EPP European Professional Partners GmbHLiquidated

63801 Kleinostheim, DEU

Master Data

Registry
Register court Aschaffenburg HRB 15669
Registered
9/10/2004
Industry
Activities of tax consultants, agents in tax matters and tax consulting companiesBusiness and other management consultancy activitiesComputer consultancy activities
Purpose
die Unternehmensberatung für Banken und Finanzdienstleister (Schwerpunkt Personalberatung). Steuer- und Rechtsberatung sind ausgeschlossen.

History

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Management

NameRole
Liquidator

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (2)

Shareholders

2 shareholders

GmbH structure

€17,500
70.00%

Financial Report

EPP European Professional Partners GmbH

Frankfurt am Main

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 32.492,00 37.259,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 542,00 2.085,00
II. Sachanlagen 31.950,00 35.174,00
B. Umlaufvermögen 457.869,45 284.818,43
I. Vorräte   28.420,43
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 392.083,02 210.154,85
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 65.786,43 46.243,15
C. Rechnungsabgrenzungsposten 8.296,51 2.680,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 498.657,96 324.757,43

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 284.388,71 268.785,58
I. gezeichnetes Kapital / Kapitalkonto/ Kapitalanteile 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 243.785,58 221.230,38
III. Jahresüberschuss 15.603,13 22.555,20
B. Rückstellungen 44.190,39 16.323,00
C. Verbindlichkeiten 170.078,86 36.758,13
D. Rechnungsabgrenzungsposten   2.890,72
Bilanzsumme, Summe Passiva 498.657,96 324.757,43

Anhang


Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt.

In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.    

Die Abschreibung auf Zugänge des Anlagevermögens erfolgte zeitanteilig unter Anwendung der steuerlichen Erleichterungsvorschriften.   


Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu EUR 150,00 Anschaffungskosten wurden gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von EUR 150,01 bis EUR 1.000,00 wurden gem. § 6 Abs. 2a EStG zu einem Sammelposten zusammengefasst und auf fünf Jahre verteilt abgeschrieben.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren, ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Die Restlaufzeit der Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 170.078,86 (VJ: EUR 36.758,13) beträgt weniger als ein Jahr. Hierin sind erhaltene Anzahlungen auf begonnene, aber noch nicht abgeschlossene Aufträge in Höhe von EUR 25.200,00 (VJ: EUR 0,00) enthalten.
Die Bilanzierung erfolgte vor der Verwendung des Jahresergebnisses.
 
Zwischen der Gesellschaft und den Gesellschaftern oder Organmitgliedern bestehen Darlehens- und Verrechnungskonten, die banküblich verzinst werden.
 
Zum Bilanzstichtag bestanden Forderungen gegenüber Helga Hein i.H.v. EUR 227.571,33 (VJ: EUR 154.935,80).
 
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:
                        Frau Helga Hein, Bankkauffrau, Kleinostheim
 
Von den größenabhängigen Erleichterungsvorschriften des § 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.
 
Es handelt sich um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB.

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