digitalMEDIA Technik GmbH

Am Berg 20, 91809 Wellheim, DEU

Master Data

Registry
Register court Ingolstadt HRB 5012
Registered
1/22/2009
Industry
Pre-press and pre-media servicesMotion picture, video and television programme post-production activitiesAdvertising agencies
Purpose
technische Illustration, Visualisierung, Animation, Video-Schnitt, interaktive Präsentationen, 3D-Modellierung, Fotoretuschierung und 2D-Zeichnungen

History

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Management

NameRole
Elliot Steele
since 1/22/2009
Managing Director

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
100.00%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

Elliot Steele
Am Berg 20, 91809 Wellheim-Hard
€26,000
100.00%

Financial Report

digitalMEDIA Technik GmbH

Wellheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital 0,00 12.500,00
davon eingefordert 0,00 12.500,00
B. Anlagevermögen 25.226,00 4.988,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2.766,00 2.475,00
II. Sachanlagen 22.460,00 2.513,00
C. Umlaufvermögen 232.558,27 109.877,43
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 34.918,73 49.159,48
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 197.639,54 60.717,95
Bilanzsumme, Summe Aktiva 257.784,27 127.365,43

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 131.953,93 66.706,69
I. gezeichnetes Kapital 26.000,00 25.000,00
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.500,00 0,00
2. eingefordertes Kapital 13.500,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 41.706,69 0,00
III. Jahresüberschuss 76.747,24 41.706,69
B. Rückstellungen 52.249,27 26.930,00
C. Verbindlichkeiten 73.581,07 33.728,74
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 57.985,59 33.728,74
Bilanzsumme, Summe Passiva 257.784,27 127.365,43

Anhang


I. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- u. Verlustrechnung


1. Grundsatzangaben


Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage des HGB´s und der Vorschriften des GmbH-Gesetzes erstellt. Erstmals wurden sämtliche durch das BilMoG geänderten Vorschriften angewendet.


Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gemäß
§ 267 Abs. 1 HGB einzustufen.


Die Gewinn- und Verlustrechnung habe ich nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.


Diese Handelsbilanz weicht von der Steuerbilanz nicht ab, eine Pflichtrückstellung zur Steuerabgrenzung (latente Steuern) entfällt.


Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.


2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden


Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbst erstellter immaterieller Vermögensgegen-stände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.


Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungs-kosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare und degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.
Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.


Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.


Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten.
Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt.


Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berück-sichtigt.


Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.


Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.


Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.


Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.


Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern für das laufende Geschäftsjahr.


Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.


Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.


Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet.


Latente Steuern
Die Befreiungsvorschrift des § 274 a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.


3. Abweichungen von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden


Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungs-methoden im Wesentlichen beibehalten werden.


Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.


4. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz


Das gezeichnete Kapital von € 26.000,00 wurde mit dem Nennbetrag angesetzt.


Angaben zu Verbindlichkeiten


Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistung mit Restlaufzeit
bis zu einem Jahr €                0,00


Sonstige Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr  €       42.032,97


Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)


Verbindlichkeiten €       15.952,62


5. Sonstige Angaben


Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Herrn Elliot James Steele geführt.
Außer dem Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt.


Geschäftsführer
gez. Elliot James Steele

  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.10.2011 festgestellt.

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