Inter Job GmbHLiquidated

Angerstraße 1, 04177 Leipzig, DEU

Master Data

Registry
Register court Leipzig HRB 20956
Registered
9/22/2004
Industry
Activities of employment placement agenciesIntermediation service activities for residential care activitiesIntermediation service activities for personal services
Purpose
ist die Arbeitsbeschaffung und Arbeitsvermittlung, Vermittlung von Versicherungen, sowie Erbringung von Service- und Dienstleistungen in den vorgenannten Bereichen.

History

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Management

NameRole
Frank Reiche
since 1/24/2025
Liquidator

Beneficial Owners
Beta

Identified persons (3)

NameOwnership
Maya Weiß
60.00%
30.00%

Shareholders
Beta

2 of 3 shareholders visible

Name
Location
Share
Maya Weiß
Leipzig
60.00%
Frank Reiche
Leipzig
30.00%

Financial Report

Inter Job GmbH

Leipzig

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012

Bilanz

Aktiva

31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Anlagevermögen 5.908,00 10.107,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 208,00 235,00
II. Sachanlagen 5.700,00 9.872,00
B. Umlaufvermögen 48.077,21 37.327,29
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 44.827,32 35.759,23
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 3.249,89 1.568,06
C. Rechnungsabgrenzungsposten 358,15 361,42
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 10.347,21
E. sonstige Aktiva 0,00 236,74
Bilanzsumme, Summe Aktiva 54.343,36 58.379,66

Passiva

31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Eigenkapital 33.890,24 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.200,00 25.200,00
II. Gewinnrücklagen/Ergebnisrücklagen 1.809,36 1.809,36
III. Verlustvortrag 37.356,57 29.642,00
IV. Jahresüberschuss 44.237,45 -7.714,57
V. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 10.347,21
B. Rückstellungen 11.330,77 10.783,20
C. Verbindlichkeiten 9.122,35 47.596,46
Bilanzsumme, Summe Passiva 54.343,36 58.379,66

Anhang

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes beachtet.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Umsatzkostenverfahren gewählt.

Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen gemäß § 7 Abs. 1 EStG nach der linearen Methode vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 150,00 Euro wurden sofort abgeschrieben.

Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als 150,00 Euro bis 1.000,00 Euro wurden als Sammelposten Geringwertige Wirtschaftsgüter erfasst und entsprechend der gesetzlichen Vorschrift des § 6 Abs. 2a EstG auf 5 Jahre abgeschrieben.

Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

In Anwendung des § 267 HGB n.F. wurden keine latenten Steuern ermittelt und ausgewiesen.

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 2.8.2013.

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