FCM
Grundbesitz GmbH
Mellrichstadt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
607.884,83 |
556.010,39 |
| I.
Sachanlagen |
607.884,83 |
556.010,39 |
| B.
Umlaufvermögen |
113.116,08 |
117.803,86 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
52,01 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
35.428,89 |
21.754,66 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
77.687,19 |
95.997,19 |
| C.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten |
1.004,67 |
0,00 |
| Summe
Aktiva |
722.005,58 |
673.814,25 |
Passiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Eigenkapital |
218.617,39 |
180.638,07 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
180.000,00 |
180.000,00 |
| III.
Verlustvortrag |
38.357,25 |
-18.353,19 |
| IV.
Jahresüberschuss |
51.974,64 |
-42.715,12 |
| B.
Rückstellungen |
31.897,63 |
9.710,20 |
| C.
Verbindlichkeiten |
470.451,34 |
466.648,61 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
338.785,54 |
378.964,18 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.039,22 |
16.817,37 |
| Summe
Passiva |
722.005,58 |
673.814,25 |
Anhang
1. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE
Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den
Vorschriften des Dritten Buches des HGB (§§ 238
ff) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen
für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff HGB)
aufgestellt worden.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB.
Soweit im Berichtsjahr hinsichtlich der im Vorjahr
von den Gliederungsvorschriften des HGB und des GmbHG
abweichenden Positionen der Bilanz- und Gewinn- und
Verlustrechnung Veränderungen vorgenommen wurden,
wurde dem Prinzip der Darstellungsstetigkeit (§ 265
Abs. 1 HGB) durch Anpassung der Vorjahreszahlen
entsprochen.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs-
oder Herstellungskosten vermindert um die steuerlich
zulässigen Abschreibungen angesetzt.
Geringwertige Wirtschaftsgüter werden
gemäß § 6 Absatz 2 EStG im Jahr des Zugangs
bis zu einem Erinnerungswert von 1 Euro abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter gemäß §
6 Absatz 2a EStG werden nach Abschreibungsfrist von 5
Jahren ebenfalls bis zu einem Erinnerungswert von 1 Euro
abgeschrieben.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie
sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert
vermindert um Wertberichtigungen und unter Beachtung des
Niederstwertprinzips angesetzt.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt.
Bei der Bemessung der Rückstellungen wurden
allen erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend
Rechnung getragen.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
2. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
Die Aufgliederung und die Bewegungen des
Anlagevermögens sind dem
Abschreibungsverzeichnis zu entnehmen.
3. ANGABEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
4. SONSTIGE ANGABEN
Während des Zeitraums vom 01.01.2015 bis zum
31.12.2015 waren durchschnittlich 0 Arbeitnehmer
beschäftigt.
Gesamtvertretungsberechtigte
Geschäftsführer im Geschäftsjahr 2015 war
Herr Franz Margraf
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