Poeck GmbH
(vormals: A-Z Analytik-Zubehör GmbH)
Langen
(Hessen)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
0,00 |
10.835,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,00 |
10.288,00 |
| II.
Sachanlagen |
0,00 |
547,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
297.766,89 |
155.203,64 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
5.337,78 |
97.273,49 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
292.429,11 |
57.930,15 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
2.665,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
297.766,89 |
168.703,64 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
253.588,81 |
136.510,20 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Bilanzgewinn |
228.024,22 |
110.945,61 |
| davon
Gewinnvortrag |
110.945,61 |
62.933,93 |
| B.
Rückstellungen |
44.178,08 |
15.521,54 |
| C.
Verbindlichkeiten |
0,00 |
16.671,90 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
0,00 |
16.671,90 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
297.766,89 |
168.703,64 |
Anhang
I.
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft
Sitz der Poeck GmbH i.L. ist Langen (Hessen). Die
Gesellschaft ist unter der Register-Nr. HRB 34052 im
Register des Amtsgericht Offenbach am Main eingetragen.
II.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss zum 31.12.2018 der Poeck GmbH
i.L. wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB)
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren
die Regelungen des GmbH-Gesetzes (GmbHG) zu beachten.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Bei der Aufstellung des
Jahresabschlusses wurde von den
größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 267, 276, 288, 274a HGB Gebrauch
gemacht.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist gemäß
§ 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren
aufgestellt. Im Interesse einer besseren Klarheit und
Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen
Vorschriften bei den Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die
Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und
Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, insgesamt
im Anhang aufgeführt.
Im Einzelnen waren folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze maßgebend:
III.
Gliederungsgrundsätze
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem
Vorjahr. Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung entsprechen denen des Vorjahres.
IV.
Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind grundsätzlich nicht mit
Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit
Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit
Grundstückslasten verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals
sowie für immaterielleVermögensgegenstände,
die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht
bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des
§ 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach
den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind
gegebenenfalls nachfolgend gesondert angegeben.
V.
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein.
Die Bilanzierung und Bewertung erfolgte unter der
Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
(§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).
Die Vermögensgegenstände und Schulden
wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden,
namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste,
die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen
dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des
handelsrechtlichen Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis
zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden. Soweit nicht anders
dargestellt, werden alle Beträge in Euro (EUR)
ausgewiesen. Auf fremde Währung lautende
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden
zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag
umgerechnet.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
Geringstwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungs- und Herstellungskosten bis 150,00 EUR werden
im Zugangsjahr grundsätzlich als Aufwand
erfasst.
Die
Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände wurden
grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Soweit
notwendig wurden erkennbare Einzelrisiken durch
Einzelwertberichtigungen und das allgemeine Kreditrisiko
bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen durch
Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt.
Der
Kassenbestand und die
Guthaben bei Kreditinstituten werden zu
Nominalwerten bilanziert.
Die
Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum
Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.
Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten.
Der Ansatz erfolgt in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages. Bei Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige
Kosten- und Preissteigerungen einbezogen. Ferner werden
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr mit einem der Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Jahre,
welcher von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht
wird, abgezinst.
VI.
Angaben zur Bilanz
VI.1
Forderungenspiegel
|
Gesamtbetrag
|
davon mit einer Restlaufzeit
|
|
31.12.2018
|
(Vorjahr)
|
kleiner 1
Jahr
|
größer 1 Jahr
|
Art der Forderung
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
0,60
|
(89,69)
|
0,60
|
(89,69)
|
0,00
|
(0,00)
|
sonstige
Vermögensgegenstände
|
4,74
|
(7,58)
|
4,74
|
(7,58)
|
0,00
|
(0,00)
|
Gesamt
|
5,34
|
(97,27)
|
5,34
|
(97,27)
|
0,00
|
(0,00)
|
VI.2
Verbindlichkeitenspiegel
|
Gesamtbetrag
|
davon mit einer Restlaufzeit
|
|
31.12.2018
|
(Vorjahr)
|
kleiner 1
Jahr
|
größer 1 Jahr
|
Art der Verbindlichkeit
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
0,00
|
(8,32)
|
0,00
|
(8,32)
|
0,00
|
(0,00)
|
sonstige
Verbindlichkeiten
|
0,00
|
(8,36)
|
0,00
|
(8,36)
|
0,00
|
(0,00)
|
Gesamt
|
0,00
|
(16,68)
|
0,00
|
(16,68)
|
0,00
|
(0,00)
|
|
Gesamtbetrag
|
davon mit einer Restlaufzeit
|
davon besichert
|
|
31.12.2018
|
(Vorjahr)
|
größer 5 J.
|
31.12.2018
|
Art der Verbindlichkeit
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
0,00
|
(8,32)
|
0,00
|
(0,00)
|
0,00
|
sonstige
Verbindlichkeiten
|
0,00
|
(8,36)
|
0,00
|
(0,00)
|
0,00
|
Gesamt
|
0,00
|
(16,68)
|
0,00
|
(0,00)
|
0,00
|
Außer den üblichen Eigentumsvorbehalten bei
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestanden
sonst keine Sicherungsrechte, über die gem. § 285
Nr. 1b HGB zu berichten ist.
VII.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
VII.1
Gewinn-/Verlustvortrag bei Ergebnisverwendung
Bei Aufstellung der Bilanz unter
Berücksichtigung der teilweisen Ergebnisverwendung
wurde im Bilanzgewinn ein Gewinnvortrag aus dem Vorjahr von
EUR 110.945,61 einbezogen.
VIII.
Sonstige Pflichtangaben
VIII.1
Angaben zu den Arbeitnehmern
Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren im
Jahresdurchschnitt 0 festangestellte Mitarbeiter
beschäftigt (ohne Organmitglieder).
Langen (Hessen), den 06.02.2019
gez. Christa
Poeck
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.02.2019 festgestellt.
|