MCB-MediCenter GmbHLiquidated
92331 Parsberg, DEUMaster Data
Basic information of the organization
History
Changes published in the official company registry
Management
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Christian Weidlich since 1/24/2011 | Liquidator |
Beneficial Owners
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
Identified persons (1)
| Name | Ownership |
|---|---|
| 64.00% |
Unresolved chains (1)
| Name | Ownership |
|---|---|
| 36.00% |
Shareholders
Company ownership and partner structure
2 shareholders
GmbH structure
Holdings
Companies in which this organization holds a direct stake
| Name | Ownership |
|---|---|
| No data available | |
Financial Report
Official financial statements and annual reports
MCB-MediCenter GmbHParsbergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009BILANZ
ANHANG1. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Die Gesellschaft ist zum 31.12.2009 bilanziell überschuldet. Zur Abwendung der insolvenzrechtlichen Folgen der Überschuldung hat der Darlehensgeber, die Weidlich Betriebsgesellschaft für Senioreneinrichtungen mbH, eine Rangrücktrittserklärung ihrer Forderungen an die Gesellschaft erteilt. Im einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden: 2. Gliederungsgrundsätze Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr. a) Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz und/oder in den Anlagen zum Jahresabschluß gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. b) Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Die Bewertung erfolgte unter dem Gesichtspunkt des Wegfalls der "Going-Concern"-Prämisse. Bei der Rechnungslegung einer werbenden Gesellschaft werden Bilanzansatz und Bewertung wesentlich durch den Grundsatz der periodengerechten Gewinnermittlung geprägt. Mit Wegfall der Fortführungsannahme tritt die Aufwands- und Ertragsperiodisierung in den Hintergrund. Das primäre Ziel der Rechnungslegung besteht nunmehr in der Feststellung des zum Abschlussstichtag vorhandenen Reinvermögens der Gesellschaft unter Berücksichtigung des besonderen Umsatnds, dass die Beendigung des Geschäftsbetriebes absehbar ist. Die Bewertung der Vermögegensgegenstände hat nunmehr unter Veräußerungsgesichtspunkten zu erfolgen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen gemäß EStG § 7 Abs. 1 nach der linearen Methode vorgenommen. Es wurden keine außerplanmäßigen Abschreibungen vorgenommen. Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. c) Währungsumrechnung Im Jahresabschluss sind keine Positionen enthalten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben. 3. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht. 4. Forderungen Die Forderungen haben allesamt eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Ein Teilbetrag betrifft Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von EUR 7.491,43 an die Gesellschafter (§ 42 Abs. 3 GmbHG). 5. Verbindlichkeiten Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Die Verbindlichkeiten beinhalten eine Teilverbindlichkeit in Höhe von EUR 110.119,76 an die Gesellschafter (§ 42 Abs. 3 GmbHG). Die Sonstigen Verbindlichkeiten mit einem Betrag von 316,18 Euro, der sich in Höhe von 309,338 Euro aus Steuern und 6,80 Euro aus Verbindlichkeiten im Rahmen sozialer Sicherheit zusammensetzt, sind ebenfalls enthalten. 6. Zusatzangaben zur Bilanz Zusatzangaben zur Bilanz nach § 327 Ziffer 1 HGB sind nicht erforderlich, da es sich um eine sogenannte kleine Kapitalgesellschaft handelt. 7. Ergänzende Angaben a) Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane
Forderungen aus Vorschüssen und Krediten bestanden am Bilanzstichtag gegenüber Organmitgliedern nicht. 8. Ergebnisverwendung Die Geschäftsleitung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vor, den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen. Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung der von der Geschäftsführung vorgeschlagenen Gewinnverwendung aufgestellt. 9. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse. Unterzeichnung des Jahresabschlusses 2009 |
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