HS Holding
GmbH
Möckmühl
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.105.317,11 |
2.105.317,11 |
| I.
Finanzanlagen |
2.105.317,11 |
2.105.317,11 |
| B.
Umlaufvermögen |
544.320,10 |
49.036,27 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
133.743,46 |
24.197,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
410.576,64 |
24.839,27 |
| Aktiva |
2.649.637,21 |
2.154.353,38 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.384.909,91 |
956.049,22 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
1.359.909,91 |
931.049,22 |
| B.
Rückstellungen |
4.000,00 |
5.652,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.260.727,30 |
1.192.652,16 |
| Passiva |
2.649.637,21 |
2.154.353,38 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2023
1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die HS Holding GmbH hat ihren Sitz in
Möckmühl. Sie ist im Handelsregister des
Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 771153 eingetragen.
2. Allgemeines
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde nach
den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den
ergänzenden Vorschriften des GmbHG sowie des
Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Es gelten die
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gegliedert, was der bisherigen
Handhabung entspricht.
Um die Klarheit und Übersichtlichkeit der
Darstellung im Jahresabschluss zu verbessern, werden die
Davon-Vermerke der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung einheitlich im Anhang gemacht.
3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend.
Die
Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw. den
niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Ausleihungen
werden grundsätzlich zum Nennwert angesetzt.
Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Ausleihungen sind
auf den Barwert abgezinst.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert
angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die
Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung
getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale
Abschläge berücksichtigt.
Die
Steuerrückstellungen und die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste
aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags (d. h.
einschließlich zukünftiger Kosten- und
Preissteigerungen) angesetzt. Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Jahre abgezinst.
Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
4. Erläuterungen zur Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die sonstigen Vermögensgegenstände haben in
Höhe von TEUR 133,7 (Vorjahr: TEUR 24,2) eine
Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.
Bilanzgewinn
Im Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag von
TEUR 931,0 enthalten.
Verbindlichkeiten
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr betragen TEUR 196 (Vorjahr
TEUR 210), der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von über einem Jahr beträgt TEUR 617
(Vorjahr TEUR 848), der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von über fünf Jahren
beträgt TEUR 335 (Vorjahr TEUR 330).
Die Verbindlichkeiten umfassen solche gegenüber
Gesellschaftern in Höhe von TEUR 27,0 und
resultieren aus dem Verrechnungsverkehr.
Geschäftsführung
Die Geschäftsführung erfolgt durch:
Frau Sybille Schmidt und Herrn Hans-Jörg
Schmidt.
Die Geschäftsführer sind
einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Möckmühl, den 15. April 2024
........................................ ........................................Sybille
Schmidt Hans-Jörg Schmidt
(Geschäftsführerin)
(Geschäftsführer)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.04.2024
festgestellt.
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