Lahrer Flugbetriebs Verwaltungs GmbH
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POWERTEC GmbHSchwanauJahresabschluss zum 31.12.2007Bilanz
Anhang1. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 bzw. 327 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Im einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden: Gliederungsgrundsätze Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den gesetzlichen Erfordernissen. Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar. Eine Mitzugehörigkeit von Vermögensgegenständen und Schulden zu anderen Posten der Bilanz bestand nicht. Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden, sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind, sofern vorliegend, gesondert angegeben. Abweichungen von Bilanzierungsmethoden im Vergleich zum Vorjahr wurden nicht vorgenommen. Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Anschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Bei den Finanzanlagen wurden Teilwertabschreibungen wegen voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen überwiegend zunächst degressiv und später linear vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte. Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 410,--) wurden im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Beteiligungen wurden zu Anschaffungskosten oder dem niedrigeren steuerrechtlich zulässigen Wert angesetzt. Insoweit als Gewinnanteile aus der Beteiligung nicht ausbezahlt, sondern dem Kapitalkonto gutgeschrieben wurden, wurden diese als Anschaffungskosten beteiligungserhöhend aktiviert. Ausleihungen wurden mit dem Barwert oder dem niedrigeren steuerrechtlich zulässigen Wert angesetzt. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken bestanden nicht, so dass keine Einzeloder Pauschalwertberichtigung gebildet wurde. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Die Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern. Pensionsverpflichtungenwurden nach versicherungsmathematischer Methode mit dem Teilwert auf Basis eines Zinsfußes von 6% bilanziert. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden. Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Währungsumrechnung Die im Jahresabschluss enthaltenen Posten, die ursprünglich auf fremde Währungen lauteten, wurden mit dem Stichtagskurs bzw. dem jeweiligen Tageskurs umgerechnet. Bei der Umrechnung entstehende Kursgewinne wurden nicht in eine Rücklage nach § 273 HGB, § 6d EStG eingestellt. 2. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz 1. Die Aufgliederung, die Restlaufzeit und die Besicherung der Verbindlichkeiten ist aus dem Verbindlichkeitenspiegel ersichtlich. 2. Haftungsverhältnisse: Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht/bestanden am Abschlussstichtag wie folgt: 3. Verbindlichkeitenspiegel Die vom Gesetz geforderten Angaben zu den Verbindlichkeiten lassen sich aus der nachfolgenden Übersicht entnehmen:
4. Forderungen und Verbindlichkeiten i.S.d. § 42 (3) GmbHG Die Gesellschaft hatte gegen die Gesellschafter Forderungen in Höhe von 795,37 EUR. Dem gegenüber schuldete die Gesellschaft den Gesellschaftern Verbindlichkeiten i.H.v. 0,00 EUR. 5. Sonderposten mit Rücklageanteil Von dem Wahlrecht gem. § 273 HGB i.V.m. § 7g Abs. 3 EStG für künftige Investitionen einen Sonderposten mit Rücklageanteil zu bilden, wurde im Geschäftsjahr kein Gebrauch gemacht. 6. Der Gewinnvortrag-/Verlustvortrag zum 31.12.2006 beträgt 482,38 EUR. 3. Zusatzangaben zur Bilanz Zusatzangaben zur Bilanz nach § 327 Ziff. 1 HGB sind nicht erforderlich, da es sich um eine sog. Kleine Kapitalgesellschaft handelt. 4. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung Zusatzangaben zur Gewinn- und Verlustrechnung sind nicht erforderlich, da es sich um eine sog. kleine Kapitalgesellschaft handelt. 5. Sonstige Angaben 1. Anteilsbesitz Aufstellung des Anteilsbesitzes gem. § 285 Abs. 11a HGB: An den nachfolgend aufgeführten Unternehmen ist die Gesellschaft als unbeschränkt haftender Gesellschafter beteiligt: Powertec GmbH & Co KG mit Sitz in 77963 Schwanau, Schlehenweg 3 2. Geschäftsführungsorgane Geschäftsführer: Oliver Weber, Hinter der Mühle 33, 77974 Meisseneheim |
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