Grundstücksgesellschaft Bad Honnef mbH
Same addressBuying and selling of own non-residential real estate
Basic information of the organization
Indicators extracted from public financial statements
Changes published in the official company registry
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Philipp Gensler since 1/11/2022 | Procura |
Kersten Kerl since 8/6/2021 | Board Member |
Stephan Reuter since 1/15/2015 | Procura |
Companies in which this organization holds a direct stake
| Name | Ownership |
|---|---|
| 100.00% | |
| 14.28% |
Balance sheet accounts extracted from public financial statements
Profit and loss accounts extracted from public financial statements
| Account |
|---|
Official financial statements and annual reports
Bad Honnef AktiengesellschaftBad HonnefJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023
(eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 6640)Anhang für das Geschäftsjahr 2023Inhaltsverzeichnis des AnhangsI. Angaben zum Jahresabschluss A. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses B. Erläuterungen zur Bilanz C. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung II. Sonstige Angaben A. Abschlussprüferhonorare B. Organe, Organkredite und Aufwendungen für Organe C. Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer D. Gewinnverwendungsvorschlag E. Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind I. Angaben zum Jahresabschluss A. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der Bad Honnef Aktiengesellschaft (BHAG) wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches und der ergänzenden Bestimmungen des Aktiengesetzes sowie der ergänzenden Bestimmungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) erstellt. Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgt nach den Vorschriften §§ 266 ff. HGB. Soweit für Pflichtangaben Wahlrechte bestehen, diese in der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang darzustellen, sind diese aus Gründen der Übersichtlichkeit im Anhang dargestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gegliedert. Die Ausweisstetigkeit wurde grundsätzlich gewahrt, ein grundlegender Bewertungswechsel gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt, mit folgender Ausnahme: Die direkten Neuzugänge in das Gasnetz werden ab dem Jahr 2023 der verkürzten Nutzungsdauer unterworfen, damit diese Investitionen bis Ende 2044 vollständig abgeschrieben sind. B. Erläuterungen zur Bilanz Bilanzierungswahlrechte wurden nicht in Anspruch genommen. Anlagevermögen Die Summe der Bruttowerte (kumulierte Anschaffungs- und Herstellungskosten) und der kumulierten Abschreibungen je Anlageposten sowie die Zugänge und Abgänge des Berichtsjahres ergeben sich aus dem Anlagegitter. Ebenso sind dem Anlagengitter die Abschreibungen des Geschäftsjahres zu entnehmen. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände Bei den entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenständen handelt es sich insbesondere um Softwarelizenzen. Sie werden grundsätzlich zu Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungspreisminderungen aktiviert. Die planmäßigen Abschreibungen werden nach der linearen Methode vorgenommen. Die für Zugänge ab dem Geschäftsjahr 2009 zugrunde gelegte Nutzungsdauer für Softwarelizenzen beträgt drei Jahre und ist damit identisch mit der unteren Grenze der Nutzungsdauer gemäß Anlage 1 zur StromNEV bzw. GasNEV. Sachanlagen Die entgeltlich erworbenen Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden grundsätzlich zu Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungspreisminderungen aktiviert. Hergestellte Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden auf Einzelkostenbasis zuzüglich angemessener Gemeinkostenzuschläge, soweit diese für die Herstellung notwendig sind, bewertet. Fremdkapitalzinsen sind nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Für bis zum Geschäftsjahr 2008 zugegangene, abnutzbare Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden die Abschreibungsmethode und die Abschreibungssätze der Vergangenheit beibehalten; sie entsprechen den steuerlichen Vorschriften. Zugänge ab dem Geschäftsjahr 2009 werden ausschließlich linear unter Zugrundelegung der unteren Grenze der Nutzungsdauer abgeschrieben, wie sie sich für die jeweilige Anlagengruppe aus der Anlage 1 zur StromNEV bzw. GasNEV ergibt. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-/ Herstellungskosten, die EUR 1.000 nicht überschreiten, werden im Jahr ihres Zugangs voll abgeschrieben. Die direkten Neuzugänge in das Gasnetz werden ab dem Jahr 2023 der verkürzten Nutzungsdauer unterworfen, damit diese Investitionen bis Ende 2044 vollständig abgeschrieben sind. Voraussichtlich dauernden Wertminderungen, die über den nutzungsbedingten Werteverzehr hinausgehen, wird im Bedarfsfall durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Die Zugänge des Berichtsjahres bei den entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenständen und bei den Sachanlagen in Höhe von TEUR 5.200 verteilen sich auf die Sparten wie folgt:
Finanzanlagen Die Bewertung des Finanzanlagevermögens erfolgt grundsätzlich zu Anschaffungskosten, Ausleihungen werden mit ihren Nennbeträgen angesetzt. Wertminderungen wird im Bedarfsfall durch angemessene Wertberichtigungen Rechnung getragen. Im Geschäftsjahr 2014 erfolgte eine vollständige Abschreibung der gehaltenen Beteiligung an der TOBI Gaskraftwerksbeteiligungs GmbH & Co. KG (TOBI Gas) in Höhe von TEUR 576. Entsprechende Ertragswertermittlungen ergaben, dass der beizulegende Wert der Beteiligung als voraussichtlich dauerhaft negativ zu bewerten ist. Auf der Grundlage vertraglicher Verpflichtungen erfolgten zuletzt im Geschäftsjahr 2015 Zahlungen von insgesamt TEUR 40 (Rücklagenaufstockung) in das Eigenkapital der TOBI Gas. Die Stichtagsbewertung der Beteiligung zum 31. Dezember 2015 machte eine vollständige Abschreibung der geleisteten Rücklagenaufstockung erforderlich. Ergebnis der Bewertung zum Berichtsjahresstichtag ist, dass der aus dem Ertragswert der TOBI Gas abgeleitete beizulegende Wert der Beteiligung weiterhin als voraussichtlich dauerhaft negativ zu beurteilen ist. Im Geschäftsjahr 2016 erfolgte eine anteilige Abschreibung der gehaltenen Beteiligung an der TOBI Windenergie GmbH & Co. KG (TOBI Wind) in Höhe von TEUR 589 auf einen aus dem Ertragswert abgeleiteten, dauerhaft niedrigeren beizulegenden Wert. Im Geschäftsjahr 2019 erfolgte erneut eine anteilige Abschreibung der gehaltenen Beteiligung an der TOBI Windenergie GmbH & Co. KG (TOBI Wind) in Höhe von TEUR 589 auf einen aus dem Ertragswert abgeleiteten, dauerhaft niedrigeren beizulegenden Wert. Die unter den Finanzanlagen ausgewiesenen zinslosen Ausleihungen sind mit ihrem Barwert bilanziert. Vorräte Der Vorratsbestand setzt sich aus Reparaturmaterialien sowie Materialien für den Leitungsbau zusammen. Die Bewertung erfolgt zu Anschaffungskosten einschließlich Nebenkosten abzüglich Preisnachlässen, die unter Beachtung des Niederstwertprinzips nicht über den Wiederbeschaffungskosten am Bilanzstichtag liegen. Im Gegensatz zum Vorjahr wurden die CO 2 -Preis-Zertifikate für das Jahr 2023 fristgerecht vor Ablauf des Geschäftsjahres erworben und aktiviert. Forderungen und sonstige Aktiva Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gehen im Wesentlichen aus dem Energie- und Wasserverkauf hervor. Die Bewertung erfolgt zum Nennwert. Dem allgemeinen Kreditrisiko sowie dem internen Zinsverlust wird durch eine Pauschalwertberichtigung des um die einzelwertberichtigten Forderungen bereinigten Nettoforderungsbestandes und zweifelhaften Forderungen durch angemessene Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Der Ansatz der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zu Nennwerten. Die Restlaufzeiten der Forderungen und der Sonstigen Vermögensgegenstände betragen - wie bereits im Vorjahr - im Berichtsjahr ausnahmslos bis zu einem Jahr. Forderungen gegen Gesellschafter bestehen nicht (im Vorjahr TEUR 0). Der Bestand an liquiden Mitteln wird mit Nominalwerten bewertet. Eigenkapital Gezeichnetes Kapital Das Grundkapital beträgt TEUR 10.000 und ist eingeteilt wie folgt:
Gewinnrücklagen Auf Beschluss der Hauptversammlung vom 24. August 2023 wurde vom Jahresüberschuss des Vorjahres im Geschäftsjahr 2023 ein Teilbetrag in Höhe von TEUR 1.560 an die Aktionäre ausgeschüttet. Der verbleibende Teilbetrag von TEUR 5.048 wurde den anderen Gewinnrücklagen zugeführt. Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen Unter dem Sonderposten werden die ab dem 1. Januar 2003 vereinnahmten Baukostenzuschüsse ausgewiesen. Der Berichtsjahreszugang beträgt TEUR 301, der Bestand zum 31. Dezember 2023 TEUR 6.674. Diese Baukostenzuschüsse werden korrespondierend zu den Abschreibungen der bezuschussten Gegenstände des Anlagevermögens erfolgswirksam aufgelöst. Der auf die unter dem Sonderposten bilanzierten Baukostenzuschüsse entfallende Auflösungsbetrag beläuft sich im Berichtsjahr auf TEUR 238. Rückstellungen Die Rückstellungen werden mit den nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbeträgen angesetzt. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden erwartete Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt. Diese Rückstellungen werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Bei Altersvorsorgeverpflichtungen wird der durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre für die Abzinsung verwendet.
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Die Bewertung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen erfolgte nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik mittels der sogenannten Projected-Unit-Credit-Methode (PUC-Methode). Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die "Richttafeln 2018 G" von Klaus Heubeck verwendet. Der Rückstellungsbetrag ist unter Einbeziehung von Trendannahmen hinsichtlich des zukünftigen Gehalts- bzw. Rentenniveaus ermittelt worden, wobei für den Gehaltstrend, den BBG-Trend und den Rententrend eine Steigerung von 2,5 % p. a. zugrunde gelegt wurden. Der Rechnungszinssatz beträgt gemäß den Vorgaben für Rückstellungen für Altersvorsorgeverpflichtungen der Verordnung über die Ermittlung und Bekanntgabe der Sätze zur Abzinsung von Rückstellungen (Rückstellungsabzinsungsverordnung - RückAbzinsV) 1,82 % p. a. Für die Berücksichtigung der Fluktuation wurden alters- und geschlechtsabhängige Fluktuationswahrscheinlichkeiten verwendet. Die Berechnung der Rückstellung für Witwen-/Witwerrente erfolgte nach der sogenannten kollektiven Methode, bei der eine sich aus den verwendeten Rechnungsgrundlagen ergebende Verheiratungswahrscheinlichkeit zugrunde gelegt wurde. Für die Ermittlung der zu berücksichtigenden Sozialversicherungsrenten wurde das Näherungsverfahren gemäß BMF-Schreiben IV B 2 - S 2176/07/0003 vom 5. Mai 2008 verwendet. Bei ausgeschiedenen Anwärtern wurde das zum Zeitpunkt des Ausscheidens gültige Näherungsverfahren angewendet. Im Geschäftsjahr 2023 erhöhte sich das im Geschäftsjahr 2010 gebildete Zweckvermögen gemäß § 246 Abs. 2 HGB durch Kursgewinne und Thesaurierung abzgl. Steuern, in Höhe von insgesamt TEUR 626 auf TEUR 10.651 (im Vorjahr TEUR 10.025); die Höhe der Rückstellung ergibt sich aus dem Saldo des versicherungsmathematischen Barwerts der Verpflichtungen und des beizulegenden Zeitwerts des zur Deckung gebildeten Zweckvermögens. Steuerrückstellungen Die Steuerrückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:
Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen enthalten insbesondere die Rückstellung für Rückvergütungen (TEUR 3.536), für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften (TEUR 5.114), für den Gasbezug (TEUR 2.865), die Rückstellung im Zusammenhang mit dem Bezug und der Vermarktung von Strom (TEUR 1.025) sowie die Rückstellungen für Personalaufwendungen (TEUR 789), ausstehende Rechnungen (TEUR 397), unterlassene Instandhaltung (TEUR 470), Betriebsprüfungsrisiken (TEUR 457), Konzessionsabgabe (TEUR 331) und die Prozessrisiken (TEUR 380). Die Rückstellung für die erforderliche Umstellung von L-Gas auf H-Gas in Höhe von TEUR 200 wurde aufgrund der vollständigen Umsetzung der Marktraumumstellung in vollem Umfang aufgelöst. Die Bewertung der Rückstellung für Treueprämien und Jubiläumszuwendungen erfolgte nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik mittels der sogenannten Projected-Unit-Credit-Methode (PUC-Methode). Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die "Richttafeln 2018 G" von Klaus Heubeck verwendet. Der Rechnungszinssatz beträgt gemäß den Vorgaben der Verordnung über die Ermittlung und Bekanntgabe der Sätze zur Abzinsung von Rückstellungen (Rückstellungsabzinsungsverordnung - RückAbzinsV) 1,74 % p. a. Für die Berücksichtigung der Fluktuation wurden alters- und geschlechtsabhängige Fluktuationswahrscheinlichkeiten verwendet. Die Berechnung der Rückstellung für Witwen-/Witwerrente erfolgte nach der sogenannten kollektiven Methode, bei der eine sich aus den verwendeten Rechnungsgrundlagen ergebende Verheiratungswahrscheinlichkeit zugrunde gelegt wurde. Die Bewertung der Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen erfolgte nach den Regelungen der IDW-Stellungnahme vom 19. Juni 2013. Bei der Ermittlung für Abfindungszahlungen wurde nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berücksichtigt, dass die Verpflichtung mit dem Eintritt von Tod (ggf. Invalidität) erlischt. Sofern biometrische Einflussfaktoren zu berücksichtigen waren, wurden die "Richttafeln 2018 G" von Klaus Heubeck verwendet. Die Abzinsung erfolgte mit dem fristadäquaten Marktzins, der nach den Vorschriften des BilMoG auf Basis des Durchschnitts der vergangenen sieben Geschäftsjahre anzusetzen ist; der Rechnungszinssatz beträgt 1,03 %. Für den Gehaltstrend wurde eine Steigerung von 2,5 % p. a. zugrunde gelegt. Im Geschäftsjahr 2023 verringerte sich das für Altersteilzeitverpflichtungen gebildete Zweckvermögen gemäß § 246 Abs. 2 HGB durch Inanspruchnahmen um TEUR 104 auf TEUR 528. Die Höhe der Rückstellung ergibt sich aus dem Saldo des versicherungsmathematischen Barwerts der Verpflichtung und des beizulegenden Zeitwerts des zur Deckung gebildeten Zweckvermögens. Der Rückstellungsausweis für die Altersteilzeitverpflichtungen beträgt hiernach TEUR 0. Bei der Bemessung der Rückstellungen wurden alle erkennbaren Risiken und Verpflichtungen ausreichend berücksichtigt. Die ausgewiesenen Rückstellungsbuchwerte zum Bilanzstichtag 2023 entsprechen den ermittelten notwendigen Erfüllungsbeträgen. Verbindlichkeiten Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgt zum Erfüllungsbetrag.
Latente Steuern Die latenten Steuern beruhen auf temporären Differenzen zwischen handels- und steuerrechtlichen Wertansätzen bei nachstehend aufgeführten Bilanzposten:
Es wurde ein Steuersatz von 30,11 % angewandt, der sich aus dem kombinierten Ertragssteuersatz aus Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer zusammensetzt (14,28 % Gewerbesteuer bei einem Hebesatz von 408 %, 15 % Körperschaftsteuer und 0,83 % Solidaritätszuschlag). Bei der zulässigen Saldierung aktiver und passiver latenter Steuern ergibt sich ein Überhang aktiver latenter Steuern (latente Steueransprüche). Wegen des bestehenden Aktivierungswahlrechts im Fall eines Überhangs aktiver latenter Steuern wurde auf den Ansatz latenter Steuern im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 verzichtet. Haftungsverhältnisse Die Haftungsverhältnisse gemäß §§ 251, 268 Abs. 7 HGB werden nach den für Verbindlichkeiten geltenden Grundsätzen unter Berücksichtigung der Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme ausgewiesen. Die Risikoeinschätzung der Inanspruchnahme erfolgt auf der Grundlage vernünftiger kaufmännischer Beurteilung. Bei diesen Haftungsverhältnissen handelt es sich um Bürgschaften im Zusammenhang mit der Beteiligung an der TOBI Windenergie GmbH & Co. KG in Höhe von TEUR 39. Finanzielle Verpflichtungen Finanzielle Verpflichtungen ergeben sich im Wesentlichen aus der für die Energiewirtschaft typischen Beschaffungsmethode der nivellierten Beschaffung sowie der Back-to-back-Beschaffung für Großkunden. Für die Belieferung unserer Kunden mit Strom belaufen sich die finanziellen Verpflichtungen auf TEUR 15.893 für beschaffte Strommengen, davon für das Jahr 2024 TEUR 13.576 und für das Jahr 2025 TEUR 2.317. Für die Belieferung unserer Kunden mit Gas belaufen sich die finanziellen Verpflichtungen auf TEUR 50.420 für beschaffte Gasmengen, davon für das Jahr 2024 TEUR 33.506 und für die Jahre 2025 bis 2026 TEUR 16.914. C. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse setzen sich nach Tätigkeitsbereichen wie folgt zusammen:
Andere aktivierte Eigenleistungen Der Posten enthält die Personalkosten sowie die verrechneten Gemeinkostenzuschläge auf Personal- und Sachkosten für selbsterstellte Anlagen. Sonstige betriebliche Erträge Der Posten enthält im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (TEUR 629), Erträge aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens (TEUR 77), Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen (TEUR 65). Innerhalb der sonstigen betrieblichen Erträge erfolgt der Ausweis periodenfremder und neutraler Erträge, insbesondere aus der Auflösung von Rückstellungen, von insgesamt TEUR 851. Materialaufwand Innerhalb des Materialaufwands sind TEUR 142 für Strombeschaffungskosten des Vorjahres enthalten. Sonstige betriebliche Aufwendungen Innerhalb der sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfolgt zudem der Ausweis periodenfremder und neutraler Aufwendungen wie Zuführungen zu Wertberichtigung auf Forderungen (TEUR 462), Verluste aus dem Abgang von Anlagevermögen (TEUR 77) sowie die Abschreibungen auf Forderungen (TEUR 21), in Höhe von insgesamt TEUR 560. Finanzergebnis
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag beinhalten insbesondere TEUR 2.303 Körperschaftsteuer nebst Solidaritätszuschlag und Kapitalertragsteuer für das laufende Jahr sowie TEUR 2.043 Gewerbesteuer für das laufende Jahr. Für Vorjahre ergaben sich Aufwendungen in Höhe von TEUR 27 (Körperschaftsteuer nebst Solidaritätszuschlag) sowie TEUR 3 (Gewerbesteuer). Sonstige Steuern Die sonstigen Steuern betreffen die Grundsteuer (TEUR 20) sowie die Kfz-Steuer (TEUR 9). II. Sonstige Angaben A. Abschlussprüferhonorare
B. Organe, Organkredite und Aufwendungen für Organe
Insgesamt hat der Vorstand im Geschäftsjahr 2023 Bezüge in Höhe von TEUR 236 (Vorjahr: TEUR 214) erhalten. Diese teilen sich nach Vergütungsbestandteilen wie folgt auf: Herr Kerl erhielt TEUR 195 (Vorjahr: TEUR 194) als erfolgsunabhängige Vergütung; hierin enthalten sind Zuschüsse zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung sowie Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge in Höhe von TEUR 47 (Vorjahr: TEUR 36). Weiterhin erhielt Herr Kerl eine erfolgsabhängige Tantiemezahlung in Höhe von TEUR 37 (Vorjahr: TEUR 10). Der auf die Nutzung des Firmen-Pkw entfallende geldwerte Vorteil beträgt TEUR 5 (Vorjahr: TEUR 10). Die Rückstellungen für laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen ehemaliger Mitglieder des Vorstandes betragen TEUR 3.336 (Vorjahr: TEUR 3.387). Im Geschäftsjahr 2023 erfolgten insgesamt Zuführungen einschließlich Aufzinsung in Höhe von TEUR 84 (Vorjahr: TEUR 337). Die ausgezahlten Bezüge zugunsten ehemaliger Mitglieder des Vorstandes bzw. deren Hinterbliebenen betragen im Geschäftsjahr 2023 TEUR 127 (Vorjahr: TEUR 539). Der Aufsichtsrat trat im Geschäftsjahr 2023 zu insgesamt vier Sitzungen zusammen. Zudem tagte der Personalausschuss an zwei Terminen und der Wirtschafts- und Prüfungsausschuss an vier Terminen. Die hierfür angefallenen Aufsichtsratsvergütungen belaufen sich auf insgesamt TEUR 12 (Vorjahr: TEUR 19) und betreffen die einzelnen Aufsichtsräte/-innen wie folgt:
Für eine Sitzung des Beirats der BHAG wurden im Jahr 2023 Sitzungsgelder in Höhe von TEUR 1 aufgewendet (Vorjahr: TEUR 1). C. Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
Einschließlich der in einem Altersteilzeitarbeitsverhältnis befindlichen Mitarbeiter und der geringfügig Beschäftigten standen während des Geschäftsjahres 2023 insgesamt 28 Arbeitnehmer/-innen in einem Teilzeitbeschäftigungsverhältnis zur BHAG. D. GewinnverwendungsvorschlagVorstand und Aufsichtsrat werden der Hauptversammlung vorschlagen, den Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2023 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttungssperren: Ausschüttungsgesperrte Beträge: TEUR 1.655 Zusammensetzung:
Zu Unterschiedsbetrag aus der Abzinsung von Altersvorsorgeverpflichtungen gemäß § 253 Abs. 6 HGB Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen (Altersvorsorgeverpflichtungen) werden ab dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2015 in Anwendung des § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB mit einem Rechnungszinsfuß abgezinst, der sich aus dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt (10-Jahres-Zinssatz). Zuvor war nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB a. F. für Zwecke der Abzinsung solcher Rückstellungen ein Rechnungszinsfuß zwingend vorgeschrieben, der sich aus dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ergibt (7-Jahres-Zinssatz). Durch den Übergang von dem 7-Jahres-Zinssatz auf den 10-Jahres-Zinssatz entsteht bei der Bewertung der Altersvorsorgeverpflichtungen ein ergebniswirksamer Unterschiedsbetrag in Höhe von TEUR 318 (gewinnerhöhend). Gemäß § 253 Abs. 6 HGB unterliegt dieser Unterschiedsbetrag - als Teil des Jahresüberschusses - einer Ausschüttungssperre. E. Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind Über Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahrs 2023 im Sinn von wertaufhellenden Ereignissen eingetreten sind und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz Berücksichtigung gefunden haben, ist nicht zu berichten.
Bad Honnef, den 28.3.2024 Bad Honnef Aktiengesellschaft Dipl.-Ing. Kersten Kerl Der Vorstand Entwicklung des Anlagevermögens 2023Anlagengitter gemäß § 284 Abs. 3 HGB
Tätigkeitsabschlüsse gemäß § 6b EnWG für das Geschäftsjahr 2023Bilanz zum 31. Dezember 2023ElektrizitätsverteilungAKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023Elektrizitätsverteilung
Entwicklung des Anlagevermögens 2023Anlagengitter gemäß § 284 Abs. 3 HGB für die Elektrizitätsverteilung
Bilanz zum 31. Dezember 2023GasverteilungAKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023Gasverteilung
Entwicklung des Anlagevermögens 2023Anlagengitter gemäß § 284 Abs. 3 HGB für die Gasverteilung
Bilanz zum 31. Dezember 2023Grundzuständiger Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente MesssystemeAKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023Grundzuständiger Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme
Entwicklung des Anlagevermögens 2023Anlagengitter gemäß § 284 Abs. 3 HGB für den grundzuständigen Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme
Anhang zu den Tätigkeiten - AbschlüsseDie Unternehmensaktivitäten der BHAG umfassen die Strom-, Erdgas- und Trinkwasserversorgung sowie den Geschäftsbereich Energiedienstleistungen. Nach § 6b Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 07. Juli 2005 i. d. g. F. haben Unternehmen, die im Sinne von § 3 Nr. 38 EnWG zu einem vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmen verbunden sind, getrennte Konten für die Tätigkeiten Elektrizitätsübertragung, Elektrizitätsverteilung, Gasfernleitung, Gasverteilung, Gasspeicherung, Betrieb von LNG-Anlagen, für die anderen Tätigkeiten innerhalb des Elektrizitätssektors und innerhalb des Gassektors sowie für die Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors zu führen. Für die BHAG ergibt sich hiernach eine Aufteilung nach Elektrizitätsverteilung, anderen Tätigkeiten innerhalb des Elektrizitätssektors, Gasverteilung, anderen Tätigkeiten innerhalb des Gassektors sowie anderen Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors. Darüber hinaus geht aus § 3 Abs. 4 Satz 2 des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) hervor, dass die Unabhängigkeit des grundzuständigen Messstellenbetriebs für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme von anderen Tätigkeitsbereichen der Energieversorgung über die buchhalterische Entflechtung sicherzustellen ist; die §§ 6b, 6c und 54 EnWG sind entsprechend anzuwenden. Zur Umsetzung dieser Anforderung führt die BHAG für die Tätigkeit "Grundzuständiger Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme" von den anderen Tätigkeitsbereichen getrennte Konten. Darüber hinaus erfolgt die Aufstellung einer gesonderten Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung. Angaben nach § 6b Absatz 3 Satz 7 EnWG Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die den Tätigkeitsabschlüssen nach § 6b Abs. 3 Satz 6 EnWG zugrunde gelegt wurden, sind identisch mit den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für den Jahresabschluss der BHAG für das Geschäftsjahr 2023. Dies gilt in gleicher Weise für die Abschreibungsmethode. Insoweit verweisen wir auf die Ausführungen unter Abschnitt I. B. des Anhangs zum Jahresabschluss der BHAG für das Geschäftsjahr 2023, mit folgender Ausnahme: Die direkten Neuzugänge in das Gasnetz werden ab dem Jahr 2023 der verkürzten Nutzungsdauer unterworfen, damit diese Investitionen bis Ende 2044 vollständig abgeschrieben sind. Die BHAG verwendet einen an die Vorgaben des EnWG zum buchhalterischen Unbundling angepassten Konten- und Kostenstellenplan, der mit Wirkung zum 01.01.2020 neu aufgesetzt wurde. Die Kontentrennung erfolgt in vielen Bereichen sowohl über die Kostenstellen als auch über die Kostenarten. Für die Bilanzkonten bestehen für Zwecke der Kontentrennung für die jeweiligen Tätigkeiten entsprechende Unterkonten. Die Zuordnung der Aktiv- und Passivposten sowie der Aufwendungen und Erträge zu den Unternehmensaktivitäten erfolgt im Wesentlichen direkt auf Basis von Einzelkonten. In den Fällen, in denen eine direkte Zuordnung nicht möglich ist oder mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden gewesen wäre, erfolgt die Zuordnung durch geeignete Umlageschlüssel wie z. B. Zählerschlüssel, Personalschlüssel oder Sachanlagevermögenschlüssel. Durch den seit 2020 neuen Konten- und Kostenstellenplan wurden in Teilen neue Schlüssel entwickelt, die sich aus Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie verteilte Personalkosten zusammensetzen. Nachfolgend werden die wesentlichen Zuordnungsregeln für die einzelnen Posten der Bilanzen und der Gewinn- und Verlustrechnungen erläutert. Den Tätigkeiten nicht direkt oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand zuzuordnende Aktiva und Passiva werden auf speziellen Unterkonten geführt. Bei der BHAG existieren Unterkonten für gemeinsam den Netzbereichen, gemeinsam den Tätigkeiten außerhalb der Netzbereiche und abschließend für gemeinsam den Netzbereichen und den Tätigkeiten außerhalb der Netzbereiche zurechenbare Aktiva und Passiva. Von den Netzbereichen gemeinsam genutzte Grundstücke und Gebäude, z. B. Lagerplätze und Lagergebäude, werden auf die Netzbereiche über die Anzahl der Zähler Netz geschlüsselt. Von den Netzbereichen sowie den übrigen Tätigkeiten gemeinsam genutzte Grundstücke und Gebäude (insbesondere Betriebs- und Verwaltungsgebäude und entsprechende Grundstücke) werden den Tätigkeiten über Personalschlüssel zugeordnet. Die technischen Anlagen und Maschinen werden den Tätigkeiten direkt zugeordnet. Die Schlüsselung der von den Netzbereichen gemeinsam genutzten Anlagegegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung erfolgt über die Anzahl der Zähler Netz. Hierunter fallen u. a. gemeinsam vom Netzbereich, von der Anlagenbuchhaltung, der Bau-/Auftragsabrechnung sowie der Materialwirtschaft genutzte Leichtfahrzeuge, Werkzeuge, Büroausstattung und Hardware. Die von den Netzbereichen und den anderen Tätigkeiten gemeinsam genutzten Gegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung werden im Wesentlichen durch die Verwendung von Personalschlüsseln auf die Tätigkeiten verteilt. Betroffen sind hiervon insbesondere Leichtfahrzeuge, Büroausstattung und Hardware der Abteilungen Kundenbetreuung/Abrechnung, Finanzbuchhaltung, Personalabteilung und der Geschäftsleitung nebst Sekretariaten. Die unter den Anlagen im Bau ausgewiesenen Beträge werden den Tätigkeiten regelmäßig direkt zugeordnet. Das Finanzanlagevermögen wird mit Ausnahme der Arbeitnehmerdarlehen, die über Personalschlüssel auf die Tätigkeiten verteilt werden, vollständig den Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors zugeordnet. Die Zuordnung erfolgt entsprechend der Verlautbarungen der Bundesnetzagentur. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden den Tätigkeiten direkt zugeordnet. Die sonstigen Vermögensgegenstände aus Überzahlungen und der Mehr-/Mindermengenabrechnung werden den Tätigkeiten direkt zugeordnet. Die Forderungen aus Ertragsteuern werden entsprechend der ertragsteuerlichen Ergebnisse auf die Tätigkeiten geschlüsselt. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten werden auf der Grundlage einer EBITDA-Betrachtung verteilt. Das Eigenkapital ohne Berücksichtigung des Jahresüberschusses des laufenden Jahres wird im Verhältnis der Restbuchwerte des Anlagevermögens auf die Tätigkeiten geschlüsselt. Der im Eigenkapital ausgewiesene Jahresüberschuss des laufenden Jahres wird unmittelbar den Tätigkeiten-GuV des laufenden Jahres entnommen. Über Kapitalausgleichsposten wird der Bilanzausgleich hergestellt. Die Sonderposten für Investitionszuschüsse und die Ertragszuschüsse werden den Tätigkeiten direkt zugeordnet. Die Pensionsrückstellungen werden mittels Personalschlüssel auf die Tätigkeiten verteilt. Die Rückstellungen für Ertragsteuern werden auf der Grundlage des tatsächlich erwirtschafteten Betriebsergebnisses auf die Tätigkeiten verteilt. Die Rückstellungen für Verbrauchssteuern (Strom- und Energiesteuer) werden den Tätigkeiten direkt zugeordnet. Die Rückstellungen für Urlaub, Jubiläen, Beihilfe, Übergangsgeld, Treueprämien, Berufsgenossenschaft, erfolgswirksame Vergütungsbestandteile und Altersteilzeit werden über Personalschlüssel auf die Tätigkeiten verteilt. Die Rückstellungen für Energiebezug, H-Gas-Umstellung, Prozesskosten, das Betriebsprüfungsrisiko, Rückvergütung, Drohverluste und die Konzessionsabgaben werden den Tätigkeiten direkt zugeordnet. Die Rückstellungen für Jahresabschluss und Abrechnungsverpflichtung werden ebenso wie die nicht direkt zurechenbaren ausstehenden Rechnungen auf die Tätigkeiten über die Anzahl der Zähler, vertriebliche Umsatzerlöse oder mittels Personalschlüssel verteilt. Die Verbindlichkeiten aus erhaltenen Anzahlungen - sofern gegeben - werden den Tätigkeiten direkt zugeordnet. Nicht direkt zuzuordnende Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden über die Anzahl der Zähler auf die Tätigkeiten verteilt; Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit dem Verwaltungsgebäude werden über einen Personalschlüssel auf die Tätigkeiten verteilt. Die unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesenen kreditorischen Debitoren werden den Tätigkeiten direkt zugeordnet. Zahlungsverpflichtungen aus Lohnsteuer sowie Sozialversicherungsbeiträge und Beiträge zu Versorgungseinrichtungen werden mittels eines Personalschlüssels auf die Tätigkeiten verteilt. Die Umsatzsteuerverbindlichkeiten werden auf der Grundlage der umsatzsteuerpflichtigen Erlöse auf die Tätigkeiten verteilt. Die Umsatzerlöse werden den Tätigkeiten direkt zugeordnet. Die Netznutzungsentgelte werden dem assoziierten Vertrieb seitens der Elektrizitäts- sowie der Gasverteilung entsprechend den veröffentlichten Preisblättern für die Netznutzung in Rechnung gestellt. Mit Ausnahme dieser innerbetrieblichen Erträge bzw. der korrespondierenden Aufwendungen erfolgt die Erstellung der Tätigkeiten-GuV auf der Grundlage der Nettodarstellung. Die anderen aktivierten Eigenleistungen werden nahezu vollständig direkt zugeordnet. Die sonstigen betrieblichen Erträge werden den Tätigkeiten hauptsächlich direkt zugeordnet. Ein geringer Anteil nicht direkt zuzuordnender Erträge wird nach Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie Personalkosten auf die Tätigkeiten verteilt. Die Materialaufwendungen werden den Tätigkeiten nahezu vollständig direkt zugeordnet. In den Tätigkeiten-GuV der anderen Tätigkeiten innerhalb des Elektrizitätssektors und innerhalb des Gassektors sowie außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors werden die diesen Tätigkeiten seitens der Elektrizitätsverteilung bzw. der Gasverteilung im Rahmen der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung berechneten Netznutzungsentgelte ausgewiesen. Die Berechnung der Beschaffungskosten für die Verlustenergie erfolgt auf der Basis des Bezugspreises des assoziierten Vertriebs ohne einen Gewinnaufschlag. Die Verteilung des Personalaufwandes erfolgt für die Lohnempfänger auf der Grundlage der angefallenen Lohnstunden je Tätigkeit des laufenden Jahres. Die Verteilung der Gehälter erfolgt auf der Grundlage von Personalschlüsseln je Mitarbeiter bzw. je Mitarbeitergruppe, die unter Berücksichtigung des Aufgabengebietes des jeweiligen Mitarbeiters bzw. der Mitarbeitergruppe gebildet wurden. Die Zuordnung bzw. die Verteilung der Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen erfolgt analog der Verteilung ihrer Restbuchwerte auf die Tätigkeiten. Die Verteilung der nicht direkt zuzuordnenden sonstigen betrieblichen Aufwendungen auf die Tätigkeiten erfolgt auf der Grundlage von Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie Personalkosten. Die Zuordnung der Erträge aus Beteiligungen sowie der Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens erfolgt mit Ausnahme der Erträge aus Arbeitgeberdarlehen, die über Personalschlüssel verteilt werden, direkt auf die Tätigkeiten. Die Zinserträge aus Guthaben bei Kreditinstituten, sofern vorhanden, werden auf der Grundlage des Mittelwertes aus Jahresanfangs- und Jahresendbestand der liquiden Mittel verteilt. Die Erträge aus dem Zweckvermögen gem. § 246 Abs. 2 HGB werden mittels Personalschlüssel auf die Tätigkeiten verteilt. Die übrigen Zinserträge werden den Tätigkeiten direkt zugeordnet. Die Abschreibungen auf Finanzanlagen werden auf der Grundlage der Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie Personalkosten verteilt, soweit sie Mitarbeiterdarlehen oder erforderlich gewordene Abwertungen des Zweckvermögens gem. § 246 Abs. 2 HGB betreffen. Die Zuordnung der übrigen Abschreibungen auf Finanzanlagen erfolgt direkt auf die Tätigkeiten. Die Verteilung der sonstigen Zinsen und ähnlichen Aufwendungen erfolgt für die Aufzinsung von Personalrückstellungen auf der Grundlage von Personalschlüsseln; für die übrigen Zinsaufwendungen erfolgt eine direkte Zuordnung zu den Tätigkeiten. Die Verteilung der Steuern vom Einkommen und vom Ertrag erfolgt auf der Grundlage des Betriebsergebnisses. Die Verteilung der sonstigen Steuern erfolgt für die Grundsteuer, soweit eine direkte Zuordnung zu den Aktivitäten nicht möglich ist, auf der Grundlage von Personalschlüsseln. Die Verteilung der Kraftfahrzeugsteuern erfolgt für die gemeinsam von den Netzbereichen genutzten Fahrzeuge auf der Grundlage von Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie Personalkosten und für die gemeinsam von den Vertriebs- und Netzbereichen genutzten Fahrzeuge auf der Grundlage von Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie Personalkosten bzw. Nettoumsatzerlösen.
Bad Honnef, den 28. März 2024 Bad Honnef Aktiengesellschaft Dipl.-Ing. Kersten Kerl Der Vorstand Lagebericht 2023I. Geschäftsmodell der BHAG II. Wirtschaftsbericht 1. Energiewirtschaftliche Rahmenbedingungen 2. Rahmenbedingungen Vertrieb 3. Rahmenbedingungen Energienetze 4. Geschäftsverlauf 4.1. Energievertrieb 4.2. Netze 4.3. Beteiligungen 4.4. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren III. Vermögens- und Finanzlage IV. Ertragslage V. Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung 1. Risikobericht 2. Chancenbericht I. Geschäftsmodell der BHAG Die Bad Honnef AG (BHAG) leistet als kommunales Unternehmen der Energieversorgung einen wesentlichen Beitrag für die Lebensqualität der Menschen in der Region Siebengebirge und Westerwald. Von der Energie- und Wasserversorgung in eigenen Netzen und Förderung im Wasserwerk bis hin zu innovativen Energiedienstleistungen in den Bereichen Energieerzeugung und Mobilität liefert die BHAG attraktive Leistungen zu wettbewerbsfähigen Preisen. Neben der Neuerrichtung verschiedener öffentlicher Ladesäulen in Bad Honnef und Unkel bewirtschaftet die BHAG einzelne Parkräume in Bad Honnef. Zudem bietet das Unternehmen seinen Kunden attraktive Angebote im Bereich Freizeit und Erlebnis an, unterstützt Vereine, das Ehrenamt, soziale Projekte und vieles mehr, die Kunden und Bürgern der Region Nutzen stiften und das Leben erleichtern sowie bereichern. Darüber hinaus trägt die BHAG mit ihrem Ergebnisbeitrag zugunsten der kommunalen Haushalte der Stadt Bad Honnef und der Verbandsgemeinde Unkel unmittelbar zur Daseinsvorsorge bei. II. Wirtschaftsbericht 1. Energiewirtschaftliche Rahmenbedingungen Der Energieverbrauch in Deutschland ist 2023 auf ein historisches Tief gefallen. Die Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen (AG Energiebilanzen) rechnet mit einem Rückgang um 7,9 % auf 10.791 Petajoule (PJ) oder 368,2 Millionen Tonnen Steinkohleeinheiten (Mio. t SKE). Damit liegt der Verbrauch an Primärenergie in Deutschland um mehr als ein Viertel unter dem bisherigen Höchststand von 1990. Den größten Einfluss auf den Rückgang des Energieverbrauchs hatte die zurückgehende wirtschaftliche Leistung in Deutschland. Insbesondere die energieintensiven Industriezweige verzeichneten Produktionsrückgänge. Von der im Jahresverlauf gegenüber dem Vorjahr leicht wärmeren Witterung ging nur ein schwacher verbrauchssenkender Effekt aus, witterungsbereinigt hätte sich der Energieverbrauch um etwa 7,4 % vermindert. Den einzigen verbrauchssteigernden Effekt bedingt 2023 die demographische Entwicklung. Der Verbrauch von Mineralöl sank 2023 im Vergleich zum Vorjahr insgesamt um 5,5 % auf 3.989 PJ (132,4 Mio. t SKE). Während der Verbrauch von Ottokraftstoff um 2,3 % zunahm, verringerte sich der Verbrauch von Dieselkraftstoff um gut 4 %. Der Verbrauch von Flugkraftstoff stieg um 3,9 %. Der Absatz von leichtem Heizöl verringerte sich leicht um 2,3 %. Die Lieferungen von Rohbenzin an die chemische Industrie sanken um 16,7 %. Der Erdgasverbrauch verringerte sich 2023 um 4,3 % auf 2.641 PJ (90,1 Mio. t SKE). Der Nachfragerückgang betraf sowohl die Industrie wie auch private Haushalte und den Bereich Gewerbe, Handel, Dienstleistungen (GHD). Zur Stromerzeugung wurde gegenüber dem Vorjahr etwas mehr Erdgas (+ 1 %) eingesetzt. Die Erzeugung von Fernwärme aus Erdgas verminderte sich um 2 %. Die Witterung hatte nur einen eher geringen Einfluss auf die Verbrauchsentwicklung. Vielmehr geht der Verbrauchsrückgang vorrangig auf Einsparungen bei den Verbrauchern zurück. Der Verbrauch an Steinkohle nahm im Berichtszeitraum um 16,9 % auf 937 PJ (32,0 Mio. t SKE) ab. Die Kraftwerke reduzierten ihren Brennstoffeinsatz um gut 30 %. Der Bedarf an Kohle und Koks in der Eisen- und Stahlindustrie verringerte sich nur relativ gering um 2,1 %. 2023 lag der Primärenergieverbrauch von Braunkohle mit 912 PJ (31,1 Mio. t SKE) um 21,9 % unter dem Niveau des Vorjahres. Die Lieferungen von Braunkohle an die Kraftwerke der allgemeinen Versorgung sanken um 23 %. Die Stromerzeugung aus Braunkohle blieb um rund 25 % unter dem Vorjahresergebnis. Ursachen dieser Entwicklung waren der allgemeine Rückgang des Stromverbrauchs in Deutschland, die Verringerung weiterer Erzeugungskapazitäten im Zuge des schrittweisen Kohleausstiegs, die angestiegene Stromproduktion aus Windenergieanlagen sowie erhöhte Stromimporte aus dem benachbarten Ausland. Die Stromerzeugung aus Kernenergie ging 2023 um knapp 80 % zurück. Der starke Rückgang ist auf den Streckbetrieb der letzten drei Kernkraftwerke und deren endgültige Stilllegung zum 15. April 2023 zurückzuführen. Seit diesem Zeitpunkt leistet die Kernenergie in Deutschland keinen Beitrag mehr zur Energieversorgung. 2023 wurden 9,2 Milliarden Kilowattstunden (Mrd. kWh) Strom mehr aus dem Ausland importiert als exportiert. Damit wurde Deutschland erstmals seit 2002 wieder Netto-Importeur von Strom. Die Ausfuhren sanken 2023 um 24 %, die Importe stiegen dagegen um 38 % an. Der Beitrag der erneuerbaren Energien erhöhte sich 2023 insgesamt um 2,3 % auf 2.118 PJ (72,3 Mio. t SKE). Die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien wuchs um etwa 5 %. Wichtigste Ursache dieser Entwicklung war die vor allem in der zweiten Jahreshälfte deutlich höhere Stromproduktion der Windenergieanlagen an Land (+ 15 %). Bei der Solarenergie gab es trotz eines starken Zubaus bei den PV-Anlagen nur einen leichten Zuwachs bei der Stromproduktion (plus 1 %). Die Stromerzeugung aus Wasserkraft erhöhte sich um 11 %. Die Biomasse, auf die mehr als die Hälfte des gesamten Primärenergieverbrauchs der erneuerbaren Energien entfällt, blieb um 4 % hinter dem Vorjahreswert zurück. Die energiebedingten CO 2 -Emmissionen nahmen nach Schätzung der AG Energiebilanzen 2023 infolge des gesunkenen Gesamtverbrauchs insbesondere bei den fossilen Energieträgern um gut 10 % ab. Dies entspricht einer Reduktion in der Größenordnung von 66 Millionen Tonnen (Mio. t). Quelle: AG Energiebilanzen e. V. 2023, Stand 20.03.2024 2. Rahmenbedingungen Vertrieb In den Zeiten der enormen Preisanstiege, die im Jahr 2022 ihren Höhepunkt erreichten, verspürte die BHAG einen deutlichen Kundenzuwachs. Insbesondere im Bereich der Grundversorgung wurden aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen Kundengewinne von Internetanbietern generiert, welche ihren Kunden gekündigt haben. Aufgrund der Temperaturentwicklung und der Beschaffungsstrategie konnten wir diesen Kundenanstieg mit dem bestehenden Beschaffungsportfolio erfolgreich kompensieren. Im Laufe des Jahres 2023 hat sich bei dem Teil der Kunden, die nicht in Laufzeitverträge übernommen werden konnten, erwartungsgemäß ein spürbarer Abgang verzeichnet. Dies hatte zur Folge, dass die für diese Kunden beschaffte Energie zu deutlich geringeren Preisen am Spotmarkt veräußert werden musste. Die konservative und langfristig ausgerichtete Beschaffungsstrategie der BHAG konnte Preissteigerungen zwar nicht vollständig vermeiden, jedoch jederzeit die Belieferung unterhalb der Höchstpreise für Strom und Gas sicherstellen. Nur weil sich die Beschaffung längerfristig ausrichtet, konnten im Vorjahr massive Preissteigerungen bis hin zum damaligen Marktniveau vermieden werden. Diese als positiv für unsere Privatkunden zu bewertende Beschaffungsform schließt leider die unmittelbare Weitergabe der nach wie vor fallenden Marktpreise an unsere Kunden aus, da die Absatzmengen auch für 2023 und 2024 bereits in den Jahren 2021/2022 beschafft wurden. Die Beschaffungskosten an den Energiebörsen sind seit Jahresbeginn 2023 gefallen und gerade im 4. Quartal 2023 nochmals deutlich zurückgegangen und verharren vorerst nachhaltig auf Vorkriegsniveau. Die Einführung der Strom- und Gaspreisbremsen in Deutschland im Jahr 2023 zielte darauf ab, Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen von den stark gestiegenen Energiekosten zu entlasten. Diese Maßnahme hat dazu beigetragen, die Energiekosten und somit auch die Inflation zu dämpfen. Die Preise für Gas und Strom zeigten seit Jahresbeginn 2023 einen rückläufigen Trend auf ein niedrigeres Niveau als die Preisbremsen. Diese Regelung sollte nicht nur finanziell entlasten, sondern auch einen Anreiz zum Energiesparen setzen. Die staatlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der hohen Energiekosten wurden unter Zuhilfenahme der Energieversorgungsunternehmen umgesetzt. Dies stellte sowohl die Softwareunternehmen als auch die Mitarbeiter in der Kundenbetreuung vor enorme Herausforderungen. Dennoch konnte die BHAG bei der Einführung der Preisbremsen zum März 2023 konnte die daraus resultierenden niedrigeren Abschläge fristgerecht zum 01.03.2023 bei allen Kunden umsetzen. 3. Rahmenbedingungen Energienetze Das energiepolitische Handeln im Jahr 2023 war geprägt von einer ganzen Reihe an weitreichenden Gesetzen mit dem Ziel eines Übergangs zu einer nachhaltigen und klimafreundlichen Energieversorgung. In Deutschland wurde in diesem Zuge das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023 umfassend novelliert, um den Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland deutlich zu beschleunigen. Bis 2030 soll ein Anteil von mindestens 80 % erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch erreicht werden. Das Gesetz konzentriert sich auf das Erreichen des 1,5-Grad-Ziels des Pariser Klimaschutzabkommens, verdoppelt nahezu den Anteil erneuerbarer Energien innerhalb eines Jahrzehnts und verdreifacht das Tempo ihres Ausbaus. Das Gesetz priorisiert erneuerbare Energien, erhöht Ausschreibungsmengen für Wind- und Solarstrom, fördert innovative Kombinationen mit wasserstoffbasierter Stromspeicherung, verbessert die Vergütung für Solaranlagen und stärkt die lokale Akzeptanz durch einfachere Realisierung von Bürgerenergiegesellschaften. Zudem werden die finanzielle Beteiligung der Kommunen und die Attraktivität der Eigenversorgung mit Strom erhöht, während die EEG-Umlage abgeschafft wird. Unterm Strich haben die Änderungen des EEG im Jahr 2023 den rechtlichen Rahmen für den Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland weiter gestärkt. Dieser geplante Umbau der Energieerzeugung in Deutschland wird die Stromnetze in Bad Honnef vor Herausforderungen stellen. In 2023 war bereits ein deutlicher Rückgang der Netztransportmenge zu verzeichnen, da ein Teil der üblicherweise transportierten Strommenge dezentral erzeugt wird. Stromnetze werden jedoch weiterhin immer erforderlich sein und sind auch nicht durch Autarkiebestrebungen völlig zu ersetzen. Auch aufseiten der Netzinfrastruktur gab es unter anderem mit dem Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende neue Vorgaben. Durch die beschleunigte Einführung von Smart Metern und die Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen für die Nutzung digitaler Technologien im Netz wird die Grundlage für eine effizientere und flexiblere Energieversorgung gelegt. Dies erfordert von den Energieversorgern Investitionen in die Digitalisierung ihrer Netze und Dienstleistungen, bietet aber auch Potentiale für die Entwicklung neuer Angebote im Bereich der intelligenten Energielösungen. Im Bereich Gas (-infrastruktur) und Wärme waren die politischen und gesellschaftlichen Diskussionen von der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) geprägt. Im Zuge der ersten Novelle des GEG wurde zum 1. Januar 2023 der bisher geltende Neubaustandard im Hinblick auf den Jahresprimärenergiebedarf angehoben (Reduzierung des zulässigen Jahresprimärenergiebedarfs im Neubau von bisher 75 % des Referenzgebäudes auf 55 %). Mit einer zweiten Novelle des Gesetzes wurde zudem der Einsatz erneuerbarer Energien beim Einbau neuer Heizungen verbindlich geregelt. Faktisch bedeuten die Vorgaben im GEG das Ende des Erdgasnetzes 2045, was für Netzbetreiber erhebliche Auswirkungen auf den weiteren Betrieb des Gasnetzes haben wird. Die Gasnetze müssen, wo sinnvoll, an die sich wandelnden Anforderungen einer dekarbonisierten Energieversorgung technisch angepasst und auf mögliche grüne Gase als Teil der Energiewende umgerüstet werden. Wo künftig kein Erdgas zum Einsatz kommen wird, ist das Gasnetz perspektivisch entsprechend stillzulegen oder zurückzubauen. Das GEG ist verflochten mit dem ebenfalls 2023 beschlossenen Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze. Das Gesetz verpflichtet die Länder sicherzustellen, dass auf ihrem Hoheitsgebiet bis zum 30.06.2026 für Gemeindegebiete mit über 100.000 Einwohnern bzw. bis zum 30.06.2028 für Gemeindegebiete mit weniger als 100.000 Einwohnern Wärmepläne erstellt werden. Aus den Wärmeplänen soll dann die künftige dekarbonisierte Wärmeversorgung abgeleitet werden. Das Ergebnis der Wärmeplanung vor Ort wird somit erheblichen strategischen und finanziellen Einfluss auf den Energieversorger haben. Über die nationale Wasserstoffstrategie soll der Markthochlauf von Wasserstoff beschleunigt werden. Im Kern sollen die ausreichende Verfügbarkeit von Wasserstoff und der Aufbau einer leistungsfähigen Wasserstoffinfrastruktur sichergestellt werden. Als Rückgrat zur Verteilung von Wasserstoff soll ein "Wasserstoffkernnetz" errichtet, bzw. aus bestehenden, umgewidmeten Leitungen erstellt werden. Im Juli 2023 wurde hierzu ein Planungsstand von den Fernleitungsnetzbetreibern veröffentlicht, der auf Basis von Stellungnahmen zu einem Antragsentwurf fortentwickelt wurde. Der geplante Verlauf des Kernnetzes gibt eine erste Indikation, ob absehbar lokal mit einem Anschluss an das Wasserstoffnetz gerechnet werden kann. Die Bad Honnef AG liegt mit ihrem Gasverteilnetz direkt an diesem geplanten Kernnetz und prüft daher den weiteren Ausbau und die daraus entstehenden wirtschaftlichen Chancen im besonderen Maße. Die Energiebranche in Deutschland wird durch die ambitionierten Ziele, insbesondere im Hinblick auf die Umsetzung der politischen und gesetzlichen Vorgaben zur Energiewende, vor große Herausforderungen gestellt. Gleichzeitig eröffnen sich durch die Förderung erneuerbarer Energien, die Digitalisierung der Energiewende und die Anpassung an neue regulatorische Rahmenbedingungen vielfältige Chancen für die Branche. Für Energieversorger ist es entscheidend, diese Entwicklungen aktiv zu begleiten und durch Innovation und Anpassungsfähigkeit ihre Position im Markt zu stärken und auszubauen. 4. Geschäftsverlauf 4.1 Energievertrieb Die politischen Rahmenbedingungen sorgten trotz der umfangreichen Einrichtungsarbeiten in den IT-Systemen der BHAG vor allem durch die Einführung der Preisbremsen in den Bereichen Strom, Gas und Wärme für eine spürbare Entlastung unserer Kunden. Im Privatkundensegment konnten wir die Strompreise stets unterhalb der Preisbremse von 40 Cent halten, was eine positive Folge unserer langfristigen Beschaffungsstrategie ist. Die Preissteigerungen, die in Jahr 2022 ihren Höhepunkt erreichten, reduzierten sich zwar im Laufe des Berichtsjahres nahezu wieder auf Vorkriegsniveau, jedoch stellt sich im Gegensatz zum Vorjahr die langfristig ausgerichtete Beschaffungsstrategie in den Zeiten stark fallender Preise als nachteilig dar. Billiganbieter und Vergleichsportale haben sich in den Jahren der hohen Preise deutlich zurückgezogen. Jedoch nutzen sie aktuell den enormen Preisabstand, der deutlich unterhalb der Preisbremsen liegt, wieder vermehrt marktverzerrend aus. Der Bad Honnef AG ist es in der Krisenzeit gelungen, die Strompreise seit 2022 stabil zu halten. Durch den Wegfall der staatlichen Subventionierungen für die Übertragungsnetzbetreiber erhöhen sich die Netzentgelte ab 2024 spürbar. Die sich daraus und aus den gestiegenen Beschaffungskosten für 2024 ergebenden notwendigen Preiserhöhungen im Stromvertrieb konnten aufgrund der Ertragslage durch eine Drohverlustrückstellung in 2023 vermieden werden. Im Gas konnten erste Preissenkungen bereits Ende 2023 an den Markt weitergegeben werden. Die Kunden verlangen nach immer mehr Optionen alternativer Erzeugungsmöglichkeiten. Dies ist angesichts der immer teurer gewordenen Energie nachvollziehbar. Die Knappheit an Materialien hat sich deutlich entspannt. Auch der Auftragsüberlauf bei unseren Dienstleistern konnte durch einen entsprechenden Kapazitätsaufbau nahezu vollständig abgebaut werden. Doch aufgrund der hohen Auftragslage sowohl bei uns als auch bei den für uns tätigen Dienstleistern haben wir den weiteren Verkauf vorerst eingestellt. Die BHAG beabsichtigt jedoch, das Angebot an PV-Anlagen als Pachtmodell für Letztverbraucher wieder fortzusetzen. Die Gesamtabgabe an elektrischer Energie an eigene Kunden betrug im Geschäftsjahr 2023 72,8 GWh (Vorjahr: 97,1 GWh). Im Vorjahr konnte der Abschluss eines Stromliefervertrages mit einem Großkunden realisiert werden, der diesjährige Rückgang ist im Wesentlichen begründet durch den Wechsel dieses Kunden. Die Gesamtabgabe an Erdgas an eigene Kunden verringerte sich gegenüber dem Vorjahr um 20,3 GWh bzw. 3,7 % auf 523,9 GWh. Der Rückgang beruht zu einem kleinen Teil auf dem Temperatureffekt, denn das Jahr 2023 übertraf nochmals das bislang wärmste Jahr 2022. Aufgrund des Preisanstiegs im Gas sowie einem Kundenrückgang waren es aber insbesondere persönliche Einspareffekte in der Kundenlandschaft, die für den Rückgang der Gesamtabgabe an Erdgas sorgten. Im Berichtsjahr verringerte sich sowohl die Anzahl fremder Lieferanten im eigenen Gasnetz auf 152 (Vorjahr: 160 Stück) als auch im Stromnetz auf 160 Lieferanten (Vorjahr: 174 Stück). Der enorme Preisverfall an den Energiebörsen lässt aber bereits jetzt einen stark eintretenden Wettbewerb erkennen. Die Durchleitungsmenge für fremde Energielieferanten erhöhte sich in der Sparte Strom um 3,7 % auf 20,1 GWh (Vorjahr: 19,4 GWh). Die Stromverkäufe der BHAG außerhalb des eigenen Netzgebietes sanken im Geschäftsjahr 2023 auf 27,8 GWh (Vorjahr: 51,3 GWh) um 45,8 %. Im Gasnetz der BHAG fiel die Durchleitungsmenge für fremde Lieferanten auf 172,5 GWh (Vorjahr: 189,5 GWh). Gemessen an der gesamten Erdgastransportmenge von 548,2 GWh stagnierte ihr Anteil bei 31,5 %. Die eigene Erdgasexportmenge betrug im Jahr 2023 163 GWh (Vorjahr: 162,3 GWh) und stieg somit um 0,45 % an. Der Wasserabsatz ist im Vergleich zum Vorjahr nahezu auf demselben Niveau. Im Geschäftsjahr 2023 betrug die Wasserabgabe 2,088 Mio. m 3 und liegt damit um 4 % unter dem Vorjahresniveau. 4.2 Netze Am Jahresende 2023 waren im Stromnetzgebiet der BHAG 16.230 Zählpunkte angeschlossen (Vorjahr: 16.152 Zählpunkte). Zudem wurden im Geschäftsjahr 2023 TEUR 1.644 in das Stromnetz investiert und TEUR 240 für Unterhaltungsmaßnahmen aufgewendet. Im Gasnetzgebiet der BHAG waren am Jahresende 2023 20.924 Zählpunkte angeschlossen (Vorjahr: 21.076 Zählpunkte). Des Weiteren wurden im Geschäftsjahr 2023 TEUR 1.673 in das Gasnetz investiert und TEUR 564 für Unterhaltungsmaßnahmen aufgewendet. Im Bereich Wasserversorgung waren am Ende des Jahres 2023 insgesamt 12.492 Zählpunkte angeschlossen (Vorjahr: 12.488 Zählpunkte). Außerdem wurden im Geschäftsjahr 2023 TEUR 1.085 insbesondere in das Leitungsnetz der Wasserversorgung investiert. Für Unterhaltungsmaßnahmen wurden TEUR 486 aufgewendet. 4.3 Beteiligungen Die BHAG ist an folgenden fünf Gesellschaften beteiligt:
Sowohl die Beteiligungen an der TOBI Gaskraftwerksbeteiligungs GmbH & Co. KG als auch an der TOBI Windenergie GmbH & Co. KG wurden in vorherigen Geschäftsjahren teilweise abgewertet bzw. durch Rückstellungen abgesichert. Im Berichtsjahr entsprach der Geschäftsverlauf der Gaskraftwerksbeteiligungs GmbH & Co. KG der Planung. Aktuelle Marktentwicklungen bei der Stromerzeugung, nicht zuletzt aufgrund der beschlossenen AKW-Abschaltung zum 15.04.2023, lassen trotz der Gefahr einer Gasmangellage darauf schließen, dass eine auf Gas (oder einem entsprechenden Substitut) basierende Stromerzeugung zukünftig an Bedeutung gewinnen wird. Da sich das Gaskraftwerk in einer unerwartet lang hingezogenen Revision befand, konnten zum einen die äußerst lukrativen Vermarktungen nicht genutzt werden, zum anderen musste die Drohverlustrückstellung höher in Anspruch genommen werden als erwartet. Erst zu Beginn des Jahres 2024 wurde die Revision erfolgreich abgeschlossen, aufgrund des Preisverfalls insbesondere beim Strom ist ein wirtschaftlicher Betrieb zur Zeit nicht gegeben, sodass die Drohverlustrückstellungen deutlich erhöht wurden. Aus diesem Grund hält die BHAG zum Berichtsstichtag an der verminderten Bewertung der Beteiligung an der TOBI Gaskraftwerksbeteiligungs GmbH & Co. KG fest. Aus den Beteiligungen entstanden Erträge in Form von Dividenden der Energieversorgung Schwarze Elster GmbH in Höhe von TEUR 25 (Vorjahr: TEUR 10). Zudem entstanden Erträge aus den an die TOBI Gaskraftwerksbeteiligungs GmbH & Co. KG und die TOBI Windenergie GmbH & Co. KG ausgereichten Gesellschafterdarlehen in Höhe von TEUR 121 (Vorjahr: TEUR 133) bei einer Darlehenshöhe von insgesamt TEUR 2.220 (Vorjahr: TEUR 2.509). 4.4 Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Umweltbelange Die BHAG trägt Verantwortung für die Region und nimmt Rücksicht auf die Bedürfnisse der heutigen Generationen und die der künftigen. Sie setzt sich dafür ein, den Umwelt- und Ressourcenschutz fest zu verwurzeln - für eine lebenswerte und nachhaltig tragfähige Zukunft und verpflichtet sich, Umweltbelastungen möglichst zu vermeiden oder zu reduzieren. Darüber hinaus wurden im Rahmen eines unternehmensweiten Projektes Vorschläge der Mitarbeiter/innen zur praktischen Umsetzung des Nachhaltigkeitsgedankens bei der BHAG eingeholt. Viele gute Ideen wurden dabei vorgetragen und gehen nun in die Umsetzung. Die Beteiligung an Windparks sowie einer Gaskraftwerksbeteiligung verbessern seit geraumer Zeit die CO 2 -Bilanz des Unternehmens. Gemäß der Ideen der Mitarbeiter/innen entstehen nun partiell neue PV-Anlagen mit dem Ziel, den Eigenverbrauch und damit den CO 2 -Ausstoß zu verringern. Eine weitere Anregung war, den Fuhrpark in Teilen auf E-Antriebe sowie alternative und biogene Kraftstoffe umzustellen. In 2023 konnten bereits Teile unserer Flotte auf zuvor genannte Antriebe umgestellt werden. Arbeitnehmerbelange Das tägliche Handeln der BHAG ist von ökonomischer, sozialer und ökologischer Verantwortung geprägt. Die BHAG setzt auf faire Arbeits- und Vergütungsbedingungen, eine kontinuierliche Personalentwicklung, die Ausgewogenheit zwischen Arbeits- und Privatleben und bietet somit einen sicheren sowie gesunden Arbeitsplatz. Sie vertraut ihren Mitarbeiter/innen, fördert jeden Einzelnen und lädt dazu ein, das Unternehmen aktiv mitzugestalten. Neben einer Jubiläumszuwendung an unsere Beschäftigten wurde im vergangenen Jahr aufgrund der enormen Belastungen unserer Mitarbeiter bedingt durch die Energiekrise erstmalig eine Sondertantieme verabschiedet. Diese wird im April 2024 an die Mitarbeiter ausbezahlt. Sozialbelange Als kommunales Unternehmen bekennt sich die BHAG zu einer engen Verknüpfung mit der Region, ihren Einwohnern und ihren Kunden. Die BHAG sichert Arbeitsplätze, bietet eine leistungsfähige und sichere Infrastruktur und fördert Vereine, Einrichtungen und Veranstaltungen. Im Sinne der Daseinsfürsorge und der regionalen Wertschöpfung erwirtschaftet die BHAG für ihre kommunalen Gesellschafter angemessene Dividenden, die ausschließlich den Haushalten der Städte und Gemeinden und somit den Bürgern zugutekommen und schafft nachhaltigen Mehrwert für Umwelt und Gesellschaft. Aufgrund der guten Geschäftslage wurde unser Vorschlag zur Dividendenzahlung um zwei Drittel erhöht auf insgesamt TEUR 2.600. Neben der Dividende kommt für das Jahr 2023 eine deutlich höhere Gewerbesteuerlast zum Tragen, die ebenfalls an die hebeberechtigten Gemeinden verteilt wird. III. Vermögens- und Finanzlage Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 betrug die Bilanzsumme TEUR 89.044 und lag damit um TEUR 11.704 bzw. 15,1 % über dem Wert des Vorjahres von TEUR 77.340. Die Erhöhung der Bilanzsumme resultierte auf der Aktivseite aus einem Anstieg der Guthaben bei Kreditinstituten (+ TEUR 5.203), einem Anstieg der Vorräte im Wesentlichen aufgrund der Beschaffung von nEHS-Zertifikaten (+ TEUR 3.014) der Erhöhung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände (+ TEUR 903) sowie aus dem Anstieg des Anlagevermögens (+ TEUR 2.284). Der Anstieg der Guthaben bei Kreditinstituten geht im Wesentlichen einher mit dem Anstieg des Eigenkapitals aufgrund der hohen Jahresüberschüsse der letzten beiden Jahre (+ TEUR 4.148). Hieraus resultiert ebenfalls ein Anstieg der Steuerrückstellungen (+ TEUR 2.886), daneben stiegen die sonstigen Rückstellungen (+ TEUR 4.033) sowie die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (+ TEUR 1.529) an. Die sonstigen Verbindlichkeiten reduzierten sich dagegen (- TEUR 683). Innerhalb der sonstigen Verbindlichkeiten befinden sich die kreditorischen Debitoren, also Kunden, denen zum Jahresstichtag eine Guthabenauszahlung zusteht, in Höhe von TEUR 13.702. Das ausgewiesene Anlagevermögen in Höhe von TEUR 48.960 (Vorjahr: TEUR 46.676) erhöhte sich um TEUR 2.284 bzw. 4,9 %. Im Berichtsjahr erfolgten Investitionen in Höhe von TEUR 5.200 (Vorjahr: TEUR 4.238) in immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen sowie in Höhe von TEUR 25 in Finanzanlagen. Die Investitionen ins Sachanlagevermögen entfielen im Wesentlichen auf den Bereich der Verteilungsanlagen. Den Investitionen standen Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen in Höhe von TEUR 2.526 (Vorjahr: TEUR 2.694) sowie auf Finanzanlagen in Höhe von TEUR 7 (Vorjahr: TEUR 7), Anlagenabgänge in Höhe von TEUR 100 (Vorjahr: TEUR 51) und Zuschreibungen in Höhe von TEUR 5 (Vorjahr: TEUR 4) gegenüber. Der Anteil des Anlagevermögens an der Bilanzsumme beträgt 55 % (Vorjahr: 60,4 %). Der Gesellschaft stehen lang- und mittelfristige Eigen- und Fremdmittel in Höhe von TEUR 46.034 (Vorjahr: TEUR 42.836) zur Verfügung. Der Anlagendeckungsgrad beträgt somit 94,0 % (Vorjahr: 91,8 %). Die Veränderung zum Vorjahr resultierte aus einer stärkeren Erhöhung der lang- und mittelfristigen Eigen- und Fremdmittel gegenüber dem Anlagevermögen. Das Eigenkapital - ohne den für die Ausschüttung vorgesehenen Teil des Jahresüberschusses des Geschäftsjahres 2023 in Höhe von TEUR 2.600 - betrug TEUR 32.355 und erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr durch die vorgesehene Thesaurierung eines Teilbetrages des Jahresüberschusses 2023 um TEUR 3.108. Trotz der absoluten Erhöhung des Eigenkapitals verringerte sich die Eigenkapitalquote aufgrund einer insgesamt gestiegenen Bilanzsumme und einer höheren Gewinnausschüttung gegenüber dem Vorjahr von 37,8 % auf 36,3 %. IV. Ertragslage Im Geschäftsjahr 2023 wurden Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 125.292 (Vorjahr: TEUR 97.215) erzielt. Dies entspricht einer Steigerung um TEUR 28.077 oder 28,9 %. In der Sparte Stromversorgung konnten die Umsatzerlöse von TEUR 28.538 auf TEUR 29.903 ausgebaut werden. Dies entspricht einer Erlössteigerung von TEUR 1.365 oder 4,8 %. Dabei ergibt sich im Bereich Stromvertrieb trotz des vollständigen Wegfalls der Erlöse aus EEG-Umlage eine Erlössteigerung von TEUR 1.451, was im Wesentlichen auf TEUR 3.553 höhere Erlöse im eigenen Stromnetzgebiet zurückzuführen ist. Die Erlöse in fremden Netzgebieten verringerten sich um TEUR 2.819, dieser Rückgang ist jedoch auch auf den Weggang eines Großkunden zurückzuführen, der nur teilweise durch Neugeschäft kompensiert werden konnte. Aufgrund der gestiegenen Erlöse nahmen auch die Preisnachlässe um TEUR 146 zu. Die positive Entwicklung der Erlöse konnte überwiegend aufgrund des gestiegenen Preisniveaus für das Geschäftskundensegment erzielt werden. Während die gelieferten Mengen im eigenen Netz um 2,1 % zurückgingen, reduzierten sich die in fremde Netze gelieferten kWh um 45,8 %. Aufgrund des Mengenrückgangs erhöhte sich die Erlösschmälerung durch die für das Geschäftsjahr 2023 abzuführende Stromsteuer um TEUR 498. Der Stromnetzbetrieb der BHAG liefert mit TEUR 2.070 im Vorjahresvergleich einen um TEUR 75 höheren Erlösbeitrag aus der Berechnung von Netznutzungsentgelten gegenüber fremden Lieferanten. In der Sparte Gasversorgung sind im Geschäftsjahr 2023 mit TEUR 82.752, um TEUR 25.852 bzw. 45,4 % höhere Umsatzerlöse zu verzeichnen als im Geschäftsjahr zuvor. Diese Erlössteigerung verteilt sich mit einer Erhöhung von TEUR 31.085 auf den Gasvertrieb, bei gleichzeitigem Rückgang von TEUR 5.233 auf den Gasnetzbetrieb. Aufgrund des unterjährig eingetretenen Preisverfalls an den Energiebörsen ggü. dem Vorjahr erhöhte sich der Teil der Kundenabwanderungen im eigenen Netz. Dennoch konnten die vertrieblichen Erlöse im eigenen Netz trotz der überdurchschnittlich warmen Temperaturen einen Zuwachs von TEUR 28.571 verzeichnen. Die Erlöse in fremden Netzen entwickelten sich ebenfalls positiv (+ TEUR 7.775). Erwähnenswert ist jedoch, dass diesem Anstieg der Erlöse ein Mengenrückgang zugrunde liegt. Dieser Mengenrückgang beruht auf milden Temperaturen, jedoch deutlich stärker noch auf individuellen Einsparungen der Kunden im Verbrauchsverhalten, verursacht durch die hohen Energiekosten. Die Beschaffungsstrategie konnte diese überdurchschnittlichen Temperaturen nicht vollständig kompensieren, jedoch verringerten sich die daraus entstandenen Erlöse aus Spotmarktverkäufen um TEUR 6.138. Im Gegensatz zum Vorjahr verursachten die Erlöse jedoch Verluste, da sich der Portfoliopreis oberhalb der Erlöse am Spotmarkt befand. Aufgrund der milden Temperaturen und der Einsparungen reduzierte sich die Erlösschmälerung durch die für das Geschäftsjahr 2023 abzuführende Energiesteuer trotz der Kundenzuwächse erneut um TEUR 119. Der Erlösrückgang im Gasnetzbereich von TEUR 5.233 resultiert im Wesentlichen aus einer um TEUR 3.223 niedrigeren Mehrmindermengenabrechnung gegenüber Fremdvertrieben und Marktgebiets-verantwortlichen sowie um TEUR 2.113 gesunkenen Erlösen aus der Marktraumumstellung, beide Effekte sind ergebnisneutral, da sie aufwandsgleiche Positionen mit sich bringen. Die Erlöse aus Netzentgelten ggü. Fremdvertrieben erhöhten sich leicht um TEUR 26. Die Umsatzerlöse in den Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 2.684; die Steigerung der Umsatzerlöse wurde vorrangig im Bereich Energiedienstleistungen/Contracting (+ TEUR 2.626) erwirtschaftet, in der Wasserversorgung betrug die Erhöhung lediglich TEUR 58. Hauptgrund für den Anstieg im Bereich Energiedienstleistung ist ein erhöhter Wärmepreis, der aufgrund der gestiegenen Gaspreise unvermeidbar war, sowie der Verkauf von Energieerzeugungsanlagen (PV) an unsere Kunden, letzteres wurde durch die Absenkung des Umsatzsteuersatzes auf 0 % auf diese Erlöse staatlich gefördert, was sich in TEUR 2.140 höheren Erlösen niederschlägt. Die sonstigen Umsatzerlöse verringerten sich gegenüber dem Vorjahr um TEUR 1.815 auf TEUR 2.485. Der Rückgang ist im Wesentlichen in TEUR 2.054 niedrigeren Erlösen aus Strom- und Gasverkäufen im Bereich der TOBI Gaskraftwerksbeteiligung begründet. Im Gegensatz dazu konnten sich die Erlöse aus Parkraumbewirtschaftung auf TEUR 342 (+ TEUR 24) sowie im Bereich der Nebengeschäfte um TEUR 214 positiv entwickeln. Die sonstigen betrieblichen Erträge verringerten sich im Vorjahresvergleich um TEUR 894 oder 49,8 % auf nunmehr TEUR 900. Diese Reduktion ist im Wesentlichen geprägt durch geringere Erträge aus der Auflösung von sonstigen Rückstellungen (- TEUR 993). Der Materialaufwand insgesamt erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 24.688 bzw. 33,2 % auf TEUR 99.153. Innerhalb des Materialaufwandes erhöhten sich die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe um TEUR 26.387 bzw. 50,3 %, die Aufwendungen für bezogene Leistungen sind dagegen um TEUR 1.699 bzw. 7,7 % zurückgegangen. Der Anstieg bei den Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe resultiert unter anderem aus den gegenüber dem Vorjahr stark gestiegenen Strom- und Gasbezugskosten (+ TEUR 26.877), bei einer um TEUR 946 niedrigeren Gas-Mehrmindermengenabrechnung. Aufgrund des Kraftwerksstillstandes reduzierte sich im Rahmen der TOBI-Beteiligungen der Energiebezug analog zu den Erlösen um TEUR 2.047. Entgegen den Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe stellen sich auch die Aufwendungen für bezogene Leistungen im Vergleich zum Vorjahr auf einem niedrigeren Niveau dar. Im Wesentlichen resultiert der Rückgang aus den bezogenen Leistungen im Zusammenhang mit dem vollständigen Wegfall der EEG-Umlage (- TEUR 1.863), aus einem entsprechenden Rückgang der Aufwendungen für bezogene Leistungen im Zusammenhang mit der Marktraumumstellung (- TEUR 2.086) sowie aus reduzierten Netznutzungsentgelten fremder Netzbetreiber (Strom und Gas) von TEUR 652. Ebenso reduzierte sich aufgrund der niedrigeren Absatzmenge der Aufwand für den Erwerb von CO 2 -Zertifikaten um TEUR 127. Im Gegensatz dazu erhöhten sich die Aufwendungen für vorgelagerte Netzentgelte Strom und Gas (+ TEUR 880), den teilweise neu eingeführten bzw. wieder erhobenen Umlagen im Gasbereich in Form der Bilanzierungsumlage (+ TEUR 983) und der Gasspeicherumlage (+ TEUR 389). Nennenswert sind die im Zusammenhang mit dem Verkauf von PV-Anlagen stehenden Fremdleistungen, die sich ebenfalls um TEUR 911 ggü. dem Vorjahr erhöht haben. Der Personalaufwand erhöhte sich insgesamt nur leicht um TEUR 121 bzw. 1,3 %. Die darin enthaltenen Löhne und Gehälter stiegen dabei um TEUR 615. Dieser Anstieg ist einerseits den aus den Tarifverhandlungen entsprungenen Inflationsausgleichsprämien sowie einer einmaligen Prämie für das Firmenjubiläum geschuldet, zudem konnten einige Stellen nachbesetzt werden. Die sich daraus ergebende durchschnittliche Zahl der Beschäftigten beträgt 124 (Vorjahr 119). Bei den sozialen Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung haben sich die Aufwendungen von TEUR 2.575 im Geschäftsjahr 2022 um TEUR 494 bzw. 19,2 % auf TEUR 2.080 im Geschäftsjahr 2023 reduziert. Hierbei ist bei den Zuführungen zur Pensionsrückstellung eine wesentliche Reduktion um TEUR 629 festzustellen. Trotz der anhaltend hohen Investitionstätigkeit reduzierten sich die Abschreibungen im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 168 bzw. 6,2 %. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stiegen im Berichtsjahr um TEUR 1.420 bzw. 30,2 % an. Hierfür sind Provisionen (+ TEUR 129), höhere Schulungskosten, die coronabedingt in den Vorjahren stark zurückgegangen waren (+ TEUR 130) und auch die Kosten der EDV durch Anstiege von Dienstleistungen unter anderem aufgrund der Einrichtung von Preisbremsen und Soforthilfen (+ TEUR 137) ebenso ausschlaggebend wie die Zuführung zu Drohverlustrückstellungen (+ TEUR 462) und die mit der Erhöhung des Forderungsbestandes einhergehende Zuführung zu Wertberichtigung auf Forderungen (+ TEUR 369). Das Finanzergebnis hat sich von TEUR - 769 im Geschäftsjahr 2022 auf TEUR 702 verbessert. Zum einen führte eine Wertaufholung (+ TEUR 571) des mit den Rückstellungen saldierten DEKA-Fondsvermögens, welches sich im Vorjahr negativ entwickelt hatte, zu einem positiven Beitrag des Finanzergebnisses. Aufgrund der Zinsentwicklung konnte die Gesellschaft im Berichtsjahr Tages- und Festgeldzinsen in Höhe von TEUR 256 erwirtschaften. Daneben tragen die Zinserträge aus Ausleihungen von TEUR 123 positiv zum Finanzergebnis bei, auch wenn sie aufgrund von planmäßigen Tilgungen leicht rückläufig sind. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag erhöhten sich bedingt durch das Unternehmensergebnis um TEUR 3.542 auf insgesamt TEUR 4.376. Die sonstigen Steuern stellen sich gegenüber dem Vorjahr unverändert dar. Die vorgenannten Effekte führen schließlich zu einem leicht rückläufigen Jahresüberschuss. Dem Jahresüberschuss des Vorjahres von TEUR 6.608 steht im Geschäftsjahr 2023 ein Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 5.708 gegenüber. Ertragslage der Tätigkeit Elektrizitätsverteilung gemäß § 6b EnWG In der Tätigkeit Elektrizitätsverteilung lagen die Umsatzerlöse mit TEUR 9.053 um TEUR 187 bzw. 2,1 % über denen des Vorjahres. Trotz der um TEUR 78 reduzierten Erlöse aus der Mehr- und Mindermengenabrechnung sowie der um TEUR 143 gesunkenen Erlöse im Einspeisemanagement sind erhöhte Erlöse aus Netznutzungsentgelten (einschließlich Umlagen) für die Erhöhung ursächlich (+ TEUR 433). Im Berichtsjahr wurden diese gegenüber dem eigenen Vertrieb in Höhe von TEUR 5.878 (ggü. dem Vorjahr: + TEUR 359) sowie gegenüber fremden Vertrieben in Höhe von TEUR 2.070 (ggü. dem Vorjahr: + TEUR 74) zur Abrechnung gebracht. Die Auflösung des Sonderpostens für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen erhöhten sich um TEUR 6 auf TEUR 52. Die empfangenen Ertragszuschüsse wurden im Vorjahr vollständig aufgelöst. Die mit eigenem Personal durchgeführten aktivierungspflichtigen Investitionsmaßnahmen in das Elektrizitätsverteilnetz haben sich im Geschäftsjahr 2023 um TEUR 56 bzw. 85,6 % gegenüber dem Geschäftsjahr 2022 erhöht. Die sonstigen betrieblichen Erträge reduzierten sich um TEUR 162 bzw. um 60,8 %. Der Rückgang ist im Wesentlichen auf geringere Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen zurückzuführen. Der Anstieg bei den Materialaufwendungen um TEUR 412 bzw. 8,4 % ist insbesondere auf die in Summe um TEUR 125 erhöhten Aufwendungen aus vorgelagerten Netzentgelten zurückzuführen. Daneben haben sich trotz einer rückläufigen Absatzmenge im Netz die Abführung an Umlagen um TEUR 68 erhöht, die direkten Aufwendungen für Instandhaltungen haben sich zusätzlich um TEUR 34 auf insgesamt TEUR 240 erhöht. Die Personalaufwendungen lagen um TEUR 80 bzw. 3,3 % über dem Vergleichswert des Vorjahres. Neben den Löhnen und Gehältern, die um TEUR 195 bzw. 11,2 % angestiegen sind, haben sich die sozialen Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung um TEUR 115 bzw. 17,6 % reduziert. Trotz der anhaltend hohen Investitionstätigkeit oberhalb der Abschreibungen haben sich die Abschreibungen im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 41 bzw. 8,3 % reduziert. Die Reduktion ist begründet auf grundlegenden und damit hohen Investitionen in der Vergangenheit, die im Vorjahr ihr Abschreibungsende erreicht haben. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen lagen mit TEUR 819 um TEUR 137 bzw. 14,3 % unter den Aufwendungen des Vorjahres. Ausschlaggebend hierfür sind die hohen Kosten für Rechtsberatungen im Hinblick auf die Stromnetzübernahme Unkel im Vorjahr. Das Finanzergebnis der Elektrizitätsverteilung hat sich um TEUR 348 verbessert. Ursächlich hierfür ist im Wesentlichen die Wertaufholung des mit den Pensionsverpflichtungen saldierten DEKA-Fondsvermögens sowie erwirtschaftete Zinseinnahmen auf Tages- und Festgeldkonten. Die vorgenannten Veränderungen bei Erlösen, Erträgen und Aufwendungen haben dazu geführt, dass sich für die Tätigkeit Elektrizitätsverteilung das Ergebnis vor Ertragsteuern von TEUR 203 im Geschäftsjahr 2022 um TEUR 114 auf TEUR 317 im Geschäftsjahr 2023 verbessert hat. Unter Berücksichtigung des mit dem Ergebnis einhergehenden höheren Ertragsteueraufwandes ergibt sich für die Tätigkeit Elektrizitätsverteilung für das Geschäftsjahr 2023 ein Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 216 nach einem Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 108 für das Geschäftsjahr 2022. Ertragslage der Tätigkeit Gasverteilung gemäß § 6b EnWG In der Tätigkeit Gasverteilung lagen die Umsatzerlöse mit TEUR 9.407 um TEUR 7.184 bzw. 43,3 % unter denen des Vorjahres. Ursächlich für diesen Umsatzrückgang ist eine um TEUR 5.634 geringere Mehr- und Mindermengenberechnung sowie ein um TEUR 2.113 bzw. 95,6 % niedrigerer Umsatzerlös aus der Marktraumumstellung von TEUR 98. Die Umsatzerlöse aus Netznutzungsentgelten erhöhten sich ggü. dem eigenen Vertrieb um TEUR 468 bzw. 8,5 % auf TEUR 5.981 und gegenüber Fremdvertrieben um lediglich TEUR 26 bzw. 1,1 % auf TEUR 2.357. Aufgrund der milden Temperaturen sowie den Einspareffekten unserer Kunden blieb die Vereinnahmung der Erlösobergrenze um TEUR 1.415 hinter dem Planansatz zurück. Die Auflösung des Sonderpostens für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen erhöhten sich um TEUR 2 auf TEUR 136. Die empfangenen Ertragszuschüsse wurden im Vorjahr vollständig aufgelöst. Als Ergebnis einer im Geschäftsjahr 2023 reduzierten Investitionstätigkeit, verminderten sich die mit eigenem Personal durchgeführten aktivierungspflichtigen Investitionsmaßnahmen in das Gasverteilnetz und sorgten entsprechend für einen Rückgang der anderen aktivierten Eigenleistungen um TEUR 34 bzw. 12,2 % gegenüber dem Geschäftsjahr 2022. Die sonstigen betrieblichen Erträge gingen um insgesamt TEUR 572 bzw. 82,6 % zurück. Der Rückgang ist im Wesentlichen auf sich reduzierende Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen zurückzuführen. Die Materialaufwendungen sind um insgesamt TEUR 6.807 bzw. 62,7 % auf insgesamt TEUR 4.047 gesunken. Analog zu den stark gesunkenen Erlösen aus Mehr- und Mindermengenabrechnungen reduzierten sich die Aufwendungen daraus um TEUR 5.545, die Aufwendungen im Zusammenhang mit der Marktraumumstellung reduzierten sich aufgrund der im Vorjahr nahezu vollständig abgeschlossenen Marktraumumstellung um TEUR 2.086 bzw. 94,7 % analog den dazugehörigen Erlösen. Die direkten Instandhaltungsaufwendungen erhöhten sich bedarfsbedingt um TEUR 83 bzw. 17,3 % auf TEUR 564. Die Aufwendungen aus vorgelagerten Netzentgelten erhöhten sich im Gegensatz dazu um TEUR 754. Die Personalaufwendungen lagen um TEUR 100 bzw. 3,2 % unter dem Vergleichswert des Vorjahres. Bei den Löhnen und Gehältern fand dabei eine Erhöhung der Aufwendungen um TEUR 97 bzw. 4,2 % statt, daneben entwickelten sich die sozialen Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung um TEUR 197 bzw. 22,7 % rückläufig. Auch aufgrund der politischen Rahmenbedingungen, die das Gasnetz nachhaltig betreffen, haben sich die Abschreibungen im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 160 bzw. 15,5 % reduziert. Hierbei ist zu beachten, dass gemäß den Verlautbarungen der Bundesnetzagentur direkte Investitionen in das Gasnetz ab dem Berichtsjahr bis Ende 2044 abgeschrieben werden. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen lagen mit TEUR 1.117 um lediglich TEUR 140 bzw. 14,3 % oberhalb der Aufwendungen des Vorjahres. Als wesentlich stechen hier die Schulungskosten hervor, die im Vorjahr coronabedingt stark zurückgegangen waren, mit einem Anstieg von TEUR 64 bzw. 148,8 %, sowie die Kosten der EDV mit einem Anstieg von TEUR 46 bzw. 22,1 %. Das Finanzergebnis der Gasverteilung hat sich um TEUR 483 verbessert. Ursächlich hierfür ist im Wesentlichen die Wertaufholung des mit den Pensionsverpflichtungen saldierten DEKA-Fondsvermögens sowie erwirtschaftete Zinseinnahmen auf Tages- und Festgeldkonten. Die vorgenannten Veränderungen bei Erlösen, Erträgen und Aufwendungen haben dazu geführt, dass sich für die Tätigkeit Gasverteilung das Ergebnis vor Ertragsteuern von TEUR 1.240 im Geschäftsjahr 2022 um TEUR 381 auf TEUR 859 im Geschäftsjahr 2023 verringert hat. Trotz der nicht bilanzierungsfähigen Mindererlöse ergibt sich für die Tätigkeit Gasverteilung für das Geschäftsjahr 2023 ein Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 591 nach einem Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 691 für das Geschäftsjahr 2022. V. Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung 1. Risikobericht Erläuterung des Risikomanagementsystems Risiken führen bei deren Eintreten zu negativen Abweichungen des Unternehmensergebnisses von den geplanten Werten. Unser Risikomanagementsystem (RMS) ist so ausgelegt, dass wir Risiken frühzeitig erkennen können. Wenn möglich, verringern wir bestehende Risiken, schließen diese aus oder geben diese an Dritte (z. B. Versicherungen) weiter. Hierzu entwickeln wir geeignete Maßnahmen und überwachen deren Umsetzung. Der Vorstand bestimmt die Risikopolitik des Unternehmens und legt die Prozesse und Zuständigkeiten innerhalb des RMS fest. Der Vorstand delegiert die Aufgaben des RMS an den Risikomanagementbeauftragten sowie die Risikoverantwortlichen. Der Risikomanagementbeauftragte verantwortet die Aufrechterhaltung der Prozesskette des RMS. Ihm obliegt es u. a., in den definierten Zyklen die Aktualisierung der Risiken und Maßnahmen durch die Risikoverantwortlichen zu überwachen und ggf. einzufordern. Aufgabe der Risikoverantwortlichen ist die Identifizierung und Anzeige, die Bewertung und Steuerung von Risiken in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich. Vorstand und Aufsichtsrat erhalten in regelmäßigen Abständen Risikoreports, in denen die jeweils aktuelle Risikosituation der BHAG dargestellt wird. Treten kurzfristig signifikante Risiken auf, werden diese umgehend an den Vorstand berichtet, der wiederum den Aufsichtsrat in angemessenem Umfang informiert. Für das Geschäftsjahr 2023 erfolgten insgesamt drei Risikokomiteesitzungen, an denen neben dem Vorstand und dem Risikomanagementbeauftragten die Risikoverantwortlichen teilgenommen haben. In diesem Rahmen werden die identifizierten Risiken, deren Bewertung sowie die definierten Steuerungsmaßnahmen evaluiert und bedarfsweise angepasst bzw. fortgeschrieben. Darstellung der Risikosituation Nachfolgend stellen wir die Risikosituation der BHAG im Berichtszeitraum 2023 dar. Dabei konzentrieren wir uns auf jene Bereiche, welche wesentliche Risiken aufweisen bzw. die gegenüber der Vorperiode bedeutsame Veränderungen erfahren haben. Allgemeine Risiken Wir beobachten die Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen und der wirtschaftlichen Gesamtentwicklung sorgfältig. Risiken, welche sich aus gesetzgeberischen oder konjunkturellen Tendenzen sowie aus grundlegenden Änderungen des Nachfrageverhaltens ergeben, werden so frühzeitig erkannt und ermöglichen eine Berücksichtigung in der Unternehmenssteuerung und -planung. Neben der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung wirken sich vor allem die umfassenden energie- und klimapolitischen Maßnahmen auf nationaler und europäischer Ebene sowie Steuerungseingriffe der Regulierungsbehörden auf den Geschäftsverlauf der BHAG aus. Nach einem intensiven politischen Diskurs um die Wärmewende besteht nun ein gesetzlicher Rahmen. Im Wesentlichen zu nennen sind hier sowohl das Gesetz für die kommunalen Wärmepläne (Wärmeplanungsgesetz (WPG)) als auch das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das Anforderungen für die Wärmeversorgung von Gebäuden adressiert. In Abhängigkeit von den kommunalen Wärmeplanungen ist gegenwärtig vorgesehen, dass Gasverteilnetze zur Durchleitung von Wasserstoff oder grünen Gasen umgewidmet oder stillgelegt werden sollen, falls nicht anderen Wärmeoptionen (Fernwärme oder Wärmepumpen) der Vorzug gegeben wird. Für diese Transformation gibt es bisher keinen gesetzlichen und regulatorischen Rahmen, was bei Kommunen, Bürgerinnen und Bürgern sowie Netzbetreibern zu Unsicherheit führt. Durch ein EuGH-Urteil und die Umsetzung im Energiewirtschaftsgesetz erhielt die Bundesnetzagentur (BNetzA) im Berichtsjahr weitreichende Festlegungskompetenzen übertragen. Eine Vielzahl bestehender energierechtlicher Rechtsverordnungen werden sukzessive durch Festlegungen der Behörde ersetzt. Zudem hat die BNetzA gegen Ende des Berichtsjahres Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Regulierungsrahmens für Strom- und Gasnetze in Deutschland angekündigt und ist zwischenzeitlich mit einem Konsultationspapier in den Prozess der Neustrukturierung und Weiterentwicklung des Regulierungsrahmens in Bezug auf die Kosten- und Erlösbestimmung gestartet. Ziel ist es u.a. den Umbau der Energiesysteme im Strom- und Gasbereich insbesondere hinsichtlich dessen Finanzierung zu flankieren. Die BHAG hat sich an dem Konsultationsprozess beteiligt und wird auch den weiteren Prozess begleiten. Vertrieb und Beschaffung Die Volatilität an den Energiehandels- und Beschaffungsmärkten mit sich schnell verändernden Preisen hat im Jahresverlauf 2023 gegenüber dem Vorjahr zwar insgesamt abgenommen, ist jedoch weiterhin als ausgeprägt zu bezeichnen. Die Preise für die Beschaffung von Strom und Gas sinken tendenziell. Dieses nach wie vor schwierige Marktumfeld führt weiterhin zu Unsicherheiten auch für die BHAG. Auf die besondere Risikosituation auf den Beschaffungsmärkten hat die BHAG mit der Einrichtung eines Risikogremiums eigens für den Bereich der Energiebeschaffung reagiert. Unsere bestehende, langfristig orientierte Beschaffungsstrategie wird in kurzen zeitlichen Abständen überprüft und im Bedarfsfall angepasst, um negative Auswirkungen infolge ungünstiger Marktpreisentwicklungen auf unsere Beschaffungskosten und damit auf die Absatzpreise für unsere Kunden möglichst zu verringern. Hinsichtlich unserer Absatzmengen bestehen Unsicherheiten aufgrund von Witterungsverläufen. So wirken sich milde Temperaturen - insbesondere in der Heizperiode - unmittelbar auf unseren Gasabsatz aus. Der Zubau von Photovoltaikanlagen sowie die Anzahl der Sonnenstunden nimmt Einfluss auf die Nachfrage nach leitungsgebundenem Strom. Der Wettbewerbsdruck im Energiemarkt ist unverändert hoch. Die Entscheidung der Kunden für oder gegen die BHAG als ihren Energielieferanten beeinflusst unmittelbar unsere Absatzmengen. Personal Unsere hoch qualifizierten und engagierten Mitarbeitenden sind die Grundlage für unseren Unternehmenserfolg. Um geeignetes Personal zu gewinnen und langfristig an uns zu binden, nutzen wir eine Vielzahl von Maßnahmen. Im Personalbereich können sich, ausgehend von dem bestehenden demografischen Wandel, Kapazitäts- und Alterungsrisiken ergeben. Der Abgang von Schlüsselpersonal könnte zudem die betrieblichen Abläufe stören. Aufgrund der reduzierten Verfügbarkeit qualifizierter Bewerber (Fachkräftemangel) sind verstärkt zeitliche und finanzielle Ressourcen bei der Personalbeschaffung aufzuwenden. Um Fehlentwicklungen entgegenzutreten, setzen wir Maßnahmen des Personalmarketings, der Personalplanung und Personalentwicklung ein. Vertretungsregelungen und Wissenstransfer innerhalb der organisatorischen Einheiten sind bei der BHAG obligatorisch. Informations- und Kommunikationstechnik Eine sichere Speicherung von Daten sowie eine unterbrechungsfrei funktionierende Informations-technologie sind für nahezu alle unsere Geschäftsprozesse unabdingbar. Wir legen daher großen Wert darauf, unsere IT-Infrastruktur und IT-Systeme systematisch vor nicht vorsätzlichen Gefährdungen und vorsätzlichen Handlungen einschließlich möglicher Angriffe Dritter zu schützen. Insbesondere für Unternehmen der kritischen Infrastrukturen (sog. KRITIS-Unternehmen) wurde seitens der zuständigen Behörden sowie der Energieversorgungsbranche ein erhöhtes Maß an Cyber-Risiken als Folge des sogenannten hybriden Krieges identifiziert. Um dieser veränderten Situation gerecht zu werden, halten wir regelmäßigen Kontakt zum Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Ebenso halten wir - flankiert durch staatliche Vorgaben - Maßnahmen zur Initialisierung bzw. Verstärkung unserer Systeme zur Angriffserkennung vor. Gesamtbeurteilung des Vorstands Die Entwicklungen an den Energie- und Beschaffungsmärkten führen weiterhin zu einem risikobelasteten Unternehmensumfeld. Neben den Unsicherheiten infolge geopolitischer Konflikte und den fluktuierenden Energiehandelsmärkten ergeben sich Planungsunsicherheiten wegen energie- und klimapolitischer Entwicklungen sowie regulatorischen Steuerungseingriffen bei weiterhin hohem Wettbewerbsdruck. Sowohl die weltweiten Spannungen als auch die Entwicklungen bei der Umsetzung der nationalen und europäischen Klimapolitik lassen sich kaum zuverlässig vorhersehen. Jedoch ist insgesamt davon auszugehen, dass die Energieversorgung in Deutschland und Europa tiefgreifenden Veränderungen ausgesetzt sein wird, sodass die Rahmenbedingungen auch für die BHAG mittel- bis langfristig mit Unsicherheiten behaftet bleiben. Wir beobachten alle relevanten Entwicklungen intensiv und achten darauf, dass unser Chancen-/Risikoprofil möglichst ausgewogen bleibt. Risiken, die den Fortbestand der BHAG gefährden, sind weder im Geschäftsjahr 2023 eingetreten noch für das Geschäftsjahr 2024 erkennbar. 2. Chancenbericht Aufgrund der jüngsten Preisentwicklung, die ab November 2023 eine Talfahrt an den Börsen ausgelöst hat, könnte sich die BHAG bei Eindeckung zu temporär niedrigen Preisen gegebenenfalls Preisvorteile ggü. dem Wettbewerb erstreiten, insbesondere wenn im Sommer 2024 die Preise aufgrund von AKW-Abschaltungen in Frankreich und der für den kommenden Winter einzuspeichernden Gasmengen anziehen. Die BHAG befindet sich in rechtlicher Prüfung hinsichtlich Schadensersatzmöglichkeiten, aus denen nennenswerte Summen zugunsten der BHAG erwachsen können. Der Betrieb von Netzen ist grundsätzlich ein risikoarmes Geschäft. Künftig müssen Impulse angestoßen werden, die die Netze in der Art transformieren, dass die Anforderungen aus der Wärmewende zu bewerkstelligen sind. Hieraus können sich neue Chancen und Geschäftsfelder für die BHAG entwickeln. Insbesondere die verabschiedeten Gesetze des letzten Jahres bergen neben dem Risiko eines Rückbaus der Gasnetze wiederum auch Chancen bei der Umsetzung neuer Wärmekonzepte. Der regulatorische Rahmen macht Investitionen zwar weniger attraktiv, der Zugewinn von Netzen vor Ort bietet jedoch für die BHAG wesentlich mehr Chancen als Risiken, da sie zur Fixkostendegression im Netzbetrieb beiträgt und auch die Unterhaltungskosten können durch den gemeinsamen Betrieb möglichst vieler Sparten in einem Gebiet durch Effizienzeffekte gesenkt werden. Die BHAG hat nach gescheiterten Übernahmeverhandlungen zwecks der gewonnenen Ausschreibung des Stromnetzes in Unkel nun einen Klageantrag auf Herausgabe gestellt, um frühzeitig in den Genuss der zusätzlichen Netzentgelte zu gelangen. Die Wasserversorgung ist nicht reguliert, unterliegt aber der kartellamtlichen Preiskontrolle. Langfristig wird die Wasserversorgung eine stabile und wichtige Ertragssäule bilden. Zudem hat Trinkwasser in Deutschland einen hohen Stellenwert und sorgt für ein positives Image der BHAG. Der Ausbau der erneuerbaren Energien trägt nicht nur zum Klimaschutz bei, sondern bewirkt ebenso eine stärkere Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen und deren Lieferanten und wird von der BHAG forciert. Es werden gezielt Projekte zur Entwicklung einer ökologischen Quartiers- oder Arealversorgung sowie eine Ausweitung der Angebote bei Nahwärme und Elektromobilität verfolgt, um die wachsenden Marktchancen in diesem Bereich konsequent zu nutzen. Zudem werden aktuell Projektschritte zum Bau eines Solarparks vor Ort Erfolg versprechend verfolgt sowie die Errichtung von Windrädern auf Machbarkeit geprüft. Im Rahmen dieser Chancen haben wir uns in den mit unseren Netzen versorgten Kommunen auf die Umsetzung und Unterstützung der kommunalen Wärmeplanungen beworben. Nach den bislang positiven Erfahrungen im Bereich der teilweise übernommenen Parkraumbewirtschaftung von Bad Honnef prüft die BHAG auch hier das Potential für die Bewirtschaftung zusätzlicher neuer Flächen. Viele Gasnetzbetreiber beschäftigen sich aktuell intensiv mit der Frage nach der Weiterverwendung der Netze im Zusammenhang mit der Dekarbonisierungsdebatte mit Wasserstoff. Auch die BHAG hat es sich im Rahmen einer Strategiesitzung zur Aufgabe gemacht, neue Geschäftsfelder bzw. Optimierungen genauestens zu prüfen. Weitere Chancen können sich durch den Aufbau und den Betrieb eines LORA-WAN-Netzwerkes ergeben, da dessen Einsatz viele Optimierungspotentiale sowie eine erhöhte Sicherheit für den eigenen Netzbetrieb mit sich bringt, jedoch auch zusätzlichen Kundennutzen stiften könnte. Die BHAG hat derzeit trotz erheblicher Herausforderungen und starkem Änderungsbedarf ihrer Prozesse und Strukturen gute Chancen, durch ihr Angebot in der Region zu wachsen, und wird diese wahrnehmen. In Abwägung der Chancen und Risiken plant die Gesellschaft im kommenden Jahr mit einem Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 4.207.
, 28.3.2024 Bad Honnef AG Dipl.-Ing. Kersten Kerl Der Vorstand Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Bad Honnef Aktiengesellschaft, Bad Honnef Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Bad Honnef Aktiengesellschaft, Bad Honnef, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Bad Honnef Aktiengesellschaft, Bad Honnef, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Prüfungsurteile Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten Elektrizitätsverteilung, Gasverteilung und grundzuständiger Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG sowie § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft.
Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Koblenz, 24. Mai 2024 DORNBACH
GmbH
Schmidt, Wirtschaftsprüfer Bokelmann, Wirtschaftsprüfer Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023der Bad Honnef AGDer Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben und Pflichten erfüllt. Er hat den Vorstand bei der Unternehmensleitung regelmäßig beraten und die Geschäftsführungsmaßnahmen überwacht. Er war in alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen eingebunden und wurde durch den Vorstand regelmäßig, zeitnah und umfassend über die Entwicklung und Lage des Unternehmens, über die Strategie und Planung, über das Risikomanagement sowie über die wesentlichen Geschäftsvorgänge unterrichtet. Der Aufsichtsrat ließ sich sowohl über die Wettbewerbssituation auf den Energiemärkten als auch über die allgemeinen Entwicklungen des Energiemarktes informieren, insbesondere hinsichtlich regenerativer Energien, Energiedienstleistungen und zukünftiger Geschäftsfelder. Ebenso ließ sich der Aufsichtsrat über Einzelprojekte sowie über interne Neuorganisationen und Personalentwicklungen berichten. Der Aufsichtsrat hat sich an den Deutschen Corporate Governance Kodex orientiert. Im Geschäftsjahr 2023 kam der Aufsichtsrat zu vier ordentlichen Sitzungen zusammen. Über Geschäftsvorgänge von besonderer Bedeutung wurde der Aufsichtsrat auch zwischen den Sitzungen informiert. Auf Basis der Berichte und Beschlussvorschläge des Vorstandes fasste der Aufsichtsrat in seinen Sitzungen entsprechende Beschlüsse, soweit dies nach Gesetz und Satzung erforderlich war. Darüber hinaus stand der Vorsitzende des Aufsichtsrates in regelmäßigem Kontakt mit dem Vorstand. Ereignisse von außerordentlicher Wichtigkeit für die Lage und Entwicklung des Unternehmens konnten somit ohne Zeitverzug erörtert werden. Mit der (außerordentlichen) 88. Hauptversammlung am 22. Februar 2023 wurde Herr Dr. Rüdiger Fuchs als Nachfolger für das ausgeschiedene Ratsmitglied Prof. Dr. Rolf D. Cremer in den Aufsichtsrat der Bad Honnef AG gewählt. Im Rahmen der (ordentlichen) 89. Hauptversammlung der Gesellschaft am 24. August 2023 wählten die Aktionärsvertreter erneut die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dornbach GmbH als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023. Der Auftrag zur Prüfung wurde am 6. März 2024 erteilt. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023, die Buchführung und der Lagebericht wurden von ihr geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk gemäß § 322 HGB versehen. Die Jahresabschlussunterlagen und der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers sind allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig vor der Sitzung am 12. Juni 2024 ausgehändigt worden. In dieser Sitzung wurde der Aufsichtsrat zudem über die Ergebnisse der Prüfung in Anwesenheit eines Vertreters der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, der den Prüfungsbericht unterzeichnet hat, umfassend informiert. Des Weiteren standen ein Vertreter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und der Vorstand für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung. Der vom Aufsichtsrat im Februar 2021 eingerichtete Wirtschafts- und Prüfungsausschuss erstattete dem Aufsichtsrat regelmäßig Bericht über die laufende Überprüfung der Geschäftsentwicklung, der Prozesse und der Risiken bzw. der Kontrollmechanismen. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Lagebericht sowie den Vorschlag des Vorstandes für die Gewinnverwendung am 12. Juni 2024 geprüft und stimmt dem Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers zu. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss genehmigt, der damit festgestellt worden ist. Dem Vorschlag für die Gewinnverwendung schließt sich der Aufsichtsrat an. Das Jahr 2023 war trotz der Energiekrise ein erfolgreiches Jahr der Bad Honnef AG. Hervorzuheben sind die Modernisierung von Strukturen, Prozessen und die Führung der Unternehmung sowie der Beginn einer Neuausrichtung im Hinblick auf neue Produkte, Energiedienstleistungen, regenerative Energien und neue Geschäftsfelder. Für die in 2023 geleistete Arbeit spricht der Aufsichtsrat dem Vorstand, Kersten Kerl, und der gesamten Belegschaft seinen Dank und Anerkennung aus. Darüber hinaus gilt ein herzlicher Dank den Kunden und Geschäftsfreunden der Bad Honnef AG für die vertrauensvolle Zusammenarbeit in diesen schwierigen Zeiten.
Bad Honnef, im Juni 2024 Der Aufsichtsrat Dr. Rüdiger Fuchs, Vorsitzender Datum der Feststellung des Jahresabschlusses sowie ErgebnisverwendungDer Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde am 11. Juli 2024 durch den Aufsichtsrat festgestellt. Die Hauptversammlung hat am 11. Juli 2024 beschlossen, den Jahresüberschuss 2023 in Höhe von EUR 5.708.000,00 wie folgt zu verwenden:
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