Master Data

Registry
Register court Stendal HRB 211596
Previous
ATF Ammendorfer Tapetenfabrik GmbH
Registered
6/23/1998
Industry
Management activities of other holding companiesActivities of holding companiesFund management activities
Purpose
Die Verwaltung eigenen Vermögens einschließlich des Erwerbs und der Verwaltung eigener Beteiligungen.

History

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Management

NameRole
Roland Günter Schimek
since 5/15/2019
Managing Director

Beneficial Owners

0.00% identified100.00% unresolved

Unresolved chains (1)

NameOwnership
ATF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH
100.00%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

ATF Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH
Germany
€151,000
100.00%

Financial Report

ATF Ammendorfer Tapetenfabrik GmbH

Halle

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz zum 31. Dezember 2011

AKTIVA

31.12.2011
31.12.2010
A. Anlagevermögen
Sachanlagen 10.000,00 10.000,00
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 2.000,00 341.588,64
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 169.100,62 747.782,64
III. Wertpapiere 1.028,40 1.032,80
IV. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 92.729,00 187.942,45
264.858,02 1.278.346,53
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.132,02 8.010,19
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 1.507.831,42 836.715,26
1.783.821,46 2.133.071,98

PASSIVA

31.12.2011
31.12.2010
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 150.000,00 150.000,00
II. Verlustvortrag / Gewinnvortrag - 986.715,26 23.392,41
III. Jahresfehlbetrag - 671.116,16 - 1.010.107,67
- 1.507.831,42 - 836.715,26
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 1.507.831,42 836.715,26
0,00 0,00
B. Rückstellungen 93.300,00 62.900,00
C. Verbindlichkeiten 1.690.521,46 2.070.171,98
1.783.821,46 2.133.071,98

Anhang für das Geschäftsjahr 2011

I. Vorbemerkungen

Der Jahresabschluss der ATF Ammendorfer Tapetenfabrik GmbH, Halle/Saale (nachfolgend auch ATF Tapete genannt), zum 31. Dezember 2011 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie nach den Regelungen des GmbHG aufgestellt. Die ATF Tapete ist eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB.

Die für die Gesellschaft maßgebenden handelsrechtlichen Vorschriften über den Ausweis und die Gliederung der Posten der Bilanz wurden ebenso wie die handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften beachtet.

Aufgrund dessen, dass die Gesellschaft in 2011 ihre Produktionstätigkeit komplett eingestellt hat, wurde der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 nicht nach der Going-Concern-Prämisse erstellt. Die Bewertung der Vermögensgegenstände erfolgte demnach unter Veräußerungsgesichtspunkten und in den Jahresabschluss waren alle Verpflichtungen aufzunehmen, die der Einstellungen der Unternehmenstätigkeit folgen, wobei für die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden jedoch weiterhin der durch die allgemeinen handelsrechtlichen Vorschriften gesetzte Rahmen zu beachten ist.

Größenabhängige Erleichterungen gemäß § 274a und § 288 HGB wurden in Anspruch genommen.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die ATF Tapete weist zum 31. Dezember 2011 einen "Nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag" von T€ 1.508 aus. Die Geschäftsführung der Gesellschaft geht davon aus, dass keine rechtliche Überschuldung vorliegt. Voraussetzung dafür ist, dass die Gesellschafterin ihre gegen die ATF Tapete bestehenden Forderungen weiterhin nicht fällig stellt und der Gesellschaft ggf. notwendige finanzielle Mittel zur Verfügung stellt.

Anlagevermögen

Das Anlagevermögen ist mit seinen möglichen Veräußerungserlösen bewertet.

Umlaufvermögen

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind mit ihren möglichen Veräußerungswerten unter Beachtung ihrer (niedrigeren) Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Für zweifelhafte Forderungen und zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos wurden auf den Forderungsbestand Einzelwertberichtigungen bzw. ein pauschaler Abschlag vorgenommen.

Die sonstigen Wertpapiere sind mit ihren Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren Tageskurs angesetzt.

Rückstellungen und Verbindlichkeiten

Die Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Die Verbindlichkeiten sind mit grundsätzlich mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

III. Erläuterungen zur Bilanz

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Von den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen haben T€ 33 (Vj.: T€ 38) eine Restlaufzeit von über einem Jahr.

Verbindlichkeiten

Alle Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Enthalten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern von T€ 1.658 (Vj.: T€ 190).

IV. Sonstige Angaben

Geschäftsführung

 

Herr Holger Kincel, Münster

 

Halle/Saale, 8. November 2012

gez. Holger Kincel, Geschäftsführer

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 wurde am 4. Dezember 2012 festgestellt.

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