Master Data

Registry
Register court Jena HRB 303497
Registered
5/24/1995
Industry
Manufacture of builders’ ware of plasticManufacture of doors and windows of woodAssembly, installation and erection of stands at markets, exhibitions and fairs
Purpose
der Vertrieb und die Montage von Fenstern, Haustüren, Rollos, Markisen und Zubehör hierzu sowie der Verleih und der Aufbau von Gerüsten.

History

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Management

NameRole
Max Fiedler
since 7/9/2018
Managing Director

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
100.00%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

96369 Weißenbrunn, Thonberg, Kirchweg 14
DEM 50,000
100.00%

Financial Report

Fiedler GmbH

Föritz

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ



AKTIVA

Gesamtjahr/Stand
Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

II. Sachanlagen

2927,00

4512,00

III. Finanzanlagen

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

8980,00

8550,00

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

2832,72

917,55

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

7752,81

14174,20

C. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Aktiva

22492,53

28153,75



PASSIVA

Gesamtjahr/Stand
Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25564,59

25564,59

II. Kapitalrücklage

III. Gewinnrücklagen

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

-16516,12

-16795,21

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

-5004,65

279,09

B. Rückstellungen

750,00

800,00

C. Verbindlichkeiten

17698,71

18305,28

D. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Passiva

22492,53

28153,75

ANHANG

I . Allgemeines

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 Absatz 1 HGB auf.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrund-sätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§ 265 Abs. 1 und 2, § 266 ff HGB).

Von den größenabhängigen Erleichterungen gem. § 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.

II. Pflichtangaben

Bilanzierung- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachan-lagen erfolgte zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskostenunter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Ver-mögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1 und 3 HGB)Bei den immateriellen Ver-mögensgegenständen erfolgte die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter wurden linear und degressiv abgeschrieben.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 150 wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 Abs. 2a EStG im Erwerbsjahr voll, solche mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von € 150 bis € 1000 mit 20% abgeschrieben.

Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgte zu Anschaffungskosten (§ 253 Abs. 1 HGB)

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu den Anschaf-fungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war (§253 Abs. 4 HGB).

Für die Ermittlung der Anschaffungskosten wird das Verbrauchsfolgeverfahren nach der Fifo-Methode angewendet (§256 Abs. 1 HGB). Die Fifo-Methode bildet den Verbrauch nach der eingesetzten Lagertechnik den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend ab.

Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen die produktionsbezogenen Vollkosten (§255 Abs. 2 HGB).

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§253 Abs. 1 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der ver-gangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 HGB).

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1 HGB).

Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).

Fremdkapitalzinsen wurden nicht in die Herstellungskosten einbezogen.

Sonstige Pflichtangaben

Es bestehen keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren oder solche, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind.

Der Personalaufwand des Geschäftsjahres ist nach § 275 Abs. 2 Nr. 6 HGB gegliedert.

Vorschüsse und Kredite wurden nicht gewährt.

Die Gesellschaft oder eine für Rechnung der Gesellschaft handelnde Person ist nicht mit mindestens einem Fünftel an anderen Unternehmen beteiligt.

Die Gesellschaft ist kein unbeschränkt haftender Gesellschafter eines anderen Unternehmens.

 

Angela Fiedler

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 30.06.2011

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