MEREDITH
GmbH
Frankfurt
am Main
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
32,70 |
12,13 |
| B.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
6.787,52 |
5.263,08 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
6.820,22 |
5.275,21 |
Passiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
700,00 |
700,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
6.120,22 |
4.575,21 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
6.120,22 |
4.575,21 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
6.820,22 |
5.275,21 |
Anhang
1.
AUSWEIS UND GLIEDERUNG IN BILANZ UND GEWINN-
ND VERLUSTRECHNUNG
Der Jahresabschluss der Firma Meredith GmbH wurde
nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches unter
Beachtung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes und des
GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Der Ausweis und die Gliederung des Jahresabschlusses
etsprechen den §§ 265 ff HGB.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
2.
GRUNDSÄTZE DER BILANZIERUNG UND BEWERTUNG,§
284 ABS. 2 NR. 1 HGB
a)
Bilanzierungsmethoden
Ansatzpflichten:
Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlust-rechnung wurden gemäß §§ 246 -
251 und 274 Abs. 1 HGB angesetzt.
Ansatzwahlrechte:
Ansatzwahlrechte wurden nicht in Anspruch genommen.
b)
Bewertungsvorschriften
Allgemein: Die Vermögensgegenstände und
Schuldposten wurden den Bewertungsgrundsätzen des
§ 252 HGB entsprechend bewertet.
Die Steuer- und sonstigen Rückstellungen sind in
Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt,
sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen.
Eine Rückstellung für latente Steuern war
nicht zu bilden.
c)
Grundlagen für die Umrechnung in Deutsche
Mark, § 264 Abs. 2 Nr. 2 HGB
Der Jahresabschluß enthält keine Posten,
denen Beträge zugrunde liegen, die auf fremde
Währungen lauten.
3.
ANHANGANGABEN ZUR BILANZ
1)
Haftungsverhältnisse, §§ 251 und 268 VII
HGB
Eventualverbindlichkeiten aus
Haftungsverhältnissen liegen keine vor.
4.
ANHANGANGABEN ZUR GEWINN- UN
D
VERLUSTRECHNUNG
Im außerordentlichen Ergebnis werden keine
Aufwendungen und Erträge aus der Erstanwendung des
BilMoG gem. Art. 67 Abs. 7 EGHGB ausgewiesen.
1)
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag,
§ 285 Nr. 6 und Nr. 29 HGB
Die Steuern vom Einkommen und Ertrag betreffen
lediglich das Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit.
5.
SONSTIGE ANGABEN
1)
Mitglieder des Geschäftsführungsorgans
Name
Vorname
Lederer Robert
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.08.2014 festgestellt.
Frankfurt den 19.08.2014
gezeichnet Robert Lederer
|