X-doc-solution GmbH
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
10.000,00 |
836.444,67 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,00 |
639.551,03 |
| II.
Sachanlagen |
10.000,00 |
196.893,64 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.092.079,73 |
2.725.882,28 |
| I.
Vorräte |
14.374,59 |
133.086,46 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
791.404,61 |
2.551.572,15 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
286.300,53 |
41.223,67 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
114.944,51 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
1.334.448,27 |
958.163,10 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
2.436.528,00 |
4.635.434,56 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
4.900.000,00 |
3.900.000,00 |
| III.
Verlustvortrag |
4.883.163,10 |
3.877.180,00 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
1.376.285,17 |
1.005.983,10 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
1.334.448,27 |
958.163,10 |
| B.
Rückstellungen |
93.631,65 |
342.563,32 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.341.365,42 |
4.271.975,46 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.530,93 |
20.895,78 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
2.436.528,00 |
4.635.434,56 |
Anhang
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis
31. Dezember 2020
1. Allgemeine Grundsätze
Die X-doc-solution GmbH hat ihren Firmensitz in
Berlin und ist mit der Registernummer HRB 87771 B in das
Handelsregister B des Amtsgerichts Charlottenburg
eingetragen.
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
2020 wurde nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) und des Gesetzes
betreffend die Gesellschaften mit beschränkter
Haftung (GmbHG) aufgestellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung folgt dem
Gesamtkostenverfahren.
Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine
Kapitalgesellschaft. Es werden die
größenabhängigen Erleichterungen nach
§ 288 HGB zum Teil in Anspruch genommen.
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind sonstige
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
enthalten, die im Vorjahr als Verbindlichkeiten
gegenüber verbundenen Unternehmen ausgewiesen wurden.
Der Vorjahresausweis in diesem Abschluss wurde entsprechend
angepasst.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter
der Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252
Abs. 1 Nr. 2 HGB).
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des
Vorjahres wurden unverändert beibehalten.
Die Bewertung des Sachanlagevermögens und der
immateriellen Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens erfolgt zu Anschaffungskosten,
die um planmäßige Abschreibungen vermindert
werden. Sofern zum Abschlussstichtag bei
Vermögensgegenständen des Anlagevermögens
von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung
auszugehen ist, werden außerplanmäßige
Abschreibungen auf den niedrigeren Wert vorgenommen.
Abschreibungen auf die immateriellen
Vermögensgegenstände werden nach der linearen
Abschreibungsmethode ermittelt. Dabei wurde für
das erworbene technische Know-how eine Nutzungsdauer
von zehn Jahren und für den Kundenstamm von drei
Jahren unterstellt.
Die Abschreibungen des beweglichen
Sachanlagevermögens werden planmäßig
entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
(zwei bis 20 Jahre) vorgenommen, wobei die lineare
Abschreibungsmethode angewendet wird.
Die Vorräte werden mit den Anschaffungskosten
bewertet. Posten mit verminderter Marktgängigkeit
werden auf den niedrigeren beizulegenden Wert
abgeschrieben.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden grundsätzlich
mit dem Nennwert in Höhe ihrer Anschaffungskosten
angesetzt. Die Berücksichtigung des
Niederstwertprinzips erfolgt für Einzelrisiken durch
entsprechende Einzelwertberichtigungen. Das allgemeine
Kreditrisiko wird durch Pauschalwertberichtigungen
berücksichtigt.
Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem Nennwert
angesetzt.
Der aktivie Rechnungsabgrenzungsposten enthält
ausschließlich Ausgaben vor dem Bilanzstichtag,
die Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach dem
Bilanzstichtag betreffen.
Der Ausweis und die Darstellung des Eigenkapitals
erfolgt gem. § 272 HGB. Die Kapitalrücklage
betrifft andere Zuzahlungen der Gesellschafter im Sinne von
§ 272 Abs. 2. Nr. 4 HGB.
Die Rückstellungen sind für alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen in
Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen
werden bei der Ermittlung des Erfüllungsbetrags
berücksichtigt. Bei einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr erfolgt eine Abzinsung mit dem ihrer
Laufzeit entsprechenden, von der Deutschen Bundesbank
ermittelten, Zinssatz. Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von weniger als einem Jahr werden nicht
abgezinst.
Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgt zum
Erfüllungsbetrag.
Der passive Rechnungsabgrenzungsposten enthält
ausschließlich Einnahmen vor dem Bilanzstichtag,
die Erträge für eine bestimmte Zeit nach dem
Bilanzstichtag betreffen.
3. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und
der Gewinn- und Verlustrechnung
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine
Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Die sonstigen Rückstellungen sind u. a. für
Aufwendungen im Zusammenhang mit ausstehenden
Personalvergütungen,
Berufsgenossenschaftsbeiträgen und
Jahresabschlusskosten gebildet worden.
Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu
einem Jahr.
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind TEUR 385
sonstige Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern enthalten.
4. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Aufgrund langfristiger Leasingverträge besteht
zum Bilanzstichtag ein Obligo in Höhe von TEUR 1.933
(im Vorjahr TEUR 2.592).
5. Sonstige Angaben
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird in den
Konzernabschluss der IGEPA group GmbH & Co. KG,
Hamburg, einbezogen (größter und kleinster
Kreis). Dieser wird im Bundesanzeiger bekanntgemacht.
Geschäftsführer sind Herr Hans- Peter
Schmitz (Geschäftsführer X-doc-solution GmbH) und
Herr Tom Schumacher (Geschäftsführer E. Michaelis
& Co. (GmbH & Co.) KG), Hamburg. Auf die Angabe der
Bezüge nach § 285 Nr. 9a) HGB wird unter
Bezugnahme auf § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Mit
Wirkung vom 2. Januar 2020 wurde Herr Tom Schumacher als
Geschäftsführer abberufen. Mit Wirkung vom 2.
Januar 2020 wurde Herr Hans- Peter Schmitz als
Geschäftsführer berufen.
Die Anzahl der Angestellten betrug im Durchschnitt
des Geschäftsjahres 10 (im Vorjahr 14).
Es wird vorgeschlagen, den Jahresfehlbetrag 2020 auf
neue Rechnung vorzutragen.
6. Nachtragsbericht
In 2021 wurde der gesamte Geschäftsbetrieb
von der HP Schmitz X-Digital-GmbH übernommen. Die
Gesellschaft besteht weiterhin fort.
Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung, die
nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten
sind, liegen nicht vor.
Berlin, im November 2021
H.-P. Schmitz
x-doc-solution GmbH
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.11.2021 festgestellt.
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