ICOMatic-Sensortechnik GmbH
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Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
André Rodenbeck since 5/11/2004 | Managing Director |
Balance sheet accounts extracted from public financial statements
Official financial statements and annual reports
Rodenbeck Leiterplatten GmbHHövelhofJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
AnhangAllgemeine Angaben Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 der Rodenbeck Leiterplatten GmbH, Hövelhof, wird nach den gesetzlichen Vorschriften des HGB und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Steuerliche Vorschriften werden, soweit ihnen nicht handelsrechtliche Bestimmungen entgegenstehen, ebenfalls angewandt. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Gesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Von den Erleichterungen des § 326 HGB bei der Offenlegung wird Gebrauch gemacht. Größenabhängige Erleichterungen, die bei der Aufstellung des Jahresabschlusses nicht oder nur teilweise in Anspruch genommen wurden, werden bei der Offenlegung nachgeholt. Von der Aufstellung eines Lageberichtes hat die Gesellschaft gemäß § 264 Abs. 1 S. 3 HGB abgesehen. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden unverändert zum Vorjahr angewandt (Stetigkeitsgebot).Das Anlagevermögen wird zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Die Gegenstände des Sachanlagevermögens werden degressiv/linear abgeschrieben. Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Anschaffungskosten. Das Niederstwertprinzip und der Grundsatz der verlustfreien Bewertung werden beachtet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit Nennwerten angesetzt. Rückstellungen werden in Höhe des Betrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Die Verbindlichkeiten werden mit den Rückzahlungsbeträgen angesetzt. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz Die Gesellschaft hat gemäß § 266 Abs. 1 S. 3 HGB im Rahmen der Offenlegung von der größenabhängigen Erleichterung Gebrauch gemacht und lediglich eine verkürzte Bilanz aufgestellt. Anlagevermögen Auf die Aufstellung eines Anlagegitters (§ 268 Abs. 2 HGB) wird gemäß § 274 a Nr. 1 HGB verzichtet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Auf die Erläuterungen der unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesenen, erst nach dem Abschlussstichtag entstehenden Beträgen (§ 268 Abs. 4 S. 2 HGB), wird gemäß § 274 a Nr. 2 HGB verzichtet. Rechnungsabgrenzungsposten Auf die Angabe des nach § 250 Abs. 3 HGB in den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten aufgenommenen Disagio (§ 268 Abs. 6 HGB) wird im Rahmen des offenzulegenden Abschluss gemäß § 274 a Nr. 4 HGB verzichtet. Rückstellungen Bezüglich der Erläuterung zu den sonstigen Rückstellungen gemäß § 285 Nr. 12 HGB wird von der Erleichterung des § 288 S. 1 HGB bei der Offenlegung Gebrauch gemacht. Verbindlichkeiten Sämtliche in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von Bezüglich der Aufgliederung der in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten gemäß § 285 Nr. 2 HGB wird von der Erleichterung des § 288 S. 1 HGB bei der Offenlegung Gebrauch gemacht. Ebenso wird im Rahmen des offenzulegenden Abschlusses bei den Verbindlichkeitenposten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, auf die Aufgliederung (§ 285 Nr. 2 HGB) gemäß § 288 S. 1 HGB verzichtet. Auf die Erläuterung der unter den Verbindlichkeiten ausgewiesenen, erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehenden Beträgen (§ 268 Abs. 5 S. 3 HGB), wird gemäß § 274 a Nr. 3 HGB verzichtet. Angaben zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung Auf die Offenlegung der Gewinn- und Verlustrechnung wird gemäß der größenabhängigen Erleichterung nach § 326 S. 1 HGB verzichtet. Des Weiteren wird gemäß § 326 S. 2 HGB auf die Angaben im Anhang, welche die Gewinn- und Verlustrechnung betreffen, verzichtet. Sonstige Angaben Anzahl der Arbeitnehmer Bezüglich der Angabe der durchschnittlichen Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer (§ 285 Nr. 7 HGB) wird von der Erleichterung des § 288 S. 1 HGB bei der Offenlegung Gebrauch gemacht. Finanzielle Verpflichtungen Bezüglich der Angabe des Gesamtbetrages der sonstigen finanziellen Verpflichtungen nach § 285 Nr. 3 1. Halbsatz HGB wird von der Erleichterung des § 288 S. 1 HGB bei der Offenlegung Gebrauch gemacht. Geschäftsführung Der Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein und ist von den Beschränkungen des §181 BGB befreit. Hövelhof, den 03.Dez.2024 gez. Geschäftsführung Hövelhof, den 03.Dez.2024 gez. A.Rodenbeck Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 03.Dez.2023
Hövelhof, den 03. Dezember 2024 gez. A.Rodenbeck Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 03. Dezember 2024 |
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