UCS
GmbH
Erkelenz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
9.706,00 |
12.890,00 |
| I.
Sachanlagen |
9.706,00 |
12.890,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
39.392,97 |
36.299,42 |
| I.
Vorräte |
1.039,70 |
2.269,40 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
9.175,93 |
21.046,26 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
29.177,34 |
12.983,76 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.167,71 |
2.519,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
51.266,68 |
51.708,42 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
36.062,35 |
29.641,39 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
4.641,39 |
-1.182,16 |
| III.
Jahresüberschuss |
6.420,96 |
5.823,55 |
| B.
Rückstellungen |
8.144,00 |
12.473,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
7.060,33 |
9.594,03 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
51.266,68 |
51.708,42 |
Anhang
ALLGEMEINE ANGABEN
Nach den in § 267 HGB vorgegebenen
Größenklassen gehört die Gesellschaft unter
Zugrundelegung der Daten für die Geschäftsjahre
2009 und 2010 zu den kleinen Gesellschaften im Sinne des
§ 267 HGB. Der Jahresabschluss zum 31.12.2010 wurde
nach den Regeln des HGB und des GmbHG aufgestellt.
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
wurde gemäß den Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches für Kaufleute (§§ 242
ff. HGB) und den ergänzenden Vorschriften für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB)
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden
die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.
Das deutsche Handelsrecht wurde hinsichtlich seiner
Bilanzierungsvorschriften im Rahmen des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (nachfolgend BilMoG)
geändert. Diese Änderungen wurden erstmalig im
Rahmen dieses Jahresabschlusses berücksichtigt. Nach
Art. 66 und 67 EGHGB wurde für alle in der
Vorjahresbilanz ausgewiesenen
Vermögensgegenstände und Schulden von einer
Beibehaltungsmöglichkeit zum 1.1.2010 Gebrauch
gemacht.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung des Jahresabschlusses
(§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) wurden in
Anspruch genommen.
BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
entsprechen den Vorschriften des Handelsgesetzbuches
(§§ 238 bis 263 HGB) und den Bestimmungen des
Gesellschaftsvertrages. Darüber hinaus hat die
Gesellschaft die ergänzenden Vorschriften zu
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für
Kapitalgesellschaften beachtet.
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bilanziert und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist
die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
Die Abschreibungen werden beim beweglichen
Anlagevermögen nach der linearen Methode vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter, die vor dem
01.01.2008 angeschafft oder hergestellt wurden
(Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 410 EUR netto)
werden mit der Anschaffung als Aufwand gebucht.
Geringwertige Wirtschaftsgüter, die nach dem
31.12.2007 angeschafft oder hergestellt wurden
(Anschaffungs- oder Herstellungskosten von über 150
EUR bis 1.000 EUR) werden in einem Sammelposten erfasst und
über 5 Jahre abgeschrieben. Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten bis 150 EUR werden mit der Anschaffung
als Aufwand gebucht.
Die Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen
sind zu durchschnittlichen Einstandspreisen/
Durchschnittspreisen oder zu niedrigeren Tagespreisen bzw.
den niedrigeren beizulegenden Werten am Bilanzstichtag
aktiviert. Die niedrigeren beizulegenden Werte werden im
Wesentlichen nach den Verhältnissen am
Beschaffungsmarkt, aber unter Berücksichtigung der
Einsatzmöglichkeiten der Bestände ermittelt.
Die Bewertung unfertiger Leistungen erfolgt zu
Herstellungskosten unter Beachtung der verlustfreien
Bewertung.
Die Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt und haben eine Restlaufzeit
bis zu einem Jahr. Erkennbare Einzelrisiken werden durch
Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das
allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen wird durch eine
Pauschalwertberichtigung in Höhe von 3,00 %
berücksichtigt.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle bis
zur Bilanzerstellung erkennbare Risiken und ungewisse
Verpflichtungen, die das abgelaufene Geschäftsjahr
betreffen und werden nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung bewertet.
Rückstellungen mit einer Laufzeit über einem Jahr
wurden nach gesetzlichen Vorschriften abgezinst.
Die Verbindlichkeiten werden mit dem
Rückzahlungsbetrag ausgewiesen und sämtlich
innerhalb eines Jahres fällig.
SONSTIGE ANGABEN
Geschäftsführer
Zum alleinigen Geschäftsführer ist Herr
Joachim Schnock (Dipl.-Ingenieur) bestellt.
ERGEBNISVERWENDUNG
Die Geschäftsleitung schlägt vor, den
Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen.
Erkelenz, den 09. Juni 2011
gez. Joachim Schnock
(Für Offenlegungszwecke wurde der
Jahresabschluss in Anlehnung an die gesetzlichen
Mindeststandards verkürzt.)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.06.2011 festgestellt.
|