Fuji
N2telligence GmbH
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
10.801,50 |
12.528,00 |
| I.
Sachanlagen |
10.801,50 |
12.528,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.818.813,09 |
1.438.692,21 |
| I.
Vorräte |
900.510,00 |
244.299,92 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
530.680,41 |
91.785,25 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.387.622,68 |
1.102.607,04 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
6.952,66 |
7.300,42 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
2.836.567,25 |
1.458.520,63 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
603.490,33 |
554.269,07 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
1.990.600,00 |
1.990.600,00 |
| III.
Verlustvortrag |
1.486.330,93 |
1.223.793,54 |
| IV.
Jahresüberschuss |
49.221,26 |
-262.537,39 |
| B.
Rückstellungen |
271.572,00 |
10.280,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.961.504,92 |
893.971,56 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
1.961.504,92 |
893.971,56 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
2.836.567,25 |
1.458.520,63 |
Anhang zum 31. Dezember 2020
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss und zu
Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
1. Allgemeines
Die Fuji N2telligence GmbH hat ihre n Sitz in Hamburg
und ist eingetragen in das Handelsregister beim
Amtsgericht Hamburg (Reg.Nr. 98149 B).
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach
den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der
Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG).
Die Gesellschaft erfüllt die
Größenkriterien für eine kleine
Gesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Die Gewinn-
und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren
erstellt worden. Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung, die weder im Vorjahr noch im
Geschäftsjahr einen Betrag ausweisen, werden
gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht
angegeben.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen,
angesetzt. Die Abschreibungen werden beim beweglichen
Anlagevermögen überwiegend zunächst linear
vorgenommen. Die Nutzungsdauer beträgt bei
anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3
bis 10 Jahre. Geringwertige bewegliche
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die einer
selbständigen Nutzung fähig sind und deren
Anschaffungskosten bis 800,00 EUR betragen, werden im
Anschaffungsjahr voll abgeschrieben, wobei im Zugangsjahr
auch der Abgang unterstellt wird.
Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen
ermittelte Wert von Gegenständen des
Anlagevermögens über dem Wert liegt, der
ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch
außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung
getragen. Soweit die Gründe für in früheren
Geschäftsjahren vorgenommene Abschreibungen nicht mehr
bestehen, wird eine Wertaufholung vorgenommen.
Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bei Anwendung zulässiger
Bewertungsvereinfachungsverfahren oder zu niedrigeren
beizulegenden Werten angesetzt.
Bei den Forderungen werden erkennbare Einzelrisiken
durch Wertberichtigungen berücksichtigt.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen.
Die übrigen Vermögensgegenstände und
Verbindlichkeiten werden zum Nennwert bzw.
Rückzahlungsbetrag bilanziert.
II. Angaben zur Bilanz
Verbindlichkeiten
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt
EUR 1.961.504,92 (im Vorjahr EUR 893.971,56).
III. Sonstige Angaben
Organe der Gesellschaft
Geschäftsführung
Die Geschäftsführung oblag im abgelaufenen
Geschäftsjahr den alleinvertretungsberechtigten und
von § 181 BGB befreiten
Geschäftsführern, Herrn Tai Sakata, Kaufmann, und
Herrn Yoichiro Yamamoto, Kaufmann.
Von § 286 Abs. 4 HGB wurde Gebrauch
gemacht.
sonstige Berichtsbestandteile
Hamburg, den 12.02.2021
gez. Tai Sakata, Geschäftsführer
gez. Yoichiro Yamamoto,
Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.11.2021 festgestellt.
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