Master Data

Registry
Register court Wuppertal HRB 13341
Registered
12/9/2003
Industry
Wholesale of non-ferrous ores, non-ferrous metals and non-ferrous semi-finished metal productsWholesale of iron ores, iron, steel and ferrous semi-finished metal productsAgents involved in the sale of fuels, ores, metals and industrial chemicals
Purpose
die Beratung von Unternehmen auf dem Metallsektor, die Vermittlung der Handelsgeschäfte und der Handel mit Wirtschaftsgütern aller Art, insbesondere der Handel mit Edelstahl und Metallen im Import und Export.

Financial Overview

History

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Management

NameRole
Michael Massenberg
since 12/9/2003
Managing Director

Beneficial Owners

99.97% identified0.00% unresolved

Identified persons (2)

NameOwnership
50.82%
49.15%

Shareholders

3 shareholders

GmbH structure

1 of 3 shown

Am Braken 44, 42489 Wülfrath
DEM 251,000
50.20%

Balance Sheet Accounts

Profit and Loss Accounts

Account

Financial Report

MTC Metallhandel GmbH

Wülfrath

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2022 bis zum 30.09.2023

Bilanz zum 30.09.2023

MTC Metallhandel GmbH Metallhandel, Wülfrath

AKTIVA

EUR Geschäftsjahr EUR Vorjahr EUR
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen
1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 19.087,00 25.348,00
Summe Anlagevermögen 19.087,00 25.348,00
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. fertige Erzeugnisse und Waren 2.231.701,64 2.523.164,75
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 3.080.553,04 5.561.893,29
2. sonstige Vermögensgegenstände 2.786.859,37 2.561.107,07
5.867.412,41 8.123.000,36
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.454.002,07 761.759,37
Summe Umlaufvermögen 9.553.116,12 11.407.924,48
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 1.708,50
9.572.203,12 11.434.980,98

PASSIVA

EUR Geschäftsjahr EUR Vorjahr EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 270.000,00 270.000,00
II. Gewinnvortrag 5.625.684,03 3.632.898,22
III. Jahresüberschuss 573.143,81 1.992.785,81
Summe Eigenkapital 6.468.827,84 5.895.684,03
B. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 670.240,82 778.318,96
2. sonstige Rückstellungen 118.650,00 115.125,00
788.890,82 893.443,96
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.790.234,79 4.122.054,75
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 1.790.234,79 (EUR 4.122.054,75)
2. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 500.000,00 500.000,00
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr EUR 500.000,00 (EUR 500.000,00)
3. sonstige Verbindlichkeiten 24.249,67 23.798,24
- davon aus Steuern EUR 7.393,25 (EUR 7.992,35)
- davon im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 957,61 (EUR 911,87)
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 24.249,67 (EUR 23.798,24)
2.314.484,46 4.645.852,99
9.572.203,12 11.434.980,98

Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.10.2022 bis 30.09.2023

MTC Metallhandel GmbH Metallhandel, Wülfrath

Geschäftsjahr Vorjahr
EUR EUR EUR
1. Rohergebnis 2.023.013,11 3.758.772,74
2. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 475.368,50 457.249,02
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 23.354,16 40.124,29
498.722,66 497.373,31
3. Abschreibungen
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 7.565,56 10.273,14
4. sonstige betriebliche Aufwendungen 808.591,64 536.244,26
5. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 138.731,68 183.215,55
6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 5.485,17 205,93
7. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 267.559,95 904.449,84
8. Ergebnis nach Steuern 573.819,81 1.993.441,81
9. sonstige Steuern 676,00 656,00
10. Jahresüberschuss 573.143,81 1.992.785,81

I. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB (§§ 238 ff) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff HGB) aufgestellt worden. Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte unter Beachtung der §§ 266 und 275 HGB. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 2 HGB.

Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um die steuerlich zulässigen Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis EUR 800,00, werden gemäß § 6 Absatz 2 EStG im Jahr des Zugangs als Betriebsausgaben abgesetzt.

Die Vorräte sind zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips angesetzt. Risiken wegen eingeschränkter Verwendbarkeit der Vorräte werden durch Wertberichtigungen berücksichtigt.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert vermindert um Wertberichtigungen und unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. Dem allgemeinen Risiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird durch eine Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.

Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt.

Bei der Bemessung der Rückstellungen wurden allen erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend Rechnung getragen.

Die Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt.

II. Erläuterungen zur Bilanz

Die Vorräte bestehen aus Aluminium, Zink und Luftbälgen. Sämtliche Waren werden in Fremdlägern gehalten. Die Bestände sind durch Bestätigung der Lagerhalter nachgewiesen.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt. Der Bilanzausweis stimmt mit den Bankbeständen auf den Kontoauszügen der Kreditinstitute zum Bilanzstichtag überein. Der Kassenbestand stimmt mit dem Bestand des Kassenbuches überein.

Die sonstigen Rückstellungen betreffen die Jahresabschlusskosten und Tantieme bzw. Sonderzahlungen.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

III. ANGABEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

IV. SONSTIGE ANGABEN

Während des Zeitraums vom 01.10.2022 bis zum 30.09.2023 waren neben dem Geschäftsführer zwei Angestellte beschäftigt. Der Geschäftsführer Herr Michael Massenberg ist Angestellter der Gesellschaft. Die Verpflichtungen aus dem Anstellungsvertrag werden von der MTC Metallhandel GmbH erfüllt. Auf die Angabe der für den Geschäftsführer gewährten Gesamtbezüge wurde nach § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die Gesellschaft hat ihre Geschäftsräume in gemieteten Räumen. Der Mietvertrag ist nach Ablauf der Festmietzeit als unbefristeter Mietvertrag weitergeleitet worden. Die monatliche Miete einschließlich Nebenkosten beträgt im Berichtsjahr EUR 691,49.

Ein PKW wurde im Dezember 2021 geleast. Der Leasingvertrag hat eine Laufzeit von 36 Monaten vom 21.12.2021 bis zum 20.12.2024. Die monatliche Leasingrate beträgt netto EUR 1.903,62.

Ein weiterer PKW wurde im Dezember 2021 geleast. Der Leasingvertrag hat eine Laufzeit von 36 Monaten vom 21.12.2021 bis 20.12.2024. Die monatliche Leasingrate beträgt netto EUR 1.680,19.

 

Wülfrath, den 29.03.2024

gez. Michael Massenberg, Geschäftsführer

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 29.03.2024 festgestellt.

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die MTC Metallhandel GmbH, Wülfrath

Prüfungsurteile

Ich habe den Jahresabschluss der MTC Metallhandel GmbH, Wülfrath, - bestehend aus der Bilanz zum 30.09.2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.10.2022 bis zum 30.09.2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus habe ich den Lagebericht der MTC Metallhandel GmbH, Wülfrath, für das Geschäftsjahr vom 01.10.2022 bis zum 30.09.2023 geprüft.

Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 30.09.2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom01.10.2022 bis zum 31.10.2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erkläre ich, dass meine Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Ich habe meine Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Meine Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" meines Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Ich bin von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und habe meine sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Ich bin der Auffassung, dass die von mir erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichts

Meine Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung übe ich pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifiziere und beurteile ich die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, plane und führe Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlange Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

erlange ich ein Verständnis von den für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollen und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen der Gesellschaft bzw. dieser Vorkehrungen und Maßnahmen abzugeben.

beurteile ich die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehe ich Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls ich zu dem Schluss komme, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, bin ich verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, mein jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Ich ziehe meine Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum meines Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen ich Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Beurteile ich den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

Führe ich Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehe ich dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen gebe ich selbstverständlich nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Ich erörtere mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die ich während unserer Prüfung feststellen.

 

Düsseldorf, den 26.12.2024

Günther Rotteveel, Wirtschaftsprüfer

Lagebericht:

Das abgelaufene Geschäftsjahr war für die Firma MTC Metallhandel GmbH ein erfolgreiches Jahr. Trotz vieler Einflüsse wie Krieg und daraus resultierenden Umsatzeinbußen erzielte die MTC ein zufriedenstellendes Ergebnis. Die Industrie zeigte sich sehr zurückhaltend besonders bei Abschlüssen über einen längeren Zeitraum. Schwankende Energiekosten und steigende Zinsen sind hierfür als Merkmale zu nennen. Die Aussichten für das folgende Geschäftsjahr sind nicht gut und werden die Industrie vor schwere Herausforderungen stellen.

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