Master Data

Registry
Register court Wiesbaden HRB 24245
Registered
6/4/2009
Industry
Plumbing, heat and air-conditioning installationEngineering activities for technical building equipmentTrade of steam, hot water and cooled air
Purpose
die Lieferung und Montage, Neuanlage, Instandsetzung und Sanierung von Heizungs-, Lüftungs- und Sanitäranlagen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Dienst- und Werkleistungen

Financial Overview

History

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Management

NameRole
Andreas Pfeil
since 6/4/2009
Managing Director

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
Andreas Pfeil
100.00%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

Andreas Pfeil
€25,000
100.00%

Balance Sheet Accounts

Profit and Loss Accounts

Account

Financial Report

Haustechnik Pfeil GmbH

Wiesbaden

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 73.700,00 66.369,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 124,00 332,00
II. Sachanlagen 73.576,00 66.037,00
B. Umlaufvermögen 465.471,11 500.131,26
I. Vorräte 23.632,91 39.229,88
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 79.712,15 219.090,07
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 362.126,05 241.811,31
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.090,03 1.194,83
Aktiva 540.261,14 567.695,09

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 489.614,34 492.214,31
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 467.214,31 467.887,72
III. Jahresfehlbetrag 2.599,97 673,41
B. Rückstellungen 25.499,49 36.551,07
C. Verbindlichkeiten 25.147,31 38.929,71
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 25.147,31 38.929,71
Summe Passiva 540.261,14 567.695,09

Anhang

I. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Haustechnik Pfeil GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Nach Angaben des § 267 Abs. 1 HGB ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Die Bilanz ist nach dem allgemeinen Gliederungsschema des § 266 HGB aufgestellt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

II. Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses

Angaben und Begründung der gegenüber dem Vorjahr abweichenden Form der Darstellung

Die Form des Jahresabschlusses ist gegenüber dem Vorjahr unverändert.

III. Angaben zu den Bilanzierung- und Bewertungsmethoden

Im vorliegenden Jahresabschluss wurden die handelsrechtlichen Vorschriften in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) angewendet.

Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgte unverändert zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibung vermindert.

Die Abschreibungen erfolgen linear gem. der voraussichtlichen Nutzungsdauer und grundsätzlich zeitanteilig. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Werteverzehr des Anlagevermögens beachtet.

Für geringwertige Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde die Sofort-abschreibung nach § 6 Abs. 2 EStG in die Handelsbilanz übernommen.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit ihrem Nennbetrag angesetzt & unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten gebildet.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1, S. 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als 1 Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2, S. 1 HGB. Für die Abzinsung wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB zur Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

IV. Angaben über abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungs-methoden im Wesentlichen beibehalten werden.

V. Sonstige Angaben

Sonstige Pflichtangaben

Namen der Geschäftsführer

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Person geführt:

Andreas Pfeil, Sanitär - Meister, 56357 Obertiefenbach

Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG

Gegenüber dem Gesellschafter bestehen nachfolgende Rechte und Pflichten:

Sachverhalte            Betrag

Forderungen     €    0,00 ( Vorjahr: € 0,00)
Verbindlichkeiten    €    0,00 ( Vorjahr: € 0,00)

sonstige Berichtsbestandteile


Andreas Pfeil
Geschäftsführer / Gesellschafter


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.04.2025 festgestellt.

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