AVANSO Solutions & Software GmbH

Schwarzbachtal 8, 33824 Werther (Westfalen), DEU

Master Data

Registry
Register court Gütersloh HRB 7846
Registered
10/22/1986
Industry
Computer consultancy activitiesWholesale of computers, computer peripheral equipment and softwareAgents involved in the sale of office machinery, computers, peripheral equipment and software
Purpose
der Vertrieb von Hard- und Software-Produkten und Entwicklung von Software sowie Beratung von Unternehmen und Behörden in organisatorischen Bereichen einschließlich aller branchenüblich damit verbundenen Geschäfte

History

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Management

NameRole
Karin Schmitz-Boven
since 3/17/2022
Managing Director
Heinrich Boven
since 2/11/2008
Managing Director

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
Heinrich Boven
100.00%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

Heinrich Boven
/
€26,000
100.00%

Financial Report

AVANSO Solutions & Software GmbH

Werther

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ



AKTIVA

2010

Vorjahr
2009

A. Anlagevermögen

18.577,00

3.978,00

B. Umlaufvermögen

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

405.946,01

746.886,72

II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

71.889,88

15.921,19

Summe Aktiva

496.412,89

766.785,91



PASSIVA

2010

Vorjahr 2009

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

26.000,00

26.000,00

II. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

252.586,39

208.995,96

III. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

32.312,45

43.590,43

B. Rückstellungen

176.276,60

458.633,00

C. Verbindlichkeiten

9.237,45

29.566,52

Summe Passiva

496.412,89

766.785,91

ANHANG

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags / der Satzung aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. Auf die Anpassung der Vorjahreszahlen wurde gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Im Geschäftsjahr 2010 wurde hinsichtlich der Sachanlagen erstmals von der degressiven zur linearen Abschreibungsmethode übergegangen.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt. / Sie werden im Anlagenspiegel des Folgejahres als Abgang dargestellt. / Nach der Abgangsfiktion wird ihr Abgang nach fünf Jahren unterstellt.

Die Anschaffungskosten der Zugänge an beweglichen geringwertigen Anlagegegenständen mit Anschaffungskosten im Einzelnen von mehr als € 150,00 bis € 1.000,00 werden in den Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG einbezogen und im Jahr des Zugangs und den folgenden vier Jahren linear aufgelöst.

Rückdeckungsversicherungen werden mit dem geschäftsplanmäßigen Deckungskapital bewertet sofern keine Verrechnung mit ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen vorzunehmen ist.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pau­schalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Wertpapiere des Umlaufvermögens sind zu Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren Börsenkurs am Abschlussstichtag bewertet.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Heinrich Boven.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Werther, den 09.11.2011

Heinrich Boven (Geschäftsführer)

 

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 11.11.2011

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