Elektro
Holderied GmbH
Bayersoien
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.04.2017 bis zum 31.03.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.3.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.495,00 |
| I.
Sachanlagen |
2.495,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
221.964,89 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
28.601,56 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
193.363,33 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
224.459,89 |
Passiva
|
|
31.3.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
220.892,74 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.800,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
175.732,51 |
| III.
Gewinnvortrag |
48.289,75 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
28.929,52 |
| B.
Rückstellungen |
3.073,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
494,15 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
494,15 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
224.459,89 |
Anhang
Erläuternder Bericht der
Elektro Holderied GmbH i.L.
Dorfstraße 38, 82435 Bad Bayersoien
zum 31. März 2018
1. Erläuterungen zur Gliederung und zur Form der
Darstellung
Der vorliegende Jahresabschluss der Elektro Holderied
GmbH i.L., 82435 Bad Bayersoien, wurde nach den
Vorschriften des Bilanzrichtlinien-Gesetzes aufgestellt.
Am 16. Juni 2016 fasste die Gesellschafterversammlung
den Beschluss, die Gesellschaft mit Ablauf des 31.
März 2017 aufzulösen.
Von dem Grundsatz der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit des § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB
wurde bereits im Jahresabschluss zum 31. März
2017 nicht mehr ausgegangen.
Der Jahresabschluss wurde wie im Vorjahr nach den
Grundsätzen der Liquidation der Gesellschaft
aufgestellt.
2.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Angesichts der bereits erfolgten Einstellung der
Geschäftstätigkeit wurde bei der Bilanzierung und
Bewertung nicht mehr von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen.
Es wurden planmäßige Abschreibungen
vorgenommen.
Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und
entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear
vorgenommen.
Die Anlagengegenstände mit einem Wert bis 410,00
EUR Wurden analog der übrigen
Vermögensgegenstände bewertet.
Von der steuerlichen Behandlung gemäß
§ 6 Abs. 2 EStG wurde Gebrauch gemacht.
Die Vorräte wurden mit den Anschaffungskosten
bewertet.
Die sonstigen Vermögensgegenstände und
liquiden Mittel sind mit dem Nominalbetrag bewertet.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Rückzahlungsbetrag bewertet.
3. Sonstige Pflichtangaben
Durch den Gesellschafterbeschluss vom 06.03.2017
wurde Karl Bußjäger zum Liquidator bestellt.
sonstige Berichtsbestandteile
Bad Bayersoien, 17.12.2019, gez. Karl
Bußjäger
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.12.2019 festgestellt.
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