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Kodweiss E-Business GmbHBalingenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008BILANZ
ANHANGI. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Firma Kodweiss E-Business GmbH für das Geschäftsjahr 2008 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches für kleine Kapitalgesellschaften aufgestellt. Der Gesellschaftsvertrag enthält keine ausdrücklichen Bestimmungen über die anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierung und Bewertung erfolgen unter Beachtung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches für kleine Kapitalgesellschaften und unter zusätzlicher Beachtung steuerrechtlicher Vorschriften. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden im Folgenden erläutert: Immaterielle Vermögensgegenstände, die entgeltlich erworben wurden, sind mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet, vermindert um planmäßige Abschreibungen. Sachanlagen sind mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet, vermindert um planmäßige Abschreibungen. Die Nutzungsdauer der einzelnen Vermögensgegenstände ist anhand der steuerlichen Abschreibungstabellen festgelegt, wobei jeweils möglichst kurze zulässige Nutzungsdauern gewählt werden. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung werden linear abgeschrieben. Neu zugegangene Wirtschaftsgüter werden gem. § 7 Abs. 1 EStG linear abgeschrieben. Bei den geringwertigen Wirtschaftsgütern wird mit einer Abgangsfiktion gearbeitet und dabei ein Verbleiben im Betriebsvermögen von 5 Jahren unterstellt. Die im Geschäftsjahr angeschafften geringwertigen Wirtschaftsgüter wurden gemäß § 254 HGB in Verbindung mit § 6 Abs. 2 EStG sofort voll abgeschrieben. Bei Zugängen wurde in Anlehnung an die Änderung im Steuerrecht die Abschreibung nur zeitanteilig gerechnet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Abzug von Pauschalwertberichtigungen zur Abgeltung des allgemeinen Kreditrisikos angesetzt. Die liquiden Mittel wie der Kassenbestand und die Guthaben bei Banken werden mit dem Nennwert bewertet. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen und sind in Höhe ihrer voraussichtlichen Inanspruchnahme angesetzt. Soweit handelsrechtlich zulässig, werden im Einklang mit den steuerlichen Vorschriften stehende Berechnungsverfahren verwendet. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. III. Angaben zur Bilanz Anlagevermögen Es wird die Vereinfachungsregelung für kleine Kapitalgesellschaften angewandt.
Andreas Kodweiß, Geschäftsführer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 25.12.2010 |
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