WOB
Innovation GmbH
Wolfsburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
8.215,00 |
8.495,00 |
| I.
Sachanlagen |
535,00 |
815,00 |
| II.
Finanzanlagen |
7.680,00 |
7.680,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
29.666,90 |
29.424,61 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
29.113,25 |
29.195,85 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
29.113,25 |
28.825,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
553,65 |
228,76 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
37.881,90 |
37.919,61 |
Passiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Eigenkapital |
20.491,93 |
20.916,26 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| III.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| IV.
Gewinnvortrag |
8.416,26 |
9.122,93 |
| V.
Jahresfehlbetrag |
424,33 |
706,67 |
| B.
Rückstellungen |
300,00 |
1.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
17.185,07 |
16.003,35 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
37.881,90 |
37.919,61 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
I. Grundlagen
und Methoden
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches entsprechend dem Vorjahr aufgestellt.
Abweichungen hiervon ergeben sich aus der erstmaligen
Anwendung des Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts
(BilMoG). Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die
Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen GmbH
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
Größenabhängige Erleichterungen bei der
Erstellung und der Offenlegung (§§ 288, 326 HGB)
des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
II.
Gliederungsgrundsätze
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem
Vorjahr.
Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres
vergleichbar.
III.
Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital,
die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in
der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus,
die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu
dienen. Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens, sowie für immaterielle
Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich
erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB
und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften
des § 250 HGB gebildet.
IV.
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich
sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Anschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt
worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert
wurden. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war
die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
Bei Gebäuden wurden die Abschreibungen nach
steuerrechtlichen Vorschriften vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten bis 410,00 Euro wurden gemäß
§ 6 Abs. 2 EStG sofort abgeschrieben.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender
Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und
Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein
Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden
sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.
Die Bewertung erfolgte durch den Auftraggeber und wurde
ungeprüft übernommen.
Die Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte
über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert
angesetzt.
Davon Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit:
von einem bis fünf Jahre 17.185,07 €.
Die Rückstellungen wurden vom Mandanten nach
üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum
Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.
Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB
bestanden zum Bilanzstichtag nicht.
V. Sonstige
Angaben
Geschäftsführer war im Berichtsjahr: Herr
Helmut Ucke, Helmstedter Straße 2a, 38458 Velpke
Angaben zur Geschäftsführervergütung
unterbleiben gemäß § 286 Abs. 4 HGB.
Ergebnisverwendung: Der Jahresfehlbetrag wird mit
Gewinnen aus früheren Jahren verrechnet.
Velpke, 30.11.2017
gezeichnet: Helmut Ucke
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Gemäß Gesellschafterbeschluss vom 13.11.2017
wird der Jahresabschluss zum 31.12.2016 genehmigt und
festgestellt.
Dem Geschäftsführer wird Entlastung
erteilt.
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