Rety UG (haftungsbeschränkt)
Same addressManufacture of builders’ ware of plastic
Basic information of the organization
Indicators extracted from public financial statements
Changes published in the official company registry
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Darius Smolin since 5/23/2017 | Managing Director |
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
| Name | Ownership |
|---|---|
| 75.00% | |
| 25.00% |
Company ownership and partner structure
2 shareholders
GmbH structure
Balance sheet accounts extracted from public financial statements
Official financial statements and annual reports
tuning-art.com GmbHBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Bilanz
Anhang /Bilanzbericht zum Jahresabschluss per 31.12. 2022
A. Auftrag und Auftragsdurchführung
Eintragung ins
unter HRB 186968 B Gegenstand des Unternehmens: Design, Herstellung, An- und Verkauf sowie Ex- und Import von Autozubehör.
Stammkapital: € 25.000,00 Geschäftsführung: Darius Smolin Die Gesellschaft ist gemäß den Größenklassen des § 267 HGB eine kleine Kapitalgesellschaft. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach den §§ 266, 268 und 275, 277 HGB. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Steuerrechtlic he Verhältnisse Die Kapitalgesellschaft unterlag der Körperschaftsteuerpflicht gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG. Der Gewerbebetrieb unterlag der Gewerbesteuerpflicht gemäß § 2 Abs. 1 GewStG. Im Rahmen der Abschlusserstellung wurde die Berechnung der Körperschaft- und der Gewerbesteuer vorgenommen. Das Unternehmen unterlag der Regelbesteuerung gemäß den §§ 16 - 18 des UStG. Buchführung Für das Unternehmen bestand nach § 238 ff HGB i.V. mit § 140 ff AO Buchführungspflicht. Die Buchführung wurde durch unser Büro auf Grund der uns übergebenen Buchungsbelege und der erhaltenen Auskünfte erstellt. Die Kontierung und die Auswertung erfolgten nach dem DATEV-Kontenrahmen SKR 03. Prüfungsvermerk zur Ordnungsmäßigkeit des DATEV-Programms "FIBU" Vorliegender Jahresabschluss wurde mit Hilfe des DATEV-Buchführungs- und Jahresabschlussprogramms Kanzlei-Rechnungswesen erstellt. Die Ordnungsmäßigkeit des DATEV-Buchführungsprogrammes wurde durch Einzelsystemprüfung der ERNST & YOUNG Deutsche Allgemeine Treuhand AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Nürnberg bestätigt. C. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen Jahresabschluss Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrages zu beachten. Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag auswiesen, wurden gem. § 265(8) HGB nicht angegeben. Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt: Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Der Firmenwert wird entsprechend den steuerlichen Vorschriften über eine Nutzungsdauer von 15 Jahren abgeschrieben. Die Entwicklung der in der Bilanz erfassten Anlagegegenstände ist in einer Anlage zum Anhang (Anlagenspiegel) dargestellt. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen. Sonderabschreibungen gem. § 7g EStG wurden nicht vorgenommen. Bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bis € 800,- (geringwertige Wirtschaftsgüter - GWG) wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Aus Vereinfachungsgründen werden die im Berichtsjahr zugegangenen GWG im Anlagenspiegel des Geschäftsjahres als Abgang ausgewiesen. Finanzanlagen wurden mit Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Enthaltene Fremdwährungsbeträge wurden mit dem Wechselkurs im Zeitpunkt der Anschaffung bewertet. Die Bewertung der Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwendbarkeit usw. ergaben, wurden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Für das allgemeine Kreditrisiko wurden Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt. Bei zweifelhaft einbringlichen Forderungen wurden Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Die liquiden Mittel wurden zum Nominalwert angesetzt. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten umfassen Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Diese wurden aus Vereinfachungsgründen nur gebildet, soweit der abzugrenzende Einzelposten € 800,- überstieg. Das gezeichnete Kapital wurde mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen erkennbare Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet. Die Umrechnung von Geschäftsvorfällen in fremder Währung erfolgte bei den Forderungen mit dem Geldkurs am Entstehungstag bzw. mit dem niedrigeren Kurs am Abschlussstichtag sowie bei den Verbindlichkeiten mit dem Briefkurs am Entstehungstag bzw. dem höheren Kurs am Abschlussstichtag. Die Bilanzierung erfolgte vor Verwendung des Jahresüberschusses. Ergebnisverwendung Der Jahresabschluss wurde ohne Berücksichtigung einer Gewinnverwendung aufgestellt. In Übereinstimmung mit Gesetz und Satzung wurde der nachfolgende Beschluss über die Verwendung des Jahresergebnisses gefasst: Die Gesellschafter beschließen, den Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen. Sonstige Pflichtangaben
leitende Angestellte Auszubildende - teilzeitbeschäftigte Mitarbeiter 7 Die Gesamtzahl der durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer betrug damit 10.
Berlin, 02.04.2024 sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zum Unterzeichner:
Angaben zur Feststellung:
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