KF-Solar GmbH & Co. KG

48653 Coesfeld, DEU

Master Data

Registry
Register court Coesfeld HRA 6676
Registered
7/20/2010

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Financial Report

KF-Solar GmbH & Co. KG

Coesfeld

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
1.7.2010
EUR
A. Anlagevermögen 1.166.068,00 0,00
I. Sachanlagen 1.166.068,00 0,00
B. Umlaufvermögen 18.760,82 0,00
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 18.760,82 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 1.184.828,82 0,00

Passiva

31.12.2010
EUR
1.7.2010
EUR
A. Eigenkapital 258,34 0,00
I. Kapitalanteile 258,34 0,00
1. Kapitalanteile der Kommanditisten 258,34 0,00
B. Verbindlichkeiten 1.184.570,48 0,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 1.184.828,82 0,00

Anhang


zum Jahresabschluss zum 31.12.2010

Allgemeine sowie rechtliche Grundlagen der Aufstellung des Jahresabschlusses

Die KF-Solar GmbH & Co. KG ist als kleine Gesellschaft im Sinne des § 267 HGB verpflichtet, gemäß § 264 ff. HGB einen Jahresabschluss aufzustellen und um einen Anhang zu erweitern. Auf die Aufstellung eines Lageberichtes konnte verzichtet werden. Die Aufstellung erfolgte unter erstmaliger Anwendung der gesamten Vorschriften zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) Art. 66 III. S. 6 EGHGB.

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 242 ff. HGB) aufgestellt und beachtet ggf. die besonderen Anforderungen des GmbH-Gesetzes.

Die Bilanz wurde gemäß den §§ 265 ff. HGB gegliedert. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 275 ff. HGB und wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Die Vermögensgegenstände werden einzeln und vorsichtig bewertet. Insbesondere sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres werden unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt.

Angewendete Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet:

Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer bilanziert. Nur bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen.

Als Abschreibungsmethode kommt die degressive Absetzung für Abnutzung zur Anwendung.

Geringwertige Wirtschaftsgüter werden unter Ausschöpfung der steuerlichen Regelungen bilanziert.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind sämtlich innerhalb eines Jahres fällig.

Verbindlichkeiten
Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind in Höhe von € 143.897,93 innerhalb eines Jahres fällig. Ein Gesamtbetrag in Höhe von € 1.040.672,55 hat eine Restlaufzeit von 1 bis 5 Jahre oder mehr als 5 Jahre. In den Verbindlichkeiten sind Verpflichtungen gegenüber den Gesellschaftern in Höhe von € 750,00 enthalten. Sie sind innerhalb eines Jahres fällig.

Sonstige Angaben

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen zum Bilanzstichtag nicht.


Komplementärstellung

Unbeschränkt haftende Gesellschafterin (Komplementärin) dieser Gesellschaft ist die KF-Solar Verwaltungs-GmbH, Coesfeld.

Geschäftsführung

Die Führung der Geschäfte obliegt der KF-Solar Verwaltungs-GmbH, Coesfeld. Zur Geschäftsführung der Komplementärin sind bestellt:
August Krampe und Dipl.-Kfm. Heiner Schwaaf.

Angaben zur Vergütung der Geschäftsführung unterbleiben im Hinblick auf die Befreiungsvorschrift nach § 286 Abs. 4 HGB.

Coesfeld, den 09. August 2011

gez. August Krampe
gez. Heiner Schwaaf
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.08.2011 festgestellt.

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