Master Data

Registry
Register court Bad Homburg HRB 14667
Previous
TRIPLAN Technology GmbH
Registered
6/15/2015
Industry
Engineering activities for technical building equipmentEngineering activities for structural designEngineering activities for other technical facilities projects
Purpose
Die Erbringung von Ingenieursdienstleistungen und der Vertrieb von Anlagenteilen, Maschinen, Maschinenteilen und Lizenzen und die Anlagenplanung und Betriebsunterstützung, jeweils im Wesentlichen für die chemische und pharmazeutische Industrie, den Raffineriebereich, die Energie- sowie Industrietechnik.

Financial Overview

History

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Management

NameRole
Vanda Dr. Pfaumann
since 8/7/2025
Procura
Hugo Sanchez Melendez
since 5/28/2025
Managing Director
Ilijas Hadzimejlic
since 5/9/2025
Managing Director
Jörg Noster
since 9/15/2023
Procura
Christian Obermeier
since 6/10/2022
Procura
Robert Schmitt
since 6/10/2022
Procura
Christine Duey
since 3/22/2021
Procura
Holger Kosch
since 8/5/2019
Procura
Robert Lorenz Stadler
since 8/5/2019
Procura

Beneficial Owners
Beta

0.00% identified100.00% unresolved

Unresolved chains (1)

NameOwnership
100.00%

Shareholders
Beta

1 shareholder

GmbH structure

Name
Location
Amount
Share
Exyte Europe Holding GmbH
Germany
€500,000
100.00%

Balance Sheet Accounts

Profit and Loss Accounts

Account

Financial Report

TRIPLAN GmbH

Bad Homburg v. d. Höhe

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Bilanz zum 31. Dezember 2020

Aktiva

31.12.2020
31.12.2019
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 72.882,00 117.703,00
2. Geschäfts- und Firmenwert 744.073,00 1.190.515,00
816.955,00 1.308.218,00
II. Sachanlagen
Betriebs- und Geschäftsausstattung 561.891,00 576.780,00
1.378.846,00 1.884.998,00
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
Unfertige Leistungen 755.500,74 855.307,92
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 5.426.351,50 6.814.708,89
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 739.208,81 627.247,59
(davon aus Lieferungen und Leistungen: € 307.916,93; Vorjahr € 627.247,59)
(davon aus Ergebnisabführung: € 447.583,81; Vorjahr € 0,00)
(davon gegen Gesellschafter: € 586.973,11; Vorjahr € 497.676,22)
3. Sonstige Vermögensgegenstände 152.119,03 55.698,64
7.073.180,08 8.352.963,04
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 3.002.800,72 1.799.966,65
10.075.980,80 10.152.929,69
C. Rechnungsabgrenzungsposten 266.026,12 170.522,36
11.720.852,92 12.208.450,05

Passiva

31.12.2020
31.12.2019
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 500.000,00 500.000,00
II. Kapitalrücklage 5.407.492,79 5.407.492,79
5.907.492,79 5.907.492,79
B. Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen 3.647.080,65 2.349.191,74
3.647.080,65 2.349.191,74
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.042.200,24 1.511.771,79
(davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: € 1.042.200,24; Vorjahr € 1.511.771,79)
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 368.612,51 1.831.772,70
(davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: € 368.612,51; Vorjahr € 1.831.772,70)
(davon aus Lieferungen und Leistungen: € 161.467,19; Vorjahr € 131.610,05)
(davon aus Finanzverkehr: € 0,00; Vorjahr € 395.000,00)
(davon aus Finanzierung: € 207.145,32; Vorjahr € 1.457.782,45)
(davon gegenüber Gesellschafter: € 257.268,95; Vorjahr € 1.714.681,57)
3. Sonstige Verbindlichkeiten 755.466,73 608.221,03
(davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: € 755.466,73; Vorjahr € 608.221,03)
(davon aus Steuern: € 533.526,88; Vorjahr € 217.713,37)
(davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: € 221.939,85; Vorjahr 0,00)
2.166.279,48 3.951.765,52
11.720.852,92 12.208.450,05

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020

1.1. bis 31.12.2020
1.1. bis 31.12.2019
1. Umsatzerlöse 29.401.206,00 20.430.546,56
2. Veränderung des Bestands an unfertigen Leistungen -14.889,00 27.568,46
3. Sonstige betriebliche Erträge 406.763,70 409.784,53
(davon aus Währungsumrechnung: € 13,59; Vorjahr € 16.910,13)
29.793.080,70 20.867.899,55
4. Materialaufwand
Aufwendungen für bezogene Leistungen -8.284.268,66 -6.497.054,42
-8.284.268,66 -6.497.054,42
5. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -14.529.514,56 -8.919.229,82
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung -2.548.242,26 -1.694.721,86
(davon für Altersversorgung: € 23.464,42 Vorjahr € 24.108,42)
-17.077.756,82 -10.613.951,68
6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -783.084,71 -627.566,24
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen -4.083.657,25 -2.403.082,96
(davon aus Währungsumrechnung: € 130,98; Vorjahr € 7.488,61)
-435.686,74 726.244,25
8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 29.145,31 37.644,10
(davon aus verbundene Unternehmen: € 29.145,31; Vorjahr € 37.543,53)
9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -31.366,80 -52.074,39
(davon an verbundene Unternehmen: € 31.366,80; Vorjahr € 52.074,39)
-2.221,49 -14.430,29
10. Ergebnis nach Steuern -437.908,23 711.813,96
11. Sonstige Steuern -9.675,58 -5.876,02
12. Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrags übernommene Verluste/ abgeführte Gewinne 447.583,81 -705.937,94
13. Jahresüberschuss 0,00 0,00

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die TRIPLAN GmbH, Bad Homburg vor der Höhe

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der TRIPLAN GmbH, Bad Homburg vor der Höhe, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 - geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.

Hinweis auf einen sonstigen Sachverhalt

Unter Inanspruchnahme der Erleichterungsvorschrift des § 264 Abs. 3 HGB wurden kein Anhang und kein Lagebericht aufgestellt. Im Zeitpunkt der Beendigung unserer Abschlussprüfung konnte nicht abschließend beurteilt werden, ob die Befreiungsvorschrift des § 264 Abs. 3 HGB zu Recht in Anspruch genommen worden ist, weil die Voraussetzungen nach § 264 Abs. 3 Satz 1 sowie Satz 1 Nr. 3, Nr. 4 und Nr. 5 Buchst. c) bis e) HGB ihrer Art nach erst zu einem späteren Zeitpunkt erfüllt werden können. Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss ist diesbezüglich nicht modifiziert.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Frankfurt am Main, den 21. Juni 2021

PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Daniel Spengemann, Wirtschaftsprüfer

ppa. Carsten Dewald, Wirtschaftsprüfer

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 wurde am 13.07.2021 festgestellt.

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