ULAN plus GmbHLiquidated
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Financial Report
Official financial statements and annual reports
ULAN plus GmbHBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007BilanzAKTIVA
PASSIVA
ANHANG ZUR BILANZ FÜR OFFENLEGUNGSZWECKEAnhang Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß § 265 (8) HGB nicht angegeben. Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung werden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt: Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände (u. a. Software) werden entsprechend der steuerlichen Handhabung aktiviert und nach ihrer voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Sachanlagen werden zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen werden innerhalb der steuerlich zugelassenen Zeiträume linear bzw. geometrisch degressiv vorgenommen. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 410,- € (Geringwertige Wirtschaftsgüter) werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben und gleichzeitig im Anlagenspiegel als Abgang ausgewiesen. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Handelsware werden grundsätzlich mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. zu niedrigeren Tageswerten bewertet. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwendbarkeit usw. ergeben, werden durch angemessene Abwertung berücksichtigt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bewertet. Bei zweifelhaft einbringlichen Forderungen werden Pauschalwertberichtigungen vorgenommen. Rückstellungen sind in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist und entsprechend den zu erwartenden Ausgaben. Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Die Disagios für die aufgenommenen Darlehen werden gem. § 250 (3) HGB aktiv abgegrenzt.
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