (2)

NameOwnership
50.00%
Petra Heymann
50.00%

Shareholders

2 shareholders

GmbH structure

64285 Darmstadt
DEM 25,000
50.00%
Petra Heymann
64285 Darmstadt
DEM 25,000
50.00%

Financial Report

Kunsthandel Heymann GmbH

Darmstadt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 40.582,32 40.899,32
I. Sachanlagen 40.582,32 40.899,32
B. Umlaufvermögen 120.355,33 123.263,35
I. Vorräte 95.157,57 82.376,69
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 5.652,31 11.874,26
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 19.545,45 29.012,40
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.713,16 1.889,82
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 95.466,65 67.773,42
Bilanzsumme, Summe Aktiva 258.117,46 233.825,91

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital / Kapitalkonto/ Kapitalanteile 25.564,59 25.564,59
II. Verlustvortrag 93.338,01 89.519,16
III. Jahresfehlbetrag 27.693,23 3.818,85
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag -95.466,65 -67.773,42
B. Rückstellungen 196.066,00 149.228,00
C. Verbindlichkeiten 62.051,46 84.597,91
Bilanzsumme, Summe Passiva 258.117,46 233.825,91

Anhang


Heymann GmbH, Darmstadt
Anhang 2010
                                                                                                                        
 

I           Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss


Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 II HGB auf.
 
Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Be-wertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).
 
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 HGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB nicht angepasst.
 

II          Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden


Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Bei den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter werden linear und degressiv abgeschrieben.
 
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 410 wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 II EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.
 
Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten (§ 253 I 1 HGB).
 
Die Bewertung der Waren erfolgte zu den Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war (§ 253 IV HGB).
 
 
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.
 
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die ursprünglich auf fremde Währung lauteten, wurden zum Devisenkassakurs am Abschlussstichtag gem. § 256a II HGB bewertet (§ 284 II Nr. 2 HGB).
 
Rückstellungen für Pensionen werden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Sie werden pauschal mit einem einer Restlaufzeit von 15 Jahren entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§ 253 II 2 HGB).
 
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB).
 
Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB).
 
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 I HGB).
 

III         Angaben zur Bilanz


Die sonstigen Vermögensgegenstände haben i. H. v. € 0,00 eine Restlaufzeit von über 1 Jahr (Vorjahr: T€ 0).
 
Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42 III GmbHG) bestehen am Abschlussstichtag in Höhe von € 0,00 (Vorjahr: T€ 0).
 
Die Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden nach der versicherungsmathematischen Teilwertmethode gebildet. Es wurden folgende Annahmen für die Berechnung berücksichtigt (§ 285 Nr. 24 HGB):
 
·                      durchschnittlicher Marktzins von 5,15% für eine Laufzeit von 15 Jahren, der von der Deutschen Bundesbank bekanntgemacht wurde
·                      Lohn- und Gehaltssteigerungen von 0 % nach den Erfahrungswerten aus der Vergangenheit
·                      Sterbetafeln nach Dr. Klaus Heubeck "Richttafeln 2005 G"
 
Durch die Umstellung der Bewertung der Pensionsrückstellungen nach BilMoG ergibt sich ein zusätzlicher einmaliger Rückstellungsbetrag in Höhe von € 15.501. Von der Übergangsregelung gem. Art. 67 I 1 EGHGB wurde nicht Gebrauch gemacht.
 
Die sonstigen Rückstellungen entfallen im Wesentlichen auf die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen und Jahresabschlusskosten.
 
Die Verbindlichkeiten haben in Höhe von € 34.051,46 eine Restlaufzeit von einem Jahr (§ 268 V 1 HGB). Verbindlichkeiten in Höhe von € 0,00 haben eine Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren (§ 285 Nr.1b HGB).
 
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 III GmbHG) betragen € 42.113,00 (Vorjahr: T€ 59).
 
 
 

IV.       Sonstige Pflichtangaben


Geschäftsführer
 
Manfred Heymann
 
 
Die Schutzklausel gem. § 286 IV HGB wurde in Anspruch genommen.
 
Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.
 
 
Gewinnverwendung/Gewinnverwendungsvorschlag
Die Geschäftsführung schlägt vor, den Bilanzverlust von € 121.031,24 auf neue Rechnung vorzutragen.
 
 
Darmstadt, 18. November 2011
 
 
 
Geschäftsführer
 

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