Storer Online GmbH
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Basic information of the organization
Indicators extracted from public financial statements
Changes published in the official company registry
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Yavuz Uruc since 5/12/2021 | Managing Director |
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
| Name | Ownership |
|---|---|
ABC ULUSLARARASI TRANSPORT TICARET VE SANAYI ANONIM SIRKETI | 100.00% |
Company ownership and partner structure
1 shareholder
GmbH structure
Balance sheet accounts extracted from public financial statements
Official financial statements and annual reports
ABC Logistics Europe GmbHLangenauJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
C. Anhang zur BilanzI. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar. 1. Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. 2. Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese zuerst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung de Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: Erworbene immaterielle Anlage werte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung Unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Bei Gebäuden wurden die Abschreibungen nach steuerrechtlichen Vorschriften vorgenommen. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen gemäß EStG § 7 Abs. 1 nach der linearen Methode vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 410,00 €) wurden gemäß EStG § 6 (2) S. 1 im Erwerbsjahr voll abgeschrieben., wobei aus Vereinfachungsgründen im Anlagespiegel im Jahr des Zugangs ein Abgang unterstellt wurde. Beteiligungen wurden zu Anschaffungskosten oder dem niedrigeren steuerrechtlich zulässigen Wert angesetzt. Ausleihungen wurden mit dem steuerrechtlich zulässigen niedrigeren Barwert angesetzt. Die Wertpapiere des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten angesetzt. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Die Bewertung erfolgte durch den Auftraggeber und wurde ungeprüft übernommen. Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Die Rückstellungen wurden vom Mandanten nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstige Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern. 3. Währungsumrechnung Im Jahresabschluss sind keine Positionen enthalten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben. II. Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist aus dem Anlagespiegel ersichtlich; ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres. Soweit die ursprünglichen Anschaffungs- und Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens nur mit unverhältnismäßigen Kosten oder Verzögerungen hätten festgestellt werden können, wurden gemäß Art. 24 Abs. 6 EGHGB die Buchwerte aus dem vorhergehenden Jahresabschluss als ursprüngliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten übernommen. Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens, sowie die Entwicklung des Postens "Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs" sind aus dem Anlagespiegel ersichtlich. Bei der Ermittlung der Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen berücksichtigt. III. Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung In den Abschreibungen des Sachanlagevermögens sind keine außerplanmäßigen Abschreibungen nach § 253 Abs. 2 Satz 3 HGB enthalten. In den "Sonstigen betrieblichen Aufwendungen" sind keine Aufwendungen für die Einstellung in den Sonderposten enthalten. IV. Sonstige Angaben Abschreibungen allein nach steuerlichen Vorschriften wurden im Anlagevermögen in Höhe von 18.835,80 € vorgenommen. Abschreibungen allein nach steuerlichen Vorschriften wurden im Umlaufvermögen nicht vorgenommen.
Laupheim, den 05. November 2024 gez. Yavuz Uruc Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 05. November 2024 |
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