Dittmar
GmbH
Sachsen b.
Ansbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2009 bis zum 30.06.2009
Bilanz
Aktiva
|
|
30.6.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
4.800,00 |
4.800,00 |
| davon
eingefordert |
4.800,00 |
4.800,00 |
| B.
Anlagevermögen |
0,00 |
1,50 |
| I.
Sachanlagen |
0,00 |
1,50 |
| C.
Umlaufvermögen |
35.857,25 |
34.411,14 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
35.647,04 |
34.039,53 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
210,21 |
371,61 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
40.657,25 |
39.212,64 |
Passiva
|
|
30.6.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Eigenkapital |
33.136,45 |
34.287,61 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
9.287,61 |
-11.251,22 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
1.151,16 |
-20.538,83 |
| B.
Rückstellungen |
3.850,00 |
4.822,02 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.670,80 |
103,01 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
3.670,80 |
103,01 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
40.657,25 |
39.212,64 |
Anhang
1. Gliederung, Gewinn- und Verlustrechnung,
Allgemeines
Die Gliederung der Schlussbilanz erfolgt entsprechend
den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), des
Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit
beschränkter Haftung (GmbHG) und der Satzung.
Bei der Gewinn- und Verlustrechnung wird das
Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB
gewählt.
Der nachstehende Kontennachweis und der beim Anhang
abgedruckte Anlagenspiegel ergeben einen detaillierten
Einblick in die einzelnen Positionen der Schlussbilanz.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
2.1. Vermögensgegenstände
Die Vermögensgegenstände wurden gem. §
253 HGB mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
bewertet.
2.1.1. ANLAGEVERMÖGEN
Beim Anlagevermögen wurde gem. § 253 HGB
planmäßige Abschreibung nach der betrieblichen
Nutzungsdauer und unter Beachtung der steuerlichen
Vorschriften berücksichtigt. Es wurde
linear nach § 7 Abs. 1 EStG abgeschrieben.
Geringwertigen Wirtschaftsgüter i. S. des § 6
Abs. 2 EStG sind im Berichtsjahr nicht vorhanden.
Sonderabschreibungen nach § 7 g Abs. 1 EStG
wurden im Berichtsjahr in Höhe von 0,00 € in
Anspruch genommen. Es besteht ein noch nicht in Anspruch
genommenes Gesamtvolumen in Höhe von 0,00 €.
Außerplanmäßige Abschreibungen gem.
§ 253 Abs. 2 Satz 3 HGB waren nicht veranlasst.
Anlagenzugänge wurden, soweit vorhanden, durch
Kopien von Rechnungen über deren Anschaffung
nachgewiesen.
Die Angaben gem. § 268 Abs. 2 HGB werden im
nachstehenden Anlagespiegel im Detail dargestellt.
2. UMLAUFVERMÖGEN
Soweit bei den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen nichts weiter vermerkt ist,
beträgt die Laufzeit weniger als 1 Jahr. Zum Zeitpunkt
der Schlussbilanzerstellung sind alle ausgewiesenen
Forderungen per 30. Juni 2009 bezahlt.
Es waren keine Einzelwertberichtigungen zu
Forderungen im Berichtsjahr veranlasst. Es waren keine
Pauschalwertberichtigungen zu Forderungen im Berichtsjahr
veranlasst.
Das Bankguthaben wurde anhand der Kopie Kontoauszugs
zum 30. Juni 2009 überprüft.
Abschreibungen im Umlaufvermögen gem. §
253 Abs. 3 HGB waren nur in Höhe der vorgenommen und
in der Gewinn- und Verlustrechnung bei Abschreibungen auf
Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens
ausgewiesene Höhe veranlasst.
Forderungen gegenüber Gesellschaftern nach
§ 42 Abs. 3 GmbHG sind soweit vorhanden aus dem
Kontennachweis ersichtlich.
2.1.3. AKTIVE RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten gem. § 250
Abs. 1 HGB wurden wegen der Geringfügigkeit der
vorausbezahlten Beträge nicht gebildet.
2.2. Schulden
Rückstellungen wurden gem. §§ 249 und
253 Abs. 1 HGB für alle erkennbaren, ungewissen
Verbindlichkeiten gebildet.
Sonstige Rückstellungen wurden für die
Erstellung der Schlussbilanz per 30. Juni 2009 aufgrund der
Vorjahresrechnung und der voraussichtlich anfallenden
Kosten gebildet. Weiterhin wurde eine Rückstellung
für die Kosten der Offenlegung durch den Steuerberater
und für die Kosten des Bundesanzeigers für die
Offenlegung gebildet. Für die Abrechnung der IHK
Beiträge für das Jahr 2008 wurde ebenfalls noch
eine Rückstellung gebildet.
2.2.1. VERBINDLICHKEITEN
Verbindlichkeiten wurden gem. § 253 Abs. 1 HGB
mit dem Rückzahlungsbetrag erfasst. Soweit nichts
weiter vermerkt ist, beträgt die Laufzeit weniger als
1 Jahr. Zum Zeitpunkt der Schlussbilanzerstellung sind alle
ausgewiesenen Verbindlichkeiten per 30. Juni 2009 bezahlt.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
nach § 42 Abs. 3 GmbHG sind soweit vorhanden aus dem
Kontennachweis ersichtlich.
2. PASSIVE RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
Passive Rechnungsabgrenzungsposten gem. § 250
Abs. 2 HGB per 30. Juni 2009 sind keine vorhanden.
2.2.3. PFANDRECHTE ODER ÄHNLICHE RECHTE
Pfandrechte oder ähnliche Rechte für
Verbindlichkeiten wurden nicht bestellt.
3. Sonstige Angaben
3.1. BÜRGSCHAFTEN UND ANDERE
HAFTUNGSVERHÄLTNISSE
Nach Auskunft des Geschäftsinhabers und
den Unterlagen bestehen keine
Haftungsverhältnisse im Sinne des § 268 Abs. 7
HGB.
3.2. SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN
Nach den Unterlagen und der Auskunft des Liquidators
bestehen keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen im
Sinne des § 285 Nr. 3 HGB.
3.3. ERGEBNISVERWENDUNG
Das negative Bilanzergebnis per 30. Juni 2009 wird
gem. § 29 Abs. 1 GmbHG wird auf das neue
Wirtschaftsjahr vorgetragen.
3.4. GESCHÄFTSFÜHRER
Einzelvertretungsberechtigter
Geschäftsführer und Liquidator ist Herr
Hanns-Otto Dittmar, Urlesstraße 11, 91623 Sachsen. Er
ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Die Firma hatte keine Aufwendungen für die
Geschäftsführung.
3.5. ARBEITNEHMER
Während des Jahres war kein Arbeitnehmer
beschäftigt.
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