Dittmar GmbHLiquidated

91623 Sachsen bei Ansbach, DEU

Master Data

Registry
Register court Ansbach HRB 3533
Registered
8/29/2002
Industry
Agents involved in the sale of toolsAgents involved in the sale of furnitureAgents involved in the sale of wine, sparkling wine and spirits
Purpose
Die Durchführung von Testkäufen sowie damit zusammenhängende Baratungs- und Schulungstätigkeit. Weiterer Gegenstand ist die Unterstützung von Marketingforschung.

History

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Management

NameRole
Hanns-Otto Dittmar
since 2/13/2006
Liquidator

Beneficial Owners

Beneficial owner data is only accessible to registered users.

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

Angelika Dittmar
€24,750
99.00%

Financial Report

Dittmar GmbH

Sachsen b. Ansbach

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 30.06.2009

Bilanz

Aktiva

30.6.2009
EUR
31.12.2008
EUR
A. Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital 4.800,00 4.800,00
davon eingefordert 4.800,00 4.800,00
B. Anlagevermögen 0,00 1,50
I. Sachanlagen 0,00 1,50
C. Umlaufvermögen 35.857,25 34.411,14
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 35.647,04 34.039,53
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 210,21 371,61
Bilanzsumme, Summe Aktiva 40.657,25 39.212,64

Passiva

30.6.2009
EUR
31.12.2008
EUR
A. Eigenkapital 33.136,45 34.287,61
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 9.287,61 -11.251,22
III. Jahresfehlbetrag 1.151,16 -20.538,83
B. Rückstellungen 3.850,00 4.822,02
C. Verbindlichkeiten 3.670,80 103,01
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 3.670,80 103,01
Bilanzsumme, Summe Passiva 40.657,25 39.212,64

Anhang


1. Gliederung, Gewinn- und Verlustrechnung, Allgemeines

Die Gliederung der Schlussbilanz erfolgt entsprechend den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) und der Satzung.

Bei der Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB gewählt.

Der nachstehende Kontennachweis und der beim Anhang abgedruckte Anlagenspiegel ergeben einen detaillierten Einblick in die einzelnen Positionen der Schlussbilanz.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

2.1. Vermögensgegenstände

Die Vermögensgegenstände wurden gem. § 253 HGB mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet.

2.1.1. ANLAGEVERMÖGEN

Beim Anlagevermögen wurde gem. § 253 HGB planmäßige Abschreibung nach der betrieblichen Nutzungsdauer und unter Beachtung der steuerlichen Vorschriften berücksichtigt. Es wurde linear nach § 7 Abs. 1 EStG abgeschrieben. Geringwertigen Wirtschaftsgüter i. S. des § 6 Abs. 2 EStG sind im Berichtsjahr nicht vorhanden.

Sonderabschreibungen nach § 7 g Abs. 1 EStG wurden im Berichtsjahr in Höhe von 0,00 € in Anspruch genommen. Es besteht ein noch nicht in Anspruch genommenes Gesamtvolumen in Höhe von 0,00 €.

Außerplanmäßige Abschreibungen gem. § 253 Abs. 2 Satz 3 HGB waren nicht veranlasst.

Anlagenzugänge wurden, soweit vorhanden, durch Kopien von Rechnungen über deren Anschaffung nachgewiesen.

Die Angaben gem. § 268 Abs. 2 HGB werden im nachstehenden Anlagespiegel im Detail dargestellt.

2. UMLAUFVERMÖGEN

Soweit bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen nichts weiter vermerkt ist, beträgt die Laufzeit weniger als 1 Jahr. Zum Zeitpunkt der Schlussbilanzerstellung sind alle ausgewiesenen Forderungen per 30. Juni 2009 bezahlt.

Es waren keine Einzelwertberichtigungen zu Forderungen im Berichtsjahr veranlasst. Es waren keine Pauschalwertberichtigungen zu Forderungen im Berichtsjahr veranlasst.

Das Bankguthaben wurde anhand der Kopie Kontoauszugs zum 30. Juni 2009 überprüft.

Abschreibungen im Umlaufvermögen gem. § 253 Abs. 3 HGB waren nur in Höhe der vorgenommen und in der Gewinn- und Verlustrechnung bei Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens ausgewiesene Höhe veranlasst.

Forderungen gegenüber Gesellschaftern nach § 42 Abs. 3 GmbHG sind soweit vorhanden aus dem Kontennachweis ersichtlich.

2.1.3. AKTIVE RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten gem. § 250 Abs. 1 HGB wurden wegen der Geringfügigkeit der vorausbezahlten Beträge nicht gebildet.

2.2. Schulden

Rückstellungen wurden gem. §§ 249 und 253 Abs. 1 HGB für alle erkennbaren,  ungewissen Verbindlichkeiten gebildet.

Sonstige Rückstellungen wurden für die Erstellung der Schlussbilanz per 30. Juni 2009 aufgrund der Vorjahresrechnung und der voraussichtlich anfallenden Kosten gebildet. Weiterhin wurde eine Rückstellung für die Kosten der Offenlegung durch den Steuerberater und für die Kosten des Bundesanzeigers für die Offenlegung gebildet. Für die Abrechnung der IHK Beiträge für das Jahr 2008 wurde ebenfalls noch eine Rückstellung gebildet.

2.2.1. VERBINDLICHKEITEN

Verbindlichkeiten wurden gem. § 253 Abs. 1 HGB mit dem Rückzahlungsbetrag erfasst. Soweit nichts weiter vermerkt ist, beträgt die Laufzeit weniger als 1 Jahr. Zum Zeitpunkt der Schlussbilanzerstellung sind alle ausgewiesenen Verbindlichkeiten per 30. Juni 2009 bezahlt.

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern nach § 42 Abs. 3 GmbHG sind soweit vorhanden aus dem Kontennachweis ersichtlich.

2. PASSIVE RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN

Passive Rechnungsabgrenzungsposten gem. § 250 Abs. 2 HGB per 30. Juni 2009 sind keine vorhanden.

2.2.3. PFANDRECHTE ODER ÄHNLICHE RECHTE

Pfandrechte oder ähnliche Rechte für Verbindlichkeiten wurden nicht bestellt.

3. Sonstige Angaben

3.1. BÜRGSCHAFTEN UND ANDERE HAFTUNGSVERHÄLTNISSE

 Nach Auskunft des Geschäftsinhabers und den Unterlagen bestehen keine  Haftungsverhältnisse im Sinne des § 268 Abs. 7 HGB.

3.2. SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN

Nach den Unterlagen und der Auskunft des Liquidators bestehen keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen im Sinne des § 285 Nr. 3 HGB.

3.3. ERGEBNISVERWENDUNG

Das negative Bilanzergebnis per 30. Juni 2009 wird gem. § 29 Abs. 1 GmbHG wird auf das neue Wirtschaftsjahr vorgetragen.

3.4. GESCHÄFTSFÜHRER

Einzelvertretungsberechtigter Geschäftsführer und Liquidator ist Herr Hanns-Otto Dittmar, Urlesstraße 11, 91623 Sachsen. Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Die Firma hatte keine Aufwendungen für die Geschäftsführung.

3.5. ARBEITNEHMER

Während des Jahres war kein Arbeitnehmer beschäftigt.

  

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